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das Thema "Pfusch am Bau" erfreut sich regen Interesses und steigender Nachfrage (d.h. die Leute wollen Murks & Pfusch nicht, aber Informationen dazu). Leider sind es oft die gebrannten Kinder, die nach dem Wasser zum Kühlen suchen. Die jährliche Bauschadenstatistik könnte einen zur Verzweiflung treiben. Aber wo liegen die Ursachen?
Es muss aber noch andere Ursachen geben, denn selbst in den guten alten Zeiten wurde am Bau gemurkst und gepfuscht. Wie dem auch sei, gut finden muss man Murks & Pfusch noch lange nicht. Nun darf man nicht erwarten, die Welt zu verändern. Aber man kann erreichen, dass vielen die Augen geöffnet werden. Der eine oder andere wird den Brunnen abdecken, bevor das Kind reinfällt. Und wenn nichts davon eintrifft, hat es doch einen gewissen Unterhaltungswert. Die einen sammeln Briefmarken, die anderen Dokumentationen zu Murks & Pfusch. |
Wie können die Schäden am Bau aber entstehen? Das ist ein Problem der Ausführung. Die VOB trifft dazu folgende Regelungen: § 4 Ausführung Die Bauordnung Berlin (BauOBln) schreibt vor: Genaue technische Angaben zur Ausführung treffen u.a. die DIN-Normen, die kein Bestandteil des Rechts sind, jedoch zum Vertragsinhalt erklärt werden können. Sie beinhalten weitgehend die Regeln der Technik. Bislang haben wir uns mit der Theorie befasst. |
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| Das sind alles noch recht harmlose Beispiele, zumal hier alles gut erkennbar und zuordenbar ist. Interessanter wird es in den folgenden Fällen. Die Begebenheiten sind leider nicht erfunden, die Bezeichnungen (Orte, Namen) lasse ich aus verständlichen Gründen weg. Weitere Beispiele werden folgen. | ||||
Achtung, Selbermacher! (ots) Billige Elektro-Werkzeuge sind derzeit bei fast allen großen Handelsketten im Angebot. Das Heimwerker-Magazin selbst ist der Mann hat einmal in die Regale der großen Anbieter gegriffen und die Geräte einem Praxistest unterzogen. Fazit: Billige Werkzeuge sind für die Anwender gefährlich und letztendlich teuer. Beispiel Schlagbohrer: Das bei Plus erworbene Bohrmaschinen-Set enthielt eine Maschine, deren Gehäuseoberfläche über 60 Grad heiß wurde und deren Schlagzähne bereits nach 20 Bohrungen Verschleiß zeigten. Damit schnitt das Gerät jedoch noch besser ab als das Modell von Tchibo. Hier ließ sich der Bohrer selbst unter Zuhilfenahme von zwei Rohrzangen nicht fest genug ins Bohrfutter spannen, um damit ein Loch zu bohren. Eine Enttäuschung war auch der Akku-Schrauber von Globus. Nach fünf Bohrungen in Holz blieb die Maschine stehen und zeigt mit einem dezenten Knall und sanften Rauchsignalen seine Kapitulation an. Kaum besser erging es den Prüfern mit den Elektro-Werkzeugen von Aldi. Der Elektro-Tacker war nicht in der Lage, die beigelegten Klammern in Weichholz zu treiben. Die ebenfalls bei Aldi erstandene Kappsäge war das einzige Gerät, das die ihm zugedachte Funktion erfüllen konnte - wenn auch ungenau und mit schwacher Absaugung. Nils Staehler, Chefredakteur selbst ist der Mann: "Keines der getesteten Geräte bietet ein sinnvolles Preis-Leistungsverhältnis. Entweder waren die Maschinen gar nicht zu benutzen, oder sie arbeiteten so ungenau, dass durch die Nachbearbeitung der Werkstücke viel Zeit verloren geht." Quelle: Verbraucher-Newsletter: Artikel vom 25.02.2002, |
Um mal das Thema aus der Sichtweise Dritter zu beleuchten, Pfusch am Bau Der Weg zum Eigenheim ist voller Hindernisse, und Bauen ist eines der Nerven aufreibendsten Abenteuer im Leben. Durch den Schlendrian beim Bau entstehen nach Schätzungen des letzten Bauschadensberichts der Bundesregierung allein bei Neubauten durch Planungs-, Ausführungs- und Materialfehler Schäden von rund 3,4 Milliarden Mark. Durch Gedankenlosigkeit, mangelnde Kommunikation, fehlende Koordination und Schlendrian wird Bauen zu einem düsteren Kapitel. Von Baugutachtern und Anwälten wird als Grund immer wieder mangelnde Qualifikation, Sorgfalt und Erfahrung mancher Architekten, wenig Sorgfalt in Planung und Ausführung bzw. Überwachung angegeben. Ungenügende Untersuchung von Eignung neuer Baustoffe, Bauteile oder technischer Verfahren sowie ungenügende Bauüberwachung seitens neutraler Baubegleiter sind weitere Gründe und geben dem Bau und seinem Herrn dann den Rest. Obwohl Pfusch die Bauherren nicht selten 30 bis 50 Prozent der Bausumme kostet, sparen sie an einer qualifizierten, neutralen Aufsicht, die nur ein Prozent der Bausumme kosten muss. Kaum einer ist bereit, zu den 250.000 Mark Bausumme noch 2.000 bis 3.000 Mark für einen Berater zu bezahlen. Vor Pfusch am Bau kann sich meist nur schützen, wer einen erfahrenen Architekten mit Planung und Bau beauftragt. In den meisten Fällen jedoch wird das Haus schlüsselfertig von einem Generalübernehmer angeboten, dem man sich auf Gedeih und Verderb ausliefert. Einzige Chance hierbei, später auch tatsächlich in ein richtiges Haus und nicht in eine Ruine einzuziehen, sind neutrale Baubegleiter. Neutrale Baubegleiter mit Sachverstand bekommt man ...
