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31.01.2002 Am 01.02.2002 tritt die EnEV in Kraft. Sie normiert verschärfte Grenzwerte für den Energieverbrauch von Gebäuden. Hauseigentümer müssen Sanierungsmaßnahmen durchführen Bei Altbauten stehen Heizung, Fenster, Fassade und Dach auf dem Prüfstand, für Neubauten gilt der Niedrigenergiehaus-Standard: Seitdem die Energie-Einsparverordnung (EnEV) in Kraft getreten ist, gelten verschärfte Grenzwerte für den Energieverbrauch von Gebäuden. Jetzt müssen viele Eigentümer von Altbauten ihre alten Heizanlagen erneuern und den Wärmedämmstandard erhöhen, sagt Dipl.-Ing. Günther Volz, Vorstandsvorsitzender der Bundesinitiative Zukunftsorientierte Gebäudemodernisierung jetzt!. Die EnEV setzt hierfür Fristen, je nach Alter oder Zustand bestimmter Technik oder Gebäudeteile laufen diese zwischen 2005 und 2008 aus. Die Energie-Einsparverordnung (EnEV) löst die bislang gültigen Normen Wärmeschutz- und Heizanlagen-Verordnung ab. Neubauten müssen künftig den Niedrigenergiehaus-Standard erfüllen, und auch für Altbauten schreibt die EnEV zum Teil zwingend bauliche Maßnahmen vor. Beispielsweise sind Heizkessel, die vor Oktober 1978 in Betrieb gingen, bis Ende 2006 zu ersetzen. Erfolgte ein Brenneraustausch nach Oktober 1996, verlängert sich diese Frist um zwei Jahre. Spätestens beim Verkauf einer Immobilie muss das Althaus weitere EnEV-Standards erfüllen: Nicht begehbare, aber zugängliche Dach-Geschossdecken sind bis Ende 2005 nachträglich zu dämmen. Bei schlecht isolierenden Wänden fordert die Norm eine zusätzliche Dämmschicht, wenn der Außenputz ohnehin zu erneuern ist. Außerdem müssen Heizungs- und Warmwasserrohre in nicht beheizten Räumen vor Wärmeverlusten geschützt werden. Altbausanierung schont Umwelt und Geldbeutel Energetische Gebäudemodernisierung schont Umwelt und Geldbeutel, betont Volz. Durch wärmedämmende Sanierung sinkt der Verbrauch von Öl oder Gas und der Ausstoß von Kohlendioxid. Das ist umweltfreundlich. Der Bund fördert diese Investitionen mit günstigen Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Über die sinkenden Heizkosten amortisiert sich die Investition das entlastet die Haushaltskasse. Wer mehr erfahren möchte, kann sich bei Architekten, speziell geschulten Energieberatern oder Bauhandwerkern (z. B. Maler, Stuckateure, Zimmerleute, Dachdecker, Heizungsbauer oder Schornsteinfeger) individuell beraten lassen. Ihr Ansprechpartner: PR NORD Corporate Communications, | |||||||||||||||||||||
Wenn ich mir die tausende von Altbauten z.B. in Berlin ansehe, sind dünne Aussenwände eher selten vorzufinden. Was mag wohl eine 6 cm dicke zusätzliche Dämmung auf einer trockenen 0,5-m- Ziegel-Aussenwand verbessern? Allenfalls den Umsatz. Zudem wird die Fassade verhunzt und das Verhältnis von Kosten zu Nutzen ist fragwürdig bis lächerlich. Also: nicht pauschal heran gehen, sondern wohlüberlegt planen und nicht "über die Normen schiessen". Man unterscheide gut zwischen Altbausanierung und Altbauverhunzung, es wurden schon zu viele schöne Häuser kaputt saniert. ;-) | |||||||||||||||||||||
| Manchmal ist es aber auch ganz gut zu wissen, wovon man redet. Deshalb habe ich an dieser Stelle die betreffenden §§ aus der EnEV aufgeführt. Damit Sie was mit den bezogenen Passagen anfangen können, habe ich diese hier gleich noch drangehängt. Einige Textteile sind per Kommentar erklärt. | |||||||||||||||||||||
Abschnitt 3 Bestehende Gebäude und Anlagen (1) Soweit bei beheizten Räumen in Gebäuden nach § 1 Abs. 1 (das sind Gebäude mit normalen Innentemperaturen von 19 Grad Celsius und mehr und jährlich mehr als vier Monate beheizt) Änderungen gemäß Anhang 3 Nr. 1 bis 5 durchgeführt werden, dürfen die in Anhang 3 Tabelle 1 festgelegten Wärmedurchgangs- Koeffizienten der betroffenen Außenbauteile nicht überschritten werden. Dies gilt nicht für Änderungen, die 1. bei Außenwänden, außen liegenden Fenstern, Fenstertüren und Dachflächenfenstern weniger als 20 vom Hundert der Bauteilflächen gleicher Orientierung im Sinne von Anhang 1 Tabelle 2 Zeile 4 Spalte 3 oder (zu 20 vom Hundert sagt der Volksmund auch 20%) 2. bei anderen Außenbauteilen weniger als 20 vom Hundert der jeweiligen Bauteilfläche betreffen. (2) Absatz 1 Satz 1 gilt als erfüllt, wenn das geänderte Gebäude insgesamt den jeweiligen Höchstwert nach Anhang 1 Tabelle 1 oder Anhang 2 Tabelle 1 um nicht mehr als 40 vom Hundert überschreitet. (3) Bei der Erweiterung des beheizten Gebäudevolumens um zusammenhängend mindestens 30 Kubikmeter sind für den neuen Gebäudeteil die jeweiligen Vorschriften für zu errichtende Gebäude einzuhalten. Ein Energiebedarfsausweis ist nur unter den Voraussetzungen des § 13 Abs. 2 auszustellen. § 9 Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden (1) Eigentümer von Gebäuden müssen Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickt werden und vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut oder aufgestellt worden sind, bis zum 31. Dezember 2006 außer Betrieb nehmen. Heizkessel nach Satz 1, die nach § 11 Abs. 1 in Verbindung mit § 23 der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen so ertüchtigt wurden, dass die zulässigen Abgasverlustgrenzwerte eingehalten sind, oder deren Brenner nach dem 1. November 1996 erneuert worden sind, müssen bis zum 31. Dezember 2008 außer Betrieb genommen werden. Die Sätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden, wenn die vorhandenen Heizkessel Niedertemperatur- Heizkessel oder Brennwertkessel sind, sowie auf heizungstechnische Anlagen, deren Nennwärmeleistung weniger als 4 Kilowatt oder mehr als 400 Kilowatt beträgt, und auf Heizkessel nach § 11 Abs. 3 Nr. 2 bis 4. (2) Eigentümer von Gebäuden müssen bei heizungstechnischen Anlagen ungedämmte, zugängliche Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen, die sich nicht in beheizten Räumen befinden, bis zum 31. Dezember 2006 nach Anhang 5 zur Begrenzung der Wärmeabgabe dämmen. (3) Eigentümer von Gebäuden mit normalen Innentemperaturen müssen nicht begehbare, aber zugängliche oberste Geschossdecken beheizter Räume bis zum 31. Dezember 2006 so dämmen, dass der Wärmedurchgangskoeffizient der Geschossdecke 0,30 Watt/(m²×K) nicht überschreitet. (4) Bei Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung eine der Eigentümer selbst bewohnt, sind die Anforderungen nach den Absätzen 1 bis 3 nur im Falle eines Eigentümerwechsels zu erfüllen. Die Frist beträgt zwei Jahre ab dem Eigentumsübergang; sie läuft jedoch nicht vor dem 31. Dezember 2006, in den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 nicht vor dem 31. Dezember 2008, ab. § 10 Aufrechterhaltung der energetischen Qualität (1) Außenbauteile dürfen nicht in einer Weise verändert werden, dass die energetische Qualität des Gebäudes verschlechtert wird. Das Gleiche gilt für Anlagen nach dem Abschnitt 4, soweit sie zum Nachweis der Anforderungen energieeinsparrechtlicher Vorschriften des Bundes zu berücksichtigen waren. ( Abschnitt 4 = Heizungstechnische Anlagen, Warmwasseranlagen ) (2) Energiebedarfssenkende Einrichtungen in Anlagen nach Absatz 1 sind betriebsbereit zu erhalten und bestimmungsgemäß zu nutzen. Satz 1 gilt als erfüllt, soweit der Einfluss einer energiebedarfs- senkenden Einrichtung auf den Jahres- Primärenergiebedarf durch anlagentechnische oder bauliche Maßnahmen ausgeglichen wird. (3) Heizungs- und Warmwasseranlagen sowie raumlufttechnische Anlagen sind sachgerecht zu bedienen, zu warten und instand zu halten. Für die Wartung und Instandhaltung ist Fachkunde erforderlich. Fachkundig ist, wer die zur Wartung und Instandhaltung notwendigen Fachkenntnisse und Fertigkeiten besitzt. | |||||||||||||||||||||
§ 13 Ausweise über Energie- und Wärmebedarf, Energieverbrauchskennwerte (2) Für Gebäude mit normalen Innentemperaturen, die wesentlich geändert werden, ist ein Energiebedarfsausweis entsprechend Absatz 1 auszustellen, wenn im Zusammenhang mit den wesentlichen Änderungen die erforderlichen Berechnungen in entsprechender Anwendung des Absatzes 1 durchgeführt worden sind. Einzelheiten, insbesondere bezüglich der erleichterten Feststellung der Eigenschaften von Gebäudeteilen, die von der Änderung nicht betroffen sind, werden in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift nach Absatz 1 Satz 3 geregelt. Eine wesentliche Änderung liegt vor, wenn 1. innerhalb eines Jahres mindestens drei der in Anhang 3 Nr. 1 bis 5 genannten Änderungen in Verbindung mit dem Austausch eines Heizkessels oder der Umstellung einer Heizungsanlage auf einen anderen Energieträger durchgeführt werden oder § 11 Inbetriebnahme von Heizkesseln (1) Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickt werden und deren Nennwärmeleistung mindestens 4 Kilowatt und höchstens 400 Kilowatt beträgt, dürfen zum Zwecke der Inbetriebnahme in Gebäuden nur eingebaut oder aufgestellt werden, wenn sie mit der CE-Kennzeichnung nach § 5 Abs. 1 und 2 der Verordnung über das Inverkehrbringen von Heizkesseln und Geräten nach dem Bauproduktengesetz vom 28. April 1998 (BGBl. I S. 796) oder nach Artikel 7 Abs. 1 Satz 2 der Richtlinie 92/42/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 über die Wirkungsgrade von mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickten neuen Warmwasserheizkesseln (ABl. EG Nr. L 167 S. 17, L 195 S. 32), geändert durch Artikel 12 der Richtlinie 93/68/EWG des Rates vom 22. Juli 1993 (ABl. EG Nr. L 220 S. 1), versehen sind. Satz 1 gilt auch für Heizkessel, die aus Geräten zusammengefügt werden. Dabei sind die Parameter zu beachten, die sich aus der den Geräten beiliegenden EG-Konformitätserklärung ergeben. | |||||||||||||||||||||
