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1. Grundlage für die Genehmigungsunterlagen sind: die Auflagen aus dem Bebauungsplan "Nr. 24" für das Gebiet "Südlich von St. A.", die Angaben des Bauherrn vom 03.09.1998 und folgende, zuletzt vom 02.10.1998, die Entwurfspläne als Entscheidungsgrundlage |
2. Baubeschreibung |
2.1 Baugrundstück |
2.1.1 Lage des Baugrundstückes Es handelt sich um das Grundstück Nr. 8. Es befindet sich in der Süd-West-Ecke des Bebauungsgebietes. Das Grundstück liegt ca. 70 m von der Bahnlinie M.-A. entfernt zwischen der Anliegerstraße und der Spiel- und Freizeitfläche. Die Grundstücksgrenze liegt ca. 3,00 m vom Fußweg der Anliegerstraße entfernt. |
2.1.2 Größe des Grundstückes Das Baugrundstück hat eine Größe von ca. 316 m2 bei vom Bebauungsplan abgegriffenen Maßen von ca. 13,50 x ca. 24,00 m (ohne Abzüge). |
2.1.3 Auflagen aus dem Bebauungsplan Die Auflagen ergeben sich aus den Festsetzungen durch Planzeichen. Hinsichtlich der Nutzungsschablone ist das Baugrundstück dem Bereich (1) zugeordnet. Daraus lassen sich folgende Vorgaben ableiten: Zuordnung: WA Allgemeines Wohngebiet Weitere Vorgaben aus den zeichnerischen Eintragungen im Bebauungsplan: Weitere Vorgaben aus dem Text zum Bebauungsplan (Satzung): In der folgenden Beschreibung der geplanten baulichen Anlage wird darauf Bezug genommen ohne besonderen Verweis auf die betreffende Textpassage. |
2.2 Größe der baulichen Anlage Die GRZ von 0,4 läßt eine maximale Überbauung von 126,00 m2 zu. Das bedeutet, dass bei einer Flächenreservierung von 3,50 x 8,00 m für eine später ggf. zu errichtende Garage 98,00 m2 überbaubare Fläche für das Haus verbleiben. Die GFZ von 0,8 läßt 252,00 m2 Geschoßfläche zu, wobei mind. 2 Vollgeschosse errichtet werden. Rechnerischer Nachweis der Einhaltung der Kennwerte: Selbst bei vereinfachtem Ansatz - das DG als Vollgeschoß einbezogen - bleibt die GFZ 0,7 unter der zulässigen Grenze von 0,8; die GRZ 0,3 liegt unter dem Grenzwert von 0,4. Die geplanten Abmaße betragen ca. 10,00 x 6,50 m in der Grundfläche, die Traufhöhe beträgt ca. 6,70 m und das EG liegt als Souterrain ca. 1,00 m tief unter Gelände. Bei einer Dachneigung von 35° ergibt sich eine Firsthöhe b Traufe von ca. 3,15 m. Daraus ergib sich ein umbauter Raum (BRI) von rd. 650 m3. |
2.3 Einzelbeschreibung der baulichen Anlage |
2.3.0 Vorbemerkungen Das Gebäude ist als Massivbau konzipiert, diesem Konzept folgt die weitere Beschreibung. Alternativ ist eine Ausführung als Fertighaus vorgesehen. In diesem Fall gelten die Beschreibungen des Systemanbieters, wobei die bautechnischen Anforderungen einzuhalten sind (Schallschutz, Wärmedämmung, Standsicherheit usw.) und wobei auch die äußere Gestaltung den Vorgaben des Bebauungsplanes zwingend entspricht. Das bedeutet, ein Fertighaus muß dieser Baubeschreibung folgen. |
2.3.1 Funktion (Betriebsbeschreibung) KG als Souterrain: Schlafen, Gästezimmer, Kellerraum (Abstell-, Hobby-), Bad/WC |
2.3.2 Konstruktion Fundamente: Streifenfundamente, B25 30x50 cm, |
2.3.4 Gebäudehülle Dacheindeckung normal kleinformatige Falzziegeldeckung |
2.3.5 Ausbau Wandbekleidungen |
2.3.6 Außenanlagen Entwässerung optional ohne, |
2.3.7 Haustechnik Öff. Erschließung: Gas, Elektro, Wasser, Abwasser, Telefon, Anliegerstraße |
2.3.8 Besonderheiten Schallschutz evtl. als Zulage bei den Fenstern für erhöhte Anforderungen |
