|
|
Wohnungsbaubestand und Wärmeschutz Das Bauen hat Tradition, Bauen bedeutet auch baukulturelle Entwicklung. Gesichertes Erfahrungswissen und bewährte Baumethoden aus früheren Zeiten gilt es zu bewahren, Verschüttetes ist wieder präsent und nutzbar zu machen, zumal sich "neuere Entwicklungen" zu oft als fehlerhaft erweisen. Besonders die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) wird heftig diskutiert; die unterschiedlichen Auffassungen prallen hart aufeinander. Im Widerstreit der Meinungen steht der interessierte Laie diesem Hin und Her hilflos gegenüber. Was ist nun richtig und worauf kann man sich verlassen? Was muß getan werden und welche Konsequenzen sind zu ziehen? 1. Was heißt Wärmeschutz im Altbau? 2. Warum hilft Speicherung Energie sparen? Gerade im Winter bei tiefliegender Sonne werden speicherfähige Wände besonders günstig mit Energie beliefert. Wird dieser kostenlose Energietransfer absorbiert, wird auch die Energiebilanz des Gebäudes günstig beeinflußt. Massivabsorber, Transparente Wärmedämmung, Sonnenkollektoren und Photovoltaik sind bekannte Techniken, um Sonnenenergie nutzbar zu machen. Nur wird diese Art einer technischen Nutzung recht teuer, da sie apparative Zusatzeinrichtungen erfordert. Zur Solarenergienutzung gibt es aber auch günstige Alternativen. Die simple und bewährte massive Außenwand leistet als Massivabsorber ohne zusätzliche Investitionen seit Jahrhunderten gute Dienste. Die eingespeicherte Solarenergie stoppt durch einen von außen nach innen fließenden Wärmestrom den Wärmestrom von innen nach außen. Insofern mindert gespeicherte Sonnenenergie die Transmissionswärmeverluste eines Gebäudes. Um kostenlose Solarenergie sinnvoll zu nutzen, wäre hier der goldene Mittelweg zwischen Dämmfähigkeit und Speicherfähigkeit anzustreben. Die Beschränkung allein auf die Dämmung (also den k-Wert) führt deshalb in unseren Breiten nicht zu einer energetisch optimal abgestimmten Außenwand, denn es muß nicht nur für den Winter, sondern auch für den Sommer gebaut werden. Die naturgemäß vorhandene Speicherung von massiven Außenwänden findet in der Energieeinsparverordnung keinerlei Berücksichtigung. 3. Was bedeutet der k-Wert?
Diese allgemeine, für den instationären Zustand zutreffende Gleichung wird nun für den stationären Zustand durch die mathematische Operation einer "Nullsetzung" völlig verwandelt. Einzig aus dieser Verwandlung resultiert der dann nur für den Beharrungszustand geltende k-Wert, der bei allen Energiebedarfsberechnungen die Grundlage bildet; hier beruft man sich seltsamerweise auf europäische Normen. Diese Nullsetzung der allgemeinen Gleichung hat jedoch für die Energiebilanz einer Außenwand und damit für die tatsächlichen Transmissionswärmeverluste verheerende Folgen:
Insofern ist der k-Wert nur eine rechnerische Fiktion. Energieverbrauchsanalysen zeigen deshalb auch die Diskrepanz zwischen Rechnung und Verbrauch. Massive, speicherfähige Wände verbrauchen weniger Energie als gerechnet, Leichtkonstruktionen jedoch mehr als gerechnet. Das Fehlerhafe einer k-Wert-Berechnung wird damit offenbar, die Unzuverlässigkeit unmißverständlich aufgezeigt. Altbauten werden somit benachteiligt. In der Energieeinsparverordnung wird allerdings nur mit dem k-Wert gerechnet. 4. Wie werden die Transmissionswärmeverluste beschrieben? Warum aber spielt der k-Wert dann eine derart dominierende Rolle? Dagegen wird bei den jetzigen Leichtbauten in Schichtenbauweise mit dem k-Wert unterdimensioniert, da der Wärmebrückeneffekt methodisch fehlerhaft berücksichtigt wird. Auch bei den verwendeten dynamischen Simulationsmodellen zur Aufrechterhaltung einer vorgegebenen Raumlufttemperatur wird für die Außenwand immer nur der für den Beharrungszustand gültige k-Wert verwendet. Dabei werden die für den Heizungsingenieur so wichtigen Kühllasten berechnet, damit Überheizungen infolge eindringender Solarenergie über die Fenster vermieden werden. Auch eventuelle Nachtabsenkungen werden dabei angesprochen. All diese theoretischen Untersuchungen verwenden den realitätsfernen k-Wert; sie können somit auch nicht als Begründung für die Richtigkeit herangezogen werden. Der Einsatz des k-Wertes in der Energieeinsparungsverordnung ist und bleibt fehlerhaft. 5. Führt eine k-Wert-Verschärfung zur angestrebten Energieeinsparung? Bei einer Leichtkonstruktion in Schichtbauweise verstärkt sich vehement der Wärmebrückeneinfluß. Der Wärmebrückenanteil am k-Wert ist kein absoluter Wert, wie in der Energieeinsparverordnung berücksichtigt, sondern abhängig von Konstruktion und Anforderungsniveau. Was theoretisch durch kleinere k-Werte gewonnen wird, geht durch erhöhte Wärmebrückenverluste teilweise wieder verloren. Bei der Leichtbauweise sind Wärmebrücken ein Problem. Bei einer monolithischen Massivkonstruktion dagegen spielen die Wärmebrückenverluste kaum eine Rolle: Erstens werden sie durch eine günstigere Temperaturverteilung in der Wand minimiert und zweitens werden sie durch die Absorption solarer Energie vorteilhaft überlagert und eliminiert. Die Verschärfung des Anforderungsniveaus durch Herunterfahren der k-Werte wird jedoch besonders aus mathematischen Gründen unsinnig. Die Funktion des k-Wertes ist eine Hyperbel, die kleine k-Werte nicht mehr nachhaltig Energie sparen läßt; sie sind nicht mehr effizient; auch die Wirtschaftlichkeit ist dann nicht mehr gegeben. Dieses fatale Naturgesetz besagt:
Die Verdoppelung der Dämmung führt lediglich zu einer Halbierung des k-Wertes. Welch makabres Spielchen beim "Verschärfen des Anforderungsniveaus". Allein dieser energetisch nutzlose Einbau von Superdämmungen ist der Grund, weshalb immer nur von prozentualen Einsparungen gesprochen wird. Bei den einzelnen oben angeführten Schritten wird der k-Wert jeweils um 50% reduziert, was eine "gewaltige" Wenn dann noch bedacht wird, dass die Verbesserung des k-Wertes um 0,1 W/m²K etwa 0,40 DM/m² (Konstruktionsfläche) ergeben, dann wird klar, dass das grenzenlose Herunterfahren der k-Werte unsinnig ist. Die Machbarkeit ist ein falscher, ein betrügerischer Weg für sinnvolle Energieeinsparmaßnahmen. Das Energieeinsparungsgesetz fordert im § 5 die Wirtschaftlichkeit. Bei Erfüllung der in der Energieeinsparverordnung geforderten k-Werte wird also auch gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot im Energieeinsparungsgesetz verstoßen. Es ist unverantwortlich, dass der Verordnungsgeber vom Architekten, vom Planer, vom Investor mit der Energieeinsparverordnung de facto Gesetztesverstöße verlangt. 6. Welche Nachteile ergeben sich bei der Leichtbauweise? Die Abkehr von der Massivbauweise (Speicherung) und die Hinwendung zur k-Wert-minimierenden Leichtbauweise (Dämmung) bedeutet im Endergebnis einen erhöhten Energieverbrauch durch Kühlung im Sommer und Nichtnutzung solarer Energie im Winter, bedeutet verstärkte Umweltverschmutzung durch Sondermüll und erhöhte Schadensanfälligkeit durch Feuchteschäden. All diese Nachteile werden durch den monolithischen Massivbau vermieden. Mit der Energieeinsparverordnung werden falsche Weichen für das Bauen gestellt. 7. Kann am Altbau mit Wärmedämmung Energie gespart werden? Der traditionelle Altbau mit seiner schweren Bausubstanz besitzt eine hohe Speicherfähigkeit, die die kostenlos zur Verfügung stehende Solarstrahlung nutzbringend verwerten kann. Bei Altbauten kann also die Speicherfähigkeit der Konstruktion mit einbezogen werden, so dass sich aus der Berücksichtigung absorbierter Solarstrahlung "effektive" k-Werte ergeben, die sogar niedriger als stationär gerechnete "Superdämmungen" sein können. Massivbauten sind auch Niedrigenergiehäuser. Insofern würde eine außen angebrachte Wärmedämmung nur den Vorteil einer speicherfähigen Wand beseitigen und diese dadurch energetisch entwerten, abgesehen von anderen Nachteilen wie z. B. die Verhinderung des Feuchtetransportes nach außen und/oder innen infolge sorptionsdichter Schichten. Allerdings muß vorausgesetzt werden, dass es sich mindestens um 38 cm starke, ca. 300 kg/m² schwere Massivwände handelt, die selbst schon einen relativ günstigen Dämmanteil enthalten und den fehlenden Anteil zur "energiesparenden Konstruktion" dann durch die Speicherfähigkeit der Außenwand beisteuern. Wenn also instationär gedacht und gerechnet wird, dann ist eine Wärmedämmung beim Massivbau, also auch beim Altbau, fehl am Platz. Diese Feststellung hat für den Altbau deshalb besondere Bedeutung, da jetzt die "Notwendigkeit" (?) proklamiert wird, den Altbaubestand infolge "schlechter k-Werte" energetisch "ertüchtigen zu müssen". Dies bedeutet dann erfahrungsgemäß die Verpackung mit Wärmedämmstoff, um niedrige k-Werte gemäß DIN 4108 berechnen zu können. Mit dieser Verpackungsstrategie in der Energieeinsparverordnung wird jedoch zusätzliche Energie kaum gewonnen. 8. Ist eine dichte Gebäudehülle am Altbau sinnvoll? Mit der Abschaffung der belüfteten Konstruktion durch den "Vollwärmeschutz" entstehen bei Leicht- und Skelettkonstruktionen infolge der konstruktiv nicht immer zu vermeidenden Luftundichtheit Feuchteschäden durch Luftströmung. Die Bauschadensfälle nehmen rapide zu. Dies aber kennzeichnet die unbelüftete Leicht- und Skelettkonstruktion insgesamt als eine recht fragwürdige Konstruktion. Anstatt nun bei solchen "windigen" Lösungen zur belüfteten Konstruktion zurückzukehren, wird die "Luftdichtheitsprüfung" geboren (wie immer wird ein Fehler durch einen zweiten Fehler zu beheben versucht). Zur Begründung werden nicht die zu erwartenden Feuchteschäden, sondern die damit zusammenhängenden Energieverluste genannt. Die durch Luftundichtheit entstehenden Energieverluste sind jedoch gegenüber dem notwendigen stündlichen Luftwechsel vernachlässigbar gering. Zur Vervollständigung des Durcheinanders werden in der Energieeinsparverordnung nun "alle" Bauten mit der Luftdichtheitsprüfung konfrontiert, obgleich für Massivbauten, also auch für die Altbauten, die Gefahr einer Kondensatbildung im Außenwandgefüge nicht gegeben ist. Insofern bedeutet z. B. der Slogan "Luftdichtheit senkt den Energieverlust", mit dem Büros für die "Blower-Door-Messung" werben, eine Irreführung des Kunden. Allerdings eröffnet sich hier auch ein vielversprechender Markt, der bei Beachtung der "allgemein anerkannten Regeln der Technik" erst gar nicht entstanden wäre. 9. Kann eine Wärmedämmung den Altbau schädigen? Alte Bausubstanz aus Gründen der Kondensatvermeidung mit Dämmstoff zu verpacken, wäre also der falscheste Weg, da die viel gravierendere Ursache der Kondensatbildung, die hohe relative Feuchte der Raumluft infolge dichter Fenster, damit nicht beseitigt wird. Die Nachteile wären:
Die Bauschadensträchtigkeit dämmstoffverpackter Fassaden ist hoch. Auf die besonderen Brandgefahren sei extra hingewiesen. Mit der Verwendung von Dämmstoff besteht beim Altbau die große Gefahr, durch damit verursachte Bauschäden wertvolles Bausubstanz zu gefährden, wenn nicht sogar zu zerstören. Am Massivbau hat Wärmedämmstoff keine Daseinsberechtigung. Noch ein wichtiger Hinweis zur Kondensatbildung: 10. Gehen von Wärmedämmungen Gesundheitsgefahren aus?
Das Dementi der Industrie kam prompt. Die erhöhte Brandgefahr von Wärmedämmverbundsystemen aus Hartschaum und die damit verbundene Gefährdung durch toxische Gase steht außer Zweifel. Die gesteuerten Energiespardiskussionen umgehen jedoch dieses Thema. Die nachträgliche energetische Sanierung einer Altbausubstanz durch ein Wärmedämmverbundsystem führt zu Veränderungen im Innenraumklima. Es dominiert das Gefühl der Feuchte - es muß deshalb verstärkt gelüftet werden. Mit dem Aufbringen von Dämmstoffen an alter Bausubstanz wird das Sorptionsverhalten wesentlich verändert, da die notwendigen Sorptionseigenschaften fehlen. Die Transportrichtung von Wärme und Feuchte muß immer gleich sein. Wird die Feuchte infolge sorptionsdichter Außenschichten nach innen abgegeben, dann ist falsch konstruiert worden. Gerade die Sorptionseigenschaften einer massiven Außenschale tragen zum Wohlbefinden bei. Das hohe Temperaturniveau infolge absorbierter Solarstrahlung führt zu verstärkten diffusiven und kapillaren Feuchtetransporten nach außen. Die Außenkonstruktion bleibt dann auch bei erhöhten Feuchtebelastungen trocken. Bei übermäßiger Feuchteproduktion (Kochen in der Küche, Duschen im Bad, viel Blumen und ein Aquarium im Wohnzimmer) nehmen sorptionsfähige Schichten (z. B. Kalkputz, Holzverkleidungen) die Feuchtespitzen auf und puffern diese ab; es findet ein Ausgleich der relativen Feuchten zwischen Raumluft und Wandoberfläche statt. Ähnlich verhält sich eine speicherfähige Innenoberfläche auf thermische Spitzen. Erfolgt eine Überhitzung des Raumes, dann bauen absorptionsfähige Oberflächen die erhöhten Temperaturen ab, es findet ein Temperaturausgleich statt. Fehlen sorptionsfähige Oberflächenmaterialien im Raum, dann muß für die Wohngesundheit mit hohem technischen Aufwand und viel Geld Ersatz für die nicht vorhandenen günstigen Materialeigenschaften geschaffen werden: Überheizung muß mit Kühlung, eine hohe Raumluftfeuchte mit Lüftungs- bzw. Klimaanlage begegnet werden - beides zwar technisch machbar, aber für den Normalfall nicht empfehlenswert. Anschaffung und Betrieb wären zu kostenaufwendig. Das Schallverhalten einer Außenwand kann durch eine Wärmedämmverbundsystem ungünstig beeinflußt werden, die Schalldämmung wird verschlechtert. Die psychologischen und physiologischen Auswirkungen "neuer Bauweisen" werden nur recht zaghaft zur Diskussion gestellt. In diesem Zusammenhang muß das "Sick-Building-Syndrom" erwähnt werden. Altbausubstanz kennt diese Gefahren nicht. Die Energieeinsparverordnung nimmt auf all diese wichtigen und entscheidenden Dinge keine Rücksicht. 11. Wie sind DIN-Normen zu werten?
DIN ist also eine denkbar schlechte Basis für den Nachweis wissenschaftlicher Richtigkeit. Es stellen sich damit für den Praktiker folgende Fragen:
Wie "flexibel" DIN-Normen sind, zeigt der Feuchtenachweis in der DIN 4108. Früher war eine trockene Konstruktion Stand der Technik. DIN paßte sich dem an und deshalb hieß es in der DIN 4108, "Wärmeschutz im Hochbau" früherer Jahre: Tauwasser in der Konstruktion war damals also nicht Stand der Technik und galt demzufolge als unsachgemäß! Heute bietet die Industrie Chemieprodukte an, die bei Schichtkonstruktionen wegen der gefährlichen Sorptionsdichtheit und der ungenügenden Diffusionsfähigkeit automatisch zur Tauwasserbildung führen. Die DIN mußte deshalb "technisch weiterentwickelt" werden. Die Auffassung von der Notwendigkeit einer kondensatfreien Konstruktion wurde korrigiert. Jetzt darf im Winter Tauwasser bis zu 1 Liter (bzw. ½ Liter) pro Quadratmeter auftreten, wenn dieses im Sommer wieder ausdiffundiert! Die dem Nutzer dienende Forderung nach Kondensatfreiheit der Konstruktion wurde umgedeutet in eine jährliche Tauwasserbilanz. Laßt doch die Konstruktion im Winter feucht werden, die Hauptsache ist, dass sie im Sommer wieder austrocknet. Welch ein technischer Fortschritt, wenn man bedenkt, dass trockene Konstruktionen nicht im Sommer, sondern im Winter wichtig werden. Die DIN behandelt im Teil 5 nur den Feuchtetransport durch Diffusion. Viel wichtiger und entscheidender ist jedoch der kapillare Transport von Feuchtigkeit, der an die Außenoberfläche treten und dort verdunsten kann. Kapillarer Wassertransport wird jedoch durch Chemieprodukte wie Dämmschichten, Folien und Beschichtungen weitgehend unterbunden. Bei WDV-Systemen besteht deshalb immer die Gefahr, dass Konstruktionen durchfeuchten. Besonders bei der Innendämmung muß damit gerechnet werden. All dies führt zu ungesunden Wohnverhältnissen. DIN-Normen (und jetzt Euro-Normen EN) sind industrie- und wirtschaftsorientiert. Demzufolge haben sich "fortentwickelte Normen" oft als fehlerhaft und falsch erwiesen. Bei der Unverbindlichkeit der Normen ist auch der Versuch in der Energieeinsparverordnung § 15 bedenklich, Normen nun auf dem Verordnungswege zu a. a. R. d. T. umfunktionieren zu wollen; das rechtliche und fachliche Durcheinander wäre vollkommen. Wegen der technischen Fehler in der DIN, übertriebener Kooperation mit der Wirtschaft und des großen lobbyistischen Einflusses der Industrie müssen die DIN-Vorschriften mit großer Zurückhaltung und Vorsicht angewendet werden. Mehr Verlaß ist auf die a. a. R. d. Bt, die sich von der Bindung der Industrie loslösen (sollten). Es werden Regelungen in der DIN vorgeschlagen, die teilweise von unzutreffenden Voraussetzungen ausgehen und gegen Naturgesetze verstoßen. DIN fühlt sich demzufolge mehr dem Marktgesetz einer Produkteinführung mit parallel beabsichtigter Gewinnmaximierung verpflichtet als dem Handwerker, dem Ingenieur und dem Kunden. Was dem Verbraucher hier zugemutet wird, entspricht nicht mehr einem vernünftigen Handeln. Bei der Energieeinsparungsverordnung stützt man sich weitgehend auf eingeführte DIN-Normen. 12. Liegen weitere Widersprüche in der Energieeinsparverordnung vor?