Anhang 3 Anforderungen bei Änderung von Außenbauteilen bestehender Gebäude (zu § 8 Abs. 1) und bei Errichtung von Gebäuden mit geringem Volumen (§ 7) 1. Außenwände Soweit bei beheizten Räumen Außenwände 2. Fenster, Fenstertüren und Dachflächenfenster Soweit bei beheizten Räumen außen liegende Fenster, Fenstertüren oder Dachflächenfenster in der Satz 1 gilt nicht für Schaufenster und Türanlagen aus Glas. Bei Maßnahmen gemäß Buchstabe c gilt Satz 1 nicht, wenn der vorhandene Rahmen zur Aufnahme der vorgeschriebenen Verglasung ungeeignet ist. Werden Maßnahmen nach Buchstabe c an Kasten- oder Verbundfenstern durchgeführt, so gelten die Anforderungen als erfüllt, wenn eine Glastafel mit einer infrarot-reflektierenden Beschichtung mit einer Emissivität en £ 0,20 eingebaut wird. Werden bei Maßnahmen nach Satz 1 3. Außentüren Bei der Erneuerung von Außentüren dürfen nur Außentüren eingebaut werden, deren Türfläche einen Wärmedurchgangskoeffizienten von 2,9 W/m²× K nicht überschreitet. Nr. 2 Satz 2 bleibt unberührt. 4. Decken, Dächer und Dachschrägen 4.1 Steildächer Soweit bei Steildächern Decken unter nicht ausgebauten Dachräumen sowie Decken und Wände (einschließlich Dachschrägen), die beheizte Räume nach oben gegen die Außenluft abgrenzen, 4.2 Flachdächer Soweit bei beheizten Räumen Flachdächer Werden bei der Flachdacherneuerung Gefälledächer durch die keilförmige Anordnung einer Dämmschicht aufgebaut, so ist der Wärmedurchgangskoeffizient nach DIN EN ISO 6946 : 1996-11, Anhang C zu ermitteln. Der Bemessungswert des Wärmedurchgangswiderstandes am tiefsten Punkt der neuen Dämmschicht muss den Mindestwärmeschutz nach § 6 Abs. 1 gewährleisten. 5. Wände und Decken gegen unbeheizte Räume und gegen Erdreich Soweit bei beheizten Räumen Decken und Wände, die an unbeheizte Räume oder an Erdreich grenzen, Die Anforderungen nach Buchstabe d gelten als erfüllt, wenn ein Fußbodenaufbau mit der ohne Anpassung der Türhöhen höchstmöglichen Dämmschichtdicke (bei einem Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit l= 0,04 W/(m × K) ausgeführt wird. 6. Vorhangfassaden Soweit bei beheizten Räumen Vorhangfassaden in der Weise erneuert werden, dass Werden bei Maßnahmen nach Satz 1 Sonderverglasungen entsprechend Nr. 2 Satz 2 verwendet, sind abweichend von Satz 1 die Anforderungen nach Tabelle 1 Zeile 3 c einzuhalten. 7. Anforderungen
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§ 18 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 1 des Energieeinsparungsgesetzes handelt,
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Anhang 1: Das möchte ich Ihnen ersparen, weil ich glaube, dass dieser kleine Exkurs bereits anstrengend genug war und daher genügen soll. | |||||||||||||||||||||
aus der Begründung zur EnEV: | |||||||||||||||||||||
. . . e) Anforderungen für den Gebäudebestand Wesentliche Regelungen für den Gebäudebestand sind die verschärften energetischen Anforderungen bei bestimmten baulichen und anlagentechnischen Änderungen sowie unmittelbar wirkende Verpflichtungen zur Nachrüstung von Gebäuden und Anlagen. Zur fakultativen Einführung von Energieverbrauchskennwerten und der bedingten Einführung von Energiebedarfsausweisen bei wesentlichen Änderungen vgl. unten g). Im Zusammenhang mit Änderungen an bestehenden Gebäuden, wie etwa dem Ersatz, dem erstmaligen Einbau und der Erneuerung von Außenbauteilen sowie von Teilen der Heizungsanlage, werden auch künftig Anforderungen an die energetische Qualität dieser Bauteile gestellt. Die der Verordnung unterliegenden Sachverhalte werden im Lichte der jüngeren technischen Entwicklung erweitert (z.B. um den Tatbestand der Außenputzerneuerung). Zugleich werden die Anforderungen an den fortgeschrittenen Stand der Technik angepasst. Die wirtschaftliche Vertretbarkeit der verschärften energetischen Anforderungen ist durch Gutachten belegt. Die Anforderungen an Maßnahmen im Gebäudebestand können vor allem dann erheblich zur Energieeinsparung und zur Umweltentlastung beitragen, wenn die Investitionsbereitschaft im Gebäudebestand durch Förderprogramme gestützt und eine Verbesserung des Vollzugs in diesem Bereich sichergestellt wird. Einen weiteren Schwerpunkt der Verordnung bilden die Nachrüstungsvorschriften für bestehende Gebäude und Anlagen. Die vorgesehenen Verpflichtungen zur Nachrüstung sind in besonderem Maße wirtschaftlich, weil sich ihre Kosten in verhältnismäßig kurzer Zeit amortisieren. Vergleichbare Regelungen gab es bereits im Anwendungsbereich der Heizungsanlagen-Verordnung (HeizAnlV) (z. B. nachträglicher Ausstattung mit Steuerungs- und Regelungseinrichtungen). Weitere Einsparpotenziale sollen hier durch die Außerbetriebnahme von Heizkesseln erschlossen werden, die vor 1978 eingebaut worden sind. Ferner soll eine Pflicht zur nachträglichen Dämmung bestimmter Wärmeund Warmwasserverteilungseinrichtungen aufgenommen werden. Als bauliche Nachrüstungspflicht soll die nachträgliche Dämmung oberster Geschossdecken unter nicht ausgebauten Dachräumen eingeführt werden, für welche die Wirtschaftlichkeit ebenfalls generell gegeben ist. Ja, und wozu das Ganze? werden sich nun manche fragen. Wegen des bedeutsamen Einsparpotenzials im Gebäudebereich bildet die Energieeinsparverordnung auch ein wesentliches Element des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung. Gut ein Drittel der CO2-Emissionen wird dem Energieverbrauch im Gebäudebereich zugerechnet. Die jetzt vorgesehene Verschärfung der Anforderungen ist deshalb auch Bestandteil der Initiative der Bundesregierung zur Senkung der CO2- Emissionen, durch die bis zum Jahre 2005 eine Verminderung der Emissionen gegenüber dem Stand von 1990 um 25 % erreicht werden soll. Ja, gut: die Umwelt soll meinetwegen geschont werden - aber was soll das alles kosten? Müssen jetzt die Bauherren / Eigentümer / Mieter dafür die Zeche bezahlen? Ja, das müssen sie. Auch wenn der ganze Zinnober nichts nutzt. Denn die Klimaentwicklung hat nichts mit dem CO2-Ausstoss zu tun. . . . Der neue integrative Ansatz der Verordnung erlaubt dem Bauherrn, die verschärften energetischen Zielvorgaben nach eigener Entscheidung stärker über den baulichen Wärmeschutz, stärker über die Anlagentechnik oder mit einer Kombination beider Sachbereiche zu erfüllen. Die künftigen Gebäudekosten sind davon abhängig, in welchem der beiden Bereiche der Schwerpunkt der Maßnahmen liegen wird. Kostensteigerungen lassen sich im Neubau oft sogar ganz vermeiden, wenn das Gebäude mit einer optimierten Anlagentechnik ganzheitlich geplant wird. Mehrkosten sind dagegen zu erwarten, wenn die neue Flexibilität der Verordnung nicht genutzt wird und die vorgeschriebenen energetischen Verbesserungen gegenüber geltendem Recht allein auf der baulichen Seite umgesetzt werden. Für diesen Fall ist nach den vorliegenden Gutachten bei großen Wohngebäuden (insbesondere Mehrfamilienhäusern) trotz deutlich höherer Anforderungen (schärfere spezifische Grenzwerte) als im Bereich kleinerer Wohngebäude (insbesondere Einfamilienhäuser) von Mehraufwendungen in Höhe von etwa 1 - 1,5 % der Gebäudekosten auszugehen; bei kleineren Wohngebäude ist mit Mehraufwendungen von etwa 1,5 - 2 % der Gebäudekosten zu rechnen. Für Nicht-Wohngebäude dürften die Mehrkosten bei einem nicht integrativen Planungskonzept unter 1% liegen. Die angegebenen Kostensteigerungen sind durch gutachterliche Untersuchungen belegt, in denen die Anlagentechnik gegenüber dem geltenden Recht unverändert gehalten wurde und die Verbesserungen allein beim baulichen Wärmeschutz ansetzten. Die Ergebnisse werden durch Erkenntnisse aus Förderprogrammen untermauert. Inwieweit sich die Kostenfolgen tatsächlich verwirklichen, wird maßgeblich von der künftigen Praxis der Gebäudeplanung, aber auch von der Entwicklung der Marktpreise für Produkte, welche die strengeren Vorgaben dieser Verordnung erfüllen, bestimmt. Obwohl sich bei der zurückliegenden Novellierung der Wärmeschutzverordnung im Jahre 1993 aus den damaligen Gutachten Erhöhungen der Gebäudekosten in derselben Größenordnung ergaben, sind in der Praxis statistisch kaum verordnungsbedingte Erhöhungen der Gebäudekosten nachweisbar. c) Preisniveau bei Bauprodukten Da einige Bauprodukte von hoher energetischer Qualität künftig Standardprodukte sein werden, ist für diese Produkte mit einem Sinken der Preise infolge der Skaleneffekte bei Herstellung und Vertrieb zu rechnen. Diese Wirkung trat schon bei den zurückliegenden Novellierungen der Wärmeschutz- und der Heizungsanlagen-Verordnung auf (z. B. bei Fenstern und bei Thermostatventilen). d) Mieten und Gesamtwohnkosten, Verbraucherpreise Weil die Anforderungen der Verordnung sämtlich dem Wirtschaftlichkeitsgebot genügen, ist davon auszugehen, dass investiv bedingte Steigerungen der Mieten und Gesamtwohnkosten durch die eingesparten Energiekosten weitgehend kompensiert werden. Für das Verbraucherpreisniveau sind eher die Gesamtwohnkosten maßgebend. Mit wahrnehmbaren Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, | |||||||||||||||||||||
Nun muss es aber auch der grösste Skeptiker begriffen haben, dass die EnEV ein Segen nicht nur für die deutsche Dämmstoffindustrie ist, sondern auch für den Rest der Welt: egal was es kostet, wir sparen uns reich!