3. Weitere Bauvorlagen Unter Berücksichtigung der Verordnung über Bauvorlagen im bauaufsichtlichen Verfahren (Bauvorlagenverordnung) werden folgende Unterlagen neben der Bau- und Betriebsbeschreibung eingereicht: |
3.1 Lageplan Der Lageplan liegt vorab als Auszug aus dem Bebauungsplan im M 1:200 vor. Ein genauer Lageplan vom Vermesser wird im Zusammenhang mit dem Grundbucheintrag erstellt und eingereicht. |
3.2 Bauzeichnungen Die Bauzeichnungen liegen im Maßstab M 1:50 bzw. größer vor. Aus Gründen der Darstellbarkeit und Erkennbarkeit sind die Grundrisse bereits im M 1: 50 erstellt. Bei der geringen Größe des Gebäudes erscheint der M 1:100 ungeeignet. |
3.3 Bautechnische Nachweise |
3.3.1 Standsicherheitsnachweis Der Standsicherheitsnachweis ist noch zu erstellen, er wird nachgereicht: bei Massivbauweise von einem zu beauftragenden Statiker bei Fertigteilbauweise vom ausführenden Unternehmen |
3.3.2 Wärmebedarfsberechnung Die Wärmebedarfsberechnung ist noch zu erstellen, sie wird zusammen mit der Statik nachgereicht. |
3.4 Darstellung der Grundstücksentwässerung Die Grundstücksentwässerung ist im Grundriß mit dargestellt. |
| Berlin und F., Oktober 1998 Anlagen: wie unter 3. aufgeführt |
"Die Sprache des Planers ist die Zeichnung" - dieser Spruch hat seine Richtigkeit. Aber Leistungen bzw. bauliche Anlagen werden nicht nur durch Zeichnungen beschrieben, sondern auch verbal. Der Bauantrag wird immer einen Text- und einen Zeichnungsteil beinhalten. Und bei einer Leistungsbeschreibung für ein LV sollen Zeichnungen nur im Bedarfsfall dazugenommen werden, auch das LV ist ein Textwerk. |
Lesen Sie ein Beispiel für eine Baubeschreibung zum Bauantrag. Sie bezieht sich auf ein EFH mit rd. 65 qm Grundfläche und rd. 220 qm BGF. Beachten Sie: Eine Baubeschreibung zum Bauantrag ist keine vertragstaugliche Leistungsbeschreibung! Sie kann lediglich ein Bestandteil einer Leistungsbeschreibung sein. Leider zeigt die Praxis immer wieder, dass es doch auch anders geht - meist zum Nachteil der Bauherren. Dies wollen wir Ihnen in diesem Beitrag näher bringen. |
Das meiste dazu ist bereits in der VOB vorgegeben, und zwar in den Teilen A, B und C. Vieles sind feste Regelungen, die gelten, nur weil die VOB zugrundegelegt wurde. Ein grosser teil ist jedoch zu vereinbaren, d.h. bereits für die Kalkulation anzugeben. Sinnvoll ist dann allemal, wenn man sich auch an die Systematik der VOB hält. Denn die kennt jeder ernstzunehmende Unternehmer. |
Die Kunst besteht nun nur noch darin, die Leistung "klar, erschöpfend und unmissverständlich" zu beschreiben, so dass jedem Bieter klar ist, was er zu kalkulieren und anzubieten hat. Dabei hilft es wenig, wenn man die VOB abschreibt und als "Vorbemerkungen" in den Vertragstext des LV bringt. Man hat schon genug Arbeit, wenn man gewissenhaft die Leistung mit all ihren Rahmenbedingungen beschreibt. |
Bei vielen LV wird man feststellen, dass sich die Existenz der DIN 18299 in weiten Kreisen bislang noch nicht herumgesprochen hat. Hier werden Vorgaben gemacht, was zur Leistungebschreibung gehört: - 0.1 Angaben zur Baustelle - 0.2 Angaben zur Ausführung Auch scheint recht grosse Unklarheit darüber zu herrschen, was - ATV (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen) - ZTV (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen) und - BVB (Besondere Vertragsbedingungen) eigentlich bedeuten bzw. was sie nicht bedeuten. |