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Mängel vermeiden: Pfusch am Bau! Viele Besitzer eines neuen Hauses können ein Lied davon singen: Schon bald nach dem Einzug in die eigenen vier Wände stellen sich die ersten Mängel heraus. Wir geben Tipps, wie Sie teuren Ärger vermeiden können und im Falle eines Falles Ihre Rechte wahren. Der Neubau oder Umbau eines Hauses lässt sich in zwei Phasen aufteilen: die Bauplanung und die Bauausführung. Werden nach (oder gar vor) dem Einzug in die eigenen vier Wände bereits Mängel sichtbar, muss zunächst geklärt werden, ob diese durch eine unzureichende Bauplanung oder durch eine nicht sachgemäße Bauausführung zu Stande gekommen sind. Für die Bauplanung ist in der Regel der beauftragte Architekt zuständig. Seine Aufgaben sollten zur Sicherheit für Auftraggeber (Bauherr) und Auftragnehmer (Architekt) in einem gemeinsam unterzeichneten Vertrag festgehalten werden. Er sollte folgende Punkte umfassen:
Der Architekt übernimmt im Regelfall auch die Bauleitung, sofern der Auftraggeber (Bauherr) diese Aufgabe nicht sich selbst oder einem Dritten zuweist. Er achtet durch die regelmäßige Besichtigung der Baustelle darauf, dass die Bauausführung auch der Bauplanung entspricht und somit keine konstruktionsbedingten Fehler auftreten, die später zu Mängeln führen. Bauvertrag Ist das geplante Häuschen auf dem Reißbrett fertig und die Finanzierung unter Dach und Fach, muss ein Bauunternehmer beauftragt werden, der für die Bauausführung sorgt. Dafür kann der Bauherr den Architekten um Hilfe bitten, wenn dieser auch mit der Bauleitung beauftragt ist. Der Bauvertrag ist für Rechte und Pflichten des Bauherrn sowie des Bauunternehmers von entscheidender Bedeutung. Darin sollten alle wichtigen Einzelheiten bis zur Fertigstellung des Gebäudes festgelegt werden, also
Der Bauvertrag kann sich entweder nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB, Teil B) oder den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) richten. Sinnvoll ist ein Bauvertrag nach dem VOB/B, weil sich dessen Bestimmungen in der Praxis als eine ausgewogene, für beide Seiten akzeptable Grundlage erwiesen haben. Zudem ist die Rechtsposition des Bauherrn bei einem VOB-Vertrag besser, wenn er bereits vor der Bauabnahme Mängel feststellt. Bauabnahme Nach Abschluss der Bauarbeiten kommt für Bauherrn und Bauunternehmer ein entscheidender Augenblick die Bauabnahme. Sie ist für den Fall eines späteren gerichtlichen Nachspiels von weitreichender Bedeutung, da mit ihr eine Vielzahl von Rechtswirkungen verbunden ist. Mit der Abnahme erklärt der Bauherr, dass er die erbrachte Bauleistung als in der Hauptsache vertragsgemäß anerkennt. Der Bauherr ist verpflichtet, die Bauleistung abzunehmen, wenn sie "im Wesentlichen fertig gestellt "und "im Wesentlichen mängelfrei "ist. Die Abnahme muss also auch dann erfolgen, wenn das Vorhaben noch nicht vollständig abgeschlossen ist und kleinere Mängel vorhanden sind, die den Gebrauch nicht wesentlich einschränken. Die Abnahme muss förmlich erfolgen, entsprechende Protokollformulare hält jeder Architekt bereit. Mängel bei Bauabnahme Eine mangelhafte Bauleistung des Bauunternehmers liegt vor, wenn zum Zeitpunkt der Bauabnahme
Der Bauunternehmer ist in diesen Fällen verpflichtet, sowohl die bereits erkennbaren als auch nach der Abnahme noch auftretende Mängel zu beseitigen. In jedem Fall sollten erkannte Defizite schriftlich festgehalten und dem Bauunternehmer ggfs. per Einschreiben mit Rückschein mitgeteilt werden. Der Nachbesserungsanspruch kann jede mögliche Einzelleistung, im äußersten Fall sogar einen Neubau umfassen. Dazu gehören auch die für die Mängelbeseitigung erforderlichen Neben- und Zusatzarbeiten sowie die Folgekosten, die z.B. durch Einschaltung eines Sachverständigen entstehen. Allerdings ist beim Nachbesserungsanspruch des Bauherrn der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Die Art und Weise der Nachbesserung kann der Bauunternehmer selbst bestimmen. Einen Geldausgleich kann der Bauherr vom Bauunternehmer nur dann verlangen, wenn
Verjährungsfristen für Gewährleistung beachten Je nach Objekt und Vertrag hat der Bauherr unterschiedlich lange Ansprüche auf Gewährleistung. Sie richten sich danach, ob die Gewährleistungsfrist individuell, nach der VOB oder dem BGB vereinbart wurde. Individuell vereinbarte Fristen haben stets Vorrang vor den gesetzlichen Verjährungsfristen. Da nach der VOB die Gewährleistungsfrist nur zwei Jahre beträgt, haben sich in der Praxis die Fristen nach dem BGB durchgesetzt:
Die Verjährungsfristen beginnen mit der Bauabnahme, sie können nach Absprache der Bauvertragsparteien aber beliebig verlängert werden. Quelle: www.gesichertesleben.de, Archiv Rubrik: Recht, Artikel vom 17. August 2000
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Prüfer erkennen die Hälfte aller Fehler in der Planung, Ein Haus ohne Mängel gibt es nicht, auch nicht von zuverlässigen Unternehmen. Nicht jeder Mangel ist schwer wiegend, oft geht es um Schönheitsfehler. Wird aber der Keller nicht richtig gegen Feuchtigkeit abgedichtet, geht es an die Bausubstanz. Prüfer lohnen immer: Üblicherweise wird zunächst geprüft, ob die Baubeschreibung technisch einwandfrei ist. Ein Prüfer mit Distanz zum Vorhaben entdeckt auch Unklarheiten, die der Planer selbst übersieht. Nach wichtigen Arbeitsabschnitten begehen Ingenieure den Bau (meist nach Kellerdecke, Rohinstallationen und Estrich). Sie dokumentieren die Mängel und prüfen Nachbesserungen. Ein Sachverständiger begleitet auch die Abnahme. Quelle: www.haus.de,Ein Service der LBS und der Zeitschrift Das Haus
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Pfusch am Bau an der Wurzel bekämpfen - Ob Eigenheim oder Gewerbeimmobilie - Baumängel sind an der Tagesordnung. Nach Erfahrungen der Bayerischen Ingenieurekammer Bau nimmt der Baupfusch aufgrund des angespannten Wettbewerbs zu. Die jährlichen Verluste werden mit elf Milliarden DM beziffert. Bauherren und Auftraggeber sind meist nicht vom Fach oder in der Lage, Vertrags- und Qualitätsunterschiede sofort zu erkennen. Viele Unannehmlichkeiten lassen sich jedoch vermeiden, wenn der Bauherr vor der Auftragsvergabe etwa auf die gewerberechtliche Zulassung des betreffenden Betriebes achtet und sich darüber hinaus des unabhängigen Sachverstandes Beratender Ingenieure versichert. Baupfusch ist zumeist vorprogrammiert, wenn sich Bauherren bei der Wahl der Baufirmen keine Zeit nehmen. Vollends ausgeliefert ist der Bauherr, wenn Planung, Ausführung und Überwachung in einer Hand liegen. Angebote einzuholen und sie sorgfältig zu vergleichen, sollte selbstverständlich sein. Nicht der Preis ist allein entscheidend, denn das billigste Angebot ist oft nicht das beste. Wer ein Haus errichtet, erwartet tadellose Bauausführung. Wie können sich Bauherren, Käufer oder auch Mieter vor "Pfusch am Bau" schützen? 100prozentigen Schutz gibt es sicher nicht. Gute Handwerker von schlechten zu unterscheiden, ist nicht einfach. Auch wenn Bauherren und Auftraggeber bei der Auswahl der Betriebe für ihr Bauvorhaben noch so sorgsam vorgehen, sich beispielsweise Empfehlungen einholen und Referenzobjekte nennen lassen und die Arbeiten der Handwerksbetriebe begutachten, sind sie ohne unabhängige Unterstützung nicht vor Pannen gefeit. An einem normalen Eigenheimbau sind mehr als 15 Gewerke beteiligt. Die meisten davon arbeiten direkt auf der Baustelle. Die Schnittstellen zwischen den Gewerken sind immer potentielle Fehlerquellen. Wer mit seiner Arbeit beginnt, erkennt die Vorarbeiten automatisch als ordnungsgemäß an. Da jedoch oft nicht oder nur unzureichend ausgebildete Arbeitskräfte an vielen Baustellen am Werk sind, ist eine durchgehende unabhängige Qualitätskontrolle in allen Phasen des Baus zwingend erforderlich. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte deshalb von Anfang an neutralen Sachverstand einbeziehen. Das könnten etwa die rund 2.000 freiberuflichen und unabhängigen Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau sein. Beratende Ingenieure und Sachverständige bieten eine umfassende und auf die Wünsche der Kunden zugeschnittene baubegleitende Qualitätssicherung und Mängelvermeidung an. Die Fachleute treten auch vor Gericht auf, wenn es zu Auseinandersetzungen kommt. Abgesichert ist der Bauherr im Falle eines Falles auch durch die Haftpflichtversicherung, die jeder Beratende Ingenieur vorhält. Zum Angebot Beratender Ingenieure zählen u.a. auch die Beratung bei Haus- und Grundstücksfragen, ein Check von Planungsunterlagen und Baubeschreibung, die Beurteilung von Gebrauchtimmobilien, Wertermittlungen bei Grundstücken, Gütefeststellung nach Bauphasen, Baugrunduntersuchungen oder Baustoffprüfungen. Auf Wunsch des Bauherren prüfen sie auch, ob Preis und Leistung der eingekauften Bauarbeiten in angemessenem Verhältnis stehen. Da jeder Investor individuelle Schwerpunkte setzt, werden im Gespräch die zu prüfenden Sachverhalte gemeinsam festgelegt. Übrigens: Hüten sollte sich der Bauherr vor den zweifelhaften Angeboten von Mammutorganisationen. TÜV und Dekra sind wachsendem Wettbewerbsdruck ausgesetzt. Wen kann es da wundern, dass die einstigen Monopolisten ihren halbamtlichen Ruf einsetzen, um neue Geschäftsfelder zu erschließen. Ihre seltenen Baustellenbesuche krönen Dekra und TÜV mit der Vergabe von Gütesiegeln und Gebäudepässen. Die in der Regel fünfmalige Begehung der Baustelle soll dem Bauherrn suggerieren, dass der Bauträger die einschlägigen DIN-Normen und Bauvorschriften eingehalten und die vertraglich vereinbarte Qualität geliefert hat. Dies lückenhafte Verfahren lehnt die Bayerische Ingenieurekammer-Bau als untauglich ab. Verbraucherschutz am Bau erfordert nachgewiesene Kompetenz, Unabhängigkeit und ständige Präsenz in allen Bauphasen. Die Erfüllung dieses hohen Anspruchs gewährleisten freiberufliche Beratende Ingenieure. Quelle: Pressemitteilung der Bayerischen Ingenieure-Kammer Bau und noch ein Beitrag von dieser Quelle: Der Einsturz eines Turnhallendachs in Bayreuth wäre vermeidbar gewesen. Zu dieser Feststellung sieht sich die Bayerische Ingenieurekammer-Bau veranlaßt. Als unmißverständliches Zeichen fehlender unabhängiger Überwachung wertet die Kammer die an der Unglücksstelle zu Tage getretenen eklatanten Schlampereien und Fertigungsfehler. Zwar muß den Bausünden der Vergangenheit der Einsturz der knapp 20 Jahre alten Turnhalle zugeschrieben werden. Aber auch die jüngste Genehmigungs- und Baupraxis bleibt die Antwort auf vermeidbare Risiken schuldig. Kostengünstigkeit und nicht verlässliche Wirtschaftlichkeit im gesetzlichen Rahmen ist vielfach alleiniger Gradmesser für private und öffentliche Investoren. Vollends verloren gehen transparente Planungs-, Ausführungs- und Kontrollstrukturen bei der Beauftragung von Generalunternehmern. Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau appelliert an die an der Verschlankung des Bauordnungsrechts Beteiligten: Bei der Handhabung des Vereinfachten Genehmigungsverfahrens muß "die lebenswichtige Aufgabe der Baukontrolle" in Zukunft sichergestellt werden. Auch der bayerische Gesetzgeber ist aufgerufen, dem verbraucherfeindlichen Treiben ein Ende zu bereiten. Entgegen einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen wird auf vielen Baustellen der Nachweis der Standsicherheit (Statik) und die Prüfung der statischen Unterlagen von den Bauherren nicht in Auftrag gegeben. Baukontrollen unterbleiben. Der Nachweis der Standsicherheit muß wieder die erforderliche Priorität auch für jeden Investor gewinnen. Quelle: Internetseite der Bayerischen Ingenieure-Kammer Bau
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Aus der Thematik ergeben sich auch die Bereiche: Verträge, Bauausführung, Finanzierung, Immobilien. Die Murkser & Pfuscher, Nepper, Schlepper und Bauernfänger tummeln sich auf vielen Gebieten. Um wertungsfrei heran zu gehen, sortiere ich nach Alphabet. |
| URL | Kurzbeschreibung |
| Baumurks | Eine Seite mit hohem Anspruch, die sich (seit längerem) im Aufbau befindet. Aber vielleicht gilt hierbei: was lange währt, wird gut. Einige Buttons sind noch nicht belegt, aber einige Themengebiete sind mit Bildern hinterlegt. |
| Bur-Bau | ... gerade für andere Bauherren wollte ich dokumentieren, wie wichtig folgende Punkte sind: 1. Infos, Infos, Infos 2. gesundes Misstrauen 3. Nutzung anerkannter Verfahren (man spart sonst am falschen Ende) u. 4. als allerwichtigstes eine externe Bauleitung zur QS ! |
| Dachmurks | Diese neue Seite ist von Stefan Ibold. Nomen est omen. Eigene Einschätzung: "Wird relativ regelmäßig gepflegt." Der Autor nimmt gern Hinweise zur weiteren Gestaltung entgegen. |
| Denkmalschutz & Murks | Die Seite von Architekt Konrad Fischer befasst sich u.a. damit, wie man alte Gebäude verhunzt und zur Sau macht. Es werden aber auch Alternativen aufgezeigt, die zur Substanzerhaltung beitragen. Altbau & Denkmalpflege Informationen. |
| Home Repair & Photo Gallery | Mal was aus Amiland, zum Thema "Murks vom Selbermacher". Auch für den interessant, der kein Englisch kann (Bilder sagen mehr als tausend Worte). Mein Tipp: Seiten lassen sich komplett übersetzen (translate.google.com ...). |
| Hügelland | Hier erfahren Sie alles, was Sie über Windkraft (-anlagen) wissen müssen: Sinn und vielmehr Unsinn, Nepp und Abzocke, wer dahinter steckt, warum auch Sie dafür blechen müssen. Zahlreiche Fakten. Mirror 1, Mirror 2 |
| IFP: Murks- Beispiele | Auf der Seite eines Ingenieurbüros ist eine Sektion Murks im Aufbau. Die ersten Fotos sind veröffentlicht: es geht um Mauerwerk, bei dem auch der Laie erkennt, dass es der Horror ist. |
| Klima- notizen | Klaus Öllerer betreibt diese hervorragende Seite. Ich bin darauf gestoßen, als mir der „Global Temperature Report 1978 – 2003“ unter kam - ein Hammer-Beitrag. Klima-Notizen ist eine Seite für alle, die zum Thema nicht verscheißert werden wollen. |
| Lars Francke | Erfahrungen mit einem Brandenburgischen Bauunternehmen. Berichte u.a. über: -(unwiderrufliche) Finanzierungsbestätigung / Mauerwerk / horizontale Mauerwerkssperre / Kniestock / Fundamenterder. Und ob es erlaubt ist das alles im www zugänglich zu machen. |
| LKG IBfBt | Das LKG Ingenieurbüro für Bautechnik hat unter dem Button "Pfusch am Bau" eine Sammlung von Katastrophen begonnen, sozusagen aus der Rubrik "einstürzende Neubauten": Dächer, Brücken, Häuser (alles als PDF) |
| Luftdicht o. luftundicht | Kollegen Trauernicht kennen Sie bereits? Hier finden Sie häufig gemachte Fehler beim Thema Luftdichtheit der Gebäudehülle. Und natürlich ist DER Klassiker dabei: Fenster und Bauschaum! |
| Murks zur Auswahl | und zwar im Infobereich dieser Homepage (dimagb.de). Mit einigen Bildern und vielen Erläuterungen, z.B. anhand von Fallbeispielen. Wird laufend ergänzt, besonders durch "Fragen und Antworten". |
| Öko- Heuchler | Das neue Projekt sensibilisiert das öffentliche Bewusstsein und macht durch die jährliche Vergabe des Preises "Ökoheuchler des Jahres" auf ökoheuchlerisches Verhalten aufmerksam. Das Projekt sucht weitere Kandidaten und bittet um Abstimmung per Mausklick. |
| Paul Bossert (CH) | "Seht euch auf meiner Homepage im Bereich Publi.html um und verwendet den Beitrag "Energie-Faschismus"! Bis dann ... " Mfg Paul Bossert. Was soll ich dazu noch sagen? Schauen Sie es sich einfach mal an. |
| Pfusch- Bau | Eine Internetseite von Roland Steidle aus Waghäusel. Der Name sagt berits alles. Reinschauen. |
| Schadensbilder von Eddi Bromm | Bei dieser Bildersammlung geht es um Feuchteschäden und Schimmel. |
| Super-Billig-Bau | Diese Seite geht mit dem Thema recht unverkrampft um. Die ganze traurige Wahrheit wird hier lustig rübergebracht. Die vorgestellten Typen des Unternehmens kennen Sie bestimmt von irgendwo her. Bilder vorhanden. |
| SV Richardson | Das Sachverständigenbüro Richardson hat sich auf Baubiologie spezialisiert. Um ein besseres Verständnis für die Problematik zu vermitteln, gibt es einige Fallbeispiele, Stichworte: Schimmel, Schadstoffe. |
| Worldimprover | heißt zu gut deutsch "Weltverbesserer". Es geht hier weniger um´s Bauen, dafür aber kräftig um Nepp, Abzocke, Verdummung usw. Es werden verschiedene gesellschaftliche Bereiche betrachtet. Lohnt sich. |
Viele reden davon, wenige kennen ihn, den BAUSCHADENSBERICHT bzw. im Originalnamen: Weder ist es ein Geheimdokument noch liegt ein Copyright darauf (Sie haben ihn ja schon bezahlt, nämlich als Steuerzahler), außerdem enthält er furchtbar interessantes Zahlenmaterial. Das m.E. "wichtigste" möchte ich Ihnen hier auszugsweise zugänglich machen.