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Dass man im Bauwesen Dämmstoffe einsetzt, ist keine Erfindung der Neuzeit. Neu ist lediglich die Hysterie, die einsetzte, als die bis dahin fast nicht zur Kenntnis genommene EnEV (Energieeinsparverordnung) per 01.02.2002 als Gesetz eingeführt wurde. Ob Presse oder Internet, Veröffentlichungen dazu waren noch im Vorjahr eher spärlich. Obwohl der Entwurf seit Oktober jedem Interessierten zugänglich war. Aber das wird jetzt nachgeholt, von allen Seiten bekommen wir beigebracht, dass wir die Häuser zu dämmen haben, um Heizenergie zu sparen und somit einen Beitrag zur Senkung des CO2-Ausstosses zu leisten. Dieses Argumente kennen auch tausende von Mietern aus ihren Modernisierungs-Ankündigungen. Da wurde ihnen vorgerechnet, wie viel Heizenergie man einspart, nachdem 6 oder mehr cm Wärmedämmung angebracht wurden. Der Umfang an Einsparung wurde zum Maßstab der umzulegenden Kosten. Selbst bei einer einfachen Ausführung - 6 cm Styropor, Armierung, Spachtel, Kunststoff-Reibeputz Mittelkorn, getönt oder mit Egalisierungsanstrich - kamen m2-Preise von 120-130 DM zusammen, das sind jetzt eben 60-65 /m2. Die Gesamtkosten je Wohnhaus wurden nach Anteil der Wohnfläche umgelegt und dann mit 11% und 1/12 je Monat für die monatliche Modernisierungszulage ausgerechnet. Das lief noch nach WSchV (Wärmeschutzverordnung von 1994, 1995 eingeführt) und die gesetzlichen Grundlagen wurden mit der Modernisierungsankündigung mitgeteilt. So weit so gut, inzwischen sind für viele einige Jahre herum, und nach spätestens drei Jahresheizkostenabrechnungen dürfte Stunde der Wahrheit sein. Haben Sie es überprüft? Wurde tatsächlich so viel eingespart, wie vordem berechnet wurde? Nun, wenn nicht, liegt es sicher daran, dass Sie ein falsches Lüftungsverhalten an den Tag legen und die vom Vermieter verteilten Merkblätter zum richtigen Lüften nicht befolgt haben. Und wenn doch eingespart wurde: haben Sie sich mal gefragt, zu welchem Preis? Womit wir wieder beim Thema sind: wie viel Dämmung braucht der Mensch? Nach "modernen" Planungsansätzen sollten es mindestens 25 cm sein, besser noch 0,5 m oder gar 1,0 m. Diese Dämmstoffgebilde nennt man dann Passivhaus: eine Heizungsanlage fällt weg, eine moderne Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung soll für angenehmes Raumklima sorgen. Sie müssen sich allerdings daran gewöhnen müssen, die Fenster geschlossen zu halten. Viele werden sich fragen, was das wohl kosten mag. Nun, nehmen Sie sich zur Beruhigung die Begründung zur EnEV her, dort werden Kostensteigerungen in der Größenordnung 1,1 - 1,5 % prognostiziert. Ein wesentlicher Schritt nach vorn wurde mit der EnEV mit der Einbeziehung des Begriffes der Primärenergie und der komplexen Betrachtung von Hochbau und Haustechnik getan. Primärenergie bedeutet: wie viel kW Energie verbrauche ich insgesamt, um ein kW an Heizenergie zu erzeugen? Dies findet sich in der Anlagenaufwandszahl wieder, wo Anlagen mit regenerativen Energien einen besseren Faktor bekommen als Elektroheizungen. Ansonsten dreht sich der Kern der Überlegungen um den sagenumwobenen u-Wert, der bis vor kurzem noch k-Wert hieß. Die Überlegung ist einfach: super Dämmung - super u-Wert - super Einsparung an Heizenergie. Damit lassen sich hohe Kosten rechtfertigen. Oder nicht? Auf jeden Fall wird viel von verschärften Anforderungen gesprochen. Was leider zu wenig zur Sprache kommt, ist das Prinzip der Wirtschaftlichkeit. Das ist so neu auch wieder nicht, es wird halt nicht viel darüber geredet. Deshalb zitiere ich gern das Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden (Energieeinsparungsgesetz EnEG) vom 22. Juli 1976 (BGBl I S. 1873), geändert durch Erstes Gesetz zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes vom 20. Juni 1980 (BGBl I S. 701). Der hier vorgegebene Grundgedanke erscheint mir so vernünftig und nachvollziehbar, dass man ihn nicht oft genug wiederholen kann. Ich zitiere aus dem EnEG: § 5 Gemeinsame Voraussetzungen für Rechtsverordnungen (1) Die Rechtsverordnungen nach den §§ 1 bis 4 aufgestellten Anforderungen müssen nach dem Stand der Technik erfüllbar und für Gebäude gleicher Art und Nutzung wirtschaftlich vertretbar sein. Anforderungen gelten als wirtschaftlich vertretbar, wenn generell die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer durch die eintretenden Einsparungen erwirtschaftet werden können. Bei bestehenden Gebäuden ist die noch zu erwartende Nutzungsdauer zu berücksichtigen. (2) In den Rechtsverordnungen ist vorzusehen, dass auf Antrag von den Anforderungen befreit werden kann, soweit diese im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führen. Von diesen Überlegungen sollte man sich leiten lassen, wenn man sich über das Dämmvermögen Gedanken macht. Bei Altbauten mit Wandstärken von 36,5 cm über 0,49 m bis hin zu 0,74 m wird eine aufgebrachte Wärmedämmung keine Wunder vollbringen, jedoch viel kosten und ggf. die Fassade entstellen. Auch beim Neubau kann man mit dämmenden Massivbaustoffen (Poroton oder Porenbeton) viel erreichen, ohne Styropor oder Mineralwolle darauf zu kleben. Denn für das Raumklima sind viele Faktoren entscheidend und es ist völlig falsch, alles am u-Wert fest zu machen. Übrigens wurde hierzulande bereits vor Jahren an Wärmedämmung gedacht, ohne viel Theater darum zu machen. Dies wurde durch TGL und durch Vorschriften Der Staatlichen Bauaufsicht geregelt. Insofern sind Stahlbeton-Sturzträger mit HWL-Auflagen keine Neuigkeiten und selbst mit Hochlochziegeln musste man die Giebelwände damals dicker bauen. Gut beraten sind Sie, wenn Sie die Vorschriften einhalten (gerade so ist auch eingehalten) und wenn jeder investierte Euro auch einen konkreten Nutzen hat. Wer will schon 1.000 Euro ausgeben, um 999 zu sparen? Nebenher sollte man auch einige bauphysikalische Belange berücksichtigen, oder ist das Phänomen der "abgesoffenen WDV-Fassade" nur eine Erfindung? Dipl.-Ing. Matthias G. Bumann Informationen im Internet: |
Über den Sinn und Unsinn von Wärmedämmung Eine Betrachtung zur Wirtschaftlichkeit von M. Bumann Vorhin waren wir beim Thema: Wie viel Dämmung braucht der Mensch? Hier sind wir an der Stelle angelangt, wo ich immer wieder die Frage stelle: "Ist der U-Wert das Maß aller Dinge, wenn es um das Bauen geht - oder ist es der Mensch?" Hatte ich eingangs auf das im Energieeinspargesetz (EnEG) geforderte Prinzip der Wirtschaftlichkeit verwiesen, möchte ich unterstellen, dass jeder Bauherr oder Eigentümer dank seines ganz normalen Menschenverstandes zunächst die Frage stellt: Was nützt mir das? Man sollte meinen, diese Einstellung sei legitim. Denn: wozu investiert man? Antwort: Um einen konkreten Nutzen zu erzielen. Dieser Nutzen dürfte nach vernünftiger Sicht auf die Dinge darin bestehen, in Zukunft weniger Ausgaben zu haben. Wir kennen alle die kernigen Werbesprüche á la "Sie sparen soundsoviel , wenn Sie gleich ein Dutzend kaufen". Aber viele kennen auch die Überlegung: "ich spare noch viel mehr , wenn ich die Sache gar nicht kaufe"! Womit wir wieder beim Thema Wirtschaftlichkeit wären. Auch wenn es wenig propagiert wird: das Gebot der Wirtschaftlichkeit ist mit der EnEV nicht abhanden gekommen. In § 17 der EnEV sind nämlich "Befreiungen" vorgesehen: "Die nach Landesrecht zuständigen Behörden können auf Antrag von den Anforderungen dieser Verordnung befreien, soweit die Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führen. Eine unbillige Härte liegt insbesondere vor, wenn die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer, bei Anforderungen an bestehende Gebäude innerhalb angemessener Frist durch die eintretenden Einsparungen nicht erwirtschaftet werden können." Dazu möchte ich meine oben eher angedeuteten Rechenbeispiele noch konkretisieren - z.B. nach Maßstab einer Ölheizung, d.h. vorrechnen, wann sich welche Dämmung tatsächlich rechnet und wann sie in Wirklichkeit (wirtschaftlicher) Unsinn ist. Eins sei hierbei vorweg genommen: Dämmung wird immer zu einer Verbesserung der Dämmeigenschaften führen - die Frage ist nur, ob ein sinnvoller, d.h. vorrangig wirtschaftlicher Nutzen erreicht wird. Und zu beachten sei auch, dass die Dämmeigenschaft nur eine von mehreren Eigenschaften ist. Für eine Beispielrechnung habe ich ein simples Einfamilienhaus (EFH) mit 8 x 8 m Außenabmessungen mit EG und DG angenommen. Das EG habe eine Wandhöhe von 3 m, die Abseite des DG betrage 1 m, der Rest ergibt sich aus der Dachneigung von 45°. Zunächst habe ich mit "schlechten" U-Werten [W/m2K] gerechnet: für die 36,5cm-Ziegelwand mit Innen- und Außenputz sind es 1,177, für die Fenster 1,8, für das Dach 0,60 und für den Fußboden auf Erdreich 0,63. Den Jahresheizwärmebedarf berechnet man nach EnEV so: Qh = 66 x (HT + HV) - 0,95 x (QS + QI) Dabei sind H die Verluste (Transmission und Lüftung) und Q die Gewinne (solare und innere). Soll gedämmt werden, betrifft das die Außenwand. Somit wird HT in dieser Gleichung die einzige zu verändernde Größe. Durch die Dämmmaßnahme wird der Transmissionswärmeverlust über die Außenwandflächen verringert. Wir haben in diesem Beispiel 128 qm Außenwand, das sind ca. 40% der Hüllfläche. Der U-Wert sei gem. EnEV unter 0,35 zu verbessern. Der - nach EnEV errechnete - Jahresheizwärmebedarf wird von 20.500 kWh (167 kWh/m2a) auf 13.300 kWh (108 kWh/m2a) reduziert - somit sagenhafte 7.200 kWh bzw. 35%! Mithin beeindruckende Werte. Jedoch will ich Sie nicht beeindrucken, sondern etwas zur Wirtschaftlichkeit sagen. Um diese Verbesserung des U-Wertes zu erreichen, benötige ich 9 cm PS 15 WLG 040 (im Volksmund Styropor genannt). Das verursacht Kosten in Höhe von rd. 10.000 . Der Preis für leichtes Heizöl (ohne USt.) "kleine Menge, Rheinschiene" lag im Juli 2002 bei 30,10 /hl (gegenüber Januar 2002 ist das eine Erhöhung um knapp 12%. Quelle: Index-Meldung der Statistischen Ämter). Den eingesparten 7.2000 kWh entsprechen rd. 690 l Heizöl EL (mit 10,4 kWh/l, bei Erdgas sind es 11,5 kWh/m3). Bei einem Literpreis von 0,35 ergeben sich stolze 241,50 Einsparung im Jahr. 10.000,00 / 241,50 = 41,4; es dauert also nur wenig mehr als 40 Jahre, bis sich die Investition gelohnt hat - wenn man jegliche Zinsbetrachtung weg lässt. So viel zum Thema Sinn und Unsinn von Wärmedämmung, betrachtet unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit. Beim Neubau hingegen sind andere Ansätze zu treffen: über Wirtschaftlichkeit denkt man nur nach, indem man die Errichtungskosten verschiedener Konstruktionen und haustechnischer Einbauten vergleicht. Die Mindest-U-Werte sind bereits vorgegeben. Abschließend sei noch auf 2 weitere Beispiele verwiesen, welche sich ebenfalls mit dem Thema Sinn und Unsinn von Wärmedämmung befassen. Zu Bsp. 2: Grau ist jede Theorie, sagt das Sprichwort. Deshalb habe ich etwas voll aus dem Leben gegriffen, insofern sei die unredigierte Ausdrucksweise vorab entschuldigt. |