Lassen Sie mich an einem Beispiel erläutern, wie unterschiedlich Leistungsbeschreibungen sein können. Für eine Altbaumodernisierung kann man als Leistung festlegen: "alte Fenster ausbauen und durch Kunststofffenster mit Isolierverglasung ersetzen" (das ist zwar Frevel, kommt aber immer wieder vor). Man kann die Leistung aber auch genauer beschreiben, wei der folgende Text zeigt: |
Leistungsbeschreibung für alle folgenden Positionen dieses Titels, daher ist bei allen Positionen nur noch im Kurztext aufgeführt: der Fenstertyp die Größe aus den Bestandsplänen in m die Lage im Gebäude nach Bauteilen die Lage im Gebäude nach Etagen die Lage vom Treppenhaus aus gesehen die Bezeichnung der WE/GE nach Plan die Straßen-/Hofseite (beim Vorderhaus) es bedeuten: KDF - Kastendoppelfenster KFE - Kastenfensterelement VBF - Verbundfenster (DDR-Produktion) IGF - Isolierglasfenster (DDR-Produktion) EFF - Einfachfenster Besonderheiten stehen in den jeweiligen Pos. Die Fenster sind in der Regel 2-flüglig mit OL, auf der Straßenseite des VH sind sie größer und stärker unterteilt, z.T. (KFE) mit Balkon- türen. Die Unterteilung der Fenster ist aus den beigefügten Ansichten ersichtlich. Eine Ortsbe- sichtigung ist jederzeit ohne Anmeldung möglich. Leistungsinhalt: das vorhandene, alte Fenster vorsichtig und zerstörungs- arm ausbauen und fachgerecht entsorgen, Arbeiten z.T. in bewohntem Zustand (siehe Übersicht) neues Fenster als Kunststoffenster (herstellen), liefern und gebrauchsfähig montieren Lieferseitige Aufkleber und Folien entfernt Scheiben mit Klebestreifen gekennzeichnet durchgängig nur ein Fabrikat/System einschl. Aufmaß in der Rohbauöffnung einschl. Werkplanung zu jedem Element (Profile, Rahmenbreiten, Öffnungsarten, Baukörperanschlüsse) Fertigung nach freigegebener Werkplanung Abmessungen: Breite x Höhe in m Einbauort:wie vor beschrieben Etage, Fassadenansicht, Lage im Bauwerk Anzahl der Flügel: alle Flügel, einschl. Festverglaste Felder u. Paneelfelder bei mehr als 1 Flügel: Angabe der ca. Aufteilungsmaße Gütesicherung: nach DIN Richtlinien des Institut für Fenstertechnik e.V. Rosenheim RAL - RG 716/1 der Gütegemeinschaft Kunststoffenster e.V. RAL-Gütezeichen "Fertigung und Montage" mit "weiß" ist RAL 9010 gemeint Montage: in Rohbauöffnungen aus MW des Altbaus Flügel Profile: so schmal wie möglich, Kunststoff, weiß PVC: weichmacherfrei, modif. Hart-PVC erhöht schlagzäh nach RAL-GR 716/1 bzw. DIN 77 48 alterungs- und witterungsbeständig, auswechselbar in den Ecken verschweißt, Mehrkammer-Hohlprofile erff. Verstärkung: aus verzinktem Stahl mit geschweißten Eckverbindungen bei 2-flügligen Fenstern Stulp-Ausbildung Verglasung: Isolierverglasung 4 / 16 / 4 bei BH= 0 auf der begehbaren Seite VSG bei Türen (Terrasse, Hauseingang) beidseitig VSG Beschläge: Oliven: Leichtmetall FSB 3447 Messing o.glw. Bänder: Stahl, verzinkt, pulverbeschichtet, weiß Gestänge: verdeckt, innenliegend, Einhandbedienung mit Fehlbedienungssperre, mit Rundumverriegelung aus Stahl, verzinkt und chromatiert, Schließteile aus Druckguß Schließbleche verschraubt in Stahlverstärkung ROTO, WINKHAUS, GU o.glw. Kippgestänge: aus Aluminiumstangen, aufliegend mit Griffhebel für Handbedienung (als Zulage-Pos.) Rahmen: Profile: Anforderungen wie Flügelprofile für bauseitigen Leibungsanschluß s= 4,0 cm Dichtungen: elastische Dichtungsprofile, 2-stufig aus EPDM: - im Blendrahmen als umlaufende Mitteldichtung - im Flügel als umlaufende Überschlagsdichtung Paneelfüllungen: in Festfeldern (keine Beschläge) anstelle Festverglasung, Mehrschichten-Verbundplatte mit PU-hartschaumfüllung, weiß, k-Wert wie Verglasung Anschluß an das