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Ingenieurausweis

Ingenieurausweis

Startschuss für Berufsausweis der Ingenieure
Wichtiger Schritt für Berufsausübungsrecht der Ingenieure

Auf Initiative der Bundesingenieurkammer und der Ingenieurkammer Sachsen gibt es jetzt einen Berufsausweis für Ingenieure. Das hat die Bundeskammerversammlung am 26.03.2010 in Berlin beschlossen. Bis Mitte dieses Jahres soll bereits eine Vielzahl der Kammermitglieder ihren Berufsausweis erhalten.

 

Weniger Bürokratie und größere Mobilität

 

Der Berufsausweis soll die bundesweite Tätigkeit unseres Berufsstands erleichtern, denn Bau- und Berufsrecht ist nach wie vor Ländersache. Für die Einreichung eines Bauantrags oder einer Statik soll künftig in ganz Deutschland die Vorlage des Ingenieurausweises ausreichend sein. Bisher mussten Ingenieure noch in die jeweiligen Fachlisten der einzelnen Bundesländer eingetragen sein und diese Eintragung mit der Vorlage der Urkunde auch bei der Bewerbung um Aufträge nachweisen. Dieser bürokratische Aufwand für Ingenieure und Auftraggeber bei der Bewerbung wird damit reduziert. Das bundeseinheitliche Aussehen soll auch eine deutschland- und weltweite Akzeptanz bei Auftraggebern und öffentlichen Partnern garantieren. Wir erhoffen uns zudem eine größere Mobilität der Ingenieure, z.B. auch in Europa. Der Ingenieurausweis ist ein Service für alle Ingenieure. Die Einbeziehung von Hochschulen und Ingenieurverbänden ist deshalb vorgesehen", erklärte Dr.-Ing. Jens Karstedt, Präsident der Bundesingenieurkammer.

 

Ingenieurausweis sichert Qualität der Ingenieurleistungen und Transparenz für Verbraucher

 

„Der Berufsausweis ergänzt das Bundesingenieurregister, das von der Bundesingenieurkammer bereits seit 2005 nach internationalem Vorbild geführt wird. Es dokumentiert bundesweit einheitlich den Ausbildungsstand und die Qualifikation der eingetragenen Ingenieure. Damit ist es ein wichtiges Instrument zur Sicherung der Qualität der Ingenieurleistungen und garantiert Transparenz für die Verbraucher. Der Ingenieurausweis ist auch ein bedeutender Schritt auf dem Weg zum geforderten Berufsausübungsrecht für Ingenieure. Unser Ziel ist es, dass sicherheitsrelevante Entscheidungen, die oftmals Leib und Leben von Menschen betreffen, nur von qualifizierten Ingenieurexperten getroffen werden dürfen. Das betrifft nicht nur den Baubereich, sondern bspw. auch Kraftwerksanlagen und Umwelttechnik“, sagte Karstedt. Der Berufsausweis, den andere freie Berufe wie die Rechtsanwälte bereits haben, findet seine rechtliche Grundlage in der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie. Die Ingenieurkammern sind bereits jetzt per Gesetz zuständig für die Führung der Berufsbezeichnung und der Listen geprüfter Fachingenieure. Die neuen Ingenieurausweise wurden am Rande der Vertreterversammlung der Ingenieurkammer Sachsen an die ersten sächsischen Ingenieure ausgegeben. Auch die Ingenieurkammern Thüringen und Sachsen-Anhalt geben demnächst erste Ausweise aus.

Baukammer Berlin

17.05.2010

Marke Diplom-Ingenieur ist unverzichtbar

Die Bundesingenieurkammer als Vertretungsorgan der Ingenieurkammern der Länder mit ca. 43.000 Mitgliedern begrüßt ausdrücklich die Wiedereinführung des renommierten Studienabschlusses "Diplom- Ingenieur" durch die Technischen Universitäten.

Die 16 Ingenieurkammern der Länder haben sich bereits am 30.10.2009 in Saarbrücken anlässlich der 45. Bundesingenieurkammerversammlung in einer Resolution für den Diplom-Ingenieur als Studienabschluss ausgesprochen. Sie haben bekräftigt, dass der Ingenieurberuf ein geistig-schöpferischer Beruf mit langer Tradition und großer Bedeutung für die zukünftige Entwicklung in unserem Land ist. Dies gilt sowohl im Hinblick auf die Erfüllung der allseits gestiegenen Ansprüche an unsere gebaute Umwelt, an die notwendige Steigerung der Energieeffizienz, die Sicherstellung einer adäquaten Infrastruktur als auch eine Betrachtung von Bauwerken als Wirtschaftsgut über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg.

Die so genannte Bologna-Erklärung der EU-Mitgliedstaaten, die zur Einführung der Bachelor- und Masterstudiengänge geführt hat, enthält keinen Zwang, das Diplom als Abschlussbezeichnung aufzugeben.

„Wir wollen, dass Deutschland neben Österreich und Frankreich an dem bewährten und allgemeinen anerkannten Diplomgrad festhält.“, bekräftigt der Präsident der Bundesingenieurkammer, Dr.-Ing. Jens Karstedt, und ergänzt: „Die an das Ingenieurwesen gestellten hohen Anforderungen erfordern von Absolventen der Ingenieurfakultäten eine solide naturwissenschaftliche und ingenieurtechnische komplexe Ausbildung, die wir nach den Langzeiterfahrungen aus der Praxis mit dem Diplom-Ingenieur sichergestellt sehen.

Hinzu kommt, dass die Marke „Diplom-Ingenieur“ international gesehen hohe Reputation genießt und geradezu ein Synonym für technische Innovation, Präzision und Qualität „Made in Germany“ ist. Ich appelliere daher auch an die Bundesregierung, sich koordinierend dafür einzusetzen, dass für den Erhalt der Ausbildungsqualität auf dem Niveau des Diplom-Ingenieurs weiterhin Angebote von Hochschulen und Universitäten vorgehalten werden. Der Diplom-Ingenieur ist eine deutsche Erfolgsgeschichte und eine echte Marke geworden. Der Titel steht für Qualität, die in Zeiten des verschärften internationalen Wettbewerbs keine Abstriche erlaubt. Es wäre ein großer Schaden, diese Marke guter Ingenieurausbildung als Alleinstellungsmerkmal im globalen Wettbewerb der Universitäten aufzugeben.

Mein Appell richtet sich auch an die Ständige Konferenz der Kultusminister, sich auf ihrer kommenden Herbstsitzung für die Wiedereinführung des Diplom-Ingenieurs einzusetzen.“

RA Thomas Noebel
Bundesgeschäftsführer
Bundesingenieurkammer
10.08.2010


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