Beispiel 1: aus: Fakt 1 Das Passivhaus wird mit ca. 30 kWh/m²a Heizenergie gehandelt (Spitzenwerte liegen - gerechnet - schon bei ca. 10 kWh/m²a). Sogenannte Referenzhäuser wurden vor zehn Jahren mit 100 kWh/m²a angenommen. Die Wärmeschutzverordnung legt den berechneten Bedarf (das ist nicht der Verbrauch) im Mittel etwa auf 75 kWh/m²a fest. Die energetischen Verbesserungen betragen somit rein rechnerisch im ersten Fall etwa 70 beziehungsweise im zweiten Fall 45 kWh/m²a; das sind konkret 7 bzw. 4,5 Liter Heizöl oder an Heizkosteneinsparung etwa 3,90 DM/m²a bzw. 2,50 DM/m²a. Wer die dynamische Investionsrechnung richtig handhabt (auch dies wird sinnigerweise dem Kunden vorenthalten), kommt dann auf maximale Mehrkosten von etwa 47 DM/m² bzw. 30 DM/m². Bei 100 m² Wohnfläche würden dies maximale Mehrkosten von 4.700 oder 3.000 DM bedeuten. Die Pioniere der "energiesparenden" Bauweisen operieren inzwischen mit Mehrkosten, die ja nur bei 15.000 bis 25.000 DM liegen würden! Wie man sieht, hier wird der Kunde maßlos hinters Licht geführt und betrogen; ihm wird mit den Offerten dieser Wahnsinnsbauweise, ohne nun eine entsprechende Gegenleistung in Form einer ausreichenden Heizenergieeinsparung zu erhalten, nur das Geld aus der Tasche gezogen. Als Richtschnur kann folgende Faustformel dienen: Eine Einsparung von 10 kWh/m² Nutzfläche darf bei wohlwollender Beachtung der Wirtschaftlichkeit grob die dafür notwendigen Mehrkosten von 8 DM/m² Nutzfläche nicht überschreiten. Dieses Limit wird jedoch bei der Niedrigenergiebauweise immer überschritten. Fakt Nr. 4: Soll nun trotzdem ein Beharrungszustand, der in Realität ja nie vorkommen kann, angenommen werden, dann erfolgt die nächste bewußte Informationsselektion. Die Hyperbelform der k-Wert-Funktion führt bei kleinen k-Werten zu uneffizienten Lösungen. Die Nachhaltigkeit ist nicht mehr gegeben, weil zusätzliche Energie kaum noch eingespart werden kann - das ist unwiderlegbare Mathematik. Dieses fatale Naturgesetz sieht konkret so aus: 05 cm Dämmstoff ergeben einen k-Wert von 0,8 W/m²K Die Verdoppelung der Dämmung führt zu einer Halbierung des k-Wertes. dass hierbei eine Effizienzschwelle zu beachten ist, dürfte einleuchtend sein. Da die Wirtschaftlichkeit durch die Neigung der Tangente an die Hyperbel, durch das Verhältnis von Nutzen und Aufwand bestimmt wird, ist die Unwirtschaftlichkeit kleiner k-Werte unausweichlich gegeben. Besonders Niedrigenergiehäuser, Passivhäuser und Nullenergiehäuser, die sich alle durch "Mini-k-Werte" auszeichnen, sind somit völlig uneffizient und damit unwirtschaftlich. Die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung 1995 und damit erst recht die der beabsichtigten Energieeinsparverordnung sind mit wirtschaftlichen Konstruktionen nicht zu erfüllen. Der viele Dämmstoff wird energetisch nahezu nutzlos eingebaut. Fakt Nr. 5: Durch das Wirtschaftlichkeitsgebot im Energieeinsparungsgesetz (EnEG, § 5) werden Nachhaltigkeit und Effizienz zwingend gefordert. Deshalb wird auch ständig behauptet, die Wirtschaftlichkeit sei gegeben. Derartige Aussagen sind wahrheitswidrig, denn Dämmstoffdicken über 6 bis 8 cm sind effizienzlos (siehe Fakt 4). Die großen Dämmstoffdicken sind nach dem EnEG somit gesetzwidrig, da sie nicht wirtschaftlich zu realisieren sind; wer etwas anderes behauptet oder zu beweisen versucht, präsentiert Mogelpackungen. Die Unwirtschaftlichkeit bezieht sich auch auf andere technische Empfehlungen (z. B. Photovoltaik, Sonnenkollektoren, Wärmerückgewinnung). Gesetz geht vor Verordnung; somit muß der gesetzestreue Planer vor allem die Superdämmungen ablehnen; dies ist er gemäß Berufsordnung auch seinem Bauherren gegenüber schuldig. Seine Verordnungstreue kann er ja stillen, indem er die Befreiung z. B. nach WSchVO 1995 § 14 "Härtefälle" beantragt. Man muß diesen verordneten Dämmwahn also nicht mitmachen, auch die konstruktiven Schwierigkeiten sind zu beachten. Wenn überall Meinungsmanipulationen und bewußte Fehlinformationen auf vollen Touren laufen, dann kann sich ein vernunftbegabter Intellektueller dem durchaus entziehen. |
Beispiel 2 aus: BauherrenForum bei DIMaGB.de Gekammerte Ziegelwand nachträglich dämmen? Frage: Ich besitze ein Siedlungshaus Baujahr 1938. Die Außenwand besteht aus einer Ziegelschicht 250x150 mm (bxh). Der Ziegel besitz zwei getrennte Luftkammern. Von Innen ist eine 35 mm zementgebundene Holzwoll-Platte angebracht und mit Putzmörtel verputzt. Gibt es für diese Konstruktion eine bauphysikalisch saubere Möglichkeit die Außenwand nachträglich zu dämmen? Mit freundlichen Grüssen V. Antwort 1: Ja, gibt es. Das war die gute Nachricht. Jetzt die schlechte: das kann man nur vor Ort beurteilen. Vorsicht! Dämmung einer Wand kann dazu führen, dass auf einmal Kondenswasser an den Fenstern ausfällt. (Martin Beisse) Antwort 2: Sehr geehrter Herr V., wozu soll denn die zusätzliche Dämmung gut sein? Ich glaube nicht, dass die von Ihnen beschriebene gekammerte Ziegelwand so schlechte Eigenschaften hat, dass sich die Investition in ein WDVS lohnt. Wenn das Wandsystem bislang funktioniert hat und die Mindestwerte für die Wärmedämmung eingehalten sind (was ich ungesehen glaube), lassen Sie es doch einfach. Herr Beisse hatte schon den Daumen drauf: sobald Sie aussen noch ne Dämmlage draufklatschen, kann das problematisch werden. Und ein gekammerter Ziegel hat seeeeeehr viel Platz, Tauwasser aufzunehmen, bis Sie das irgendwann mal merken. Wie das mit Tauwasser, Kapillarwirkung und Diffusion zusammenhängt, können Sie hier auf der Homepage im Infobereich BAUPHYSIK nachlesen. Re: Sehr geehrte Herren, der Grund für die Dämmung ist in der Absicht zu suchen Heizoel zu sparen. Das alte Haus hat eine beheizte Wohnfläche von ca. 50 qm. Später habe ich einen Flachbau angebaut mit ca. 60 qm beheizter Wohnfläche. Dieser Bau von 1986 hat 360er Außenwände. Das Flachdach ist mit 100 mm Styrotect ähnlichen Material gedämmt. Für diese Fläche von 110 qm benötige ich etwa durchschnittlich 2.800 l Heizoel im Jahr. In dem alten Haus habe ich noch eine Reserve gesehen. Mit freundlichen Grüssen Antwort 3: Ich versuche einmal ohne genaue Kenntnis aller Bauteile eine überschlägige Wirtschaftlichkeitsberechnung. Sollte ich deutlich daneben liegen, bitte ich die Experten im Forum um Verbesserung. Etwa 10%-15% Ihres Heizöles benötigen Sie für die Warmwasserbereitung, es verbleiben also 2500 Liter für die Heizung. Der Lüftungswärmebedarf dürfte davon 25%-30% ausmachen. Es verbleiben somit kanpp 1.900 Liter für die Deckung des Transmissionswärmeverlustes, als für das was durch die Umfassungsbauteile nach aussen abgegeben wird. Daran haben die Wände je nach Gebäudeabmessung und Ausbildung der Bauteile einen Anteil von 30-40%, maximal 'verschlingen' die Wände also 700-800 Liter Heizöl. Hiervon wird der Löwenanteil auf Ihren Altbau entfallen, sagen wir einmal gut 500-600 Liter. Durch eine Verbesserung des k-Wertes (seit 1.2.2002 U-Wert) um 100% oder auch noch darüber können Sie dann 300 bis 400 Liter Heizöl jährlich einsparen. Bei heutigen Energiepreisen entspricht dies weniger als 200 Euro im Jahr. Bei der gesamten eben gemachten Abschätzung habe ich einigermaßen großzügig gerechnet. Die Kosten für ein Wärmedämmverbundsystem für Ihren Altbau müssten Sie sich anbieten lassen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie unter 5.000 Euro damit hinkommen (meine Zahl ist mit grosser Unsicherheit behaftet, da ich die Fläche und den Preis nur grob abschätzen kann). Unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten wird sich eine Investition von 5.000 Euro bei Einsparung von max. 200 Euro p.a. schwer rechnen. Wenn Sie den Betrag langfristig mit 4% über der Inflationsrate anlegen können, holen Sie die Mehrkosten für die Beheizung herein, konstante Energiekosten vorausgesetzt. Die Bauphysik und die Wohnbehaglichkeit habe ich bei meinen Ausführungen ausser Acht gelassen. (Bruno Stubenrauch) Zugabe: Ich danke Kollegen Stubenrauch für die transparente Darstellung. Anhand aller unserer Gedanken zum Thema erkennt der Bauherr:
Wenn ich von einer Baufirma wäre, würde ich Herrn V. dringend zu einem WDVS raten (das ist dann wenigstens für den Umsatz der Firma gut, wenn auch nicht für Herrn V.). Da ich aber einen Sinn fürs praktische habe, rate ich folgendes: wenn Sie handwerklich begabt sind oder Ihnen ein Freund helfen kann (aber bitte keine Schwarzarbeit!) verfahren Sie wie folgt: verbreitern Sie durch betonieren das Fundament und mauern Sie eine Ziegellage davor. Die ist so dick, wie es nur geht (an Verankerung und die Traufsituation denken!). Sie wird dicht angesetzt und ohne jede Trennlage dazwischen hochgezogen. Dann kommt ein mineralischer Aussenputz dran (am besten Kalkputz!). So entsteht eine dicke und weitgehend homogene Aussenwand aus Ziegelmauerwerk. Die dämmt besser als die bisherige, aber sie gestattet auch solare Wärmegewinne (ein WDVS nicht) und sie hat ein gutes Speichervermögen. Dadurch werden die Temperaturamplituden gesenkt, es ergibt sich eine gute Phasenverschiebung und Behaglichkeit stellt sich ein. Ausserdem lässt diese Wand Wasser in jeder Form raus (flüssig und dampfförmig), auch kapillar an der Aussenseite! Das macht ein "diffusionsoffenes" WDVS nicht immer. Lesen Sie die Beiträge im Infobereich Bauphysik, dann werden Sie vieles besser verstehen. Dachausbau Giebeldämmung Frage 1: Wir möchten unser Alt-Dach ausbauen. Idee: die 140er Sparren entsprechend mit Glas-/Steinwolle WLG 035 voll dämmen (diffusionsoffene Unterspannbahn vorhanden), dann Dampfsperre/Luftdichtigkeitsschicht, dann Untersparrendämmung 40mm oder 50mm. 1. Geht das? 2. Die Giebelwände (24cm) sollen ebenfalls von innen gedämmt werden. Wie dick