11. Bei Änderung von bestehenden Gebäuden sind folgende Regelungen besonders kritisch zu sehen: Die Protagonisten dieser EnEV kennen also nur Dämmstoff. Ein Altbau muß also verpackt und damit von der Solarstrahlung abgekoppelt werden - ein bautechnischer Nonsens. Was dies mit "Nutzung der Solarenergie" zu tun hat, wissen nur die "k-Wert-Dogmatiker" mit ihrem Beharrungsdenken. b) Keller: c) Dächer: Welche Konsequenzen sind zu ziehen? Zu § 16 Ausnahmen Absatz (2) lautet: Zu § 17 Härtefälle Hier wird es deutlich gesagt: ein unangemessener Aufwand ist eine unbillige Härte. Wenn also gemäß der Forderung des EnEG die Wirtschaftlichkeit nicht nachgewiesen werden kann, dann muß auf Antrag befreit werden. Diese rechtliche Möglichkeit kommt bei der Umsetzung der Anforderungen fast immer zum Tragen und sollte konsequent im Interesse der Bauherren ausgeschöpft werden. Zu § 18 Bußgeldvorschriften Immerhin sind die bisherigen Wärmeschutzverordnungen ohne Zwangsmaßnahmen ausgekommen. Mit dem stetigen Verschärfen des Anforderungsniveaus erreicht man jedoch Dämmbereiche, die gegenüber dem Bauherrn keineswegs mehr zu verantworten sind - Unwillen und Widerstand macht sich allgemein bemerkbar. Insofern ist es schon recht erstaunlich, dass nun Bußgeldvorschriften die Beteiligten gefügig machen sollen. Dabei wären Gespräche mit den kritischen Stimmen viel hilfreicher und von so eminent wichtiger Bedeutung. Schlußbemerkung Es handelt sich bei der EnEV 2000 um ein bürokratisch-administratives Mammutwerk, das nicht mehr praxisgerecht gehandhabt werden kann. Wenn man bedenkt, dass die erste Wärmeschutzverordnung von 1977 noch mit ca. 8 Seiten, die Wärmeschutzverordnung von 1982 dann mit 11 Druckseiten auskamen, dann kann man ermessen, dass die jetzige Fassung mit 29 Seiten sowie zitierten Normen mit über 70 Seiten jegliche Praktikabilität sprengt, zumal auch noch auf Normen hingewiesen wird, die erst im Entwurf vorliegen. Zusammenfassend muß gesagt werden: |
Beide Haustypen werden in höchsten Tönen gelobt und wie sauer Bier angeboten. Energie müsse eingespart werden lautet der Slogan und eine diesbezügliche Verordnung soll dieses zukunftsweisende Bauen administrativ durchsetzen. In unerträglichen Meinungskampagnen werden äußerst medienwirksam unter anderem folgende Schwerpunkte gesetzt:
Tradierte Bausubstanz wird mit diesen Parolen generell ausgetauscht und verändert. Ist das, was hier der Baubranche so wärmstens empfohlen wird, überhaupt alles notwendig und richtig? Lohnt sich dieser technische Aufwand oder wird hier mit gezinkten Karten nur das große Geschäft angekurbelt? Di Trochio beschreibt in seinem Buch Der große Schwindel Betrug und Fälschung in der Wissenschaft die Möglichkeit eines Wahrheitsbeweises wie folgt: Karl Raimund Popper zeigte, dass immer nur der Beweis dafür möglich ist, dass etwas falsch ist, während es sich nie letztgültig beweisen läßt, dass etwas wahr ist. Dies bedeutet, dass alle wissenschaftlichen Theorien, die wir für wahr halten, nicht deshalb als wahr betrachtet werden können, weil ihre Wahrheit wirklich bewiesen worden ist, sondern nur, weil es den Wissenschaftlern, die sie formuliert haben, gelungen ist, ihren Kollegen und uns glaubhaft zu machen, dass sie wahr seien. Normalerweise schließt das die Verwendung mehr oder weniger schwerwiegender Fälschungen und Tricks mit ein, die jedoch nicht als solche erkannt werden, oder wenn, dann erst nach langer Zeit". Abraham Lincoln sagte einmal: Man kann einige Leute die ganze Zeit und alle einige Zeit zum Narren machen, nicht aber alle die ganze Zeit. Konzentrieren wir uns also auf die Dinge, die als wahr verkauft werden und entlarven hier das Fal-sche, die Zeit ist reif dafür. Bei näherer Analyse des Themas wird sich erstaunlich viel als Fälschung oder betrügerischer Trick herausstellen - man lese nur den § 263 Strafgesetzbuch; dort wird Betrug genau definiert:
Man sollte all die zu registrierenden Fanfarentöne zur energiesparenden Bauweise einmal unter diesem Gesichtspunkt durchleuchten erstaunliche Ergebnisse sind zu erwarten. Das Passivhaus wird mit ca. 30 kWh/m²a Heizenergie gehandelt (Spitzenwerte liegen - gerechnet - schon bei ca. 10 kWh/m²a). Sogenannte Referenzhäuser wurden vor zehn Jahren mit 100 kWh/m²a angenommen. Die Wärmeschutzverordnung legt den berechneten Bedarf (das ist nicht der Verbrauch) im Mittel etwa auf 75 kWh/m²a fest. Die energetischen Verbesserungen betragen somit rein rechnerisch im ersten Fall etwa 70 beziehungsweise im zweiten Fall 45 kWh/m²a; das sind konkret 7 bzw. 4,5 Liter Heizöl oder an Heizkosteneinsparung etwa 3,90 DM/m²a bzw. 2,50 DM/m²a. Wer die dynamische Investionsrechnung richtig handhabt (auch dies wird sinnigerweise dem Kunden vorenthalten), kommt dann auf maximale Mehrkosten von etwa 47 DM/m² bzw. 30 DM/m². Bei 100 m² Wohnfläche würden dies maximale Mehrkosten von 4.700 oder 3.000 DM bedeuten. Die Pioniere der energiesparenden Bauweisen operieren inzwischen mit Mehrkosten, die ja nur bei 15.000 bis 25.000 DM liegen würden ! Wie man sieht, hier wird der Kunde maßlos hinters Licht geführt und betrogen; ihm wird mit den Offerten dieser Wahnsinnsbauweise, ohne nun eine entsprechende Gegenleistung in Form einer ausreichenden Heizenergieeinsparung zu erhalten, nur das Geld aus der Tasche gezogen. Als Richtschnur kann folgende Faustformel dienen: Eine Einsparung von 10 kWh/m² Nutzfläche darf bei wohlwollender Beachtung der Wirtschaftlichkeit grob die dafür notwendigen Mehrkosten von 8 DM/m² Nutzfläche nicht überschreiten.
Hier vollzieht sich ein theaterreif inszenierter, modern interpretierter Ablaßhandel, jetzt allerdings im Namen der Umwelt. Dabei sollen Schlagwörter wie Energieeffizienztechnik, effizientes Bauen und hocheffiziente Wärmerückgewinnung die Gehirne der Anwender und Kunden vernebeln. Die Erfinder dieser Sprechblasen wissen offensichtlich überhaupt nicht, was Effizienz bedeutet; die Hauptsache scheint wohl nur zu sein, dass das Schlagwort beim Kunden gut ankommt. Effizienz ist per Definition das Abwägen von Aufwand und Nutzen. In all den angepriesenen neuen Techniken ist die Effizienz, hier in Form der Wirtschaftlichkeit, jedoch nie und nimmer gegeben. Mit Effizienz haben all diese baulichen Trends nun wirklich nichts zu tun. Karl Steinbuch sagt in seinem Buch Maßlos informiert, die Enteignung unseres Denkens: Da die Wirtschaftlichkeit nicht gegeben ist, weicht man thematisch auf das Minimum aus, das jedoch nur den Nutzen ohne Berücksichtigung des Aufwandes minimiert. Minimum-Lösungen ohne Angabe des Aufwandes sind jedoch wertlos, sind Mogelpackungen. Mehr noch: jenseits des Minimums, wenn die Kurve wieder ansteigt, wird mit mehr Aufwand weniger erreicht: Das Minimum kennzeichnet also den Beginn einer technisch-geistigen Verwirrung. Diese unzulässige und falsche Interpretation des Minimums als Maß der Wirtschaftlichkeit bedeutet deshalb Betrug am Kunden. In der Fachliteratur zieht sich dieser Irrtum wie ein roter Faden durch die Wirtschaftlichkeitsdiskussion; die Folge sind bezüglich der Wirtschaftlichkeit ständig falsche Aussagen. Fakt Nr. 2: Wärmeleitung sowie Wärmeströmung als Teil der Thermodynamik wurden Ende des 19. Jahrhunderts von Rietschel für die Heiztechnik wissenschaftlich aufbereitet. Anfang des 20. Jahrhunderts wurde von Max Planck das Strahlungsgesetz formuliert. Abweichend von der klassischen Wärmelehre führte er dabei die Quantisierung der Energie ein. Der Wärmetransport durch Strahlung (Quantenmechanik) unterscheidet sich somit grundsätzlich von den Wärmevorgängen der Wärmeübertragung durch Leitung oder Konvektion (Thermodynamik). Während Wärmestrahlung allein durch die absolute Temperatur wirksam wird, benötigen Wärmeleitung und Wärmeströmung eine Temperaturdifferenz. Dieser fundamentale Unterschied wird in der Heiztechnik jedoch konsequent ignoriert, man weigert sich, dies überhaupt ernsthaft zur Kenntnis zu nehmen. So werden weiterhin zwei völlig verschiedenartige Erscheinungsformen des Wärmetransportes methodisch gleichbehandelt; dies jedoch ist ein gravierender physikalischer Fauxpas und führt zu falschen Denk- und Rechenmodellen. Aus dieser Laxheit, Sturheit oder Fehleinschätzung heraus resultieren dann notgedrungenermaßen ir-reguläre und falsche Berechnungen und damit fragwürdige Ergebnisse. Dieses chaotische Scheinwissen der Strahlungsphysik wird dann auch noch in DIN-Vorschriften und VDI-Richtlinien festgeschrieben und zementiert. In der Heiztechnik muß deshalb einiges geändert werden. Eine Strahlungsheizung ist physiologisch dem Menschen angepaßt, seit Jahrtausenden bewährt, ist gesund und spart viel Energie. Eine Konvektionsheizung dagegen widerspricht dem natürlichen Bedürfnis der Menschen, mißbraucht seit über 100 Jahren zum Wärmetransport absurderweise das wichtigste Nahrungsmittel des Menschen die Luft -, macht krank und vergeudet Energie, Diese vielen Nachteile machen eine Konvektionshei-zung mehr als fragwürdig, sie hat sich nicht bewährt. Hubert Markl, Präsident der Max Planck Gesellschaft, schreibt in seinem Buch Wissenschaft zur Rede gestellt: Gegenüber bloßer Meinung oder dem Glauben aus Hörensagen muß sich eine Behauptung von wissenschaftlichem Anspruch dadurch auszeichnen, dass sie sich erstens überprüfen läßt und dass sie zweitens solch kritischen Überprü-fungen standhält, d. h., dass sie sich bewährt. Trotzdem wird an der Konvektionsheizung zwanghaft festgehalten. Langjährige Erfahrung lehrt, dass auf falschen Pfaden sich bewegend meist versucht wird, einen gemachten Fehler durch einen zweiten Fehler zu vertuschen, zu korrigieren oder zu bagatellisieren. Es wird an Fehlern nur herumgebastelt, niemals werden Fehler beseitigt das Prestige, das Image, die Blamage (oder auch das Sendungsbe-wußtsein) lassen offensichtlich nichts anderes zu. Fakt Nr. 3: In unseren Breitengraden liegen wegen der 24 stündigen Solarstrahlungs-Periode ständig instationäre Verhältnisse vor. Eine speicherfähige Außenwand vereinnahmt wertvolle Sonnenenergie kostenlos und stoppt den stationären Transmissionswärmeverlust von innen nach außen; Dies ist der bedeutsa-me Vorteil einer massiven Außenwand. Die Heizungsanlage wird dadurch entscheidend entlastet, wesentliche Einsparungen sind die Folge. Damit spielt die Speicherfähigkeit einer Außenkonstruktion bei der Energiebilanz eine wesentliche Rolle trotz gegenteiliger Behauptungen der unzähligen Dämmfanatiker. Die Transmissionswärmeverluste der Außenhülle werden bei den Berechnungen ausschließlich durch den k-Wert repräsentiert, der jedoch nur für den Beharrungszustand, für stationäre Verhältnisse gilt. Die Realität ist aber immer instationär, nur Klimakammern können stationäre Verhältnisse simulie-ren. Was uns vorgesetzt wird, ist also exzellente, jedoch unzutreffende Klimakammerphysik. Es ist deshalb immerhin recht bemerkenswert, dass Hauser, selbst ein Protagonist der Superdämmungs-Leichtbauweise, einmal festgestellt hat:
Wenn Leute nur das, was sie einmal gesagt haben, nicht ständig wieder vergessen würden, wäre im Disput um den Gebäudewärmeschutz schon vieles gewonnen. Es gibt ein einfaches Merkmal zur Unterscheidung: Geradlinige Temperaturverteilungen signalisieren stationäres Verhalten, kurvige Temperaturverteilungen beschreiben instationäres Verhalten. Spei-cherfähiges Material und geradlinige Temperaturverteilung sind somit unvereinbar dies aber ge-schieht in der Bauphysik immer und ständig. Auch die DIN-Normen gehen vom Beharrungszustand, von geradlinigen Temperaturverteilungen aus. Insofern sind in der Bauphysik, wenn speicherfähiges Material verwendet wird, die Energieberechnungen mittels k-Wert schlichtweg falsch. Es gibt in der Natur nur eine Möglichkeit, ein stationäres Verhalten anzunehmen: Dies ist die spei-cherlose Konstruktion, die es aber auch nicht gibt, denn Leicht- und damit besonders Dämmkonstruktionen sind lediglich sehr speicherarm. Insofern würde in einem solchen Falle der k-Wert hier zwar annähernd stimmen, wenn nicht durch Wärmebrückeneffekte und Solareinstrahlung wiederum alles auf den Kopf gestellt wird. Trotzdem wird nur die maximal gedämmte Konstruktion propagiert und auch konsequent von Industrie, Wissenschaft und Politik durchgesetzt, mit all ihren nachweisbar entscheidenden Nachteilen. So kann etwa im Hochsommer die Außenlufttemperatur die Behaglichkeitsgrenze längst überschritten haben, die Temperatur in einem Gebäude aber immer noch als angenehm kühl empfunden werden; besonders bei manchen alten Gebäuden mit extrem starken und schweren Mauern ist dieser Effekt deutlich zu beobachten. Umgekehrt kann jedoch bei extrem leichter Bauweise die Innentemperatur weit über die Außentemperatur steigen, besonders bei starker Son-neneinstrahlung. Bei leichter Bauweise ist das Temperatur-Amplituden-Verhältnis extrem ungünstig. Eine äußere Temperaturveränderung pflanzt sich nur ungenügend gedämpft sofort nach innen fort und verursacht unangenehme Überheizungen, das allbekannte Barackenklima. Man versucht, dieses unbehagliche Wohnen durch eine kostenaufwendige apparative Gebäudeausrüstung zu mildern und handelt sich dabei weitere Nachteile ein. Auch die hohe Bauschadensanfälligkeit der Leichtbauweise infolge sorptionsverhindernder und diffusionsbehindernder Schichten wird ein Dauerthema bleiben. Deshalb muß Wärmeschutz bei uns aus Dämmung und Speicherung bestehen. Bei der transparenten Wärmedämmung und auch beim Massiv-Absorber werden die Speichereigenschaften hoch gelobt, warum geschieht dies dann nicht bei der massiven Außenwand? Hier gilt eigenartigerweise nur der k-Wert zur Freude der Dämmstoffindustrie und ihrer zahlreichen Paladine. Diese Fehlentwicklung im Mauerwerksbau wird kurioserweise nun auch noch durch eine bewußte Fehlinterpretation der Thermografie scheinbar gestützt. Eine Infrarot-Kamera mißt die Wärmestrah-lung, die maßgebend von der absoluten Temperatur der strahlenden Oberfläche abhängt. Je höher die Temperatur, desto höher die Strahlung. Dieses Naturgesetz wird in der Thermografie jedoch arglistig fehlgedeutet. Infolge absorbierter Solarstrahlung werden Oberflächentemperaturen bis zu 30°C und mehr erreicht, die dann gegenüber den kalten Oberflächen z. B. eines Wärmedämmverbundsystems besonders intensiv strahlen. Und nun wird eilfertig geschlußfolgert: Schlechte k-Werte bedeuten große Wärmeverluste. Fakt Nr. 4: Soll nun trotzdem ein Beharrungszustand, der in Realität ja nie vorkommen kann, angenommen wer-den, dann erfolgt die nächste bewußte Informationsselektion. Die Hyperbelform der k-Wert-Funktion führt bei kleinen k-Werten zu uneffizienten Lösungen. Die Nachhaltigkeit ist nicht mehr gegeben, weil zusätzliche Energie kaum noch eingespart werden kann - das ist unwiderlegbare Mathematik.