Zuerst werden Ihnen einige Globaldaten vorgestellt, | |
Bestand Das Brutto-Bau-Anlagevermögen der alten Bundesrepublik beträgt 9.34 Bill. DM; ca. 56,6 % entfallen davon auf den Wohnungsbereich, ca. 10,9 % auf den staatlichen Bereich und ca. 32,3 % auf den gewerblichen Bereich. Daten für den Bereich der neuen Bundesländer lagen zum Zeitpunkt der Bearbeitung noch Der Wohnungsbestand in Gesamtdeutschland beträgt ca. 34 Mio. Einheiten. Hiervon befinden sich 54,4 % in Mehrfamilienhäusern, davon sind wiederum 29,7 % älter als 50 Jahre. Hervorzuheben sind die Abweichungen in den neuen Bundesländern. Hier befinden sich mehr als 67 % der Wohnungen in Mehrfamilienhäusern, die zu 41,7 % aus der Zeit vor 1945 stammen.
Hochbauleistungen und Instandsetzungsbedarf Das Hochbauvolumen in Deutschland betrug 1992 365,4 Mrd. DM. Auf den Wohnungsbau entfielen davon 216,5 Mrd. DM. 49 % dieser Summe wurden für Instandsetzung und Modernisierung verwendet. Hervorzuheben ist hier wiederum, dass dieser Anteil in den neuen Bundesländern mit 72 % wesentlich höher ist. Dieses spiegelt den Nachholbedarf bei den Bauleistungen im Bestand der neuen Bundesländer wider und wird besonders deutlich, wenn die tatsächliche Hochbauleistung im Bestand dem Instandsetzungsbedarf gegenübergestellt wird, der aufgrund des Schädigungsgrades besteht. Der Instandsetzungsbedarf des deutschen Wohnungsbestandes beträgt 163,4 Mrd. DM. Hiervon entfallen mehr als 70 % (117,6 Mrd. DM) auf den Wohnungsbestand in den neuen Ländern, obwohl dessen Anteil am Gesamtwohnungsbestand nur bei ca. 20 % liegt. Selbst der Instandsetzungsbedarf mit hoher Dringlichkeit übertrifft mit 39,7 Mrd. DM die tatsächlich für Instandsetzung und Modernisierung insgesamt in Ostdeutschland verbaute Summe von 13,9 Mrd. DM um ein Mehrfaches. Hierbei ist als besonders alarmierend das Untersuchungsergebnis zu bewerten, dass dieser - deutlich zu geringe - Mittelaufwand nicht etwa den besonders vom Verfall bedrohten, häufig stadtbildprägenden Altbauten der Baujahre vor 1918 zugute kommt, sondern im Gegenteil die besser erhaltenen, neueren Wohnungen bevorzugt modernisiert werden, da dies kostengünstiger möglich ist. Neben den Wohnbauten sind die Baubestände des Bundes, der Länder und der Gemeinden sowie der Bestand an Baudenkmälern von allgemeinem Interesse. Dieser Teil des Hochbaubestandes war daher ebenfalls Gegenstand des 3. Bauschadensberichtes. Die Untersuchungen ergaben eine generell unbefriedigende Datenlage: über globale Gesamtzahlen hinaus - ca. 11 % des Brutto-Bau- Anlagevermögens der alten Bundesländer befindet sich in öffentlicher Hand, die Anzahl der Baudenkmäler in Gesamtdeutschland wird auf 1,3 Mio. geschätzt - werden keine genauen Statistiken zur Struktur dieses wichtigen Baubestandes geführt. Daher liegen Vermeidbare Bauschäden Zu den vermeidbaren Bauschäden im Sinne des 1. und 2. Bauschadensberichtes liegen z.Zt. verlässliche Globaluntersuchungen nicht vor. Sie können daher nur auf der Grundlage von Hochrechnungen ermittelt werden. Die durch Fehler bei der Planung, Ausführung und Materialherstellung verursachten vermeidbaren Schadenskosten bei Hochbauleistungen werden auf ca. 6,7 Mrd. DM geschätzt, wovon rund die Hälfte, nämlich 3,3 Mrd. DM, auf Fehlleistungen bei Instandsetzungen und Modernisierungen entfallen. Angesichts der dringend benötigten Mittel zur Erhaltung des Gesamtbaubestandes muss weiterhin an einer deutlichen Senkung dieser für die Volkswirtschaft unproduktiven Kosten gearbeitet werden. | |
2.6 Vermeidbare Bauschäden an Hochbauleistungen Zu Bauschäden im engeren Sinne, wie sie im ersten Bauschadensbericht ausschließlich behandelt worden sind, wurden in den letzten Jahren zwar Globaluntersuchungen zur zeitlichen Schadensverteilung und zu Schäden bei Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt. Statistisch verlässliche Globaluntersuchungen zur Schadensverteilung und zu den Schadenskosten bei Neubaumaßnahmen wurden jedoch nicht durchgeführt, da aufgrund der geringen zur Verfügung stehenden Forschungsmittel der Schwerpunkt auf dringliche Einzeluntersuchungen gelegt wurde. Grobe Schätzwerte bei den Schadenskosten bei Neubauten sind daher nur auf der Grundlage der Hochrechnungen älterer Untersuchungen möglich (diese Hochrechnungen berücksichtigen dabei die jeweiligen jährlichen Gebäudefertigstellungen und die zeitliche Schadensverteilung über die Standzeit der einzelnen Altersklassen). Demnach können die vermeidbaren Bauschäden bei Neubaumaßnahmen für 1992 auf 3,4 Mrd. DM geschätzt werden.
Die zeitliche Verteilung von Neubauschäden lässt erkennen, dass ca. 80 % aller Schadensfälle während der ersten 5 Jahre der Standzeit auftreten, wobei fast 2/3 aller Schadensfälle (65 %) in den ersten beiden Jahren nach Baufertigstellung beobachtet werden. Diese globale Schadensverteilung kann in Bezug auf einzelne Bauteile und Gewerke deutlich abweichen. So tritt (s. Abb. 2.17) z.B. bei Flachdächern oder Betonarbeiten ein sehr großer Anteil der Schäden auch noch nach 8 - 12 Jahren Standzeit auf, während andererseits, z.B. bei Zementestrichen oder geneigten Dächern, mehr als 90 % der Schäden in den ersten beiden Jahren der Standzeit beobachtet werden. Die Untersuchungen zeigen, dass Mängel in der Mehrzahl während der fünfjährigen Gewährleistungsfrist gemäß BGB bzw. der zweijährigen Regelfrist nach § 13 Nr. 4 VOB/B erkennbar werden. Es gibt jedoch auch Gewerke, bei denen verlängerte Gewährleistungsfristen zu empfehlen sind, weil eventuelle Mängel häufig erst nach fünf bzw. zwei Jahren erkannt werden, erhebliche Folgeschäden auftreten und der Aufwand für die Mängelbehebung beträchtlich ist. Diese Fälle sind in § 13 Nr. 2 VOB/A bereits ausdrücklich angesprochen, danach können längere Gewährleistungsfristen vereinbart werden, wenn dies von der Sache her gerechtfertigt ist.