kann/soll diese Dämmung sein? Da gibt es Taupunktverlagerung möglicherweise? Was ist das? Vielen, vielen Dank fürs Mitdenken!, L. Antwort 1: Sehr geehrter Herr L., mitdenken kann man ja auch hier im Forum. Eine vernünftige Planung wird das allerdings nicht ersetzen. Zur ersten Frage: 14 cm MiWo WLG 035 + 5 cm Untersparren-Dämmung - das geht. Es kommt allerdings darauf an, was für eine Dampfbrenmse und was für eine Unterspannbahn genommen wird. Dann ist es wichtig zu wissen, ob die Ziegel auf einer Lattung liegen oder ob es eine Schalung mit Bahnen gibt (eher unwahrscheinlich). Man muss also die gesamte Konstruktion betrachten und dann ist zu entscheiden, ob der Nachweis zum Tauwasserschutz nach DIN 4108 oder nach dem ZDVH-Merkblatt geführt wird. Merke: Unterspannbahnen und Dampfsperren (-bremsen) können diffusionsoffen oder -dicht sein, je nach Material. Zur Giebelwand: im Prinzip gilt dasselbe. Man betrachte die gesamte Konstruktion (Putz, Ziegelmaterial, geplante Dämmung) und führe daraufhin die erforderlichen Nachweise. So etwas lässt sich durch Antwortensammeln in Foren nicht ersetzen. Wichtig sind hierbei auch wirtschaftliche Überlegungen (was ist vom Geldeinsatz her sinnvoll?), da muss man schon mal hin- und herrechnen, dazu sagt man auch optimieren. Frage 2: Danke, Herr Bumann, so richtig klar war mir nicht, wie kompliziert es ist und wie viel man wahrscheinlich falsch machen kann. Dachziegel liegen auf Lattung, Unterspannbahn Tyvek/Klöber HD Soft (SD < 0,02). Ausbauen wollten wir mit Produkten der Fa. Isover (oder vielleicht Rockwool??). Gruß, L. S. Antwort 2: Das Fabrikat ist doch völlig Wurst. Mineralwolle ist Mineralwolle. Entscheidend sind die Eigenschaften, die der Hersteller mittels der technischen Blätter angibt. Oktober 2002 Informationen im Internet: www.dimagb.de - Informationen für Bauherren |
Dämmen wir die Häuser oder die Dämmung? von Peter Rauch Die Diskussion zur Energieeinsparverordnung ENEV 2000 ist sicherlich einer der interessantesten gegenwärtigen Fachthemen. Kritiker und Befürworter aus der Industrie, von Planungsbüros, aus der Wissenschaft und Politik sowie von Verbänden versuchen ihre zum Teil recht unterschiedliche Auffassung öffentlich darzustellen und zu begründen. Wie soll hier der Bauherr, den das eigentlich betrifft, noch durchsehen? Beim Neubau ist dies sicherlich anders zu bewerten, da man in der Planungsphase die entsprechenden Maßnahmen konstruktiv berücksichtigen kann und dies sich in den Gesamtbaukosten nur gering auswirkt. Anders sieht es beim Altbaubestand aus. In diesem kurzen Beitrag werden auszugsweise verschiedene Aussagen zusammengefasst und gegenübergestellt. Eine einseitige Orientierung allein auf die Dämmung verursacht in unseren Breiten unbehagliche Wohnbedingungen, die nur mit hohem technischen Aufwand gemildert werden können. [5] Von den 8 relevanten Energieeinspargrößen [1] wird sich besonders auf die Wärmeleitung konzentriert. In der Praxis heißt das, je besser die Wärmedämmung (Dicke) ist, so weniger Wärme wandert durch die Außenwände nach außen. Ein sehr interessanter Aspekt für die zu erwartenden hohen Umsatzerträge an Polystyrol und andere Dämmstoffe. Dies wird noch mit der Argumentation der Schaffung von 400 000 zusätzlichen Arbeitsplätzen untermauert, wenn die Altbausubstanz eingepackt wird. Diese Mehrinvestitionen von ca. 15 Milliarden DM jährlich dürfen oder sollen ausschließlich die Wohnungseigentümer auf den Tisch legen. [2] Die durch Herrn Dr.-Ing. Freytag dargestellter Wirtschaftlichkeitsberechnung für die nachträgliche Wärmedämmung konnte keine prinzipielle Wirtschaftlichkeit unterstellt werden. [3] Alle anderen Versuche einer wirtschaftlichen Darstellung können nur sehr schlecht nachvollzogen werden. Betz, Kreißig und Schöch verweisen in ihrer Zusammenfassung zur Öko-Bilanz auf einen sinnvollen Einsatz von Wärmedämmverbundsysteme im Altbau als auch im Neubau hin. Bereits binnen weniger als 2 Jahren kann die durch die Produktion des WDVS verbrauchte Energie eingespart werden.[4] Dem gegenüber vertritt Herr Prof. C. Meier im Praxisratgeber Altbau und Wärmeschutz, dass die errechneten Energieeinsparungen der Dämmstoffbauweise praktisch weit verfehlt, zu hochgradig unwirtschaftliche Konstruktionen führt und daneben die Gesundheit gefährdet wird. [5] Ebenso wird durch Herrn K. Fischer dargestellt, dass die genannten Energieeinsparungen durch Dämmstoffpakete auf Altbauten nur auf dem Papier existieren. Vielmehr kommt es auf die Speicherfähigkeit von Massivbauweisen an, wo sinnvoll Energie gespart werden kann. [6] Mit zufriedenen Aussagen kann die Ziegelindustrie aufwarten, die mit den sägemehlporosierten Ziegeln die verschärften Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz genügen.[9] Die Arbeitsgemeinschaft Mauerziegel e.V., Bonn, beauftragte das Frauenhofer Institut für Bauphysik mit einem Forschungsvorhaben, welches neue richtungsweisende Ergebnisse für die massive Bauweise mit Ziegel brachten. Es wurde "deutlich gemacht, dass Energiebilanzen nicht allein an Dämmmaßnahmen und (k) u-Werten künftiger Wände festzumachen sind. Die Aufklärung der Bewohner in Bezug auf ein Verhalten sowie ihre Akzeptanz und Nutzung der haustechnischen Ausstattung darf auf keinen Fall außer acht gelassen werden." [10] Untersuchungen des GEWOS-Institutes Hamburg haben festgestellt, dass bei gleichen Außenwandflächen und k-Werten der Jahresbrennstoffverbrauch bei monolithischen Wänden niedriger ist. Dies soll noch durch eine weitere Aussage ergänzt werden, " Je niedriger die (k) u-Werte der Gebäudehülle, desto wichtiger werden Faktoren, wie das Nutzungsverhalten oder der Wirkungsgrad und die Regeltechnik der Heizungsanlage." [11] Unter den mitteleuropäischen Klimabedingungen beträgt die Heizperiode ca. 9 Monate. In dieser Zeit liegt ein Wärmestrom von innen nach außen an. [12] Die Außenhülle sollte daher so geschaffen sein, dass möglichst wenig Wärme abgeleitet wird. Die viel diskutierten Solargewinne können wegen der begrenzten Sonnenstunden nur einen Teil des notwendigen Energiebedarfs decken und stellen so allein keine alternative Lösung dar. " Noch niemals in unserer Geschichte war das Klima in instandgesetzten Wohnungen so schlecht wie heute, ... Gezielte Dämmung und ohne mechanische Klimatisierungsanlagen bringen in unsere Häuser und Wohnungen exakt das zurück, was immer mehr vermißt wird: Gesundes Wohnklima!" [7] Dieser Kommentar zeigt, dass die Festlegungen des Wärmeschutzes, mit der Begründung etwas zum Klimaschutzes zu tun, etwas einseitig betrachtet wird. Dies wird auch in Erhebungen des Lehrstuhls für Umweltmedizin festgestellt, dass gerade durch die falsche Bauweise jährlich hohe Folgekosten entstehen [8], die sicherlich unter anderem in der traurigen Bilanz, dass mittlerweile jeder 10. Erstklässer Asthmatiker ist und nahezu 1/3 der Bevölkerung an Allergien leidet, Begründung finden. [5] Im Architektenbrief 17 [12] wird hingegen darauf verwiesen, dass bei Untersuchungen von 700 ungedämmten Wohnungen in den fünfziger Jahren in 30% der Fälle Schimmel nachgewiesen wurde und hierfür die schlechte Wärmedämmung verantwortlich war. Ich habe in den letzten Jahren vorwiegend ältere Häuser (ungedämmt) aus dem Baujahr von 1900 bis 1960 mit ca. 500 Wohnungen untersucht. Die aufgetretenen Schimmelprobleme können dabei an einer Hand abgezählt werden. Das waren vorwiegend das Nutzungsverhalten, falsche Wandbeschichtung und durchfeuchtete Wände. Es kommt sicherlich auch darauf an, welche Objekte in die Betrachtung einbezogen und wie sie bewertet werden. Bei Bauwerksteilen die eine geringe Wärmespeicherkapazität aufweisen, erfolgt der Wärmedurchgang ohne Zeitverzögerung, er wird stationär. Bei massiven Bauwerksteilen tritt jedoch eine zum Teil über viele Stunden verzögerter Wärmeaustausch auf. Zwischenzeitlich haben sich aber auch die Temperaturen, vor allem außen, geändert. Berücksichtigt man diese Gegebenheit aber, so wird jede wärmetechnische Berechnung überaus kompliziert. Es handelt sich hier um einen instationären Wärmedurchgang, der sowohl im Sommer als auch im Winter gilt. [13] Zum Schluß noch eine Bemerkung. Wenn die Temperatur in der Wohnung nur 1 K reduziert wird, dann verringert sich der Wärmeenergieverbrauch um ca. 5%. Bei Strahlungswärme wird ohnehin eine niedrigere Raumlufttemperatur bei gleicher Behaglichkeit benötigt Dipl.-Ing.oec., Ing. Peter Rauch
Quelle/Autor: Peter Rauch, Tel./Fax. 0341/9015382, info@ib-rauch.de, www.ib-rauch.de |
Was soll man machen als Planer, wenn man einen Auftrag für die Sanierung eines alten Fachwerk- Gebäudes hat und nicht weiß, wie man die neuen Vorschriften der EnEV auf diesen Sonderfall anwenden soll, weit die Grenzwerte der EnEV nur schwer zu erfüllen sind? Der folgende Beitrag über die Umsetzung der EnEV bei der Instandsetzung von Fachwerkaußenwänden gibt mit der Beschreibung des Bauteilverfahrens und des Bilanzverfahrens eine Antwort. FACHWERKFASSADEN sind eindrucksvolle Zeitzeugen früherer Baukunst. Heute bieten sie den Ingenieuren und Architekten bei der Instandsetzung mannigfache Probleme. Vor allem die neue Energieeinspar-Verordnung hält so ihre Tücken für die Außenwände von Fachwerkhäusern parat. Beim Fachwerk ist sie sperrig Mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) [1] soll die Reduzierung des Ausstoßes von CO2-Emissionen im Gebäudebereich weiter voran gebracht werden. So verschärfen sich die Anforderungen an den Jahres-Heizenergiebedarf von Gebäuden in dieser jetzt 4. Verordnungsstufe. Dieses Reduktionsziel kann wirksam nur erreicht werden, wenn neben den Neubauten auch der Gebäudebestand mit einbezogen wird. Zum ersten Mal werden dabei auch Anforderungen an die Gefache von Fachwerkwänden explizit formuliert, die für den Planer, Ausführenden und Bauherren einer Fachwerk-Instandsetzungsmaßnahme viele praktische Fragen aufwerfen können. Die Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e. V. (WTA) verfolgt seit über 20 Jahren das Ziel, die Forschung und deren praktische Anwendung auf dem multidisziplinären Gebiet der Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege produktunabhängig zu fördern. Dafür wurden acht Referate eingerichtet (siehe dazu: www.wta.de), die sich in verschiedenen Arbeitsgruppen mit der Bearbeitung der relevanten Sach- und