Die Verdoppelung der Dämmung führt zu einer Halbierung des k-Wertes. dass hierbei eine Effizienzschwelle zu beachten ist, dürfte einleuchtend sein. Da die Wirtschaftlichkeit durch die Neigung der Tangente an die Hyperbel, durch das Verhältnis von Nutzen und Aufwand bestimmt wird, ist die Unwirtschaftlichkeit kleiner k-Werte unausweichlich gegeben. Besonders Niedrigenergiehäuser, Passivhäuser und Nullenergiehäuser, die sich alle durch Mini-k-Werte auszeichnen, sind somit völlig uneffizient und damit unwirtschaftlich. Die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung 1995 und damit erst recht die der beabsichtigten Energieeinsparverordnung sind mit wirtschaftlichen Konstruktionen nicht zu erfüllen. Der viele Dämmstoff wird energetisch nahezu nutzlos eingebaut. Um von diesem physikalischen Naturgesetz abzulenken, werden markige Dämmstoff-Parolen ausgegeben und wahre rhetorische Eiertänze aufgeführt. Der Industrieverband Hartschaum e. V. proklamiert vehement:
Feist, der Protagonist des Passivhauses mit Dämmstoffdicken um die 40 cm, schreibt in der Zeitschrift Energieeffizientes Bauen 1/2000 (welch eine Verdummung des Lesers): Auch hier haben die sorgfältig meßtechnisch begleiteten Passivhaus-Projekte den Beweis erbracht: Wärmedämmung entfaltet ihre Wirksamkeit auch bei Dämmstoffstärken zwischen 250 und 500 mm Polystyrol in vollem Umfang. Solch eine Aussage ist banal, sophistisch und vollkommen wertlos, denn es muß doch nach dem Maß der Wirksamkeit gefragt werden und dieses Maß ist verheerend uneffizient und äußerst schaden-strächtig. Man bedenke: Auch eine negative Wirksamkeit "entfaltet sich in vollem Umfange". Radio-aktive Geschosse, Allergien auslösende chemische Beimengungen im Waschpulver, krankmachende Zusatzstoffe in Lebensmitteln, selbst Gift oder auch DDT können mit genau dem gleichen Werbespruch angepriesen werden. Die unangenehmen Kehrseiten dagegen werden bewußt und konsequent vernebelt, verschwiegen oder schöngeredet. Mit solchen wohlfeilen Sprüchen wird der Kunde suggestiv verwirrt und für das große Dämmstoffgeschäft gefügig gemacht eine knallharte Gehirnwäsche in demokratischem Ge-wande bildet dafür die Voraussetzung. Die Informationsgesellschaft wandelt sich mit dubiosen Motiven immer mehr zur Desinformationsgesellschaft. Neuerdings wird von der Wissensgesellschaft geredet, doch wenn man nicht weiß, was Wissen ist, kommt man damit vom Regen in die Traufe. Bereits Sokrates brachte durch ruheloses Fragen seine Mitmenschen mit Erfolg zur Erkenntnis und entlarvte Scheinwissen, das besonders durch die Lehren der Sophisten verbreitet wurde. Dem Scheinwissen zu entgehen, ist das Gebot der Stunde. Die semantischen Verwirrspiele der Energie-sparfanatiker im Netzwerk System Gertis sind kaum mehr zu ertragen. Lückenlose Aufklärung des Kunden ist deshalb wichtig, die parallele Täter-Opfer-Diskussion wird allerdings auch nicht ausblei-ben und gehört genauso auf die Tagesordnung. Durch das Wirtschaftlichkeitsgebot im Energieeinsparungsgesetz (EnEG, § 5) werden Nachhaltigkeit und Effizienz zwingend gefordert. Deshalb wird auch ständig behauptet, die Wirtschaftlichkeit sei gegeben. Derartige Aussagen sind wahrheitswidrig, denn Dämmstoffdicken über 6 bis 8 cm sind effizienzlos (siehe Fakt 4). Die großen Dämmstoffdicken sind nach dem EnEG somit gesetzwidrig, da sie nicht wirtschaftlich zu realisieren sind; wer etwas anderes behauptet oder zu beweisen versucht, präsentiert Mogelpackungen. Die Unwirtschaftlichkeit bezieht sich auch auf andere technische Empfehlungen (z. B. Photovoltaik, Sonnenkollektoren, Wärmerückgewinnung). Gesetz geht vor Verordnung; somit muß der gesetzestreue Planer vor allem die Superdämmungen ablehnen; dies ist er gemäß Berufsordnung auch seinem Bauherren gegenüber schuldig. Seine Ver-ordnungstreue kann er ja stillen, indem er die Befreiung z. B. nach WSchVO 1995 § 14 "Härtefälle" beantragt. Man muß diesen verordneten Dämmwahn also nicht mitmachen, auch die konstruktiven Schwierigkeiten sind zu beachten. Wenn überall Meinungsmanipulationen und bewußte Fehlinforma-tionen auf vollen Touren laufen, dann kann sich ein vernunftbegabter Intellektueller dem durchaus entziehen. Wärmeschutzgläser mit kleinen k-Werten, die bei einer energiesparenden Bauweise für unverzichtbar erklärt werden, sind überhaupt nicht erforderlich, wenn als Heizsystem eine Strahlungsheizung gewählt wird. Entscheidend ist nun die Tatsache, dass normales Glas für langwellige Wärmestrahlung mit Wellenlängen oberhalb etwa 2,7 µm praktisch undurchlässig ist. Somit durchdringen zwar kurzwellige Sonnenstrahlen, nicht aber langwellige Temperaturstrahlen das Fenster. Die Energie einer Strahlungsheizung (Kaminfeuer, Kachelofen, temperierte Wand, Strahlplatte) verbleibt somit im Raum. Die hochkarätigen, k-Wert-minimierten Wärmeschutzgläser in Doppel- oder Dreifachglasausführung mit Edelgasen und Edelmetallbeschichtungen sowie reduzierten Glasrandverlusten wären also völlig überflüssig, wenn man sich auf die so wohltuende und menschenfreundliche Strahlungsheizung einigen könnte der ganze technische Popanz energiesparender Gläser könnte entfallen. Darüber hinaus werden bei einer Strahlungsheizung durch den Strahlungsausgleich die Umfassungs-flächen gleichmäßig erwärmt. Wenn Wandflächen strahlen, kann die Raumlufttemperatur wesentlich gesenkt werden, was zur Vermeidung von Schimmelpilzbildung und zu einer wesentlichen Energie-einsparung führt. Man beachte hierbei den genialen Synergie-Effekt von Strahlungsheizung und Normalglas. All der energieminimierte Fensterzauber mit wärmegedämmten Rahmen und hochkomplizierten Gläsern, der sowieso nicht allzu viel an Energieeinsparung erbringt, gilt also grundsätzlich nur bei ei-ner Konvektionsheizung, die darüber hinaus auch noch infolge höherer Raumlufttemperaturen durch einen höheren Energieverbrauch glänzt. Eine schnelle Heizung, die ja schnell heizen und kühlen kann und muß, benötigt viel Energie, das weiß jeder. Alle empfohlenen Energiesparmaßnahmen sind also teuer und, das ist der große Widerspruch bei der Energiespardiskussion, energieverschwen-dend. Eigentlich steht nicht die Energie, sondern die Einsatz- und Verdienstmöglichkeiten durch technische Neuerungen im Mittelpunkt; die Energie dient hierbei nur als Alibi. Äußerst verdächtig und dubios werden diese quirligen Aktivitäten für ein Energiesparhaus auch durch die Zertifizierung dieser fragwürdigen Konstruktionen (dafür ist eine hohe Gebühr zu zah-len) gerade durch die Instanz, die dies alles pseudowissenschaftlich inszeniert. Eigenartigerweise sind die einschlägigen Industrien ganz erpicht darauf, sich ihre Produkte, diesen technischen Zauber, nun auch endlich zertifizieren zu lassen, damit man nur nicht zu spät kommt man will ja schließlich nicht vom Leben bestraft werden. Dieses vollmundige Energiegehabe scheint das große Geschäft der Abkassierer zu sein. Fakt Nr. 7: Ein weiteres Kapitel ist das Gezeter um die Luftdichtheit des Gebäudes. Die Luftdichtheit der den Innenraum umgebenden Bauteile (Wand, Decke) wurde schon seit jeher gefordert. Dies war not-wendig, um Zugerscheinungen im Innenraum und Kondensat im Außenwandbauteil infolge Abküh-lung der nach außen strömenden warmen Innenraumluft zu vermeiden. Bei Massivbauten ist die Luftdichtheit immer gegeben, da eine verputzte Außenwand und die Massivdecke dies gewährleisten. Bei Skelettbauten jedoch läßt sich eine vollkommene Luftdichtheit konstruktiv-handwerklich nur schwer herstellen. Deshalb war es bei der Leichtbauweise bisher immer Stand der Technik, hinterlüftete Wand- bzw. belüftete Dachkonstruktionen zu wählen, damit even-tuelles Kondensat ab- und weggelüftet werden konnte. Mit der widersinnigen Abschaffung der belüfteten Konstruktion durch den "Vollwärmeschutz" entstehen bei Leicht- und Skelettkonstruktionen infolge der konstruktiv kaum zu vermeidenden Luf-tundichtheit automatisch Feuchteschäden durch Luftströmung. Die Bauschadensfälle nehmen rapide zu, die Bauherren sind sprachlos, die Planer ratlos. Dies aber kennzeichnet die unbelüftete Leicht- und Skelettkonstruktion insgesamt als eine sehr fragwürdige Konstruktion. Da helfen auch keine DIN-Details als akademisches Schreibtisch-Surrogat. Anstatt nun bei solchen "windigen" Lösungen schleunigst zur belüfteten Konstruktion zurückzukeh-ren, wird die "Luftdichtheitsprüfung" geboren, denn man war als Maschinenbauer oder Physiker nicht in der Lage und auch nicht gewillt, vom einmal verfügten Vollwärmeschutz-Dogma abzuwei-chen. Zur Begründung werden aber nun nicht die zu erwartenden Feuchteschäden, sondern die beklagenswerten Energieverluste genannt. Die durch Luftundichtheit entstehenden Energieverluste sind jedoch gegenüber dem notwendigen stündlichen Luftwechsel vernachlässigbar gering. Man beachte nur den in der Wärmeschutzverord-nung 1995 verfügten 0,8fachen Luftwechsel pro Stunde (dies wäre ein über 19facher Luftwechsel pro Tagesperiode), was einem Lüftungsbedarf von 2 m³/m² Nutzfläche entspricht. Man bedenke: 2 m³ Luft wird sowieso pro m² Nutzfläche und Stunde per Verordnung ausgetauscht, da spielen ein paar Undichtheiten energetisch wahrlich keine Rolle aber die Feuchteschäden sind beängstigend und darüber wird überall geklagt. Die Lösung haben Maschinenbauer, Physiker und theoretisierende Akademiker sogleich zur Hand: Dichtheit was bei Leichtkonstruktionen dauerhaft einfach nicht zu verwirklichen ist. Hier also wird der Kunde wiederum unvollständig und falsch informiert. Ihm wird dabei vorgegau-kelt, wenn die Dichtheit eines Gebäudes nicht gewährleistet sei, könne man jeglichen Wärmeschutz vergessen. Insofern bedeutet z. B. der Slogan "Luftdichtheit senkt den Energieverlust", mit dem Büros für die "Blower-Door-Messung" werben, eine Irreführung des Kunden. Allerdings eröffnet sich hier auch ein vielversprechender Markt, der bei Beachtung der "allgemein anerkannten Regeln der Technik" erst gar nicht entstanden wäre. Die Dienstleister stehen jedoch schon Gewehr bei Fuß. Zur vollendeten Farce wird das Dichtheitsproblem, wenn nun alle Bauten, auch die Massivbauten, mit der Luftdichtheitsprüfung konfrontiert werden, obgleich für Massivbauten (Altbauten) die Gefahr einer Kondensatbildung im Außenwandgefüge nicht gegeben ist. Es ist deshalb widersinnig, wenn die Höhe des stündlichen Luftwechsels von der Luftdichtheitsprüfung abgängig gemacht wird und in der Energieeinsparverordnung einen Bonus erhält. Umgekehrt wäre es richtig, denn der notwendige Luftaustausch richtet sich nach hygienischen Erfordernissen und nicht nach den technischen Gegebenheiten.
Fakt Nr. 8: Auch das grundsätzliche Auswechseln des Heizkessels wird als notwendig erachtet. Damit allerdings wird lediglich der Heizkesselbranche die Möglichkeit eröffnet, überall neue Heizkessel einbauen zu können Geschäfte müssen auch hier durch novellierte Verordnungen forciert werden. Die beiden großen Zauberworte für diese Verkaufskampagne lauten: Abgasverlust und Wirkungsgrad. Was damit energetisch überhaupt erreicht wird und welche technischen Schwierigkeiten damit eingehandelt werden, davon ist nicht die Rede. Je besser die Verbrennung ist (niedrige O2-Anteile und dadurch jedoch hohe CO2 Anteile), desto ge-ringer sind die Abgasverluste; kurioserweise würde damit eine schlechte Verbrennung (!) den CO2-Ausstoß mindern wäre das nicht ein hübscher CO2-Minderungsansatz?. Aber auch geringere Ab-gastemperaturen führen zu geringeren Abgasverlusten, so dass hohe CO2- Anteile und niedrige Ab-gastemperaturen die Abgasverluste mindern. Damit erreicht man auch höhere Wirkungsgrade. Diese berechneten Werte beziehen sich auf einen Betriebszustand der Beharrung. Dieser Zustand wird in der Regel nach einer Brennzeit von einer halben bis zu einer Stunde erreicht, auf jeden Fall dann, wenn sich weder Temperatur noch der CO2-Gehalt der Abgase mehr verändern. Diese voraussetzende Randbedingung sollte ins Gedächtnis gerufen werden, wenn durch einen geringen Wärmebedarf der Brenner kleine Intervalle fährt. Dieses Denkschema eines guten Wirkungsgrades wird ohne Rücksicht auf die Bewohnbarkeit und die damit verbundenen Schäden durchgesetzt. Bei niedrigen Abgastemperaturen versotten die Schornsteine durch anfallendes Kondensat aus den schwefelhaltigen Rauchgasen. Der Zwang zu gla-sierten Tonrohren, Glasschornsteinen und zu nichtrostenden Stahlkaminen ist damit gegeben. dass sich hohe Abgastemperaturen sich langsam im gemauerten Schornstein abkühlen und damit eben auch Wärme ins Haus liefern, daran hat man genau so wenig gedacht wie bei der Formulierung in der Energieeinsparverordnung, in der die abgegebene Wärme des Verteilungsnetzes nicht als innere Wärmequelle des Gebäudes, sondern als Verteilungsverluste in die Bilanz mit eingehen. Jede Glühbirne wird als Energiequelle berücksichtigt, bei der Heizung jedoch wird anders entschieden ein größeres Durcheinander gibt es kaum. Da immer vom Gesamtsystem Haus gesprochen wird, wäre es bei der Heizung deshalb auch richti-ger, die Heizenergiebilanz nicht am Kesselende, sondern am Ende des Schornsteins durchzuführen; aber wie gesagt, durchdachte Lösungen und einsichtige Verfahren waren selten Bestandteil von Verordnungen, zumal meist mit heißer Nadel gestrickt wird, um schnell die ach so begehrten Umsatz-steigerungen zu ermöglichen und zu gewährleisten. Zur Verbesserung des Wirkungsgrades wird nun der Brennwertkessel offeriert, der nun auch den Wasserdampf der Abgase durch Kondensatbildung noch energetisch ausnutzen soll. Dies funktioniert, wie oben schon erwähnt, besser auf dem Prüfstand als in der Praxis. Dadurch werden (theoretische) Wirkungsgrade von über 1 erzielt, da die genutzte Wärme auf den unteren Heizwert bezogen wird. Was kommt eigentlich bei Einsatz eines Brennwertkessels an Energiegewinn und Heizkosteneinsparung heraus? Bei einem sogenannten Passivhaus mit 100 m² Nutzfläche, einem gerechneten Bedarf von 30 kWh/m²a und einem Jahreswirkungsgrad eines konventionellen Kessels von ca. 0,85 würde der Heizwärmebedarf insgesamt 3530 kWh/a ausmachen. Wird nun der Wirkungsgrad durch Wahl eines Brennwertkessels auf etwa 1,04 gesteigert (in der Praxis wird dieser Wert kaum erreicht), dann reduziert sich der Heizwärmebedarf auf 2885 kWh/a. Die Differenz beträgt dann 645 kWh/a; dies entspricht einer Heizölmenge von rund 65 Litern und einer Heizkosteneinsparung von ca. 36 DM/a für Passivhaus-Fanatiker sicher ein gewaltiger Vorteil. Bei einem für technische Geräte anzusetzenden Mehrkostennutzenverhältnis von 10 würden dies maximale Mehrkosten des Heizkessels von 360 DM bedeuten. Dies ist eine technische Utopie. Die Kunden werden mit dem Schlagwort Brennwertkessel wiederum permanent zum Narren gemacht, aber nicht nur die, auch Politiker haben keine Ahnung. Mit dem Wirkungsgrad-Dogma und der Abgasverlust-Parole werden auf dem Heiztechniksektor auch wieder nur die Zahlenden in ein finanzielles und bautechnisches Risiko gedrängt. Auch Steuer-gelder werden dabei vergeudet; der Staat wird ausgeplündert. Fakt Nr. 9: Um den gegenwärtig auftretenden bautechnischen Widersinn nun irgendwie untermauern zu können, wird pseudowissenschaftlich und suggestiv mit Argumenten operiert, die allesamt versuchen, diese mit kriminellem Beigeschmack garnierten baukulturellen Fehlentwicklungen zu rechtfertigen. 1. Damit die nominell nur sehr gering vorhandenen Energieeinsparungen gewaltig erscheinen, werden diese in Prozenten angegeben. Die k-Wert-Verbesserungen beim Fakt Nr. 4 z. B. betragen ja pro Schritt jeweils 50 % - ein gewaltiger Erfolg, doch die nominellen Gewinne und damit CO2 -Reduzierungen werden immer kleiner und schrumpfen am Ende zu einem Nichts! Dies ist das Verwerfliche bei diesen Prozentangaben. Hier dann von einer maßgebenden CO2 -Entlastung der Umwelt zu sprechen, ist ein baupolitischer Skandal. Der Kunde wird in Sachen Energieeinsparung permanent falsch und irreführend informiert. Diese Prozenthudelei wird sogar offiziell gefördert. Was mit diesen leeren Worthülsen und Sprechblasen real herauskommt, sind geistige Verwirrspiele. Ehm spricht in seinen Beiträgen nur von prozentualen Größen werden die Absolutzahlen genannt, würde die Absurdität und Nutzlosigkeit offenkundig werden. 2. Ein besonders hinterhältiger Trick in der empirischen Forschung ist die Messung der inneren Wärmestromdichte (an der Innenoberfläche der Außenwand). a) Bei geradliniger Temperaturverteilung (stationärer Betrachtung) ist es völlig egal, an welcher Stelle die Wärmestromdichte gemessen wird, sie ist ja über den ganzen Querschnitt konstant gleich groß. Somit kann durchaus davon ausgegangen werden, dass das, was innen an Energie hineingeht, auch außen wieder herausgeht. Dieses stationäre Verhalten einer speicherlosen Wand wird nun fälschlicherweise verallgemeinert. b) Bei speicherfähigem Material jedoch liegen in Größe und Richtung unterschiedliche Wärmestromdichten vor (instationäre Betrachtung). Was hier innen an Energie hineingeht, geht keineswegs außen wieder heraus im Gegenteil: durch absorbierte Solarenergie liegt ein Wärmestrom von außen nach innen vor, so dass die speicherfähige Außenwand von innen und von außen mit Energie beschickt wird, die dann, wo soll sie auch bleiben, in der Wand eingespeichert wird. Wenn hier die innere Wärmestromdichte gemessen wird, so bedeutet dies in keinem Falle, dass damit der Transmissionswärmeverlust der Außenwand beschrieben wird. Diese betrügerische Forschungsmethodik wird jedoch nun vielfach bei empirischen Untersuchungen eingesetzt ständig werden innere Wärmestromdichten gemessen, die, geradlinig extrapoliert, dann zu gemessenen Transmissionswärmeverlusten erklärt werden. Dieser gemessene Heizenergieverbrauch entspricht bei speicherfähigem Material (instationäre Verhältnisse) also auch bei Altbauten keinesfalls dem tatsächlichen Heizenergieverbrauch. Hier wird dem Leser und Zuhörer nur experimenteller blauer Dunst vorgemacht und ein völlig falsches Bild vorgegaukelt. Es gehört schon eine Portion Unverschämtheit dazu, so etwas den Bauleuten zu unterbreiten. 3. Frappierend wirken bei solchen Präsentationen dann immer die übereinstimmenden Kurven von Rechnung und Messung, oder wie es dann auch oft heißt, von Theorie und Praxis. Dies jedoch ist keineswegs ein Beweis für die Richtigkeit einer Transmissionswärmeverlustberechnung, denn das ist etwas ganz anderes (siehe Punkt 2b). Was hier mit der Übereinstimmung dokumentiert wird, ist lediglich die Fähigkeit, eine periodisch auftretende Datenfolge gemessener innerer Wärmestromdichten durch eine Regressionskurve zu approximieren, das heißt, durch eine mathematische Funktion gut zu beschreiben. Dies geschieht re-lativ einfach durch eine Überlagerung von verschiedenen Sinus- und Cosinusschwingungen mit un-terschiedlichen Amplituden und Phasen. Der Gleichklang ist somit lediglich der Nachweis einer ausreichend guten Approximation gemessener Daten. Da innere Wärmestromdichten jedoch nach 2b) die tatsächlichen Energieverluste nicht beschreiben, handelt es sich hier um perfekte dolose Machenschaften. Dem Leser wird ein Theaterspiel von Gauklern und Schaustellern vorgesetzt, das nur suggerieren soll, man hätte die gelebte Praxis theo-retisch-rechnerisch voll im Griff mitnichten. Mit der Approximation wird der tatsächliche Heizwärmeverbrauch überhaupt nicht berührt. 4. Der temporäre Wärmeschutz von Fenstern, der im Entwurf zur Wärmeschutzverordnung 1995 enthalten war, wird flugs wieder entfernt, weil damit die Notwendigkeit von Wärmeschutzgläsern selbst bei Akzeptanz der kF-Werte (siehe Fakt 6) hinfällig werden würde. Der Energieeinspareffekt durch einen temporären Wärmeschutz ist viel größer als der durch Wärmeschutzgläser. Hier ist erwähnenswert, dass beim definierten Deckelfaktor nach Hauser auch noch methodisch falsch gedacht wird. Die überproportionale Wichtung des ja immer nachts eingesetzten temporären Wärmeschutzes infolge der größeren Temperaturdifferenzen wird einfach übersehen und damit der temporäre Wärmeschutz unterbewertet.