Alle bisher vorliegenden Einzeluntersuchungen zeigen, dass ein großer Anteil von vermeidbaren Schäden auch bei Bauleistungen im Bestand (Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten) auftreten. Zirka 37 % aller Schäden bei Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten wurden bei Außenwänden, ca. 33 % bei Dächern und Balkonen und ca. 16 % bei Bauteilen im Erdreich beobachtet. Wie aus Abbildung 2.18 ersichtlich, weicht die Schadensverteilung bei Arbeiten im Bestand nicht wesentlich von der Schadensverteilung bei Neubauten ab. Der höhere Prozentsatz von Schäden an Außenwänden bei Sanierungen ist im wesentlichen auf Schimmelpilzbefall nach Fensteraustausch zurückzuführen. Schäden an Dächern und Balkonen entstehen sowohl durch mangelhafte Flachdachsanierungen als auch durch nicht fachgerechten nachträglichen Ausbau von geneigten Dächern. Die deutlich höheren Schäden an Fußböden im Neubaubereich sind in der Regel Schäden des schwimmenden Estrichs, der im Altbau in wesentlich geringerem Umfang verwendet wird. Geht man davon aus, dass nach allen vorliegenden Untersuchungen der Schadensumfang bei Arbeiten in bestehenden Gebäuden mindestens ebenso groß wie bei Neubauten ist, so kann der Aufwand für die Nachbesserung vermeidbarer Bauschäden bei Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen für die BRD auf rund 3,3 Mrd. DM im Jahr 1992 geschätzt werden. Bei geschätzten Schadenskosten an Neubauten von rund 3,4 Mrd. DM im Jahr 1992 (Abb. 2.16) summieren sich die Schäden an Hochbauleistungen für 1992 auf insgesamt ca. 6,7 Milliarden DM Angesichts der dringend benötigten Mittel zur Erhaltung des Gesamtbaubestandes muß weiterhin an einer deutlichen Senkung dieser für die Volkswirtschaft unproduktiven Kosten gearbeitet werden. | |
Interessant, auch wenn es mit Murks und Pfusch nichts zu tun hat, sind die folgenden Daten. Man hat im Zeitraum 1985 bis 1993 gemessene Werte der Luftbelastung ausgewertet. Erfreulich der Rückgang der meisten Schadstoffe, erstaunlich die "Entwicklung" beim Kohlendioxid.
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Und zum Abschluss dieses kleinen, aber höchstinteressanten Exkurses noch dies: 3.2 Einzeldarstellung der Vorschläge und der darauf erfolgten Reaktionen Der 2. Bauschadensbericht enthielt zahlreiche Vorschläge zur Verringerung von Bauschäden. Institutionen und Verbände wurden benannt und zur Umsetzung dieser Anregungen aufgefordert. Gemäß Bundestagsbeschluss hat der 3. Bauschadensbericht auf den Erfolg bisher eingeleiteter Maßnahmen einzugehen. Bei den Vorschlägen des 2. Bauschadensberichts handelt es sich im wesentlichen um Appelle an verschiedene gesellschaftliche Gruppen. Der Erfolg ist daher völlig von der Bereitschaft des jeweiligen Ansprechpartners zur Mitarbeit abhängig. 3.2.1 Baufachlicher Rat für Bauherren muss verbessert werden. Im 2. Bauschadensbericht wurde gefordert, dass baufachlicher Rat besser beachtet werden muss. Baufachleute wurden aufgefordert, Hinweise für Bauherren zu erarbeiten, um Schäden durch schadensträchtige Forderungen oder unsachgemäßes Verhalten von Auftraggebern zu verringern.
Zu diesem Punkt besteht daher insgesamt weiter erheblicher Handlungsbedarf.
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Dass uns "Initiativen" weiterhelfen, bezweifle ich. Deshalb habe ich mit einem offenen Brief an die Bundesingenieurkammer (E-Mail vom 27. mai 2002, 11:17) angefragt: "Wozu soll das gut sein? Ein offener Brief." Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, über 10 Jahre nach Wende und Vereinigung ist die Zeit der Losungen und Initiativen noch nicht vorbei. Anlässlich der Berliner Energietage erfuhr ich von der Initiative kostengünstig qualitätsbewusst Bauen. Zwar habe ich die Broschüre zu Zielen, Inhalten und Partnern gelesen, jedoch ist mir einfach nicht klar geworden, wozu das Ganze gut sein soll. Zwar ist eine soziale Komponente nicht zu leugnen, immerhin werden Arbeitsplätze mit dem Kompetenzzentrum im IEMB geschaffen bzw. erhalten. Jedoch empfinde ich es als falsch, dass die Bundesingenieurkammer als Partner mitmacht. Ist der Grund, weil "alle" mitmachen? Ich empfinde es angesichts der Zielstellung, kostengünstig und qualitätsbewusst zu bauen als völlig falsch, dass die BIK Partner ist. M.E. hätte ein Verweis auf die HOAI völlig genügt, gemäß derer ein kostengünstiger und qualitäts- bewusster Planungs- und Bauprozess originäres Anliegen - auch im Sinne des Verbraucherschutzes - ist. Die BIK hätte darauf hinweisen müssen, dass das Gros der Ingenieure und Architekten vg. Zielstellung als Inhalt ihrer Berufsausübung betrachtet und dass das Fahrrad nicht neu erfunden werden muss. Soll sich doch der um kostengünstiges und qualitäts- bewusstes Bauen bemühen, der es bislang nicht ver- mocht hat. Das hätte die Position der BIK sein müssen. Wer Förderungen und Zulagen reduziert, durch Deregulierung dem Murks & Pfusch Tür und Tor öffnet, zum Teil laut über die Abschaffung der HOAI nachdenkt und im übrigen zusieht, wie infolge staatlich begünstigter Flaute ein als "Marktbereinigung" bezeichnetes Unter- nehmen- und Bürosterben stattfindet, verdient mit solchen scheinheiligen Initiativen keine Unterstützung durch die Kammer. Ausserdem graben solche Initiativen den Ingenieuren und Architekten noch mehr das Wasser ab. Zwar wird seitens des "Kompetenzzentrums" betont, dass 1. keine Rechtsberatung 2. keine Beratung im Sinne der LPh §15 erfolgt, aber wie soll das in der Praxis funktionieren? Der Bauherr an sich hat recht konkrete Vorstellungen, Probleme und Fragestellungen, da wird wohl mit einer unkonkreten (sprich: neutralen) Beratung kaum eine Erwartungshaltung bedient. Davon abgesehen gibt es tausende Ingenieure und Architekten, die sehr wohl in der Lage sind, kosten- und qualitätsbewusst, umweltgerecht, und innovativ zu beraten und zu planen. Daher meine Frage: wozu soll das gut sein? Mit freundlichen Grüssen Dipl.-Ing. Matthias G. Bumann 15 Milliarden Euro durch Fehler |
![]() | Ich muss zugeben, solch herrlich filigrane und kunstvoll durchgestaltete Wangen habe ich zuvor nicht gesehen. Als Treppe habe ich dem Tischler dieses schöne Gebilde allerdings nicht abgekauft. |
| Das ist kein Vexierbild, der Fensterrahmen ist tatsächlich völlig verzogen, dass man es mit blossem Auge deutlich erkennt, sogar auf diesem kleinen Foto. | ![]() |
![]() | Das Ding mit der Fensterbank Was hier noch recht harmlos aussieht, soll noch interessant werden. Das Problem besteht weniger in der Acryl-Schmiererei, als im verdacht, dass gemurkst wurde und die Fensterbank irgendwie hohl liegt (Bild links). Sie liess sich dann auch recht leicht hochziehen. So wie links, sah es rechts auch aus (Bilder unten.) |
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![]() | Dann habe ich den ganzen Krempel runtergenommen und so ist die ganze traurige Wahrheit zutage getreten (Bild links). Das Bild noch mal im Detail (links und rechts), ein Vertrauen erweckender Anschluss (Bilder unten). |