Bauwerk: wind- und regendicht, diffusionsdicht, hohlraumfrei Dämmstoff WLG 040, PU-Schaum oder Mineralwolle gestopft Abdichtung beidseitig, mit Hinterfüllschnur und Dichtstoff innen und außen dauerelast. Dichtungsmasse, überstreichfähig Deckleisten: innenseitig, auf Gehrung Fensterbank (innen): Werzalit, nach Bemusterung Fenster sitzen in Leibung mit Anschlag Fensterbank (außen): bauseits, Fenster muß eine Rahmennut besitzen Kontrollierte Belüftung: ohne Bauphyikalische Anforderungen Wärmeschutz: k(v) < 1,3 W/m2K, k(f) < 1,5 W/m2K Schallschutz: nach DIN 4109 und nach VDI-Richtlinie 2719 "Schalldämmung von Fenstern" Schallschutzklasse: SSK 2 Sonnenschutz: ohne bes. Anforderungen Dichtigkeit: Schlagregensicherheit und Fugendurchlässigkeit: Beanspruchungsgruppe C nach DIN 18 055 Funktionale Anforderungen: Statik: Fenster, einschl. Verbindungselemente, muß alle planmäßig einwirkenden Kräfte aufnehmen können Bewegungen aus Temperaturveränderungen müssen aufgenommen werden Brandschutz: keine Anforderungen Einbruchschutz: keine besonderen Anforderungen Gestalterisch: die Profile so schmal wie möglich alle neuen Fenster 2-flüglig, unten DK+K mit Oberlicht als D, mit falscher Sprosse die schmalen Fenster 1-flüglig mit OL Beachte: Leistung einschl. der Beiputzarbeiten mit Gipsputz Besonderheit: bei den schmalen Fenstern (ca. 35 bzw. 50 cm breit) ist die mögliche Anschlagbreite durch vorsichtiges Stemmen zu verbreitern und es ist eine maximale Glasbreite je Fensteröffnung vorzusehen, d.h. die Rahmenprofile rücken so weit wie möglich nach außen. |
| *** Manch einer mag diese Akribie für übertrieben halten. Aber genausogut kennt wohl jeder das Schreckwort "Nachtrag". Erste Ursache sind immer ungenaue Leistungsbeschreibungen. Interessant wird das bei grossen Umsatzzahlen. Das Argument "das ist doch klar, dass das so gemeint ist" zählt hier nicht, der Unternehmer gleicht seinen Margenschwund aus Wettbewerb wieder aus und der Bauherr ist dem Planer zutiefst dankbar. |
Verpflichtet sich ein Bauträger zur ,,umfassenden Modernisierung und Renovierung eines Altbaus im erforderlichen Umfang, schließt das im Zweifel alle Maßnahmen ein, die für eine umfassende Modernisierung und Renovierung erforderlich sind. Dem steht nicht entgegen, dass einzelne Maßnahmen nicht in der Baubeschreibung aufgeführt sind. Der Bauträger hat sich im Vertrag zur - so wörtlich - umfassenden Modernisierung und Renovierung eines Altbaus im erforderlichen Umfang verpflichtet. Nach Fertigstellung rügen die Erwerber Feuchtigkeit im Keller und behalten den Restkaufpreis ein. Der Bauträger beruft sich darauf, dass in der vereinbarten Baubeschreibung keine Trockenlegung des Kellers aufgeführt ist. Ohne Erfolg! Das OLG verurteilt die Erwerber zwar zur Zahlung, dies aber nur Zug-um-Zug gegen Trockenlegung des Kellers. Das Gericht stellt darauf ab, welchen Anschein der Bauträger mit der zitierten Vertragspassage bei den Erwerbern erweckt hat. Dies führe dazu, dass der Bauträger verpflichtet sei, den gesamten Altbau umfassend zu modernisieren und zu renovieren, soweit es fachlich erforderlich sei. Hierzu zähle auch die Trockenlegung des feuchten Kellers. Die Baubeschreibung habe nur die Funktion, die fachlich erforderlichen Maßnahmen näher zu beschreiben, sie sei jedoch nicht abschließend. Daher sei unbeachtlich, dass die Baubeschreibung eine Trockenlegung des Kellers nicht erwähne. Quelle: bbg news April/Mai 2003 |