Um Überheizungen zu mindern, werden nun auch noch Sonnenschutzgläser entwickelt, die die fehlenden Jalousien und Fensterladen ersetzen sollen allerdings mit kärglichen Resultaten ständig geringe Lichtausbeute und geminderte Solargewinne, keine temporäre Verschattung. Was aber geschieht? Trotz dieser klaren Fakten soll nach dem Willen der Bundesregierung der einmal begonnene bau-technische Wahnsinn durchgezogen werden, bar jeder Vernunft. Ehm rührt hierfür schon seit vielen Legislaturperioden die Trommel und beruft sich dabei auf die Konferenz in Rio de Janeiro 1992 und auf die Enquete-Kommission Schutz der Erdatmosphäre. Welch ein doloses Argumentieren, denn gerade die Superdämmungen sind nicht in der Lage, die Umwelt nachhaltig zu entlasten. Und wer entsorgt eigentlich in Zukunft diesen massenhaften Sondermüll? Die Dämmstoffeinbauer haben schon zu erkennen gegeben, dass sie sich auch als Dämmstoffabbauer empfehlen werden das nächste, noch viel größere Recycling-Geschäft zeigt sich bereits verheißungsvoll am Horizont und wird konsequent angegangen. Es wird alles unternommen, um diesen bautechnischen k-Wert-Unfug durchzusetzen. Wissenschaft bemüht sich dabei weniger um Erkenntnisse, sondern liefert lieber Bekenntnisse zu bisherigen Feh-lern und konzentriert sich dabei besonders auf die Produktion Verwirrung stiftender Meinungen und Legislative und Exekutive forcieren dieses Trauerspiel. Weil all diese Energiesparaktivitäten, die voller sachlicher Widersprüche stecken, rational nicht zu begründen sind, werden in der Bevölkerung Ängste geschürt. Die Klimakatastrophe, der sorglose Lebensabend, das Ozonloch, die Überschwemmung weiter Landstriche, all dies muß herhalten, damit Geschäfte blühen, die, und das ist das Widersinnige und Betrügerische, auf diese Bedrohungen der Umwelt kaum einen Einfluß haben. Auch ein erhöhter Wohlstand wird versprochen. Wenn Naturgesetze, Mathematik und formale Logik ernst genommen werden, zeigt sich der ange-ordnete Wärmeschutz als ein mühsam errichtetes und krampfhaft abgestütztes Kartenhaus, das bei rationalem Denken und Handeln der Verantwortlichen längst zusammengebrochen wäre; so aber wird es mit Steuergeldern krampfhaft gehegt und gepflegt. Dieses dubiose Treiben zwischen Prophetie, Geschäft und Rechtfertigung charakterisiert Karl Stein-buch (Maßlos Informiert die Enteignung unseres Denkens) recht plastisch: In unserer Zeit kommt erstaunlicherweise wieder die archaische Methode auf: die Behauptung, man sehe die Zukunft voraus und wisse, welches Verhalten für sie notwendig ist. Wenn man dieses oder jenes nicht tue - so beschwören uns manche Futurologen - träten katastrophale Folgen ein. Um dieses jedoch abzuwenden, müsse man einfach das tun, was sie vorgeben, es ginge ja um das Überleben schlechthin. dass Anspruch und Wirklichkeit immer weiter auseinanderdriften, ist evident. Allerdings können nur aus einem fundierten Wissen heraus Fälschungen und Tricks erkannt werden. Insofern hat der New Yorker Medienprofessor Neil Postman schon recht, wenn er in seinem Buch Die zweite Aufklärung schreibt: "Man sollte aus dem Geschäft mit der Information aussteigen und sich im Geschäft mit dem Wissen engagieren. Wer über Wissen verfügt, weiß, wie er Informationen einzuschätzen hat, ... und vor allem weiß er, wenn Informationen irrelevant sind". Er spricht in diesem Zusammenhang auch von einer Informationsschwemme und vom Informationsmüll. Fürwahr, was sich heute in den Zeitschriften und Vorschriften, in den DIN-Normen und Richtlinien wiederfindet, ist ausgesprochener Informationsmüll quantitativ und qualitativ.
Der große Trugschluß dabei ist der Glaube, Meinung sei Wissen. Die totale Informationsgesellschaft beschreibt Karl Steinbuch (Maßlos informiert, die Enteignung unseres Denken) wie folgt: Die Pluralität der Meinungen in den Massenmedien schafft Rechtfertigung für fast alle Verrücktheiten unserer Zeit und vernachlässigt das Normale, auf dessen Existenz unser Zusammenleben beruht und weiter stellt er fest: Es ergibt sich zwangsläufig aus dem gegenwärtigen Umgang mit der Information, der - ähnlich dem Umgang der Alchimisten mit ihren Elixieren - mit Verstand und Verantwortung wenig, mit Unverstand, Täuschung und Betrug aber viel zu tun hat. Wir werden zugleich informiert, verwirrt und betrogen, wir sehen kaum mehr die Wirklichkeit, fast nur noch Kulissen und Spiegelbilder. Der Kontrast zwischen vorgegebenem Anspruch und erlebter Realität wird immer größer. Angekurbelte Trends, Posen und politische Schlagworte sind nicht maßgebend, sie sind nur Reklame, entworfen, um Menschen für vorgegebene hehre, jedoch, wie sich leider herausstellt, inhumane Zwecke zu begeistern, auszunutzen und auszuplündern. Es ist erschütternd und frappierend zugleich, wohin gnadenlose Geldgier den Menschen treibt. Kriminelle Energie und nie zu stillende Habsucht schieben so manches Geschäft an und viele machen mit in der Hoffnung, vom großen Kuchen auch einen Happen zu erwischen. Falsche Propheten ziehen durchs Land und verdummen das Volk. Es ist beschämend, was alles in einer Demokratie, in unserer Gesellschaft, möglich ist. Es dominiert die virtuelle Welt des Scheins. Diese Realitäts-Krise ist eine moralische Krise. Sie ist auf allen Gebieten anzutreffen. Entmoralisierte Kräfte kassieren ab. |
|
Bayerische Wohnungswirtschaft Vortrag von Prof. Dr.-Ing. habil. Claus Meier, TU Berlin, Stadt Nürnberg Energieeinsparung im Bestand - Grenzen und Möglichkeiten Inhaltsverzeichnis: 1 Einleitung 2 Die Wand instationär Ein WDV-System bringt sogar energetische Nachteile infolge überproportionaler Wärmebrückeneinflüsse. Dies zeigt die Abbildung 3. Es ist demzufolge methodisch falsch, in der EnEV als Wärmebrückenzuschlag konstante Erhöhungen (0,05 bzw. 0,1 W/m²K) vorzusehen. Einmal sind die vorgesehenen Werte völlig unzureichend, zum anderen aber eine exzellente Benachteilung der monolithischen Konstruktionen, Altbauten werden unseriös behandelt. Die Diskrepanz zwischen Rechnung und Verbrauch zeigt auch eine andere Untersuchung. Es wurden für die Stadt Wedel neben den errechneten Energiebedarfswerten auch die Energieverbrauchsdaten der Stadtwerke statistisch ausgewertet. Abgesehen von den zum Teil großen Streuungen einzelner Daten werden bedeutsame Trends in Form von Regressionsgeraden ermittelt [1], [35]. Die Ergebnisse für zwei typische Bauweisen (Massivbauweise vor 1945 und Gebäude von 1977 bis 1988, die in die Periode der Wärmeschutzverordnungen fallen) sind ernüchternd. Bei den vor 1945 errichteten Massivbauten signalisiert die Rechnung einen höheren Bedarf als der tatsächlich anfallende Verbrauch. Es wird in Realität also weniger verbraucht, als die Rechnung ermittelt. Bei den von 1977 bis 1988 errichteten Gebäuden, die somit der Wärmeschutzverordnung unterliegen, signalisiert die Rechnung einen niedrigeren Bedarf als der tatsächlich anfallende Verbrauch. Es wird in Realität also mehr verbraucht, als die Rechnung ermittelt. Es kann also mit dem k-Wert etwas nicht stimmen. Ist es vielleicht doch die Absorption von Solarenergie? Die Absorption direkter und diffuser Solarstrahlung durch monolithische Außenwände wird durch eine Forschungsarbeit des Instituts für Bauphysik bestätigt [16]. In der Abbildung 4 wird der Energiegewinn verdeutlicht. Gegenrechnung: Bei einem k-Wert von 0,46 W/m²K und einer Temperaturdifferenz von 34 K würde sich in 24 Stunden ein stationärer Wärmeverlust von rund 375 Wh/m² ergeben. Gegenüber dem Energiepolster von 2.190 Wh/m² ist dies ein Mini Betrag, es wird immerhin die über fünffache Menge absorbiert. Fazit: Durch die absorbierte Solarstrahlung ergeben sich instationäre Verhältnisse und gegenüber dem Beharrungszustand eine zusätzlich eingespeicherte Energie. Dies zeigt auch die Abbildung 5. Woran ist nun ein instationärer Zustand zu erkennen? Nur an den unterschiedlichen Temperaturgradienten. Diese bedeuten eine Temperaturdifferenz Dt, bezogen auf eine Streckendifferenz Ds, zeigen die Richtung der thermischen Wärmeströme eines Bauteils an und verdeutlichen durch die Neigung der Temperaturgradienten die Größe der Wärmeströme. Allein schon optisch ermöglicht somit die Temperaturkurve eine qualitative Aussage über Richtung und Größe (proportional zur Neigung) eines Wärmestromes. Es werden vier Wärmeflußzustände mit unterschiedlichen Richtungen und Größen gezeigt:
Quintessenz:
Präziser kann die einschränkende Gültigkeit des k-Wertes nicht beschrieben werden. Der k-Wert bleibt ein Laborwert. Trotz dieser klaren Aussage bleibt Hauser nach wie vor einer der führenden k-Wert-Dogmatiker. Nicht ohne Grund steht deshalb auch in [12]: "Beim Anheizen oder Auskühlen von Räumen oder bei Sonnenzustrahlung liegen jedoch instationäre Verhältnisse vor, so dass diese durch die Werte 1/L (oder R in m²K/W) und k (oder U in W/m²K) nicht erfaßt werden". Speicherfähiges Material bedeutet auch Wärmeträgheit, die segensreich für die Stabilität besonders des sommerlichen Raumklimas wirkt. Dies zeigt die Abbildung 6. Das heißt im Klartext: Bei gut speicherfähigem Material würde sich im 24-Stunden-Rhythmus einer Tag/Nacht-Periode der Beharrungszustand nie erreichen lassen. Allein aus diesem Grunde kann bei instationären Verhältnissen die k-Wert-Berechnung nach DIN 4108 zu keinem brauchbaren Ergebnis führen. Deshalb sind die nur für den Beharrungszustand gültigen k-Wert Berechnungen, die in der Wärmeschutzverordnung, der EN 832 und auch der EnEV vorgesehen und vorgeschrieben sind, falsch. Fragt man nach dem Grund für die konsequente Ignoranz all dieser gesicherten Aussagen (wie z. B. in [12], [32] und [35]) und den in der etablierten Bauphysik vorherrschenden k-Wert-Dogmatismus, so ist dieser in [10] zu finden, dort steht:
Genau diese Analogie ist der große Trugschluß. In der Heiztechnik werden fehlerhafte Berechnungen (bei Massivbauten Überdimensionierungen) ausgeglichen durch größere Stillstandszeiten; auch werden für extreme Klimaverhältnisse damit Wärmepuffer geschaffen. Insofern ist gegen die Verwendung des k-Wertes in der Heiztechnik nichts einzuwenden. Bei den jetzigen Leichtbauten jedoch treten durch die Unterdimensionierungen bedenkliche Diskrepanzen in der Heizenergieversorgung auf - und die sind schon jetzt zu registrieren. Der begangene Fehler ist zu glauben, den k-Wert nun auch für eine exakte quantitative Bestimmung des Heizenergiebedarfs heranziehen zu können. Dies aber muß aus den angegebenen Gründen zu fehlerhaften Ergebnissen führen. Skandalös wird es allerdings, wenn auf der Grundlage dieser falschen Berechnungen damit auch noch Bußgelder verbunden sind, wie sie im § 18 der EnEV vorgesehen sind [6]. Instationäre Verhältnisse wirken sich auch günstig auf die Behaglichkeitskriterien im Innenraum aus. Das Temperatur-Amplituden-Verhältnis (TAV) dämpft außenseitige Temperaturschwankungen, während die Phasenverschiebung die gedämpften Temperaturschwankungen zeitlich nach hinten versetzt [12]. Je nach Baustoff ergeben sich recht unterschiedliche Ergebnisse. Ein TAV von 0,1 z. B. (20 K Außentemperaturschwankung wird innen mit 2 K Temperaturschwankung wirksam) werden etwa durch 20 cm Holz, 36,5 cm Leicht- und Gasbeton (in etwa auch durch massive Ziegel) und etwa 50 cm Schwerbeton erzielt. Wärmedämmstoff dagegen muß bei Abmessungen von etwa 12 bis 16 cm (dies sind bereits effizienzlose und damit unwirtschaftliche Dämmstoffstärken) mit Temperatur-Amplituden-Verhältnissen von 0,8 bis 0,9 belegt werden (eine Außentemperaturschwankung von 20 K wird innen mit 16 bis 18 K Temperaturschwankung wirksam). Reine Leichtkonstruktionen aus Dämmstoff führen somit zu einem ausgesprochenen "Barackenklima". In solchen Fällen wird nun versucht, durch eine aufwendige und kostenintensive technische Gebäudeausrüstung diese Mißstände zu "bereinigen". Leichter (und billiger) wäre es, für die Außenkonstruktion zur Dämpfung und Pufferung speicherfähiges Material vorzusehen. Gerade im Bestand sind alle quantitativen Aussagen über Energieeinsparungen falsch, da der Beharrungszustand nie vroliegt. 3 Die Wand stationär Merksatz: Mit den Vorgaben der Wärmeschutzverordnung 1995 bedeutet dieser Effizienzverfall für eine Leichtkonstruktion in Mark und Pfennig (bei Heizölkosten von 0,65 DM/l):
Fazit:
Man muß also für Dämmstoff immer mehr Geld ausgeben, um dafür immer weniger an Heizkosten einzusparen. Die Unwirtschaftlichkeit wird beim heutigen Anforderungsniveau deshalb zum Normalfall. Trotzdem werden für Niedrigenergie- und Passivhäuser 40 bis 60 cm Dämmstoff empfohlen. Da eine Dämmstoff-Massierung energetisch nichts bewirken kann, also auch keine zusätzliche Energie eingespart wird, können natürlich bei dieser Nutzlosigkeit dann auch keine zusätzlichen CO2- Minderungen erzielt werden. Das vorgegebene Ziel einer Umweltentlastung ist nur eine Mär. Es mutet dann wie Hohn an, diese unsinnigen Konstruktionen als Energie-Effizientes-Bauen zu bezeichnen. Um jedoch den Bauschaffenden die nicht vorhandenen Energieeinsparungen glaubhaft zu machen, wird auf diesem Gebiet unvorstellbar viel geflunkert, Mogelpackungen beherrschen die Szene. Große prozentuale Gewinne werden präsentiert, die jedoch bei Kenntnis der absoluten Zahlen zu einem Nichts zusammenschrumpfen. Die obige letzte Zeile 4 erbringt ja auf dem Papier immerhin 50 % Energie- und Heizkosteneinsparung! Die Nutzlosigkeit kleiner k-Werte (also von Superdämmungen) wird auch deutlich, wenn das Minimum angesteuert wird. Die Primärenergieverbrauchskurve in [14] für Herstellung und Beheizung bei einer Lebensdauer von 50 Jahren weist den Minimumpunkt bei 45 cm aus. Wie ist das hier offerierte "Minimum" zu beschreiben? Nur durch die Überlagerung der Hyperbel mit der Geraden entsteht ein Minimum. Es ist mathematisch bedingt, dass eine Dämmung über 6 bis 8 cm kaum mehr einen zusätzlichen Nutzen erbringt die Kurve verläuft fast waagerecht. Viel Dämmstoff einzubauen ist im höchsten Grade uneffizient. Im Knickpunkt der Hyperbel (ca. 5 bis 6 cm) geht das energiesparende Bauen in das kostenverteuernde Bauen über. Der Begriff Minimum ist ein typischer Fall fehlerhaften Denkens. Das Minimum kennzeichnet sogar den Punkt, an dem der bautechnische Widersinn beginnt, denn jenseits vom Minimum wird mit mehr Aufwand weniger erreicht Schizophrenie des Handelns. Es ist deshalb ein kapitaler Irrtum, wenn es dann in [9] heißt: Dieser Minimumpunkt repräsentiert den wirtschaftlich optimalen Wärmedurchlaßwiderstand. Diese Fehleinschätzung geistert allerdings durch alle Wirtschaftlichkeitsüberlegungen, immer wird das Minimum angesteuert. Dies aber bedeutet Irreführung des Kunden. Das energieeffiziente Bauen mit Superdämmungen bedeutet kaum Energieeinsparungen, jedoch gewaltige Kostenverteuerungen. 4 DIN Gültigkeit Das Bundesverwaltungsgericht hat im Meersburg-Urteil [18] festgestellt, dass DIN durch "Vereinbarungen interessierter Kreise eine bestimmte Einflußnahme auf den Markt bezweckt. Den Anforderungen an Neutralität und Unvoreingenommenheit genügen sie deswegen nicht". Es kann nachgewiesen werden: Bei der festzustellenden Verordnungs- und Normenschwemme handelt es sich meist um "Vereinbarungen", jedoch keineswegs um Erkenntnisse, die ja die Grundlage von Wissenschaft sein sollten. Durch den quantitativ und qualitativ produzierten Normungsmüll häufen sich die "genormten" Baufehler. Nachweisbar sind sogar methodische Fehler in den DIN-Normen enthalten. Bei der Anwendung von DIN ist deshalb Vorsicht geboten. DIN-Normen sollten wegen der Fragwürdigkeit ihrer Entstehung einen möglichst geringen Stellenwert bekommen [34], [36], [41]. Ein besonders eklatanter Fall ist in der DIN EN 832 enthalten, die ja die Grundlage für die EnEV bildet. Wie präzise hier gerechnet wird, zeigt das Rechenbeispiel für ein kleines eingeschossiges Haus mit knapp 100 m² Grundfläche im Anhang L der DIN EN 832. Der Heizwärmebedarf liegt mit einer Streuung von ±43,3% zwischen 52,8 und 133,5 kWh/m²a. Ein solches Ergebnis ist in den Ingenieurwissenschaften ein technischer Skandal. Energiesparendes Bauen mit DIN-Normen begründen zu wollen, zeigt die argumentative Hilflosigkeit der k-Wert-Ideologen. 5 Das Fenster Resonanzeinbrüche in diesem Bereich vermindern den Schallschutz und können auf zweierlei Art auftreten: die Resonanz der Einzelscheibe (Grenzfrequenz) - biegeweiche Scheiben von 4 mm oder darunter sind günstig - und die Resonanz der Fensterkonstruktion (Eigenfrequenz) als Masse-Feder-Masse-System biegeweiche Konstruktionen werden durch einen großen Abstand der Scheiben erreicht. Die Nichtbeachtung dieser beiden schalltechnischen Gesetze führt bei den von der Industrie angebotenen normalen Fenstern zu einem Mangel bei der Schalldämmung. Die Schalldämm-Maße liegen wegen der Resonanzeinbrüche bei 30 bis 32 dB. Das Schalldämm-Maß einer Fensterkonstruktion als Einzahlangabe wird in der Abbildung 8 angegeben. Quintessenz: Diese Erkenntnisse sind seit langem bekannt, nur kümmert sich keiner darum, da Industrie und Wirtschaft den Ton angeben und da geht es weniger um Qualität für den Kunden, sondern mehr um Geschäfte mit dem Kunden. Eine wesentliche Bedeutung für die Energieeinsparung erhält der temporäre Wärmeschutz, da hier in den kühleren und dunklen Nächten durch Rolläden, Klappläden oder Jalousien der Wärmeschutz verbessert wird. Bedeutsam ist dabei die für die Energieeinsparung so wichtige überproportionale Wichtung der nächtlichen Temperaturdifferenzen, die allerdings beim Deckelfaktor von Hauser negiert wird ein typischer Denkfehler [24], [30]. Der energetisch vorteilhafte temporäre Wärmeschutz, im Entwurf zur WSchVO 95 noch enthalten, ist allerdings zum Schluß vom Bundesrat gestrichen worden. Hier hat sich der lobbyistische Einfluß der Glasindustrie mit ihren Wärme- und Sonnenschutzgläsern voll durchgesetzt. Werden nun der temporäre Wärmeschutz (es wird ein Wärmedurchlaßwiderstand von 0,38 m²K/W angenommen) und die gemäß WSchVO 1995 möglichen Solargewinne berücksichtigt, so werden effektive k-Werte erreicht, die die Tabelle 4 zeigt.