Arbeitsgebiete befassen. Das dabei gewonnene Expertenwissen über die verschiedenen Sachgebiete der Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege wird für die Anwendung in der Praxis aktuell aufgearbeitet und zum Beispiel als WTA-Merkblätter veröffentlicht. Seit 1992 hat das WTA-Referat 8 "Fachwerk" neun praxisorientierte WTA-Merkblätter 8-1 bis 8-9 [2] zu Erhalt und Instandsetzung historischer Holzfachwerkbauten erstellt, die in einem Fachwerkkompendium Band 1 zusammenfasst sind; in diesem Jahr wird Band 2 mit aktuellen Veröffentlichungen zum Thema erscheinen. Aus dem Kreise der WTA wurde bereits in der Vergangenheit darauf hingewiesen, dass mit der EnEV für den Fachwerkbau teils schwer zu erfüllende Grenzwerte festgeschrieben werden. Insbesondere der geforderte U-Wert bei "neuen Ausfachungen in Fachwerkwänden" in Höhe von < 0,45 W/m2K gemäß Anhang 3, EnEV bereitet Probleme. Dieser Wert widerspricht bei einer Innendämmung den Vorgaben des WTA-Merkblattes 8-1-96/D. Es hat sich vielmehr gezeigt, dass die Innendämmung in ihrer wärmetechnischen Funktionsweise begrenzt werden sollte, da unter anderem die Abtrocknung von eingedrungener Feuchte (über die Fuge Gefach/Holz) negativ beeinflusst wird. Dieses betrifft insbesondere feuchtebelastete Fassaden. Weiterhin problematisch ist, dass kapillaraktive Innendämmsysteme (z.B. Wärmedämmputze, Wärmedämmlehme usw.) in den nach EnEV erforderlichen Materialstärken häufig materialtechnisch nicht zu erreichen sind. Die energetische Qualität des Fachwerkgebäudes darf nicht vermindert werden Die gestiegenen Komfortansprüche der Nutzer ziehen auch eine Anpassung des wärmetechnischen Standards bei Altgebäuden nach sich. Hierbei sind im Rahmen einer Fachwerkinstandsetzung die Anforderungen des oben schon erwähnten WTA-Merkblattes 8-1-96/D zu berücksichtigen. Grundsätzlich gilt weiterhin, dass die energetische Qualität des Fachwerkgebäudes in Hinsicht auf die Außenbauteile und die energetisch relevanten Anlagenteile durch die Instandsetzung nicht verschlechtert werden soll. Des weiteren sind die gesundheitlich erforderlichen Mindestvorgaben zum Wohle des Nutzers und des Gebäudes einzuhalten. Beispielhaft ist das bekannte Problem des Ersatzes alter Fenster durch neue (dichte) Fenster zu nennen, das bei vielen Projekten und besonders auch bei Fachwerkbauten mit ihrem im Bestand eher reduzierten Wärmedämmstandard zu Schimmelpilzbildung an den Außenwänden geführt hat, wie auch die erforderliche Betrachtung der wärme- und feuchtetechnischen Speicherkapazität der Bauteile. Bei einer Instandsetzungsplanung sind so stets die komplexen bauphysikalischen Vorgänge zu betrachten. Werden bei der geplanten Maßnahme mindestens 20 Prozent der jeweiligen Fassade beziehungsweise des Bauteils instandgesetzt, so gelten die Anforderungen der EnEV. Eine unreflektierte Anwendung der Verordnung für den Fachwerkbestand ist aber problematisch, da dieser mit seinen speziellen Fragestellungen besonders bei Sichtfachwerk (Schlagregenbelastung, Fugendichtigkeit, Innendämmung etc.) eine besondere Berücksichtigung erfahren muss. Dieses haben zahlreiche wissenschaftliche und baupraktische Erfahrungen gezeigt (u.a. [3], [4], deren Ergebnisse in die bisherigen WTA- Merkblätter eingeflossen sind). Für Ausnahmen von der Regel sollte der Planer immer einen Antrag einreichen Da die Anforderungen der EnEV in der Praxis der Fachwerkinstandsetzung oft nicht schadensfrei erfüllbar sind, bestehen im Moment nur folgende Möglichkeiten:
Soweit bei Baudenkmälern oder sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz die Erfüllung der Anforderungen der EnEV 2002 die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen und andere Maßnahmen zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand führen würden, lassen die nach Landesrecht zuständigen Behörden auf Antrag Ausnahmen zu. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass nur ein geringer Prozentsatz des Fachwerk-Bestandes unter Denkmalschutz steht.
Die nach Landesrecht zuständigen Behörden können auf Antrag von den Anforderungen der EnEV 2002 befreien, soweit die Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führen. Diese kann vorliegen, wenn eine Wirtschaftlichkeit der Maßnahme innerhalb der üblichen Nutzungsdauer nicht gegeben ist. Planer und Bauherr müssen also für jedes einzelne Bauvorhaben auf dem Behördenweg die Anerkennung als erhaltenswerte Bausubstanz oder die Anerkennung unbilliger Härte beantragen - und natürlich diesen Antrag genehmigt bekommen! Gerade die Argumentation zur "Härtefallregelung" wird viel Aufklärungsarbeit mit Fakten und Details sowie Unterstützung durch entsprechende Fachkreise erforderlich machen. Aus diesem Anlass wird in der WTA-Arbeitsgruppe 8.2, Referat Fachwerk, zurzeit ein Merkblatt mit Hinweisen zum Umgang mit der Energieeinsparverordnung bei der Fachwerk-Instandsetzung erarbeitet, das als Version E-8-11-02-D im Entwurf vorliegt und eine Hilfestellung zur Interpretation und Umgehensweise mit der Verordnung geben soll. Außerdem erörtert die WTA gemeinsam mit dem Bundesministehum für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) und den Länderministerien, ob der spezifische Fall "Fachwerk" gesondert bearbeitet werden kann, um eine potentielle Flut von Befreiungsanträgen bei den zuständigen Baubehörden zu vermeiden. Sind die genannten Ausnahme-Regelungen nicht beziehungsweise nur eingeschränkt anzuwenden, so ist der geforderte Nachweis entweder nach dem Bauteilverfahren (EnEV Anhang 3) oder dem Bilanzverfahren (EnEV Anhang 1) zu erstellen. Vorzugsweise wird bei Sanierungen das Bauteilverfahren angewendet. Das Bauteilverfahren nach Anhang 3 der EnEV Werden einzelne Außenbauteile "erstmalig eingebaut, ersetzt oder erneuert" kann das Bauteilverfahren nach Anhang 3 angewendet werden. Dieses ist jedoch nur anzuwenden, wenn mehr als 20 Prozent der jeweiligen Bauteilfläche beziehungsweise bei Außen wänden und Fenstern mehr als 20 Prozent der Bauteilfläche gleicher Orientierung erneuert werden. Liegen die Erneuerungsflächen darunter, gelten die Anforderungen der EITEV nicht. Es sind dann jedoch die der WFA-Merkblätter sowie der DIN 4108 im Sinne einer Bauteilsicherheit (Vermeidung von Schimmelpilzen u.ä.) anzuwenden. Die nachfolgende Übersicht (Tab. 1) zeigt die Anforderungen nach EnEV, Anhang 3, Nr. 1 an Außenwände mit den baupraktischen Auswirkungen, Bei den in Tab. 1 formulierten Fällen sind die folgenden Hinweise zur Planung und Ausführung zu beachten.
A,2: Bekleidungen in Form von plattenartigen Bauteilen außen anbringen: Werden außenseitige Bekleidungen (z.B. aus Gründen des Schlagregenschutzes) angebracht, sind Wärmedämmungen von ca. 10 cm (bei WLG040) hinter dieser anzuordnen. Im allgemeinen werden hierfür Faserdämmstoffe verwendet. Auf eine ausreichende Hinterlüftung von mindestens 2 cm ist zu achten. A3: Bekleidungen auf der Innenseite aufbringen: Werden auf der Innenseite Bekleidungen angebracht, sollen Wärmedämmungen von ca. 7 bis 8 cm (bei WLG040) eingebaut werden. Hier ist unbedingt das feuchtetechnische Verhalten der gesamten Außenwand (Konvektion, Diffusion, Kapillarität) zu beachten! Besondere Nachweise sind zu erstellen, insbesondere ist Vorsicht geboten bei Vorsatzschalen auf Ständerwerk! Es gelten zudem die Ausführungen zu A6. A4: Einbau von Dämmschichten: Allgemein ist es erforderlich, eine Wärmedämmung mit einer Dicke von ca. 10 cm (bei WLG040) einzubringen. Der Einbau von Dämmschichten ist im Fachwerkbau so nicht als Regelfall anzusehen. A5: Erneuerung des Außenputzes bei bestehender Wand mit UAW > 0,9 W/rn2K. Das Kriterium von UAW > 0,9 W/m2K (Wärmedurchgang der Außenwand) wird von allen ungedämmten Fachwerkwänden beziehungsweise bei bereits bestehender Dämmschichtstärke bis ca. 3 cm (WLG040) erfüllt. In diesen Fällen ist bei Erneuerung des Außenputzes eine zusätzliche Dämmung erforderlich (mind. 7 cm bei WLG040). Vielfach wird diese als Wärmedämmverbundsystem aufgebracht (spezielle Hinwiese s. WTA-MB 8-4-00/D [ 2 ]). A6. Einsatz von neuen Ausfachungen in Fachwerkwünde: Es ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass diese Forderung nur bei neuen Ausfachungen besteht! Diese Forderung kann von einem Ausfachungsmaterial in der Regel allein nicht erfüllt werden (Ausnahme z.B. > 25 cm Porenbeton - Jedoch Prüfung des feuchtetechnischen Verhaltens der Wand, gerade bei Ummauerungen der Holzbauteile, unbedingt erforderlich). Bei der Wahl eines geeigneten Innendämmsystems ist insbesondere das feuchtetechnische Verhalten (Tauwasser im Bauteilquerschnitt, Gefahr der Schimmelpilzbildung, Abtrocknung von eingedrungenem Schlagregenwasser) zu betrachten. In diese Betrachtung ist auch die Fuge Gefach/Holz sowie eine eventuell erforderliche Windsperre hinzu zu ziehen. Wird im weiteren eine zusätzliche Innendämmung in der geforderten Dicke (ca. 13 cm bei WLG070) aufgebracht, besteht die Gefahr der verminderten Abtrocknung von eingedrungenem Schlagregen (s. [4] - [6]). Dämmschichtstärken nach WTA-Merkblatt 8-1-96/D [2] und die Anwendung der Ausnahmeregelungen sind zu empfehlen. A7. Aufbringen eines Innendämmsystems bei vorhandenen Ausfachungen: Bei diesem Fall ist die Innendämmung gemäß den Vorgaben des WTA-Merkblattes 8-1-96/D und 8-5-00/D zu dimensionieren (Abb. 1). Das Bilanzverfahren nach Anhang 1 der EnEV Dieses Verfahren kann bei Fachwerkgebäuden alternativ zum Bauteilverfahren sinnvoll sein. Hierbei können Kompensationsmöglichkeiten zum Beispiel durch eine größere Dachdämmung bei geringerer Wanddämmung genutzt werden, wodurch eventuelle Problempunkte (s. Außenwand Innendämmung) vermieden werden können. Dieser Nachweis gilt als erfüllt, wenn der Primärenergiebedarf und der spezifische Transmissionswärmeverlust kleiner als das 1,4-fache des Neubauwertes ist (EnEV § 8 (2). Die Frage, ob dieser Nachweis geführt werden kann, sollte im Vorfeld geprüft werden, da einige (ungünstige) Sonderpunkte zu beachten sind:
Die Möglichkeit jede Wärmebrücke energetisch vollständig zu ermitteln, wird für ein normales Fachwerkgebäude als äußerst umfassend eingestuft. Da weiterhin in DIN 4108 Bbl. 2 keine Planungsbeispiele für den Fachwerkbau vorhanden sind, müsste in diesem Fall ein pauschaler Zuschlag von (UWI3 = 0, 10 W/(m2K) auf alle Bauteile erfolgen.