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![]() Bild oben: ein Klassiker, ob Rohre aus Kupfer oder Zink, man nimmt entweder keine oder die falsche Grundierung. Alternativ nimmt man Lack, der nicht hitzebeständig ist. Abblättern garantiert. Bild rechts: so sieht es im "voll sanierten" Altbau aus, wenn hektisch nach Kabel und Verteilerdose gesucht wurde. Eigentlich sollte ja nur ein Telefon angeschlossen werden. Was man hier nicht mehr sieht: Gipsputz bis 5,0 cm stark. | ![]() |
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Zur Situation: bei einer Wohnanlage, irgendwo in B., zeichnen sich an Decken des DG Wasserflecken ab. Zum Glück noch vor Ablauf der 5-jährigen Gewährleistungsfrist. Aber was ist die Ursache? Undichtigkeiten am bituminös abgedichteten Flachdach oder etwa Schwitzwasserbildung? |
![]() Wir schauen auf eine Küchendecke: links das Dunstabzugsrohr, rechts der Leuchtenauslass (Haken und Lüsterklemme). Was hier noch nach relativ harmlosen Wasserflecken aussieht, wird sich als böse Überraschung ent- puppen. |
![]() Die Gipskartonplatte der Decke wurde aufgeschnitten. Man erkennt abge- trocknete Wasserflecken unter der Dämmung auf der Dampfsperre. Es hatten sich regelrechte Pfützen gebildet. |
![]() Im Bereich des Dunstrohres wurde einfach die Dampfsperre ausgeschnit- ten, anstatt sie dicht an das Rohr anzuschließen. Hier kann die warme und feuchte Luft ungehindert in den Dachaufbau eindringen. |
![]() Dasselbe noch mal mit Zoom. An der Rohrdurchführung im Gipskarton er- kennt man, dass zumindest die GK-Platte ordentlich an das Rohr angear- beitet wurde. Kann dann die Dampfsperre nachträglich aufgeschnitten wor- den sein, wie es der Trockenbauer behauptet? |
![]() Die Dämmung wurde entfernt, man blickt auf die Untersicht der Dach- schalung. |
![]() Dasselbe noch mal mit Zoom. Hier sieht man den Schimmel am Holz sehr deutlich. Nicht so gut erkennt man auf dem Foto das Schwitzwasser, das aber reichlich vorhanden ist. |
![]() Der Wandaufbau im DG besteht außen aus Pericolor-Platten. Darunter ist eine Kantholz- Rahmenkonstruktion mit Dämmung und Dampfsperre, weiter- hin Tischlerplatten und GK-Beplankung. Das Blech oben bildet den Dach- randabschluss. |
![]() Hier erkennt man den geplanten Aufbau: GK-Platte, Dampfsperre, 16 cm Wärmedämmung, 4 cm Luftspalt, Dachschalung, Flachdachabdichtung. Es handelt sich aber nicht um eine hinterlüftete Konstruktion. Auch hier ein Bau- fehler: zwischen GK-Platte und Dampfsperre besteht ein relativ großer Luftzwischenraum, der bauphysikalisch ganz und gar nicht erwünscht ist. |
Fazit: Löcher in der Dampfsperre erzeugen garantiert Schwitzwasserbildung im Dachraum. Es ist also (in diesem Fall!) nicht nur dummes Gerede, wenn man von einem dichten Bau predigt. An diesem Bau waren natürlich "Fachunternehmen" beteiligt und die Bauleitung hatte das große Büro R. aus B. Das sagt uns mal wieder: groß muss nicht gut bedeuten. Entweder war der Bauleiter blind, nie auf dem Bau oder die Abnahmen wurden in der Kneipe durchgeführt. Und man muss bedenken, dass die Ausführung der Trockenbauarbeiten noch in der Zeit erfolgte, als für die Trockenbauarbeiten eine Konzession erforderlich war. Heutzutage darf sich jeder ungestraft Trockenbauer nennen, der schon mal neben einem Stapel GK-Platten gestanden hat. Prost Mahlzeit. Sie halten das für ein starkes Stück? Na, es kommt noch dicker: Fortsetzung folgt. |
Blower Door mit 8,1 und noch mehr Murks und Pfusch was vorher kam Soweit zum Sachverhalt, wie sich vermutete Mängel darstellten. Nun ist es ja so, dass man während der Gewährleistungsphase bauherrenseitig in der Beweispflicht ist. Interessant war hierbei das Zusammenwirken verschiedener Gewerke:
und nicht zu vergessen:
Zum Verständnis, der Aufbau sah so aus:
Natürlich wäre ich in der Lage gewesen, die Dokumentation für ein selbständiges Beweissicherungsverfahren aufzustellen. Aber gefordert war mehr als nur eine gutachterliche Feststellung, es sollte eine konkrete Zuordnung der Verantwortlichkeiten einschl. einer Quotierung erfolgen. Deshalb wurde ein Dritter einbezogen und mit einem Gutachten beauftragt. Die Gefahr wurde somit ausgeschlossen, dass dem Gutachter (der ja bislang mit dem Bau nichts zu tun hatte) mangelnde Objektivität oder gar Befangenheit hätte vorgeworfen werden können. Hätte ich das erstellt, wäre ja die Quotierung letztendlich doch wieder vom Bauherrn gekommen. Beauftragt mit dem Gutachten wurde das große, bedeutende Büro R. aus B. Das Ergebnis möchte ich nur knapp umreißen (wegen des Copyrights): als Anlage Planausschnitte (hatte ich zur Verfügung gestellt) und Fotos (inhaltlich nicht anders als oben zu sehen), sachliche Bezugnahme auf WSVO und DIN 4108. Folgende Mängel wurden festgestellt:
Bei der Ermittlung der Schadensquote waren Planer, Bauleitung und ausführende Trockenbaufirma dabei. Begründung war anbei, eine Blower-Door-Messung wurde empfohlen. Viel war ja nun nicht mehr zu verderben, so dass ich erst mal die Decke freilegen ließ. Das hätte zwar auch der Gutachter veranlassen könne, aber das wurde wohl nicht als nötig erachtet. Ein Büro für die Messung zu finden war nicht sonderlich schwer, auch hier gilt wieder: die Welt ist klein. |
![]() | So sieht das Diagramm zu den Messergebnissen der Blower Door Messung aus (i.O. A4). Die Beschriftung erfolgt so: oben das Bauvorhaben, links Volumenstrom durch die Gebäudehülle V [m3/h], unten Druckdifferenz Gebäudehülle delta p [Pa]. In der Grafik ausgedruckt sind:
Die Anlage zum Messprotokoll enthält eine Berechnung der Nettoflächen und des Raumvolumens. Hier waren es rd. 65 qm und rd. 175 cbm. |
| Um überhaupt messen zu können, habe ich vorher die offenen Stellen abgeklebt (war das mühsam, versuchen Sie mal, ein Loch zuzukleben); das Anemometer zeigte dann, dass meine Abklebungen mit die dichtesten Stellen waren. | ![]() | ![]() |
| Das interessanteste kommt jetzt: Im Ergebnis der Messung gibt es natürlich auch ein Messprotokoll und ein Zertifikat. Oben haben wir das Volumen stehen und wir kennen die Volumenströme bei Unter- und bei Überdruck. | Zertifikat über die Qualität der luftdichten Gebäudehülle Das Gebäude: xyz hat bei der Drucktestmessung am xx.xx.2001 folgenden wert für die volumenbezogene Luftdurchlässigkeit erzielt: n 50 = 8,1 [1/h] |
| Die Messungen erfolgten in Anlehnung an DIN EN 13829 und der empfohlene Grenzwert der Luftdurchlässigkeit nach DIN V 4708 - 7 beträgt </= 3 für Gebäude mit Fensterlüftung. | Da hat es mich fast umgehauen, da ist ja ne Hängematte luftdichter! Wo ja nun alles zu spät war, habe ich dann auch noch Teile der Wand- beplankungen abreißen lassen. |
![]() | Ich gehe davon aus, dass auch der Laie erkennt, dass man selbst beim besten Willen nicht an einen dichten Anschluss und Übergang der Dampfsperre im Bereich Wand-Decke glauben kann. | ![]() |
![]() | So, ab jetzt etwas größer, damit Sie die Details erkennen. Von der Wandfläche kommt exakt keine Dampfsperre nach oben (warum? es gibt keine) und die Dampfsperre der Deckenfläche endet im Nirgendwo und alles andere als luft- und dampfdicht. |
| Nun soll ja keiner sagen, es wären keine Klebebänder eingesetzt worden! Wahrscheinlich war dieser Viertelquadratmeter die Stelle, wo damals der Bauleiter die Dampfsperre abgenommen hat. | ![]() |
![]() | Was sehen wir rechts über dem Fenster? Den allseits beliebten Bauschaum. Was der Gipsklops hinter der GK-Platte soll, werden Sie gleich sehen. |