Tabelle 4 Die unbillige kF-Wert-Betonung und der fehlende temporäre Wärmeschutz verschleiern die energetische Wirkung von Normalfenstern. Die zusammenfassende Energiebilanz liefert für Normalgläser ein durchaus ansehnliches Ergebnis, das mit dem von Wärmeschutz- und Sonnenschutzgläsern vergleichbar ist. Die Notwendigkeit, aus energetischen Gründen Sondergläser zu wählen, besteht also nicht, kleine kF-Werte sind nicht erforderlich. Außerdem schmälern die kleinen g-Werte die Lichtausbeute Pflanzen gehen sogar zugrunde (und der Mensch?). Die Markteinführung dieser Gläser wird also nur durch gesteuertes Rechnen ermöglicht, indem günstige Eigenschaften bewährter Fensterkonstruktionen unbeachtet bleiben. Diese Ergebnisse gelten für Konvektionsheizungen, da hier thermodynamisch vorgegangen und gerechnet wird. Wechselt man zur Strahlungsheizung, also zu einer elektromagnetischen Strahlung, dann muß auf folgendes aufmerksam gemacht werden: Ein Naturgesetz der elektromagnetischen Strahlung besagt, dass normales Fensterglas für Wellenlängen unterhalb 0,3 µm (ultraviolette Strahlung) und oberhalb etwa 2,7 µm (langwellige Temperaturstrahlung) praktisch völlig undurchlässig ist. Deshalb erfolgt kein Bräunen hinter einer Glasscheibe und die Wärmestrahlung einer temperierten Wand wird nicht hinausgelassen. Das normale Fenster erzeugt somit einen Treibhauseffekt, denn die Solarstrahlung mit dem Sonnenlicht dringt zwar ein, die absorbierte Energie verbleibt jedoch als Wärmestrahlung im Raum [4]. Dies zeigt die Abbildung 9. Die rechte Skala zeigt die numerische Größe der Strahlungsintensität für einen Hohlraumstrahler, wie sie in einem geschlossenen Raum vorliegt, die linke Skala dagegen für einen Halbraumstrahler, wie er in der Heiztechnik allgemein berücksichtigt wird. Die halbe Größe resultiert aus der nicht gerechtfertigten Halbierung der von Max Planck experimentell in einem Hohlraum festgestellten Strahlungsintensität [39]. Infolge dieser besonderen Fähigkeit des Glases kommt es bei großen Fensterflächen im Sommer zu Überheizungen. Nur ein speicherfähiges Haus kann dies verhindern. Das k-Wert-Denken muß also auch beim Fenster neu durchdacht werden. Doppel- und Dreifachscheiben, Edelgasfüllungen und metallische Beschichtungen zur Reduzierung der Transmissionswärmeverluste, wie sie allerorts gefordert werden, sind überhaupt nicht notwendig, wenn als Raumheizung ein Temperaturstrahler verwendet wird. Hier sind z. B. zu nennen: ein Kaminfeuer, ein Kachelofen, eine temperierte Wand oder eine Strahlplatte. Die k-Wert minimierenden Bemühungen gelten also nur für die teure und physiologisch abzulehnende reine Konvektionsheizung mit ihren Staub aufwirbelnden Luftströmungen. Energiesparende Fenster sind vielschichtiger zu beurteilen, als es das einfältige k-Wert-Denken vermag. 6 Strahlungsphysik Eine Strahlung erwärmt auch keine Luft, sondern nur Materie, also Körper und feste Bauteile z. B. die Innenoberflächen eines Raumes. Wärmeleitung und Wärmestrahlung können deshalb methodisch nicht einheitlich behandelt werden; beides sind physikalisch zwei völlig unterschiedliche Bereiche [28], [44]. DIN-Normen (z. B. DIN EN ISO 6946 und VDI-Richtlinien (z. B. VDI 6030) beachten dies allerdings nicht und vermengen beides bei der Berechnung einer Strahlungsheizung (Strahlplatten) und bei der Strahlung von Wänden und Decken führt dies zu fehlerhaften und sogar zu abstrusen Ergebnissen. Die markanten Unterschiede zeigt die Abbildung 10. Von diesen vier möglichen empirischen Modellen zur Beschreibung der Wirklichkeit wird in der DIN 4108 für die Berechnung von Energieströmen (u. a. in der WSchVO und der EnEV) leider gerade das praxisfremdeste und für den Menschen physiologisch schädlichste gewählt: "Stationär mit Konvektion". Die Behaglichkeitstemperatur setzt sich aus der Raumlufttemperatur und der Wandtemperatur zusammen und liegt etwa in der Mitte beider Einzeltemperaturen [42]. Dabei ist zu unterscheiden: Bei der Konvektionsheizung ist die Raumlufttemperatur höher als die Wandtemperatur, bei der Strahlungsheizung dagegen niedriger dies schließt Schimmelpilzbildung aus. Dieser funktionelle Zusammenhang ist in der Abbildung 11 dargestellt. Eine kleinere Luftwechselrate würde weitere Energieeinsparungen nach sich ziehen. Da bei einer Strahlungsheizung sowohl Raumlufttemperatur als auch die Luftwechselrate reduziert werden können, ist diese Heizungsart unbedingt vorzuziehen. Die Strahlungsheizung muß deshalb aus grundsätzlichen physiologischen und ökologischen Überlegungen gegenüber der Konvektionsheizung favorisiert werden. Die in der Heiztechnik fast ausschließliche Beschränkung auf Konvektionsheizungen ist, auch aus energetischen Gründen, deshalb nicht zu verantworten [28]. Es gilt deshalb, zur Energieeinsparung Strahlungsheizungen zu bevorzugen. 7 Feuchte Eine 20 °C warme Luft mit 60% rel. Feuchte z. B. enthält 10,5 g/m³ Wasserdampf. Wird diese Luft auf 11,5 °C abgekühlt, entsteht eine rel. Feuchte von 100%, die Luft ist gesättigt. Bei weiterer Abkühlung würde der überschüssige Wasserdampf kondensieren. Hier schon wird erkennbar, dass normale Raumluft bis 60% rel. Feuchte immerhin um rund 8 K abgekühlt werden muß, um Kondensat zu bilden. Dies widerlegt das Argument, bei Kondensatbildung sei vor allem der schlechte k-Wert und eine unzureichende Wärmedämmung mit zu geringer Oberflächentemperatur die Ursache. Dies ist eine Mär der unverbesserlichen Dämmstoffmaximierer. Zur Kondensatvermeidung sind keineswegs kleine k-Werte erforderlich, dies bestätigt auch die Tabelle 1 in der DIN 4108, Teil 2 [19], [20], [21]. Kühle oder kalte Luft, selbst von 80%, enthält wenig Wasserdampf (3 bis 5 g/m³). Wird diese auf 20 °C erwärmt, dann wird daraus eine rel. Feuchte von rund 20 bis 30%. Diese Luft saugt wie ein Schwamm aus den "feuchten" Innenoberflächen die Feuchtigkeit wieder heraus, eine normale Ausgleichsfeuchte pendelt sich ein. Flächen, die als Feuchtepuffer dienten, werden somit durch Feuchteausgleich wieder langsam entfeuchtet. Im Bedarfsfalle muß mehrmals bzw. dauernd gelüftet werden. Dies ist auch der Grund, weswegen zur Entfeuchtung durchfeuchteter Wände immer im Winter gelüftet werden muß - und nicht im Sommer. Bei übermäßiger Feuchteproduktion (z. B. Kochen in der Küche, Duschen im Bad, viele Blumen und ein Aquarium im Wohnzimmer) müssen sorptionsfähige Schichten (z. B. Kalkputz, Holzverkleidungen) die Feuchtespitzen aufnehmen und abpuffern können. Ähnlich verhält sich eine speicherfähige Innenoberfläche auf thermische Spitzen. Erfolgt z. B. bei Sonneneinstrahlung durch die Fenster eine Überheizung des Raumes, dann puffern absorptions- und speicherfähige Oberflächen die erhöhten Temperaturen ab, es findet ein Temperaturausgleich zwischen Raumluft und Wand statt. Fehlen sorptionsfähige Oberflächenmaterialien im Raum, dann muß mit hohem technischen Aufwand und viel Geld Ersatz für die nicht vorhandenen günstigen Materialeigenschaften geschaffen werden: Überheizung muß mit Kühlung, eine hohe Raumluftfeuchte mit einer Lüftungs- oder Klimaanlage begegnet werden - beides zwar technisch machbar, aber für den Normalfall nicht empfehlenswert. Anschaffung und Betrieb wären zu kostenaufwendig. Bewährte massive Baustoffe (Vollziegel) wären die zu empfehlende Alternative. Bei einer Außenwand sollte Feuchte- und Wärmestrom immer gleichgerichtet sein, damit Feuchte nach außen entweichen und verdunsten kann. Die Sorptionsfähigkeit muß dabei für den gesamten Querschnitt gewährleistet sein, damit die Kapillarbewegung der Feuchtigkeit nicht gestört wird. Bei Schichtkonstruktionen ist dies meist nicht gegeben. Fassadenkeramik, diffusionsdichtere Außenputze oder sorptionsdichte Folien und Außenschichten be- oder verhindern diesen natürlichen Weg nach außen; es muß dann zwangsläufig nach innen entfeuchtet werden! Hier aber liegen die Dampfsperren. Fehlende Sorptionsfähigkeit mindert das Wohlbefinden und die Behaglichkeit für die Bewohner, sie kann sogar krank machen. Konstruktionsschema Nr. 1 bei einer Wand ist deshalb eine abnehmende Festigkeit von innen nach außen ohne sorptionsverhindernde Schichten. Eine solche Konstruktion ist derart robust, dass fast jedes Innenraumklima verkraftet wird. Für die Dampfdiffusion wird die Festigkeit durch den µ-Wert charakterisiert, jedoch nicht durch den sd-Wert, was fälschlicherweise geschieht. Wird das bewährte Konstruktionsprinzip der Festigkeitsabnahme von innen nach außen verlassen, muß mit Feuchteschäden gerechnet werden [5]. Anmerkung: Eine universelle, für das ganze Jahr geltende und richtige Konstruktion wäre die monolithische Konstruktion. Hier ist dann nur darauf zu achten, dass die drei Schichten Putz - Mauerteil - Putz einschließlich der Anstriche sich bauphysikalisch vertragen. Die praktizierten "Energiesparkonstruktionen" führen jedoch weitgehend zu Feuchteschäden. 8 Lüftung und Luftdichtheit Mit der "Abschaffung" der belüfteten Konstruktion durch praxisfremde Bauphysiker entstehen bei Leicht- und Skelettkonstruktionen infolge der konstruktiv nicht zu vermeidenden Luftundichtheit Feuchteschäden durch Luftströmung. Dies macht die unbelüftete Leicht- und Skelettkonstruktion insgesamt mehr als fragwürdig. Anstatt nun bei solchen "windigen" Konstruktionen zur belüfteten Konstruktion zurückzukehren, wird in alter Manier (ein Fehler wird durch einen zweiten Fehler zu beheben versucht) die "Luftdichtheitsprüfung", die Messung der Luftdichtheit mit Blower Door (die blasende Tür), geboren. Zur Begründung werden die damit zusammenhängenden Energieverluste, nicht aber die zu erwartenden Feuchteschäden genannt. Hier geschieht Verschleierung der tatsächlichen Gründe durch Informationsselektion, denn die durch Luftundichtheit entstehenden Energieverluste sind vernachlässigbar klein. Die Wärmeschutzverordnung 95 berücksichtigt einen 0,8 fachen Luftwechsel, dies entspricht einem stündlichen Luftvolumenstrom von 2 m³/m² Wohnfläche (VL = 0,8 V und AN = 0,32 V). Diese 2 m³ lassen eine eventuelle Luftundichtheit der Außenhülle energetisch wirklich kümmerlich erscheinen. Eine Luftundichtheit, die z. B. einen Luftvolumenstrom von 15 m³/h nach sich zieht [40], entspricht nach der Wärmeschutzverordnung genau dem vorgesehenen Luftvolumenstrom für 7,5 m² Wohnfläche; energetisch gesehen also überhaupt kein Thema. Wenn keine Feuchteschäden entstünden, würde damit sogar eine Grundlüftung gewährleistet werden, wie dies in früheren Jahren bei den undichten Fenstern der Fall war und was energetisch sogar anzustreben wäre. In [40] jedoch wird eine Undichtheit als energetische Katastrophe dargestellt (der Wärmeschutz könne dann vergessen werden). Insofern bedeutet z. B. der Slogan "Luftdichtheit senkt den Energieverlust", mit dem Büros für die "Blower-Door-Messung" werben, eine bewußte (oder aus Unwissenheit unbewußte) Irreführung des Kunden. Allerdings eröffnet sich hier ein vielversprechender Markt, der bei Beachtung der "allgemein anerkannten Regeln der Technik" erst gar nicht entstehen würde. Dieser Markt wird nun auch noch vom Verordnungsgeber in der EnEV unterstützt und gefördert, indem bei einer Blower Door Messung reduzierte Luftwechselraten und höhere k-Werte zulässig sind [6]. Die Manipulationen nehmen kein Ende. Eine stetig wirksame Grundlüftung ist sogar energiesparend. Wichtig wird dabei der Umstand, dass feuchte Luft als wesentliche Voraussetzung für Kondensatschäden besonders viel Energie besitzt. Das Molliersche Diagramm, das in jedem Heizungslehrbuch enthalten ist, zeigt dies sehr deutlich. Beispielhaft kann gesagt werden: Eine Raumluft mit 20° C und 50 % rel. Feuchte enthält 10,8 Wh/kg tr. L. (trockene Luft). Wird nun diese Luft durch frische Außenluft ausgetauscht (5 °C und 80 % rel. Feuchte mit einem Wärmeinhalt von 4,4 Wh/kg tr. L.), so muß für die Erwärmung eine zusätzliche Energie von (10,8 - 4,4) = 6,4 Wh/kg tr. L. aufgebracht werden. Wird dagegen nicht gelüftet und die rel. Feuchte der 20 °C warmen Raumluft steigt dadurch auf z. B. 90 % an (Wärmeinhalt 14,9 Wh/kg tr. L.), so wird dafür eine Energie von (14,9 - 10,8) = 4,1 Wh/kg tr. L. erforderlich. Dies sind immerhin 64 % der für frische, kalte Außenluft notwendigen Energie. Wenn nun diese sehr feuchte und damit energiereiche Raumluft hinausgelüftet wird, dann bedeutet dies Energieverschwendung; dies geschieht z. B. bei einer Stoßlüftung. Um ein Ansteigen der Feuchte zu vermeiden, muß permanent, muß stetig gelüftet werden das undichte Fenster war damit energetisch die einzige kostengünstig richtige Lösung. Nicht lüften spart also keine Energie, sondern verbraucht sie. Energiesparen bei der Lüftung ist nur ein herbeigeredetes Problem und soll lediglich den Einbau von Lüftungsanlagen vorbereiten helfen zum Nachteil der Kunden, zum Vorteil der Firmen. 9 Wirtschaftlichkeit von Maßnahmen
Fazit: Hinweis: Die Unwirtschaftlichkeit nimmt groteske Formen an. Gerade beim Altbau wird jetzt entsprechend der ausgegebenen Parole Energiefresser Altbau mit Macht energetisch saniert. Einer Zeitungsnotiz sind folgende Informationen zu entnehmen [7]: Drei Wohnhäuser mit jeweils 6 Dreizimmer-Wohnungen á 71 m² Wohnfläche werden von der Gesellschaft für Wohnungsbau und Hausverwaltung im Stadtgebiet Aschaffenburg saniert. Als energiesparende Maßnahmen wurden durchgeführt:
Im Text heißt es dann: Der Energiebedarf zum Heizen der Häuser wird nach den Erwartungen der Baugesellschaft um rund 35 Prozent sinken. Pro Jahr und Wohnung würde das eine Einsparung von etwa 180 Mark ergeben. 35 % suggeriert viel, 180 DM pro Jahr bedeutet aber ein Nichts. Bei 6 Wohnungen pro Haus wird damit eine Einsparung von 1.080 DM/a erzielt. Wird für die Wirtschaftlichkeitsberechnung ein Mehrkostennutzenverhältnis von 15 (sehr gewagt) angenommen, dann beträgt das Investitionskostenlimit pro Haus: 15 x 1.080 = 16.200 DM. Jeder Architekt oder Bauleiter weiß, dass die Realisierung der oben genannten fünf Maßnahmen für dieses Geld eine Utopie sind wie eben alles im Gebäudewärmeschutz. Mit solchen Baumaßnahmen werden die Wohnungsbaugesellschaften nur aufs Glatteis geführt. Man sollte deshalb auf derartige dubiose Energieeinsparmaßnahmen verzichten. Gesteuert wird dieser bautechnische Unfug auch noch zusätzlich durch eine Broschüre Das NiedrigEnergieHaus, die von der ASEW herausgegeben wurde und offensichtlich viel Unheil anrichtet [2]. Die wissenschaftliche Beratung hat Dr. Feist übernommen!. Das sagt alles. Beabsichtigte energiesparende Baumaßnahmen müssen ernsthaft auf ihre Nachhaltigkeit überprüft werden. 10 Schlußbemerkung Begünstigt werden diese Fragwürdigkeiten durch das stationäre Rechnen nach DIN 4108, das zu falschen Ergebnissen führt: Dies geschieht in der WSchVO 95, in der EnEV und bei jeder Heizwärmebilanzberechnung wie in der DIN EN 832. Die konstruktiven Veränderungen und Entwicklungen in Richtung "Energiesparhaus" sind einseitig, unwirtschaftlich und beruhen meist auf Denkfehlern sie sind schlichtweg falsch. Die Folge ist die Verunsicherung der Baufachwelt, begleitet mit der Zunahme von Bau- und Feuchteschäden. Suggestiv angesetze und eloquent vorgetragene Argumente versuchen, diesen Bauunfug zu verschleiern; sie vervollständigen jedoch nur die Irritationen. Wenn Mathematik, Logik und Naturgesetze zum Tragen kommen, entlarvt sich der praktizierte Wärmeschutz zum mühsam errichteten Phantomgebilde. Im Bauen muß endlich wieder eine solide Bautechnik mit soliden Grundlagen die Oberhand gewinnen. Es gilt, Baukultur zu bewahren [34], [37], [38]. Insofern gilt nach wie vor, was Steinbuch bereits in den 70er Jahren geschrieben hat [43]: Weitere Informationen können unter [17] abgerufen werden. [2] ASEW, Das NiedrigEnergieHaus, Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft kommunaler Versorgungsunternehmen zur Förderung rationeller, sparsamer und umweltschonender Energieverwendung und rationeller Wasserverwendung im VKU, 1998. [3] Cords-Parchim, W.: Technische Bauhygiene. Teubner Verlag Leipzig, 1953. [4] Cziesielski, E.; Daniels, K.; Trümper, H.: Ruhrgas Handbuch - Haustechnische Planung. Hrsg. Ruhrgas AG, Karl Krämer Verlag Stuttgart 1985. [5] Eichler, F; Arndt, H.: Bautechnischer Wärme- und Feuchtigkeitsschutz. 2. Auflage, VEB Verlag für Bauwesen Berlin 1989. [6] Entwurf der "Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden" (Energieeinsparverordnung - EnEV) Juni 99: § 15 "Regeln der Technik". [7] FAZ vom 5.09.2000, S. 73; Energieeinsparung und mehr Komfort, Pilotprojekt der Aschaffenburger Wohnungsbaugesellschaft. [8] Feist, W.: Ist Wärmespeichern wichtiger als Wärmedämmen? Institut für Wohnen und Umwelt GmbH, Darmstadt, Mai 1987. [9] Gertis, K.: Das hochgedämmte massive Haus. Bundesbaublatt 1983, H. 3, S. 149 und H. 4, S. 203. [10] Gertis, K.: Wärmedämmung innen oder außen? Deutsche Bauzeitschrift 1987, H. 5, S. 63. [11] Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden (Energieeinsparungsgesetz EnEG) vom 22.07.1976. [12] Gösele, K.; Schüle, W.: Schall, Wärme, Feuchte. Bauverlag Wiesbaden Berlin 1985, S. 167/168. [13] Hauser, G.: Der k-Wert im Kreuzfeuer - Ist der Wärmedurchgangskoeffizient ein Maß für Transmissionswärmeverluste? Bauphysik 1981, H. 1, S. 3. [15] IBP-Bericht B HO 8/83 - II: Untersuchungen über den effektiven Wärmeschutz verschiedener Ziegelaußenwandkonstruktionen. Fraunhofer-Institut für Bauphysik Stuttgart. Auftraggeber: Ziegelforum e.V. München. [16] IBP-Bericht EB-8/1985: Auswirkungen der Strahlungsabsorption von Außenwandoberflächen und Nachtabsenkung der Raumlufttemperaturen auf den Transmissionswärmeverlust und den Heizenergieverbrauch. Fraunhofer-Institut für Bauphysik Stuttgart. Auftraggeber:Ziegelforum München. [17] Internet bei: Altbau und Denkmalpflege Informationen http://www.konrad-fischer-info.de [18] Meersburg Urteil. Bundesverwaltungsgericht Aktenzeichen 4 C 33-35/83, Urteil vom 22.05.1987. [19] Meier, C.: Wärmedämmung und Luftfeuchtigkeit. RG-Bau Merkblatt Nr.81, RKW-Eschborn, Best. Nr. 932, 1987. [20] Meier, C.: Feuchteschäden an Außenbauteilen - zum Problem der Schimmelpilzbildung an Außenwänden von Räumen. Berliner Bauwirtschaft, Sondernummer Okt. 1987, S. 21. [21] Meier, C.: Der kleine Irrtum beim Tauwasserschutz. Klima-Kälte-Heizung 1989, H. 9, S. 404. [22] Meier, C.: Das Dilemma der Dämmstoff-Maximierer. Berlin-Brandenburgische Bauwirtschaft 1992, H. 5, S. 160. [23] Meier, C.: Der Wärmebrückeneinfluß von Außenkonstruktionen. Berlin-Brandenburgische Bauwirtschaft 1992, H. 18, S. 518. [24] Meier, C. Das Fenster als energetischer Aktivposten. Berlin-Brandenburgische Bauwirtschaft 1992, H. 19, S. 554. [25] Meier, C.: Ökologisch-ökonomische Aspekte der Energieeinsparung. das bauzentrum, 1994, H. 5, S. 26. [26] Meier, C.: Wärmeschutzverordnung 1995 - null und nichtig. Berlin-Brandenburgische Bauwirtschaft 1995, Heft 19, S. 12 bis 14; [27] Meier, C.: Investitions- und Folgekosten bei Bauvorhaben. Bedeutung und Planungskonsequenzen. Renningen-Malmsheim, expert verlag 1996, 2. Auflage, Band 246, 162 Seiten. [28] Meier, C.: Humane Wärme. Strahlungswärme als energiesparende Heiztechnik. bausubstanz 1999, H. 3, S. 40. [29] Meier, C.: Auf Abstand. Zur Effizienz von Schallschutzfenstern im Vergleich zu Kastenfenstern. deutsche bauzeitung 1999, H. 3, S. 132. [30] Meier, C.: Das Fenster und die Wärmeschutzverordnung. Fenster im Baudenkmal 1998, Tagungsbeiträge Kapitel 4, Herausgeber: PaX Holzfenster GmbH. Lukas Verlag, Berlin 1999. [31] Meier, C.: Praxis-Ratgeber zur Denkmalpflege Nr. 7, Januar 1999. Altbau und Wärmeschutz - 13 Fragen und Antworten. Informationsschriften der Deutschen Burgenvereinigung e.V. Marksburg - 56338 Braubach. [32] Meier, C.: Gut gespeichert ist auch gedämmt. deutsche bauzeitung 1999, H. 5, S. 138. [33] Meier, C.: Wirtschaftlichkeit von Energiesparkonstruktionen. DBZ 1999, H. 6. S. 99. [34] Meier, C.: Ein Anschlag auf die Baukultur. Kritik am Entwurf der DIN 4108, Teil 2; bausubstanz 1999, H. 9, S. 42. [35] Meier, C.: Speicherung im Massivbau. Mauerwerksbau aktuell 2000, Jahrbuch für Architekten und Ingenieure. Beuth Verlag Berlin/Wien/Zürich, Werner Verlag Düsseldorf. [36] Meier, C.: Alles was recht ist. Rechtliche Randbedingungen des Gebäudewärmeschutzes. bausubstanz 2000, H. 2, S. 45. [37] Meier, C.: Wohnungsbestand und Wärmeschutz, Kritisches zur Energieeinsparverordnung. Wohnen 2000, H. 2, S. 64. [38] Meier, C.: Widersprüche im Wärmeschutz Die allgegenwärtige k-Wert-Euphorie. Power Management + Intec, 2000, H. 2 (April), S. 24. [39] Meyers Enzyklopädisches Lexikon. Bibliographisches Institut Mannheim, Wien, Zürich , Band 18, 1978, S. 747. [40] Pohl, W.H.: Wärmeschutzverordnung 1995 - Konsequenzen für die Konstruktion von Anschlußpunkten. Baumeister-Sonderheft Oktober 1995, S. 12. [41] Probst, M.: Offener Brief an das DIN Deutsches Institut für Normung e.V. Bausubstanz 1999, H. 7/8, S. 51. [42] Reeker, J.; Kraneburg, P.: Haustechnik - Heizung, Raumlufttechnik, Werner Verlag Düsseldorf 1994. [43] Steinbuch, K.: Maßlos informiert. Die Enteignung unseres Denkens. Goldmann Sachbuch 11 248, 11/1979. Eine Materialiensammlung, die die Zusammenhänge im Wärmeschutz aufzeigte, wurde im Mai 1998 vertragswidrig vom Markt genommen. [44] Meier, C. (Hrsg): Wärmeschutzplanung für Architekten und Ingenieure, Rudolf Müller Verlag, Köln 1995, 2 Bände mit insgesamt ca. 1.800 Seiten. FAZ vom 05. September 2000, Seite 73
Im Text heißt es: Der Energiebedarf zum Heizen der Häuser wird nach den Erwartungen der Baugesellschaft um rund 35 Prozent sinken. Pro Jahr und Wohnung würde das eine Einsparung von etwa 180 Mark ergeben. 35 % suggeriert viel, 180 DM pro Jahr bedeutet aber ein Nichts. Bei 6 Wohnungen pro Haus wird damit eine Einsparung von 1.080 DM/a erzielt. Jeder Architekt oder Bauleiter weiß, dass die Realisierung der oben genannten fünf Maß-nahmen für dieses Geld eine Utopie sind wie eben alles im Gebäudewärmeschutz. Mit solchen Baumaßnahmen werden die Wohnungsbaugesellschaften nur aufs Glatteis ge-führt. Man sollte deshalb auf derartige dubiose Energieeinsparmaßnahmen verzichten. Gesteuert wird dieser bautechnische Unfug auch noch zusätzlich durch eine Broschüre Fazit: | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die U-Wert Ideologie Da die wissenschaftlichen Grundlagen der EnEV falsch sind und außerdem mit großen Bauschäden zu rechnen ist, entschloß sich der Arbeitskreis Gesundes Haus, eine Petition an den Bundestag zu schicken. Kontaktadresse:
Der Referentenentwurf vom 29. 11. 2000 liegt vor. Auf Grund des Energieeinsparungsgesetzes vom 22. Juli 1976 soll dieser Referentenentwurf von der Bundesregierung verordnet werden. Hierzu wird festgestellt: Zu 1) Gesetzwidriges Verhalten Im Energieeinsparungsgesetz, der Ermächtigungsgrundlage zum Erlaß der Wärmeschutzverordnungen, wird die Wirtschaftlichkeit im § 5 Gemeinsame Voraussetzungen für Rechtsverordnungen gefordert. Der § 5(1) lautet verkürzt: (1) "Die in den Rechtsverordnungen ... aufgestellten Anforderungen müssen ... wirtschaftlich vertretbar sein. Anforderungen gelten als wirtschaftlich vertretbar, wenn generell die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer durch die eintretenden Einsparungen erwirtschaftet werden können." Diese Aussage ist eindeutig. Unwirtschaftliche Energiesparmaßnahmen sind damit gesetzwidrig. Die technische Umsetzung der Anforderungen der EnEV erfordert einen Aufwand, der durch die damit erzielten Einsparungen wirtschaftlich nicht gedeckt werden kann. Es gibt kein Beispiel, bei dem die Wirtschaftlichkeit nachgewiesen werden konnte. Eine Verordnung, deren Anforderungen grundsätzlich zu unwirtschaftlichen Energiesparmaßnahmen führen, ist deshalb null und nichtig. Auch die Wohnungswirtschaft leidet unter dem Diktat der überzogenen Anforderungen, die Wohnungsbau- Gesellschaften werden in ein finanzielles Fiasko gestürzt. Die Umlegung der investiven Maßnahmen auf den Mieter wird für sozialen Zündstoff sorgen. Die Differenz der Heizkostenrechnungen können die Differenz zur steigenden Miete nicht kompensieren. Beispielhaft sei eine Notiz aus der FAZ vom 05. 09. 2000 erwähnt: Drei Wohnhäuser mit jeweils 6 Dreizimmer-Wohnungen a 71 m² Wohnfläche werden von der Gesellschaft für Wohnungsbau und Hausverwaltung im Stadtgebiet Aschaffenburg saniert. Als energiesparende Maßnahmen wurden durchgeführt: Im Text heißt es dann: Der Energiebedarf zum Heizen der Häuser wird nach den Erwartungen der Baugesellschaft um rund 35 Prozent sinken. Pro Jahr und Wohnung würde das eine Einsparung von etwa 180 Mark ergeben. 35 % suggeriert viel, 180 DM pro Jahr bedeutet aber ein Nichts. Bei 6 Wohnungen pro Haus wird damit eine Einsparung von 1080 DM/a erzielt. Wird für die Wirtschaftlichkeitsberechnung ein Mehrkostennutzenverhältnis von 15 (sehr gewagt) angenommen, dann beträgt das Investitionskostenlimit pro Haus: 15 x 1080 = 16200 DM. (Das Mehrkostennutzenverhältnis ist das Maß für die Wirtschaftlichkeit; Ehm, H.: Maßnahmen zum baulichen Wärmeschutz und zur Energieeinsparung in bestehenden Gebäuden; Kosten-Nutzen-Betrachtung. wksb 1979, H. 8, S. 1 und
Jeder Architekt oder Bauleiter weiß, dass die Realisierung der oben genannten fünf energiesparenden Maßnahmen für 16.200 DM pro Haus eine Utopie ist wie eben alles im jetzt geforderten Gebäudewärmeschutz. Die beteiligten Ministerien verstoßen somit eklatant gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot des Energieeinsparungsgesetzes sie handeln gesetzwidrig. Das soziale Gewissen soll jetzt nicht Gegenstand der Petition sein. Gegenstand einer Gegenäußerung muß die nachvollziehbare und mit realistischen Daten versehende Wirtschaftlichkeitsberechnung sein; eine solche ist bis jetzt noch nicht vorgelegt worden. Die der Bundesregierung vorliegenden Gutachten zur Wirtschaftlichkeit sind, wenn darauf zurückgegriffen wird, vollständig zu präsentieren, die Gutachter zu benennen. Zu 2) Unzumutbarkeit der vorgeschlagenen Rechenmethoden Es heißt in der Begründung zur EnEV: Die Energieeinsparverordnung soll nicht mit umfänglichen technischen Regelungen befrachtet werden. Es wird statt dessen auf umfangreiche Normen verwiesen. Diese sind:
Werden die ebenfalls zu beachtenden Entwürfe zur DIN 4108-2 mit 21 Seiten und zur DIN 4108-3 mit 43 Seiten hinzugezählt, dann ergeben sich allein für diesen schmalen bauphysikalischen Sektor insgesamt 170 Seiten. Diese Informationsfülle ist für ein ordnungsgemäßes Planen und Entwerfen unzumutbar. Werden die inhaltlichen und methodischen Fehler noch mit einbezogen, dann mutiert diese Informationsschwemme zum Informationsmüll. Die Anwendung verbietet sich somit von selbst. Zu 3) Mißbrauch technisch-wissenschaftlicher Verfahren Es heißt in der Begründung zur EnEV: Durch Verweis auf die EN 832 ist nunmehr die Möglichkeit gegeben, auf die Darstellung von Nachweisregeln in der Verordnung weitgehend zu verzichten. Die DIN EN 832 wird damit beim Nachweis zum zentralen Mittelpunkt der EnEV. Dieses Nachweisverfahren wird an einem Beispiel im Anhang L der DIN EN 832 erläutert. Die Tabelle L9 listet die Heizwärmebedarfswerte eines ca. 90 m² großen Hauses auf und enthält auch das Ergebnis für die Heizperiode: 30 000 MJ± 13 000 MJ Mit einer solchen Abweichung werden alle ernst zu nehmenden Berechnungen in den Ingenieurwissenschaften verhöhnt. Eine Abweichung von ± 43,3 % ist ein Skandal. Immerhin liegen mögliche Ergebnisse dann zwischen 4722 kWh und 11944 kWh und das ist immerhin das 2,53 fache. Eine derartige Streuung entbehrt jeder soliden wissenschaftlichen Arbeit. Ein solches Ergebnis kann nicht ernst genommen werden und beweist die Unzuverlässigkeit der Rechenmethoden. Mit dieser Streuung werden die methodischen und inhaltlichen Fehler der DIN-Normen inkognito eingestanden. Die gesamte DIN-EN 832 muß deshalb aus dem Verkehr gezogen werden. Weiter heißt es in der Begründung zur EnEV: Ziel sei die Erhöhung der Transparenz für Bauherren und Nutzer durch aussagekräftige Energieausweise. Bei solchen haarsträubenden Ergebnissen mit Streuungen von ± 43,3 % kann nicht von aussagekräftigen Dokumenten gesprochen werden. Damit aber werden auch die in der EnEV §13 geforderten Ausweise über Energie- und Wärmebedarf, Energieverbrauchskennwerte hinfällig. Die Juristen finden jedenfalls hier ein reichhaltiges Betätigungsfeld vor, wenn der Kunde, wenn der Verbraucher, wie ihm ja immer erzählt wird, die dort angegebenen Bedarfswerte einmal juristisch einfordern, einmal einklagen sollte. Immerhin muß vom Verordnungsgeber die Frage klar beantwortet werden, ob ein Recht auf die Einhaltung der in den Energieausweisen falsch berechneten Werte besteht. Zu 4) Auswirkungen der EnEV Im Vollzug der EnEV, aber auch der bisherigen Wärmeschutzverordnungen werden für die Außenhülle ausschließlich Dämm-Maßnahnen vorgesehen, die sich hauptsächlich in Wärmedämmverbundsystemen niederschlagen. Die Nachteile sind gewaltig, sie dürfen nicht bagatellisiert werden. Gesundheitlicher Aspekt Seit Jahren werden unsere Wohnhäuser gemäß WSchVO mit Verpackungs-Material eingepackt. Das führt zu einem hermetischen Verschluß. In etwa Einhunderttausend Groß-Wohnhäusern gibt es 1 Million Wohnungen mit Schimmel. Die Folge ist:
Energierelevanter Aspekt Der Einbau neuer Fenster und die Verkleidung mit Dämm-Material sollte zu einer wesentlichen Energieeinsparung führen. Dies hat sich nicht bewahrheitet (man meint deshalb, nun noch mehr dämmen zu müssen, um endlich etwas zu erreichen). Nur heiztechnische Verbesserungen können Heizkosten senken. Bauphysikalischer Aspekt Das seit Jahrhunderten wohnbiologisch vorbildliche Massiv-Haus mit einer Wohnqualität, die Niedrigenergiehäuser nie erreichen können, darf nicht hermetisch abgedichtet werden.