Da nicht davon ausgegangen werden kann, dass bei einer Überprüfung mit dem Luftdichtigkeitstest (Blower-Door) bei Fachwerkgebäuden auf Anhieb der geforderte Wert von n50 < 3,0 h-1 eingehalten wird, ist im allgemeinen in den Berechnungen ein mit 0,7 h-1 erhöhter Luftwechsel anzusetzen.
Der Nachweis nach Anhang 1 ist bei Fachwerkgebäuden nur dann zu vertreten, wenn auch eine neue Heizungsanlage eingebaut wird. Der Primärenergieaufwand einer älteren Anlage ist durch die bei Fachwerkbauten nicht überdurchschnittlich auszuführende Wärmedämmung nicht zu kompensieren. Das BMVBW hat kurzfristig realisierbare Lösung in Aussicht gestellt Die WTA und das BMVBW sind sich einig, dass die Dimensionierung und Ausführung der Wärmedämmung einer Fachwerk-Außenwand differenzierter, insbesondere in Hinsicht auf die vorliegende Schlagregen-Belastung, betrachtet werden muss. Da die EnEV in Kraft getreten ist und am Text dieser Verordnung sich nichts ändern lässt, wird daher eine kurzfristige bundesweite Regelung über die Auslegungsfragen angestrebt. Das BMVBW stellte deshalb in Aussicht, die von der WTA aufgezeigten Auslegungsvorschläge hinreichend zu würdigen. Über weitere Ergebnisse wird die WTA zeitnah berichten. | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Literatur: [1] EnEV. Verordnung über energieeinsparenden Wärmeschutz und energieeinsparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung - EnEV); in Kraft seit 01.02.2002 [2} WTA. Fachwerkinstandsetzung nach WTA; Kompendium Band 1; Merkblätter 8-1 bis 8-9; 2001 [3] Lamers, R.; Rosenzweig, D.; Abel, R.: Bewährung innen wärmegedämmter Fachwerkbauten; Bauforschung für die Praxis, Band 54, IRB-Verlag 2000 [4] Künzel, H.-M.: Der Feuchtehaushalt von Holz-Fachwerkwänden; Bauforschung für die Praxis, Band 23, IRB-Verlag 1996 [5} Wetzel, J. et al: Historische Holzfachwerkbauten, Band 1, expert verlag Renningen, 2001 [6} Eßmann, F.: Anforderungen der Energieeinsparverordnung bei der Fachwerk-Sanierung; WTA-Kompendiuni, Band 2, 2002 Autoren: Dipl.-Ing. Jürgen Gänßmantel, Dipl.-Ing. Frank Eßmann, Dipl.-Ing. Gerd Geburtig |
Ein praktisches Sanierungsbeispiel: |
Die die Energiebilanz des Bauteils Außenwand beeinflussenden Faktoren |
| DIMaGB, 09.2004, hier ein Auszug 1 GEOMETRIE 1.1 Dicke 2 STOFFZUSAMMENSETZUNG 2.1 Rohdichte 3 FEUCHTE D - Feuchte als Dampf 3.1 Feuchte von innen WB1 Niederschlag (Tau) 4 STRAHLUNG 4.1 Strahlung von innen 5 KONVEKTION 5.1 Konvektion an der Innenseite 6 UMGEBUNG 6.1 das Heizungssystem |
14 Fragen zum Dämmstoff-Recycling Hier die Wiedergabe eines Textes aus einer - sollte man annehmen - relativ einfach zu beantwortenden Anfrage. |
| Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Informationen zum Stand des Recyclings von Wärmedämmverbundsystemen. 1. Wie ist der Stand der Technik beim Recyceln von WDVS? Mit freundlichen Grüssen
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Diese Anfrage ging zeitgleich am 05.10.2004 an
Ich ging davon aus, dass die Beantwortung bei solch einer geballten Kompetenz ein Kinderspiel sei: |
| Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen BMVBW | 11.10.04 | Sehr geehrter Herr Bumann, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 5. Oktober 2004. Das BMVBW kann die gewünschten Auskünfte - deren Inhalt und Umfang etwa dem eines gewichtigen Lehrbuchs gleichen müssten - nicht geben. Sie erhalten für einen konkreten Sachverhalt im Rahmen einer Baumaßnahme von den für Sie zuständigen Landesbehörden (für die Umwelt oder/und für die Bauaufsicht) Auskunft. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag B.T. Referat Bürgerservice und Besucherdienst Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen |
| Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit BMWA | 05.10.04 | Sehr geehrter Herr Bumann, vielen Dank für Ihr Mail vom heutigen Tag, indem Sie 14 konkrete Fragen zum technischen Stand des Recyclings von WDVS an das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit stellen. Die von Ihnen gewünschten Informationen können umfassend nur von einem Experten auf dem Gebiet Recycling beantwortet werden. Ich habe deshalb mit dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) Kontakt aufgenommen und Ihre Mail an Herrn Schulz (Bundesvereinigung Baustoff-Recycling e.V) weitergeleitet. Herr Schulz wird zur Beantwortung Ihrer Fragen mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Mit freundlichen Grüßen M.L. Referat Bauwirtschaft Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit |
| Bundes- umweltministerium BMU | 05.10.04 | Sehr geehrter Herr Bumann, vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich habe das Umweltbundesamt, das Sie ja ebenfalls angeschrieben haben, gebeten, Ihre Anfrage zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen A. F. Referat WA II 3 Bundesumweltministerium |
| Umweltbundesamt UBA | 09.11.04 | Telefonat: keine Kapazitäten wegen Stellenabbau, deshalb muss telf. Auskunft genügen, eigentlich müssten FV WDVS und BV RBS etwas dazu sagen können; Literaturtipp: 2 Bücher von Rentz u.a. zu selektivem Rückbau bzw. Verwertungskonzepten, die haben aber eher theoretischen Charakter, die Praxis bedeutet aus Geldgründen eher die Abrissbirne und therm. Verwertung, Tipp: Vollzugsbehörden gibt es auf Landesebene (Berlin: SenStadt) |
| Bundesverband Recycling-Bau- stoffe e.V. BV RBS | 09.10.04 | Telefonat (Rückruf vom Geschäftsführer): er hat die Fragen vom BMWA zur Beantwortung weiter geleitet bekommen, was die Fragen sollen, was ich mit den Antworten anfangen wolle, etwa publizieren, oder stehe vielleicht irgendein Auftraggeber dahinter |
| Fachverband Wärmedämm- Verbundsysteme e.V. FV WDVS | 12.10.04 | Sehr geehrter Herr Bumann, vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Beantwortung aufgrund der doch sehr umfangreichen Detailfragen noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Vielen Dank für Ihr Verständnis und freundliche Grüße aus Baden-Baden Fachverband WDVS W. S. |
| Stand: | 09.11.04 |
Zitate 1.) Im Folgenden erfahren Sie mehr zum Thema "Ökobilanz", getreu dem Motto: ausrechnen lässt sie sich, auch eindrucksvoll darstellen - nur bitte nicht nach den Grundlagen fragen (abgesehen vom rechnerischen Nachweis der Minderung von CO2-Emisionen. |
Zitat 1: ",Nachhaltiges Wirtschaften ist eine Entwicklung, welche die heutigen Bedürfnisse zu decken vermag, ohne die Möglichkeiten nachfolgender Generationen zu schmälern." Rio 1992, Kongress der int. Staatengemeinschaft Zitat 2: Zitat 3: Zitat 4: Zitat 5: Recycling bzw. Verwertung von Dämmstoffen: Polystyrol-Dämmstoffe haben als reine Erdölprodukte einen hohen Brennwert. Die Verbrennung eines Kilogramms Polystyrol spart die Verbrennung von knapp einem Liter Rohöl ein. Somit kann der Einsatz anderer Brennstoffe verringert werden. [Kommentar: Also bedeutet Verwertung doch nur, dass das Zeug durch die Esse gejagt wird?] Steinwolledämmstoffe können, solange keine nennenswerten Verunreinigungen [Kommentar: Keiner weiß, was das bedeutet, Antworten dazu gibt es nicht.] vorliegen, direkt wieder in den Produktionsprozess eingesetzt werden. Ein stoffliches Recycling und damit die Schonung von Ressourcen ist somit möglich. [Kommentar: möglich ja, aber auch praktiziert?] Bei den übrigen Bestandteilen von WDV-Systemen handelt es sich in der Nachnutzungsphase um unkritischen Bauschutt, der dem Bauschuttrecycling zugeführt werden kann." [Kommentar: Es kann oder will eben nur niemand verraten, wie dieses Bauschuttrecycling aussieht.] Zitat 6: Quellenangabe: die Zitate stammen aus der Broschüre "Ökobilanz" herausgegeben vom Fachverband Wärmedämmstoffe. Sie könne sich das Heftchen da kostenlos bestellen. Die [ Kommentare ] stammen von mir. Um die Bedeutung der Fragen noch einmal herauszustellen: wir reden von über 600 Mio. m2. Am 10.12.2004 fragte ich noch einmal schriftlich an, bei jemandem, der es am besten wissen sollte: "... ich bat um Informationen zum Stand des Recyclings von Wärmedämmverbundsystemen. Das Bauen im Bestand nimmt an Bedeutung zu und gerade hinsichtlich des Umweltschutzes spielen Fragen des Recyclings eine wichtige Rolle, so dass dieses Thema als von allgemeinem volkswirtschaftlichen und umweltpolitischen Interesse zu betrachten ist. Hierzu habe ich einige Fragen, die noch unbeantwortet sind: ... Man vermutet richtig: ein paar mal 48 Stunden vergingen - und keine Antwort kam. Fazit; weder Regierung noch Industrie können diese simplen Fragen beantworten, dennoch fühlt man sich berufen zu behaupten, "Wärme-dämm- Verbundsysteme haben eine ausgezeichnete Ökobilanz und entlasten die Umwelt nachweisbar." Machen Sie sich Ihren eigenen Reim darauf. 15.12.2004 DIMaGB Ergänzung vom zum Stichwort "Recycling" Recycling von Steinwolle Kommentar DIMaGB: prinzipiell ist also ein Recycling von Steinwolle möglich, man beachte aber bitte, dass es sich um den Baustoff pur handelt, das heißt ohne Kaschierung, Armierung, Mörtelung, Putz. Es muss also nur (ausgebaut und) eingesammelt werden, ohne trennen zu müssen, was bei einem WDVS nicht geht. Immerhin ist es interessant festzustellen, dass mit Stand Juni 2004 eine kostenpflichtige Rücknahme an drei (!) Standorten möglich ist. Und bei WDVS? Da gibt es kein Recycling. 26.04.2005 |