| Dieses schöne Detail befindet sich unterhalb der Fensterbank. Was Sie da an Folie sehen, ist aber keine Dampfsperre. Nicht nur, weil sie durchlöchert ist, sondern weil sie viel zu dünn ist. | ![]() |
![]() | Auch der ungeübte Laie erkennt mit Adlerblick: hier fehlen sowohl die Wärme-Dämmung als auch die Dampfsperre. Das hat man nun von seiner Neugier: lauter Mängel, Murks und Pfusch! |
![]() | Zum Abschluss noch ein herrliches Bild: man erkennt eine Zimmerecke mit dem rechten oberen Stück vom Fensterrahmen. Rechts die ganze Soße gezoomt. Ein Bildhauer würde vor Neid erblassen, wie schön hier mit Gips modelliert wurde. Dämmt zwar nicht, aber es geht schneller. Geschwindigkeit am bau ist keine Hexerei, hat aber allemal was mit Murks und Pfusch zu tun. | ![]() |
Nun wollen Sie bestimmt wissen, wie die Sache zu Ende gegangen ist? Ich verrate es Ihnen: mit diesem Abschiedsbrief. Sehr geehrter Herr R., ich nehme Bezug auf meine Schreiben vom xx.xx.2001 und vom xx.xx.2001. das Gutachten vom Büro R. vom xx.xx.2001 liegt Ihnen vor, über das Ergebnis der Blower-Door-Messung vom xx.xx.2001 hatte ich Sie informiert. Am xx.xx.2001 waren Sie vor Ort zugegen, als die Decke bereits geöffnet war und ich die Wand freilegen ließ. Am xx.xx.2001 wurde festgestellt, dass in der Wohnung xyz rechts im Außenwandaufbau sowohl Wärmedämmung teilweise als auch die Dampfsperre komplett fehlen. Ihr Hinweis, dass dies von Fa. W. ausgeführt worden sei, führte ins Leere. Deshalb habe ich die Bauunterlagen prüfen müssen, um Ihre falsche Behauptung widerlegen zu können. Das Ergebnis: Dass die Dämmung teilweise und die Dampfsperre vollständig fehlen, ist somit auf Ihre Fehlleistung zurückzuführen. Ihr falscher Hinweis hat somit nicht zur Sache beigetragen, sondern nur wertvolle Zeit gekostet. Ich präzisiere hiermit meine Mängelanzeige und Aufforderung zur Beseitigung dahingehend, dass ich sie auf die von ihnen ausgeführten Wandbereiche erweitere. ... Fristsetzungen ... Nunmehr ist lückenlos nachgewiesen, dass Sie allein die Mängel zu vertreten haben und dass der Umfang größer ist, als bisher angenommen. Die gesetzten Fristen zur Mängelbeseitigung haben Sie fruchtlos verstreichen lassen. ... Sollten Sie jedoch nicht am xx.xx.2001 9.00 Uhr mit den Arbeiten beginnen und/oder ausreichend Kräfte und Mittel bereitstellen, so dass am selben Tage die Arbeiten in der WE xyz abgeschlossen werden können, wird per xx.xx.2001 die Ersatzvornahme zu Ende geführt. Mit freundlichen Grüßen Man sah ihn nie wieder. Übrigens: wenn Sie ne gute Trockenbaufirma benötigen, ich kenne da welche. |
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Das Bauen ohne statische Berechnung ist keine Seltenheit Die Baugutachter "beklagen" sich über die Flut immer neuer Bauschäden Wer soll künftig statische Berechnungen aufstellen dürfen? Quelle: DIB Deutsches IngenieurBlatt, März 2000, S. 53-55 |
Die landläufige Meinung unserer Bauherren (und auch vieler Kollegen der planenden Fakultät) ist: Für sog. Ein- und Zweifamilienhäuser, also Bauvorhaben, die im Genehmigungsfreistellungsverfahren oder als Gebäude geringer Schwierigkeit genehmigt werden, braucht es weder einen Standsicherheits-, noch einen Wärmeschutz- noch einen Schallschutznachweis." Von einem Nachweis der Feuerwiderstandsklassen hat unser Bauherr sowieso noch nie etwas gehört. Ich unterbreche seinen Redefluss und weise ihn auf Art. 70 Abs.4 (BayBO 96) hin und frage ihn, ob ihn denn sein Architekt im Hinblick auf die Statik usw. nicht aufgeklärt habe. Mit Verwunderung höre ich dann, dass unser Kollege zu seinem Bauherren gesagt habe, dass für Gebäude dieser Art keine Statik gebraucht werde. Doch dann kommt die Krönung: Ich zücke die HOAI, überschlage kurz den umbauten Raum des Gebäudes, ermittle die Anrechenbare Kosten und lese aus Honorartafel zu § 65 HOAI (Mindestgebühr bei 69 Prozent Teilleistungen) 4.860 Euro ab und sage mit ruhiger Stimme: Da kommen dann noch die Nebenkosten mit ca. 4 Prozent und die Mehrwertsteuer hinzu." Und dann unterscheiden sich die Bauherren: Für die einen muss ich nun den Notarzt rufen, da sie in Ohnmacht gefallen sind, die anderen geben mir die Telefonnummer eines Psychiaters, da sie glauben, ich sei verrückt geworden. Wer soll so etwas auch begreifen? Für etwas, was er nach Meinung seines Architekten oder seiner Stammtischbrüder gar nicht braucht, soll er nun Brutto 5.832 Euro bezahlen. Das Ergebnis unseres Gespräches ist, der Bauwillige verlässt kopfschüttelnd mein Büro. Ob er nun einen Kollegen findet, der seine Minimalforderung erfüllt, oder ob er sein Bauvorhaben ganz ohne Statik baut, entzieht sich dann meinem Wissen. Bei der Schilderung eines solchen Vorfalles bei unserem zuständigen Landratsamt bekam ich als Antwort: ich solle schriftlich eine Überprüfung dieser Baumaßnahme beantragen beziehungsweise anzeigen. Nebenbei bemerkt: Ich lebe in einer Kleinstadt mit 7500 Einwohnern, habe zwei schulpflichtige Kinder und mein PKW steht Tag und Nacht auf der Straße vor meinem Büro. Dass die HOAI für Gebäude der öffentlichen Hand oder für Sonderbauten gebraucht beziehungsweise unabkömmlich ist, steht auch für mich außer Zweifel. Sollten jedoch Verbände und Politiker nicht schnellstens die Genehmigungsverfahren von Gebäuden geringer und mittleren Schwierigkeitsgraden modifizieren, sehe ich für uns kleinere im ländlichen Raum liegende Büros mehr als schwarz. Wir werden sterben. Unser Nachbar- bundesland Baden-Württemberg hat da meiner Meinung nach ein sehr probates Instrument eingeführt, nämlich das Kenntnisgabeverfahren. Ich meine, mit so einem kleinen DINA 4 Blatt könnte in Bezug auf Standsicherheitsnachweise sehr viel bewirkt werden. |
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Überspitzt formuliert kann heute jedermann - also beispielsweise auch die in solchen Fällen so gern zitierten Bäcker und Friseure" an der nächsten Straßenecke - Ingenieur- und Architektenleistungen anbieten und Anspruch auf ein HOAI-Honorar erheben. Dieser unmögliche Zustand liegt daran, dass zwar die Berufsbezeichnungen der Beratenden Ingenieure und der Architekten, nicht aber deren Berufsausübung gesetzlich geschützt sind. Was das für juristische Folgen haben kann, beschreibt der folgende Beitrag. Die Berufsbezeichnung Ingenieur" ist, genauso wie die Berufsbezeichnung Architekt", eine geschützte Berufsbezeichnung. Durch 16 Ingenieurgesetze, zum Teil integriert in die Ingenieurkammergesetze und durch 16 Architektengesetze, schützen die Länder diese Berufsbezeichnungen. Definiert werden die Berufsbezeichnung Ingenieur", Beratender Ingenieur" und Architekt" primär über einen Hochschulabschluss, zu dem bei Beratenden Ingenieuren und Architekten eine berufliche Praxis hinzutreten muss, in der Regel drei Jahre, um dem Publikum zu avisieren, sein Vertragspartner sei Beratender Ingenieur oder Architekt. Diese im Interesse der Öffentlichkeit geschützten Berufsbezeichnungen "Ingenieur", Beratender Ingenieur" und Architekt" sind aber nicht verbunden mit echten Berufsausübungsregelungen. Lediglich die Ausübung bestimmter beruflicher Tätigkeiten unter den geschützten Berufsbezeichnungen ist geregelt - mehr nicht. Daraus ergibt sich für den