Lüftungsrelevanter Aspekt In einem dichten Raum, der allein schon durch das Bewohnen eine hohe Feuchte aufweist, wird es niemals gesundes Leben geben. Alles wird feucht und schimmelig. Die eingebauten Wohngifte erhöhen die Krankheitshäufigkeit. Umweltrelevanter Aspekt Bei den WDV-Systemen kommt zu 90% EPS zum Einsatz; es enthält hochbrennbares Styrol. Im Brandfall werden hochgiftige Gase freigesetzt (Flughafen Düsseldorf). WDV-Systeme lassen sich nicht recyceln, es sitzt fest verbunden am Wohnhaus. Fachleute auch das Umweltamt Hamburg sagen: Dieses Material dürfte gar nicht erst produziert werden. Trotzdem wird es überall eingesetzt auch im Innenbereich. Gesundheitsverstöße sind deshalb an der Tagesordnung. Volkswirtschaftlicher Aspekt Das Anbringen eines WDV-Systems kostet 150,-DM/m². Auf diese Weise wurden bisher 40 Milliarden DM ausgegeben ohne eine wesentliche Energieeinsparung zu erzielen, die dann auch zu einer merkbaren CO2-Minderung führen würde. Allerdings wurde damit erreicht, dass bereits 400 000 Bürger erkrankt sind. Das Entfernen der WDV-Verkleidung kostet noch einmal 20 Milliarden DM. Der Wertverlust der Häuser muß auch beachtet werden. Quintessenz Die angeführten Fakten müssen beachtet werden, soll das Staatswesen durch solche unverständlichen und deshalb wohl auch zwangsläufig administrativen Aktivitäten nicht weiterhin in Mißkredit geraten und Schaden erleiden. Die Vergangenheit zeigt genügend Beispiele unverantwortlichen Handelns. Der Arbeitskreis stellt fest:
Im Februar 2001 |
Antwortschreiben Darauf erhielt der Arbeitskreis Gesundes Haus vom Ausschußdienst des Petitionsausschusses ein Schreiben, in dem u. a. folgendes steht: Nach Prüfung aller Gesichtspunkte kommt der Ausschußdienst zu dem Ergebnis, dass Ihre Petition erfolglos bleiben wird. Diese Auffassung stützt sich insbesondere auf die detaillierten Ausführungen des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Wohnungswesen vom 17. 04. 2001. Einwendungen gegen diese Bewertung können Sie innerhalb von sechs Wochen mitteilen. Nach Ablauf dieser Zeit wird den Abgeordneten des Petitionsausschusses vorgeschlagen, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil Ihrem Anliegen nicht entsprochen werden kann. Folgen der Ausschuß und das Plenum des Deutschen Bundestages diesem Vorschlag, erhalten Sie keinen weiteren Bescheid. Kommentar: In dieser doktrinären Form wird praktizierende Demokratie von den gewählten Vertretern des Volkes und der Ministerialbürokratie verstanden. Konstruktive Einwendungen werden abgelehnt und damit basta !!! |
Bemerkenswert ist die im Brief erwähnte Stellungnahme des Ministeriums (mit Tippfehlern): "BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR, BAU- UND WOHNUNGSWESEN MD Prof. Dr. Michael Krautzberger Eingabe des Herrn Rolf Köneke, 22177 Hamburg, Buschrosenweg 31, Ihr Schreiben vom 6.3.2001, Pet 1-14-12-232-031592, hier eingegangen Der nachhaltige Umgang mit Umweltressourcen, insbesondere mit fossilen Energieträgern, ist ein besonderes Anliegen der Bundesregierung. Sie ist gewillt, den Energieverbrauch und die CO2 Emissionen im Gebäudebereich deutlich zu reduzieren und hat dazu im Rahmen des nationalen Klimaschutzprogramms entsprechende Beschlüsse gefasst. Da der Heizenergieverbrauch in der Bundesrepublik Deutschland ca. ein Drittel des Gesamtenergieverbrauches ausmacht, ist es notwendig, gerade im Gebäudebereich weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz zu ergreifen. Damit wird nicht nur die Umwelt entlastet, sondern auch die Betriebskosten der Bürger gesenkt. Die wärmeschutztechnische Optimierung von Gebäuden einschließlich der Verminderung der Transmissionswärmeverluste durch Verbesserung der Dämmeigenschaften der Gebäudehülle ist eine wichtige Maßnahme der Energieeinsparung. Nicht nur theoretisch errechnete, sondern auch in der Praxis gemessene Werte zeigen, dass eine zusätzliche Dämmung den Energieverbrauch von Gebäuden deutlich verringert. Dies zeigt auch die statistische Auswertung der Heizkostenerfassung. Über entsprechende wissenschaftlich begleitet Felsuntersuchungen können Sie sich z. B. beim Institut für Wohnen und Umwelt Darmstadt, beim Fraunhofer-Institut für Bauphysik in Stuttgart oder beim Institut für Erhaltung und Modernisierung von Bauwerken in Berlin informieren. Feuchteschäden und die damit verbundene Schimmelpilzbildung sind nicht das Resultat einer ordnungsgemäßen Wärmedämmung. Ursache für Schimmelbildung ist eine hohe relative Luftfeuchtigkeit in Kombination mit niedrigen Raumluft- bzw. Oberflächentemperaturen der Bauteile. Untersuchungen an Bauwerken zeigen, dass z. B. die Dämmung der Außenwände bei älteren Gebäuden die innere Oberflächentemperatur der Außenwände im Durchschnitt um 3 bis 4°C erhöht. Bei Vermeidung von Wärmebrücken verringert die zusätzliche Dämmung die Gefahr von Tauwasserniederschlag. Darüber hinaus ist eine sachgerechte Beheizung und Belüftung notwendig. Eine gezielte Lüftung ist im Übrigen nur durch den Nutzer ider durch eine Lüftungsanlage jedoch nicht über atmende Bauteile möglich. Auch diese Tatsache ist in der Bauphysik durch Theorie und Praxis zweifelsfrei belegt worden. Zu der Kritik, dass durch die zusätzliche Dämmung von Gebäuden hochbrennbare Stoffe im Gebäude eingebaut werden, verweise ich auf die Landesbauordnungen, in denen die Verwendung von Bauprodukten imn Bauwesen geregelt wird. Danach müssen Dämmstoffe wie alle gebäuchlichen Baustoffe mindestens schwer- oder normalentflammbar sowie umweltverträglich sein. Nachfragen können Sie an das zuständige Deutsche Institut für Bautechnik, Berlin, richten. Moderne zusätzlich gedämmte Konstruktionen können ebenso wie monolithische Massivbauweisen bei richtiger Auslegung und Optimierung zur Energieeinsparung beitragen. Die ist und bleibt ein wichtiges volkswirtschaftliches Erfordernis. Mit freundlichen Grüßen |
An den hier: Brief des Petitionsausschusses vom 09.05.01 zu den og Schreiben ist folgendes zu erwidern: Wenn die Stellungnahme des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Wohnungswesen bei der Prüfung der Petition mit einbezogen wird, so ist dies üblich, doch das Anliegen des Arbeitskreises Gesundes Haus ist dabei keineswegs sachgerecht gewürdigt worden. Wenn der Ausschußdienst zu dem Ergebnis kommt, dass nach Prüfung aller Argumente die Petition der AGH erfolglos bleiben wird, so ist es in einem demokratischen Staat durchaus legitim, die Ausschußmitglieder zu benennen, die zu dieser Schlußfolgerung kamen. Der Ausschußdienst sollte darauf achten, nicht als Ausschlußdienst zu fungieren. Für diese Art von Arbeit dürften sich viele Abgeordnete interessieren. Die Erfahrung lehrt, dass kritische Äußerungen nicht beachtet werden, weil sie nicht zu widerlegen sind,. Dies aber ist nach Karl Raimund Popper notwendig, denn nach seinen Aussagen kann nicht das Wahre bewiesen, sondern nur das Falsche widerlegt werden. Es muß also widerlegt werden; nur widersprechen ist unnötig und dient nicht der Sache. Insofern ist es dann schon recht aufschlußreich, dass auf die Argumente der AGH überhaupt nicht eingegangen wird; statt dessen werden die üblichen Floskeln zum Thema wiederholt. Die Erwiderung besteht deshalb aus zwei Teilen: A) Wie ist auf die Argumente der AGH eingegangen worden? Punkt 1) der AGH: Gesetzwidriges Verhalten. Punkt 2) der AGH: Unzumutbarkeit der vorgeschlagenen Rechenmethoden. Punkt 3) der AGH: Mißbrauch technisch-wissenschaftlicher Verfahren. Punkt 4) der AGH: Auswirkungen der EnEV. Quintessenz der AGH: Feststellungen des Arbeitskreises. Fazit: Es ist der falsche Weg, in doktrinärer und absolutistischer Art zu reagieren und die ernst gemeinten Hinweise der AGH zu übergehen. Mit solchem Verhalten entfernen sich Politik und Administration von der Realität; sie haben keinen Bezug mehr zum Bürger. Sich dann über Politikverdrossenheit zu beklagen, ist Heuchelei. Auf meinen Brief an den Herrn Bundeskanzler vom 03.01.01 wird in diesem Zusammenhang hingewiesen. Zu B): Aus dem Brief des Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen werden wesentliche Passagen aus der Sicht des Kunden und Verbrauchers kommentiert: 1. Sie (die Bundesregierung) ist gewillt, den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen ... deutlich zu reduzieren. Was heißt hier ist gewillt?. Entweder sie macht es oder sie macht es nicht. Diese Floskel ist das verborgene Eingeständnis, mit den gefaßten Beschlüssen kaum etwas erreichen zu können dies ist nämlich nachweisbar unwiderlegbare Realität. Sie hat es mit dieser Formulierung also weder versprochen, noch steht sie dafür gerade. 2. Der Heizenergieverbrauch in der BRD macht ca. ein Drittel des Gesamtenergieverbrauches aus. Dies ist eine der großen Unwahrheiten, die überall verbreitet werden. Das Drittel bezieht sich auf den Energieverbrauch der fünf Endenergieverbrauchssektoren und dieser Wert wird zum Gesamtenergieverbrauch umgemünzt. Der Gesamtenergieverbrauch beläuft sich jedoch bei Berücksichtigung der Umwandlungsenergie und der Umwandlungsverluste auf etwa das Zweieinhalbfache, so dass für den Heizenergieverbrauch ca. 10% herauskommt. Zu entnehmen dem Vierten Immissionsschutzbericht der Bundesregierung vom 28. 07. 88 (Drucksache 11/2714 Deutscher Bundestag) S. 14 und 15. 3. Es ist notwendig, weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienz zu ergreifen. Effizienz bedeutet auch und vor allem Wirtschaftlichkeit. Diese zu gewährleisten ist die eindeutige Auflage des Energieeinsparungsgesetzes, das im § 5 die Wirtschaftlichkeit dieser Maßnahmen fordert. Die aber ist nicht gegeben. Gegenteiliges muß nachgewiesen werden, kann jedoch wegen der Hyperbeltragik grundsätzlich nicht nachgewiesen werden. Insofern wird auf diesem Feld nur palavert und gekalauert. 4. Damit wird nicht nur die Umwelt entlastet, sondern auch die Betriebskosten der Bürger gesenkt. Mit dem Anforderungsniveau eines Niedrigenergiehauses gegenüber einem Normalhaus (Referenzhaus) wird kaum eine nennenswerte Einsparung erzielt, also auch die Umwelt nicht nennenswert entlastet. Deshalb wird dann immer nur von prozentualen Einsparungen gesprochen. Wegen der sehr geringen absoluten Energieeinsparungen ist alles unwirtschaftlich. Aus diesem Grunde wird hier auch nur von den gesenkten Betriebskosten gesprochen. Einmal wird über die Höhe dieser Betriebskosten nichts ausgesagt, zum anderen müssen den ersparten Betriebskosten die hierfür erforderlichen Investitionskosten gegenüber gestellt werden und da sieht es mit der Wirtschaftlichkeit sehr schlecht aus [siehe Beispiel in 1) der Petition vom März 2001]. Aber auch andere Veröffentlichungen zeigen die Unwirtschaftlichkeit der Niedrigenergiebauweise. Für Energiekosteneinsparungen von 1,30 DM/m²a müssen 50 bis 150 DM/m² an Mehrkosten aufgebracht werden. Auch hier ist die Wirtschaftlichkeit nicht gegeben. [Erhorn, H.: Nullheizenergiehäuser marktreif auch marktgängig? Bauphysik 1998, H. 3, S. 69]. 5. Verminderung der Transmissionswärmeverluste durch Verbesserung der Dämmeigenschaften ... ist eine wichtige Maßnahme ... Die Verbesserung der Dämmeigenschaften (k-Wert-Verbesserung) hat eine Effizienzgrenze, die durch die EnEV nicht eingehalten wird. Der Aufwand wird zu groß und entspricht damit nicht mehr dem Wirtschaftlichkeitsgebot des Energieeinsparungsgesetzes. Man handelt gegen das EnEG. [siehe auch 4. und 6.]. Außerdem ist zu beachten: Der k-Wert gilt nur für den Beharrungszustand, dies steht in jedem Bauphysik-Lehrbuch. Das bedeutet aber: Keine Sonne, keine Speicherfähigkeit, konstante Wärmestromdichte. Alle drei Bedingungen treffen in Realität wegen der ständig vorhandenen Solarstrahlung nicht zu besonders beim Altbau. Hier glauben Politiker und Administration kritiklos der Dämmstoffindustrie und die will nur Dämmstoff verkaufen. Ebenfalls Bestandteil eines umfassenden Wärmeschutzes ist jedoch auch die Speicherung mit unterschiedlichen Wärmestromdichten. [Forschungsbericht des Institutes für Bauphysik EB-8/1985]. Insofern führt die k-Wert-Minimierung in die Sackgasse. Aber Speicherung der Außenwand wird konsequent ignoriert. 6. Statistische Auswertungen von in der Praxis gemessenen Heizkostenerfassungen, wie z. B. vom Institut für Wohnen und Umwelt Darmstadt, zeigen, dass eine zusätzliche Dämmung den Energieverbrauch ... deutlich verringert. Die Frage lautet hier nur, um welchen Betrag wird verringert? Meist werden nur prozentuale Angaben gemacht und die sind allein irreführend, weil die absoluten Werte unbedeutend sind. Die Auswertungen der vom IWU-Darmstadt betreuten Niedrigenergiehaus-Programme in Schleswig-Holstein und Hessen zeigen die Unwirtschaftlichkeit der durchgeführten Maßnahmen und damit verstoßen sie gegen das EnEG. Zusätzliche Investitionskosten für Niedrigenergiehäuser i. M. von 46,5 DM/m² stehen Einsparungen i. M. von 1,35 DM/m²a gegenüber, so dass diese Maßnahmen sogar divergent sind; sie amortisieren sich also nie. Die finanzmathematische Analyse der von den Niedrigenergiehauserbauern selbst vorgelegten Daten beweisen also schon den Gesetzesverstoß gegen das EnEG. Es ist ein Hohn, wenn dann sogar vom EnergieEffizientenBauen gesprochen wird; der Kunde wird damit maßlos getäuscht. 7. Über entsprechende wissenschaftlich begleitete Feldversuche kann man sich u.a. auch beim Fraunhofer-Institut für Bauphysik informieren. Von der Qualität von Feldversuchen des IBP-Stuttgart kann sich sogar jeder Laie eine Vorstellung machen, wenn folgendes Forschungsergebnis erwähnt wird [IBP-Bericht REB-4/1996]: Infolge der Absorption von Solarenergie ist eine Nordwand ohne Solareinstrahlung energetisch günstiger einzustufen als eine Südwand mit Solareinstrahlung. Etwas Widersinnigeres gibt es nicht. Dies zeigt recht eindrucksvoll den desolaten Zustand des Fraunhofer-Institutes unter Prof. Gertis in Fragen der Wissenschaftsmethodik. 8 "Ursache für Schimmelpilzbildung ist eine hohe relative Luftfeuchtigkeit in Kombination mit niedrigen Raumluft- bzw. Oberflächentemperaturen der Bauteile. Allein entscheidend für die Schimmelpilzbildung ist die zu hohe relative Luftfeuchte. Die aber entsteht durch die geforderten dichten Fenster, wodurch sich automatisch ein feuchtes Raumklima einstellt. Die niedrigen Raumluft- bzw. Oberflächentemperaturen der Bauteile spielen nur eine untergeordnete Rolle, denn bei 20°C Lufttemperatur und normaler relativer Feuchte von 50% (Randbedingung in der DIN 4108, Teil 5) kann die Raumluft bis auf 9,3°C abgekühlt werden, ehe sie kondensiert (DIN 4108, Teil 5, Tabelle 1). Es ist also eine irreführende Aussage, hier von einer Kombination von Feuchte und Raumluft- bzw. Oberflächentemperatur zu sprechen. Niedrige Temperaturen, auch bei Wärmebrücken, sind bei normalen Raumluftfeuchten völlig ungefährlich. 9. Eine gezielte Lüftung ist ... nicht über atmende Wände möglich. Mit atmenden Wänden ist die Sorptionsfähigkeit der Außenkonstruktion gemeint, die bei Schichtkonstruktionen wie Wärmedämmverbundsystemen infolge der Folien, Sperren und dichten Schichten nicht mehr gegeben ist. Der kapillare Feuchtetransport, die Entfeuchtung (nach außen) ist damit unterbrochen. Sorptionfähigkeit einer Außenkonstruktion ist sehr wichtig, wird aber in der DIN 4108 nicht behandelt. Beim Atmen des Menschen wird neben der Sauerstoffaufnahme und CO2-Abgabe zusätzlich Feuchte transportiert, die ausgeatmete Luft ist hoch feuchtebeladen. Insofern ist das Gleichnis vom Atmen nicht ganz von der Hand zu weisen. 