Auch wenn im GÜ-Vertrag festgelegt ist, dass die dem Vertrag beigefügten Zeichnungen und Pläne keine selbstständigen Leistungspflichten begründen und nur die vorrangige Leistungsbeschreibung erläutern, konkretisieren sie bei Lücken der Leistungsbeschreibung diese und begründen auf diese Weise selbstständige Leistungspflichten. Quelle : IBR, Ausgabe 05/2003 Quelle: bbg news Juni/Juli 2003 |
Bauvorhaben: Inhaltsverzeichnis: Blatt Deckblatt (BV, Beteiligte) 1-2 ZEICHNUNGSLISTE Planbezeichnung Maßstab Index Datum Bemerkung Übersichtsplan M 1 : 1000 19.11.2002 Bestandteil Baugen. Stand: 06.06.200x Baubeschreibung (kurz) Grundlage: Genehmigungsplanung, Bauantrag vom 19.11.200x Gebäude: Bautyp Bungalow, eingeschossig, nichtunterkellert, Walmdach, I + D Leistungsinhalt Fa. Nivellement Eigenleistungen BauherrBaugrunduntersuchung (liegt vor) Vermessung BbgBO § 74 Baugenehmigung und Baubeginn (8) Vor Baubeginn muss die Grundfläche der baulichen Anlage abgesteckt und ihre Höhenlage festgelegt sein. Die Einhaltung der festgelegten Grundfläche und Höhenlage ist der Bauaufsichtsbehörde binnen zwei Wochen nach Baubeginn durch eine Einmessung nachzuweisen. Die Einmessung ist durch eine behördliche Vermessungstelle, die zur Liegenschaftsvermessung befugt ist, oder durch einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur durchzuführen. Baustoffe und Bauteile gem. Statik (eine Übersicht) Aussenwände 36,5 cm Poroton Planziegel T12 DBM, = 0,12 m²K/W, FKl. 6 Ausführungsanweisungen Poroton-Mauerwerk (o.glw.) |
Steinhöhe | Mindestüberbindemaß ü |
23,8 cm | ü 9,5 cm |
11,3 cm | ü 4,5 cm |
11,3 cm | ü 4,5 cm |
Die Gebäudehöhe kann nur theoretisch angegeben werden, weil der tatsächliche Wert von verschiedenen Genauigkeiten und Einflüssen abhängt:
Die Mauerwerks-Bauteile haben folgende Abmessungen:
WU-Schale 36,5 25,0 x 36,5 x 23,8 cm
Planziegel T12 24,8 x 36,5 x 24,9 cm
Somit ergeben sich bei 10 Lagen MW:
WU-Schale: 238 mm
Lagerfuge: 2 mm
10 Ziegel: 2.490 mm
09 Fugen: 18 mm
Ausgleichsfuge: 25 mm
Gesamt: 2.773 mm
abzgl. Rohfußboden: - 165 mm
abzgl. GK-Decke: - 43 mm
Lichte Raumhöhe: 2.565 mm
Es ergeben sich bei 4 Lagen MW:
04 Ziegel: 996 mm
03 Fugen: 6 mm
Ausgleichsfuge: 25 mm
Gesamt: 1.027 mm
abzgl. Rohfußboden: - 165 mm
Brüstungshöhe: 862 mm
Rohbaumaße
Es werden die Rohbaumaße angegeben, Bsp. Fensterbreite: 920 mm, dann beträgt das Außenmaß des Fensters 900 mm und 2 x 10 mm Montagefuge genügen aufgrund der Maßhaltigkeit der Ziegel.
Die Steine sind zu schneiden, um die genauen Fugenmaße zu erreichen. Zur Herstellung fachgerechter Mauerwerksverbände sowie zur Anpassung an vorgegebene Wand- und Pfeilerlängen müssen Ziegel geteilt bzw. abgelängt werden. Bei kleinformatigen Ziegeln mit geringem Lochanteil kann dies problemlos mit dem Mauerhammer erfolgen.
Bei großformatigen Ziegeln und Ziegeln mit hohem Lochanteil führt das Teilen mit dem Maurerhammer zu unnötigem Bruch. Genaues Ablängen mit dem Hammer ist unmöglich.
Hochwärmedämmendes Mauerwerk erfordert exaktes Mauern im Verband. Ein Maßausgleich durch mit Mörtel gefüllte breitere Fugen hat Wärmebrücken und damit auch die Gefahr von Tauwasserniederschlag an der Innenwand zur Folge. Besonders an Giebeln und Pfeilern müssen derartige Schwachpunkte vermieden werden.
Durch Verwendung von ungenauen Ergänzungsziegeln oder Bruchstücken kann kein fachgerecher Mauerwerksverband erstellt werden. Die Tragfähigkeit des Mauerwerks wird eingeschränkt. Es besteht die Gefahr von Rissen. Wärmedämmziegel sind deshalb durch Sägen zu teilen!