Recycling: Theorie und Träume Kommentar DIMaGB:
Bsp. 2 aus 2005: Stolpe: Bund unterstützt Technologietransfer in Ostdeutschland |
Daniela Bunte, Peter Göricke und Hermann-Josef Wagner Theorie und Praxis beim Heizwärmebedarf von Neubauten Für Häuser, die nach der gültigen Wärmeschutzverordnung (WSVO '95) errichtet werden, wird im Vorfeld ein Jahres-Heizwärmebedarf errechnet, der, ausgeführt als Wärmeschutznachweis, Bestandteil der Baugenehmigung ist. Bezogen auf die Nutzfläche sind je nach Gebäudegeometrie (A/V-Verhältnis) vorgegebene Höchstwerte zwischen 54 und 100kWh/(m2a) zulässig. Die spätere Einhaltung der Werte wird, ebenso wie die bautechnische Ausführung der Wärmeschutzmaßnahmen, nicht überprüft. Eine näherungsweise Ermittlung des tatsächlichen Heizwärmeverbrauchs über den Brennstoffbedarf bleibt dem interessierten Bewohner vorbehalten. Kommentar DIMaGB: |
betreff: Wärmedämmung bei Altbauten |
Bewertung von Neubau-Wandkonstruktionen
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![]() Bildausschnitt Bild 2: Übersicht der untersuchten Außenwandaufbauten mit WDVS, getrennt nach Einfamilienund Geschosswohnhäusern. Die senkrechte rote Linie stellt die Mittelwerte der erreichten Gesamt- punktzahl von ca. 650 Punkten dar. (Quelle: IFB, G-633, 2005) |
| Literaturtipp: Der vollständige Forschungsbericht kann digital im PDF-Format bei den Produktgruppen der Ziegelindustrie bezogen werden. Er dient damit Planern und Bauherren als eine Entscheidungshilfe für die Auswahl von Neubau-Wandkonstruktionen unter besonderer Berücksichtigung der ökonomischen und ökologischen Kriterien. Linktipp: AMz-Bericht 9/2005 der Arbeitsgemeinschaft Mauerziegel (derzeit 20.08.2005 noch nicht online) Und hier das Kontrastprogramm, geliefert vom FV WDV: demnach weisen - nur 2% der WDVS mechanische Mängel auf und nur 1% ist von Algen befallen ! Potzblitz! Hier der Link für Märchenfreunde: Marktstudie Wärmedämmverbundsysteme 2002 Für Neunmalkluge: wenngleich sich die Studie auf Neubauten bezieht, sollte doch unstrittig sein, dass jeder Neubau irgendwann einmal älter wird. Und ob man ein unwirtschaftliches und wenig ökologisches System an eine alte oder an eine neue Mauerwerkswand klebt, dürfte auch egal sein. DIMaGB.de, 20.08.2005 |
AMz-Bericht 5/98: |
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| Anmerkung Renovierungszyklen "Außenwände mit WDVS unterliegen während ihrer Lebensdauer bestimmten Renovierungszyklen. Diese werden nach [8] wie folgt angegeben: • Mineralische Außen-/Oberputze müssen zwischen dem 15. und 50. Jahr erneuert bzw. überarbeitet werden. Der Mittelwert liegt bei 35 Jahren. Da insbesondere diese Art von Putzen unter Umständen mit einem Anstrich versehen werden, müssen auch hierfür Renovierungszyklen eingeplant werden. Diese werden mit 5 bis 20 Jahren bei einem Mittelwert von 10 Jahren angegeben. Kunstharzputze auf Mauerwerk oder auf WDVS weisen deutlich kürzere Lebensdauern auf. Diese liegen zwischen 10 und 25 Jahren bzw. bei einem Mittelwert von etwa 18 Jahren. • Selbst wenn neue entwickelte Kunstharzputze eine gegenüber den zuvor genannten Zahlen deutlich längere Lebensdauer aufweisen, wird häufig eine zumindest optische Renovierung notwendig, da schon nach kurzer Zeit die Putzoberflächen der kunststoffmodifizierten Oberputze an nord- und ostorientierten Fassaden zur Veralgung und Grünbildung neigen. Dies kann auch eine Ausrüstung der Systeme mit Fungiziden nicht dauerhaft ausschließen. • Zum Renovierungszyklus der Wärmedämmschichten liegen bislang keine gesicherten Erkenntnisse vor. Aus den o. g. Gutachten ist nur bekannt, dass beschädigte oder abgelöste Dämmplatten nachträglich ausgetauscht werden mussten. Diese haben allerdings ihre Lebensdauer noch lange nicht erreicht und hätten, wäre das System schadensfrei geblieben, ihre Funktion weiterhin erfüllt." Typische Schadensbilder "Am häufigsten vertreten sind Putzrisse insbesondere an Bauteilanschlüssen wie am Fenster, Brüstungen, Rollladenkästen etc. Diese Risse stellen sich schon sehr frühzeitig nach Fertigstellung des WDVS ein, werden aber in der Anfangsphase häufig nicht wahrgenommen. Erst mit der Zeit bilden sich in den Rissen durch den Eintrag von Schmutzwasser dunkle Verfärbungen, die dann den eigentlichen Riss erst sichtbar machen. Vor allem an Südfassaden aber auch an Westseiten sind diese Schäden vorzufinden. Ursache hierfür sind die starken Temperaturänderungen durch die Sonneneinstrahlung. Von kleinen Rissen kann kaum eine Gefährdung der Systemdauerhaftigkeit ausgehen, größere ermöglichen insbesondere in Westlagen ein Eindringen von Regenwasser und somit eine Funktionsbeeinträchtigung des gesamten Systems. Neben den Risseschäden sind im Erdgeschossbereich häufig Oberflächenbeschädigungen durch mechanische Beanspruchung festzustellen. Insbesondere in Geschossbauten mit direkt an der Fassade verlaufenden Verkehrsflächen sind diese zu beobachten (Abstellen von Fahrrädern, PKW-Anstoß, Einkaufswagen, etc.). Sie lassen sich auch trotz Einlage von sog. Panzergeweben nicht gänzlich ausschließen. Systembedingte Schwachpunkte, die immer wieder zu beobachten sind und unabhängig vom verwendeten Dämm-Material auftreten sind sich abzeichnende Dämmplatten, Putzrisse über Dämmplattenfugen, Putzaufwölbungen und Farbaufwölbungen. ..." Arbeitsaufwand und Kosten der Mängelbeseitigung "Die bislang bekannten Untersuchungen lassen keine gesicherten Rückschlüsse auf den Arbeitsaufwand und die zu erwartenden Renovierungskosten zu. Man kann allerdings davon ausgehen, dass eine partielle Mängel-beseitigung in den meisten Fällen nicht möglich ist. Aus optischen Gründen wird man immer die gesamte Fassadenfläche oder zumindest große Abschnitte überarbeiten müssen. Das führt dazu, dass neben der Ausbesserung schadhafter Stellen eines WDVS zumindest eine Fassadenreinigung und ein anschließender Neuanstrich notwendig werden. Darüber hinaus wird aus einigen Gutachten ablesbar, dass schon wenige Jahre nach Instandsetzungs-maßnahmen ähnliche oder gleiche Mängel erneut auftreten. Dies lässt den Schluss zu, dass bestimmte WDVS mit systemimmanenten Fehlern behaftet sein können und deren Dauerhaftigkeit und damit die Wirtschaftlichkeit derartiger Systeme stark sinkt." |
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| Zum Feuchteschutz wird festgestellt: "Systeme mit Außenputzen auf Kunstharzbasis weisen recht hohe wasserdampf-diffusionsäquivalente Luftschichtdicken (SD-Werte) auf. ... Bei ungünstiger Schichtenfolge kann es zu einem nicht unerheblichen Tauwasserausfall in der Dämmschicht kommen (s. Grafik)." |
Anmerkung
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Sanierung eines Altbaus : Der Bauträger haftet auch dann, wenn die Holzbalkendecke der von ihm sanierten Altbauwohnung zwar den Anforderungen, die die Baubehörde an den Schallschutz stellt, genügt, nicht aber den Mindestanforderungen der DIN 4109 zum Zeitpunkt der Sanierung. Quelle : IBR, Ausgabe 05/2003 Quelle: bbg news Juni/Juli 2003 |
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"Besondere bauliche Schutzmaßnahmen Neuzeitliche Gebäude benötigen zwar infolge der genaueren Bemessungsverfahren einer hochentwickelten Baustatik und Baustoffkunde erheblich geringere Mengen von Baustoffen für tragende Bauteile, wie Wände und Decken. Dafür müssen jedoch erhöhte Aufwendungen für sorgfältige Maßnahmen, die dem Schutz vor Feuchtigkeit, vor Wärmeverlusten und vor Lärm dienen, gemacht werden, wenn der Wohnwert nicht herabgemindert werden soll. Der Ton möge hierbei, wie in der gesamten Baukonstruktion, besonders auf dem Worte sorgfältig liegen. Je genauer gerechnet, je feiner in Rechnung und Zeichnung bemessen wird, um so genauer muß auch die Arbeit auf den Baustellen ausgeführt werden! Das einen bis zwei Daumen dicke "Zimmermannshaar" als traditionelle Maßtoleranz ist nicht mehr brauchbar." Quelle: Kommentar DIMaGB: überflüssig. Linktipp: Bauwerksabdichtungen, historisches |
PE-Trittschalldämmung mit 21 dB Dow informiert im November 2004 über eine 5 mm dünne Ethafoam SD Trittschalldämmung aus PE-Schaum. Damit sind niedrige Fußbodenaufbauten möglich. |
Das Heizenergie-Einspar-Quiz
Viel Spaß beim Raten und Lösen wünscht Ihnen |
Fungizide gegen Algen an Fassaden Die Seiten: |