10. ..., dass durch die zusätzliche Dämmung ... hochbrennbare Stoffe ... eingebaut werden, verweise ich auf die Landesbauordnungen. Mit diesem Hinweis wird die Brandgefährlichkeit von Dämmungen nicht in Abrede gestellt, es wird lediglich die Verantwortung verlagert. Genügen nicht die Toten von Kaprun das Feuer konnte sich dort durch die Styropor-Füllung in den Wagenwänden sehr schnell ausbreiten. Auch andere Brandfälle sind bekannt. 11. Moderne, zusätzlich gedämmte Konstruktionen können ebenso wie monolithische Massivbauweisen ... zur Energieeinsparung beitragen. Die monolithische Massivbauweise mit einzubeziehen ist allein nur deswegen möglich, weil durch eine fragwürdige technisch-energetische Entwicklung aus der bewährten speicherfähigen Ziegelmassivbaukonstruktion eine porosierte Ziegeldämmstoffkonstruktion gemacht wurde. Dieser durch die Wärmeschutzverordnungen erzwungene, jedoch energetisch nicht notwendige Ziegelleichtbau führt zu gravierenden Schadensbildern der Konstruktion. Gerade die schwere monolithische Massivkonstruktion ist wichtig, da sie die kostenlose Sonnenenergie als Massivabsorber vorteilhaft nutzen kann und deshalb als energiesparend anzusehen ist. Die EnEV jedoch grenzt diese Schwerkonstruktion aus; die geforderten, für den Massivbau nicht anwendbaren k-Werte bewirken dies. Nur allein das Dämmen und damit das Wärmedämmverbundsystem wird als Energiesparkonstruktion gesehen, obwohl es die Solarstrahlung aussperrt. Dies wird sogar von Prof. Gertis bestätigt: Tages- und jahreszeitliche Schwankungen der Lufttemperaturen und der Sonneneinstrahlung haben große Temperaturänderungen auf der Außenseite von Gebäudehüllen zur Folge und weiter Das Mauerwerk wird durch die vorgelagerte Thermohaut von der außenseitigen Temperaturbeanspruchung praktisch abgekoppelt. [Gertis, K.: Wärmespannungen in Thermohautsystemen. Die Bautechnik 1983, H. 5, S. 155]. Wenn überall nach der Sonnenenergienutzung gerufen wird, dann ist es ein Unding, überhaupt Wärmedämmverbundsystemen zu empfehlen, zumal es auch eine Untersuchung von Prof. Fehrenberg (Hildesheim) gibt, die die energetische Nutzlosigkeit eines WDV-Systems anhand der Heizkostenabrechnungen nachweist. Diese Tatsachen werden verdrängt, statt dessen verharrt die etablierte Bauphysikszene und damit auch die Administration im Konsens mit der Dämmstoffindustrie im Beharrungszustand. Es ist blamabel, dass ein Ministerium in Form des MD Prof. Dr. Michael Krautzberger mit derart oberflächlichen und fehlerhaften Aussagen versucht, sachliche Argumente vom Tisch zu wischen und in Selbstüberschätzung des eigenen Wissens den mündigen Bürger nicht ernst nimmt. Dies wird, auch oder gerade in einer Demokratie, Konsequenzen haben. Es offenbaren sich Lücken im bauphysikalisches Grundwissen und gewaltige Fehleinschätzungen und Irrtümer in der Beurteilung der Notwendigkeit, die EnEV einführen zu müssen. Politiker und Administration müssen sich entscheiden, ob sie den Sirenenklängen der Wirtschaft und ihrer Eleven folgen (Hinweis Schreiber-Affäre), oder sich den Bürgern und ihren Belangen verpflichtet fühlen. Der Umweltgedanke wird hier industrieell arg mißbraucht. Nochmals wird die Bitte vorgetragen, im Interesse der betroffenen Bevölkerung eine angemessene Sachbehandlung zu gewährleisten. Im Mai 2001 Claus Meier Arbeitskreis Gesundes Haus (AGH) |
Auf diese stichhaltigen Argumente, die die Stellungnahme des Ministeriums vom 17. April 2001 ad absurdum führt, ist bis heute nicht geantwortet worden, man hüllt sich in Schweigen, es fehlen einfach die Gegenargumente. Man geht lieber in autoritärer und selbstüberschätzender Machtausübung zur Tagesordnung über dies ist ja auch angekündigt worden. |
Prof. Claus Meier - Neuendettelsauerstr, 39 - 90449 Nürnberg Kanzler der Bundesrepublik Deutschland Nürnberg, den 03. 01. 2001 Sehr geehrter Herr Bundeskanzler, Im Zuge des Verbraucherschutzes anläßlich der BSE-Krise ist es angebracht, endlich auch beim Wärmeschutz der Gebäude und beim Erlaß der Energieeinsparverordnung an den Verbraucherschutz zu denken. Hier geschehen ungeheure Falschinformationen und sollte es eines Tages der Verbraucher merken, werden alle wieder nichts davon gewußt haben. Man sei nicht eindringlich genug informiert worden, wird man sagen siehe BSE; hier gab es frühzeitig genug warnende Stimmen, sie wurden nur verdrängt. Sie sagten, wir seien alle zu gutgläubig gewesen, zu lange sei Informationen vertraut worden, dass Deutschland BSE-frei sei. Man vertraute also den falschen Leuten des Kaisers neue Kleider. Unter der Überschrift Die Briten in die Irre geführt steht in den Nürnberger Nachrichten vom 27. 10. 2000: Mit Lug und Trug hat die damalige konservative Regierung die Gefahren des Rinderwahnsinns jahrelang vertuscht und weiter Schonungslos entlarvt die Studie der Kommission die Geheimnistuerei und Bunkermentalität der Ministerien Es seien dabei sogar wissenschaftliche Studien bewußt frisiert worden. Man konnte also wissen, was hier geschah. In der FAZ vom 2. 12. 2000 steht unter der Überschrift Wie die Erforschung von BSE behindert wurde und Wie Politik die Wissenschaft unterdrückte der folgenschwere Satz: Erkenntnis wird kriminalisiert und Es ist die längst abgetan geglaubte Geschichte des Wissenschaftlers: die Wahrheit zu wissen und nicht gehört zu werden. Von dem britischen Mikrobiologen Stephen Dealler wurde die Politik also schwer belastet. In diesem Sinne wird der nächste technische und moralische Reinfall nicht zu vermeiden sein. Das angepriesene energiesparende Bauen ist wissenschaftlich nicht haltbar und deshalb unsinnig; es treten zu viele Widersprüche auf. 1. Eine Dämmung über 6 bis 8 cm verliert ihre Effizienz. Dies ist Mathematik. Trotzdem wird bei einer 40 cm Dämmung von einem effizienten Bauen gesprochen eine Lüge. 2. Insofern ist das Neue Bauen unwirtschaftlich, es wird ständig gegen das Energieeinsparungsgesetz verstoßen. Dies ist Finanzmathematik. Allerdings wird das Gegenteil behauptet. 3. Beim Energieverbrauch wird falsch gerechnet. Der überall verwendete k-Wert gilt nur für den Beharrungszustand, der die Wirkung der Sonne ausschließt. Das ist Physik. Trotzdem wird der k-Wert zum Maß aller Dinge erklärt. 4. Strahlung wird falsch gerechnet. Hier gilt nicht die Thermodynamik, sondern die Quantenmechanik. Auch das ist Physik. Falsche Ergebnisse sind die Folge. 5. Die technologische Entwicklung der Wärmeschutzgläser wäre überflüssig, wenn die physiologisch hervorragende Strahlungsheizung wieder eingesetzt werden würde. Dies ist Werkstoffkunde. Der Einbau wird jedoch vorgeschrieben. 6. Diese Fehlentwicklungen im Bauwesen führen zu Bau- und Feuchteschäden. Dies sind bautechnische Erfahrungen - leider. 7. Es werden luftdichte Häuser und Wärmedämmverbundsysteme gefordert. Schimmelpilz- und Algenbildungen sind die Folge. Allergien und Asthma nehmen zu. Dies sind medizinische Erkenntnisse. Trotzdem wird auf dieser Schiene weitergefahren. Bauen gerät immer mehr in das Fahrwasser gewinnsüchtiger Industrien. Zur Meinungsbildung dürfen nicht die industriegenehmen und willfährigen Wissenschaftler, sondern es müssen gerade die Stimmen, die sich dem Kunden, den Verbrauchern, den Häuslebauern verpflichtet fühlen, gehört werden. Aber der Kunde hat ja keine Lobby. Der Verbraucherschutz gilt generell. Insofern muß die Vorstellung von Wirtschaftsminister Müller, das Energiesparen müsse notfalls auch mit dirigistischen Mitteln durchgesetzt werden, entschieden zurückgewiesen werden. Es geht nicht an, dass bei fehlenden Sachargumenten und sich häufenden Widersprüchen der Zwang einsetzt. Ich denke, ein solches Staatshandeln hat bei uns der Vergangenheit anzugehören. Hubert Markl, der Präsident der Max Planck Gesellschaft, hat in einem Vortrag auf der EXPO 2000 u. a. gesagt: Lügen und Betrug seien integrale Bestandteile des Forschens. Dies ist nicht aus der Luft gegriffen. Das Forschungsergebnis eines renommierten Institutes, das die unbeschienene Nordwand energetisch günstiger ausweist als eine beschienene Südwand, bedeutet Scharlatanerie. Diese Forscher aber bestimmen seit Jahren das Bauen. Die viel gerühmte Informationsgesellschaft darf nicht zur Desinformationsgesellschaft, die Wissensgesellschaft nicht zur Meinungsgesellschaft degenerieren. Aber Wissen allein genügt nicht; Hubert Markl hat auch gesagt: Die Wissensgesellschaft muß zur Gewissensgesellschaft werden. Noch ist sie es nicht auch nicht in der Wissenschaft. Die vorgebrachte Begründung bei der Aufhebung des Werbeverbots für Tabak durch den Europäischen Gerichtshof, es gehe nicht um die Gesundheit, sondern um den Wettbewerb, ist blamabel. Im Klartext heißt dies: Es geht um Geschäfte. Solange jedoch diese globalisierte Marschroute Vorrang vor den Interessen der Verbraucher hat, wird es sehr schwer werden, verloren gegangenes Vertrauen, um das Sie ja besonders bitten und das nicht erst seit BSE immer mehr um sich greift, wieder zurück zu gewinnen. Mit Schwachstellenanalysen ist diesem Problem nicht beizukommen. Man redet zwar gerade jetzt wieder - viel über Ethik, aber was nutzt das Reden, wenn nicht danach gehandelt wird. Politiker sollten nicht diejenigen fragen, die die Fehlentwicklungen wohlfeil verschleiern - auch im eigenen Hause, sondern diejenigen, die Kritisches dazu zu sagen haben. Täuschung verdient keine Toleranz; Kompromißbereitschaft hört beim Betrug auf. Ein Dialog zwischen konträren Aussagen wird jedoch konsequent vermieden und verhindert auch bei uns. Es erscheint zu brisant zu sein. Die Redaktionen von Fachzeitschriften und Veranstalter von alternativen Baufachseminaren werden unter Druck gesetzt. Hier erinnere ich an Worte unseres Bundespräsidenten Rau, der mahnt, Andersdenkende nicht als Nörgler anzusehen. Als Sozialdemokrat sollten Sie Ihre Positionen eigentlich kennen. Generell werden mathematische und physikalische Zusammenhänge ignoriert und negiert, wissende Personen diffamiert. Hier aufklärend zu wirken, schlage ich einen Dialog in Ihrem Hause unter Fachleuten vor, um, wie es in Ihrem Eid so schön heißt, Schaden vom Volk abzuwenden. Mit freundlichen Grüßen |
Zwischenzeitlich wurde nun auch in dem von offizieller Seite veröffentlichten Buch von Berner, U. und Streif H.: Klimafakten Der Rückblick, ein Schlüssel für die Zukunft. Hrsg. von: Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe Hannover; Institut für Geowissenschaftliche Gemeinschaftsaufgaben Hannover; Niedersächsische Landesamt für Bodenforschung Hannover in der E. Schweizerbart´schen Verlagsbuchhandlung Stuttgart 2000 festgestellt, dass es keine Klimakatastrophe gibt. Immerhin heißt es dort: Hervorzuheben ist, dass nicht das oft zitierte Kohlendioxid bestimmender Faktor des Klimageschehens ist. Vielmehr treibt die Sonne wie ein Motor die klimawirksamen Prozesse in der Atmosphäre, den Ozeanen und in der Biosphäre an und weiter: Zahlreiche Belege aus der Natur sprechen für eine wahre Achterbahnfahrt des Klimas durch die Erdgeschichte. Wir bewegen uns auf eine neue Eiszeit zu und zwar unabhängig davon, ob die Menschheit heute die Konzentration des Kohlendioxids in der Atmosphäre durch die Verbrennung von Erdöl, Erdgas und Kohle erhöht oder durch Einsparungen beim Energieverbrauch mindert. Insofern gehört das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung in das Reich der Fabeln. Trotzdem wird, um die klimaschädlichen Treibhausgase zu vermindern, von der Bundesregierung die EnEV, die der Umsetzung der Richtlinie 93/76/EWG des Rates vom 13. September 1993 zur Begrenzung der Kohlendioxidemissionen dienen soll, verordnet. In der Begründung zur EnEV heißt es: ... bildet die Energieeinsparverordnung auch ein wesentliches Element des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung. Die Grundlage der Energieeinsparbemühungen entpuppt sich als CO2-Scharatanerie, als Fata Morgana. |
Quintessenz der Energiespar-Kampagne EnEV: Die reale Welt des Seins wird ersetzt durch die virtuelle Welt des Scheins. Wissenschaft baut eine pseudowissenschaftliche Märchenwelt auf, die gläubig akzeptiert werden soll. Eloquente Rhetorik vernebelt die Wirklichkeit. Das manipulierte Geschäft steht im Vordergrund. Die Tyrannei der Meinungsbildung nimmt immer schlimmere Formen an. Nicht Wissen, sondern ideologische Bekenntnisse sind gefragt. Werden Aussagen widerlegt, feiert die Ignoranz Triumphe. Das Bauen betritt Irrwege, die Bauphysik befindet sich in der Sackgasse. Mit der These der Pluralität der Meinungen nistet sich Lug und Trug überall ein. Die Baconsche Aufforderung zur Verwirklichung nützlicher Wissenschaft wird konsequent in eigenem Sinne umgesetzt von Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Administration. DIN mischt kräftig mit. Es werden Glaubenssätze verbreitet analog der Scholastik im Mittelalter. Mit Wissenschaft hat dies alles nichts zu tun. Hubert Markl, Präsident der Max Planck Gesellschaft und ehemals auch Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft, stellt hierfür Thesen auf: 1. Wissenschaft ist eine Tätigkeit, die nachprüfbare Erkenntnisse über die Wirklichkeit hervorbringt. 2. Gegenüber bloßer Meinung oder dem Glauben aus Hörensagen muß sich eine Behauptung von wissenschaftlichem Anspruch dadurch auszeichnen, dass sie sich erstens überprüfen läßt und dass sie zweitens solch kritischen Überprüfungen standhält. 3. Herzhaft geäußerte Überzeugung, auch Hinweis auf bedeutende Meister, die sie teilen, oder auf überlieferte Lehrtexte (und sei es deren 23. Auflage) mag eine Feststellung bedenkenswert, auch, je nach dem, wer sie macht, vertrauenswürdig machen, mehr aber nicht. Bekenntnis begründet in der Wissenschaft keine Erkenntnis. 4. Die intellektuelle Respektlosigkeit in der Wissenschaft, zu der wir unsere Studenten erziehen müssen, ist der alleinige Garant dafür, dass Fehler ausgemerzt, Betrug durchschaut, Schlampigkeit korrigiert werden können. 5. Die Wissenschaft ist ein durch und durch selbstbezüglich verbundener Gemeinbesitz der ganzen Menschheit und daher auch für jeden einzelnen zu schwierig; zu schwierig auch, sie durch herostratischen Unfug zu gefährden. Diese Thesen scheinen für die angewandte Bauphysik zweitrangig zu sein. Wenn Erkenntnisse der Vergangenheit vergessen und stattdessen dubiose Richtlinien und Vorschriften offeriert werden, dann führt dies zu einem produzierten bautechnischen Chaos. Gerade der herostratische Unfug dominiert. Das Märchen Des Kaisers neue Kleider wird zur traurigen Wirklichkeit. Es wird mehr falsch als richtig gemacht; die Bauten sind die Leidtragenden, die tagtägliche Praxis des Bauens beweist es überall treten Fehler und Schäden auf. Dieses Durcheinander beim Bauen kann nur durch eine umfassende und rückhaltlose Aufklärung der technisch/wissenschaftlichen Zusammenhänge überwunden werden. Das Internet kann hier helfen und ist eine dankbare Waffe. Bäume wachsen nicht in den Himmel. Wann endlich kann sich das Bauen auf bewährte Grundlagen, auf schon lange herauskristallisiertes Erfahrungswissen stützen? Wann endlich wird die bautechnische Vergeßlichkeit überwunden? Prof. Dr.-Ing. habil. Claus Meier |
Die Seiten: |