Insbesondere im Bereich des Erkers ist bei Verwendung von Planziegeln anstatt Winkelziegel-T sorgfältig auf Maßhaltigkeit zu achten.
Erläuterungen zur Gründung
Obwohl weder im geotechnischen Bericht (Baugrundgutachten) noch in der Baugenehmigung darauf hingewiesen wird, ist von einer Hochwassergefährdung durch die Berste auszugehen. Entsprechend wurde die Sohlenhöhe festgelegt.
Der Bodenaustausch wird durch das Baugrundgutachten vorgegeben. Sollten Abweichungen von der angenommenen Tiefe des tragfähigen Baugrundes festgestellt werden, sind der Gutachter und der Planer/Bauüberwacher zu informieren.
Die Erreichung der 96% Proctor-Dichte mit dem verdichteten Recycling-Material ist nachzuweisen.
Für den Kamin ist kein extra Fundament erforderlich, seine Einbaulage ist aus dem Detailblatt (Skizze maßstäblich) ersichtlich.
Sohlenbewehrung: es sind Anschlussstäbe für die StBt-Stütze vorzusehen und es sind die Aussparungen bzw. Leerrohre für die Medien zu berücksichtigen. Die Pläne hierfür sind bemaßt, Bezug ist hierbei die Fundamentkante.
Erläuterungen zum Ringankerplan
Alle Wände schließen oben mit einem Ringanker ab, d.h. alle AW und IW.
Ortbeton B 25 und BSt 500 S. Betondeckung 3 cm.
Außenwand:
im Plan [RA 36,5]
Ausführung mit WU-Schale 36,5 cm (gedämmt)
Betonquerschnitt = 17 x 19 cm
Bewehrung mit 4 Æ 12
Bügel mit Æ 6 und a= 15 cm
Beachte:
auf der Südseite gibt es einen Abschnitt mit links und rechts je 3 Æ 12,
also gesamt 6 Æ 12. Der Bereich ist durch eine dicke Linie auf der AW dargestellt.
Fensterstürze:
im Plan [St = 1 Æ 12]
Bedeuten nichts weiter als eine Bewehrungszulage
also im Ringanker unten 1 Æ 12 mittig einlegen
Beachte:
1 Erkerfenster bekommt als Zulage 2 Æ 12, hier liegt der Tragbalken (14) auf.
Sturzbreiten:
Fenster = 2x 15 cm Auflager + 0,92 cm Rohbauöffnung = 1,22 m
Giebelfenster (Nordseite) = 1,32 m
Terrassentür = 1,81 m
Haustür = 1,33 m
Innenwand 17,5:
im Plan [RA 17,5]
Ausführung mit U-Schale 17,5 cm (ungedämmt)
Betonquerschnitt = 11 x 19,5 cm
Bewehrung mit 4 Æ 10
Bügel mit Æ 6 und a= 15 cm
Beachte:
3 Türstürze werden als Vollbetonsturz ausgebildet
im Plan [St 17,5]
also eingeschalter Ortbeton-Ringanker
Betonquerschnitt = 17,5 x 24 cm
Bewehrung mit 4 Æ 12
Bügel mit Æ 6 und a= 15 cm
Sturzbreite = 2x 20 cm Auflager + 0,89 cm Rohbauöffnung = 1,29 m
Innenwand 11,5:
im Plan [RA 11,5]
Ausführung als eingeschalter Ortbeton-Ringanker 11,5 cm
Betonquerschnitt = 11,5 x 24 cm
Bewehrung mit 2 Æ 10
Bügel mit Æ 6 und a= 15 cm
Bügel als S-Haken ausgebildet
Stahlbetonstütze
Diese liegt zwischen Wohnzimmer und Küche/Essen, am Ende der 17,5er Wand. Sie wird angeordnet, weil hier der Tragbalken darauf liegt, welcher eine Firstpfettenstütze trägt. Abmessungen 17,5 x 24 cm, Bewehrung mit 4 Æ 12, Bügel mit Æ 6 und a= 14 cm. Bewehrung und Schalung im Zusammenhang mit dem Ringanker.
Die Dachschalung im Wärmeschutznachweis / in der Statik dient nur als Lastannahme. Die Windaussteifung erfolgt mittels Windrispenbändern gekreuzt. Es ist die Deckenfläche als Scheibe auszubilden, dies ist im Deckenplan extra angegeben. Deckenbalken und Wärmedämmung haben je 22 cm Stärke.
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