Auftraggeber die - nicht immer und ohne weiteres erkennbare - Möglichkeit, Verträge für die Vergabe von Berufsaufgaben der Ingenieure und Architekten auch mit Nicht-Ingenieuren und Nicht-Architekten, abzuschließen, welchen dann völlig legal die Möglichkeit offen steht, ihre Leistungen nach der Honorarordnung der Architekten und Ingenieure HOAI abzurechnen. Es bewegen sich im Planungsmarkt nämlich nicht wenige Personen, die weder Ingenieure beziehungsweise Beratende Ingenieure noch Architekten sind, sondern - bestenfalls! - befähigte Autodidakten. Der Rückschluss von der berechtigten Führung einer Berufsbezeichnung auf die Qualität der abgelieferten Ingenieurleistung ist ja nicht zwingend. Es besteht aber die Regelvermutung, dass derjenige, der über Examen und darauf aufbauende Überprüfungen bestimmte berufliche Qualifikationen erreicht hat, eine qualitätvollere Arbeit für seinen Auftraggeber leistet, als derjenige, der im Berufsfeld von Ingenieuren/Architekten einfach so" tätig wird. Dies ist eine Vermutung, die für alle Bildungs-/Berufsabschlüsse Geltung hat und auf der letztendlich das gesamte Qualifizierungsniveau akademischer Berufe beruht. Bedauerlicherweise hat der Gesetzgeber es aber bisher nicht geschafft, verfassungskonforme Berufsausübungsrechte für die Berufsgruppen der Ingenieure und Architekten zustande zu bringen, ähnlich denen der Anwälte oder der Ärzte, aber auch ähnlich denen der Handwerker und anderer Berufe. Versucht hatte er es Ende der 60er Jahre schon einmal, das Bundesverfassungsgericht hatte diesen Versuch als grundsätzlich zwar machbar angesehen. in der Umsetzung aber als verfassungswidrig erachtet. Wieso der Gesetzgeber meint, bestimmte Tätigkeiten, wie etwa das Streichen von Wänden, bestimmten Berufsgruppen vorbehalten zu müssen, wogegen Planungen und Objektüberwachungen großen Umfangs für Hoch und Tiefbauwerke, Verkehrsanlagen, technische Gebäudeausstattungen usw. von jedermann durchgeführt werden können, ist - wenn überhaupt - nur schwer zu verstehen. Offensichtlich meint der Gesetzgeber, die Schutzbedürftigkeit der Auftraggeber vor nicht Qualifizierten sei in diesem Bereich nur gering zu veranschlagen. Die Rechtsprechung hat deshalb versucht, Verträge über Ingenieur-/Architektenleistungen mit Nicht-Ingenieuren-/ Nicht-Architekten über die Irrtumsregelung zu lösen. Die fehlende Ingenieur-,/Architekteneigenschaft führt nämlich dazu, dass derartige Verträge wegen arglistiger Täuschung angefochten werden können, wenn der Auftraggeber eine nicht vorhandene Ingenieur-/ Architekteneigenschaft in Anspruch genommen hat. Dies soll bereits dann gelten, wenn der Auftraggeber über diese fehlende Berufsqualifikation nicht aufgeklärt worden ist. Genauso anfechtbar sollten derartige Verträge über die Täuschung einer so genannten verkehrswesentlichen Eigenschaft des Auftragnehmers sein, nämlich seine Ingenieur-/Architekteneigenschaft. Da die Berufsbezeichnung Architekt" beziehungsweise Beratender Ingenieur" nur über eine Kammermitgliedschaft erworben werden kann und diese Personengruppen insofern einer besonderen öffentlichrechtlichen Beaufsichtigung unterliegen, welche extra geschaffen worden ist, um die Auftraggeber zu schützen, geht jeder Auftraggeber - zumindest laienhaft - davon aus, dass der Ingenieur/Beratende Ingenieur oder Architekt berufsrechtlich organisiert oder gebunden ist. Die Anfechtung von Verträgen mit Nicht-Ingenieuren/Nicht-Architekten hilft aber nur zum Teil, da die Rechte der getäuschten Bauherren auf das so genannte negative Interesse begrenzt sind, so dass sie sich regelmäßig diejenigen Leistungen, die bereits erbracht wurden und noch verwertbar sind, anrechnen lassen und sogar noch vergüten müssen. Darüber hinaus sind Anfechtungen schwierig durchzusetzen, da der anfechtende Bauherr voll beweisbelastet ist. Er muss nämlich darstellen und beweisen, dass er die fehlende Ingenieur-/ Architekteneigenschaft nicht kannte, hierauf gerade Wert legte und bei der Kenntnis dieser Umstände den Vertrag mit dem NichtIngenieur/Nicht-Architekten in keinem Falle geschlossen hätte. Neben der Anfechtung derartiger Verträge ist es aber auch möglich, diese Verträge zu kündigen und darüber hinaus Schadenersatz für die nicht verwertbaren oder neu zu erbringenden Ingenieur-/Architektenleistungen zu verlangen, wenn die Ingenieur/Architektenleistungen dazu führen sollen, dass ein Bauvorhaben oder ein technisches Objekt genehmigt wird. Sämtliche Landesbauordnungen erfordern zur Herstellung einer genehmigungsfähigen Planung die Unterschrift einer bauvorlageberechtigten Person und ein Baugesuch, durch welches die Genehmigung nach Prüfung ausgelöst wird. Ingenieure und Architekten schulden nach ständiger Rechtsprechung dauerhaft genehmigungsfähige Planungen, wie der BGH gerade wieder entschieden hat (BGH, BauR 2002, 1872 ff.). Wird die Planung genehmigt, obwohl der unterzeichnende Planverfasser nicht Architekt oder In Die Eigenheit des Planungsvertrages liegt darin, dass für Arbeitsergebnisse und nicht für das Arbeiten selbst bezahlt werden muss. Dies bedeutet, dass Verträge mit Nicht-Ingenieuren 'Nicht-Architekten nicht nur über Irrtumsregelungen angegangen werden können, sondern auch über Mängelregelungen. Der vom Nicht-Ingenieur - Nicht-Architekten versprochene Erfolg, ein Vorhaben durch Eigenunterschrift zur Genehmigunsfähigkeit zu führen, kann nicht erreicht werden. Dies bedeutet, dass der Bauherr nach § 634 BGB vom Vertrag zurücktreten kann und Schadensersatz einschließlich Zurückerstattung bereits gezahlter Honorare verlangen kann. Beide schwierigen Konstruktionen helfen dem Dilemma der fehlenden berufsrechtlichen Regelungen für Ingenieure und Architekten aber nicht ab. Während jeder Vertrag mit einem Arzt oder Anwalt usw., abgeschlossen mit Personen, die nicht Arzt oder Anwalt nach § 134 BGB rechtsunwirksam ist, gilt dies für Ingenieur-/ Architektenverträge nicht. Rechts- und berufsrechtliches Ziel eines Berufsausübungsrechtes für Ingenieure/Architekten müsste es insofern sein, eine vergleichbare Situation auch für diejenigen Auftraggeber zu schaffen, die Ingenieur/Architektenverträge abschließen. Berufsrechtsvorbehaltsregelungen - zumindest in dem Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung am Bau - für die Berufsgruppen der Ingenieure und Architekten zu schaffen, ist einerseits kein besonderes rechtliches Kunststück und andererseits - unter Berücksichtigung der hoheitlichen Verpflichtungen des Staates - nur konsequent. Quelle: Deutsches Ingenieurblatt, |
Sie wollten schon immer mal wissen, wie ein Bauprojekt in Wirklichkeit abläuft? Von wegen: wie geplant und ohne Probleme. Hier erfahren Sie die ganze Wahrheit, schonungslos und offen. Zur besseren Verständlichkeit habe ich Ihnen ein recht einfaches Vorhaben als Beispiel ausgewählt. Und wer behauptet, es würde anders sein, der lügt! | |||
| Als 1. kommt der Wunsch des Bauherrn | und 2. wird daraus der Vorschlag des Architekten | ||
| 3. verändert der Statiker die Sache | und 4. wird so von der Behörde genehmigt | ||
| 5. wird so von der Baufirma ausgeführt | und 6. sieht das Ergebnis nach der Mängelbeseitigung so aus. | ||
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