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Die Heiztechnik ist nicht in der Lage, die Strahlung physikalisch richtig einzuordnen. Sie verharrt in den methodischen Regularien der für eine übliche Konvektionsheizung geltenden klassischen Wärmelehre und versucht nun, die Strahlung hier mit einzupassen. Strahlung ist jedoch eine elektromagnetische Welle und kann deshalb mit Wärmeleitung und Wärmeströmung nicht gleichgesetzt werden. Man begeht damit methodisch einen gravierenden Fehler. Dieser allgemeine Mißstand wird jedoch systematisch zu verschleiern versucht: dies wird anhand von Dokumenten untermauert. Zunächst wird zur Orientierung ein kurzgefaßter Text vorangestellt, der in Wohnung und Gesundheit 3/01 Nr. 98 erschienen ist. Humane Strahlungswärme Es gibt drei Möglichkeiten des Wärmetransportes: Die Wärmeleitung, die
Wärmeströmung oder Konvektion und die Wärmestrahlung. Die von einer Oberfläche ausgehende Wärmestrahlung, wie z. B. die Heizfläche einer Strahlungsheizung oder die Oberfläche eines Raumes, ist als Wärmestrahler eine elektromagnetische Welle, gleich dem sichtbaren Licht, der Radiowelle, den Röntgenstrahlen und gehorcht im Gegensatz zur Wärmeleitung quantenmechanischen Gesetzen, eben dem Planckschen Strahlungsgesetz. Dieses Strahlungsgesetz läßt sich nicht aus der klassischen Physik herleiten, sondern erfordert die Annahme quantenhafter Absorption und Emission elektromagnetischer Strahlungsenergie durch den Schwarzen Strahler [8]. Es mußte damals von Planck ein radikaler Bruch mit den klassischen Vorstellungen der Wärmelehre vollzogen werden. Somit läßt sich Strahlung physikalisch auch nicht mit den Mitteln der kinetischen Wärmelehre beschreiben [11]. Das Plancksche Strahlungsgesetz beschreibt nun die Intensität der elektromagnetischen Strahlung eines Schwarzen Körpers in Abhängigkeit von der Wellenlänge; das Strahlungsgesetz von Stefan und Boltzmann führt daraus abgeleitet zur Strahlungsleistung, die sich nun proportional zur vierten Potenz der absoluten Temperatur verhält (~ T4 ). Strahlung benötigt zum Wirksamwerden also lediglich eine Temperatur. Eine Temperaturdifferenz, wie sie bei der Thermodynamik erforderlich wird, ist bei der Strahlung also fehl am Platz. Dies drückt sich auch in der Dimension für die Strahlungsleistung aus (W/m²). Mit der Wärmestrahlung werden besonders günstige Wärmeleistungen erreicht, weil diese allein von der "absoluten Temperatur" abhängen. Damit fallen Unterschiede von z. B. 10 oder 15 K nicht groß ins Gewicht, wie dies beim klassischen Wärmeübergang der Fall ist. Eine Strahlungsheizung funktioniert allein durch eine temperierte Fläche und kann deshalb auch nicht mit einer üblichen Konvektionsheizung, die auf vorliegende Temperaturdifferenzen zwischen Heizkörper und Luft angewiesen ist, verglichen werden. Da Strahlung keine Luft, sondern nur massive Stoffe erwärmt (erst die erwärmten Oberflächen geben dann Energie an die Innenraumluft ab), ist bei einer Strahlungsheizung die Wandtemperatur immer höher als die Raumlufttemperatur. Dies hat Vorteile: Bei dem hygienisch notwendigen Luftaustausch wird dadurch viel Energie gespart. Auch werden Kondensatschäden (Schimmelpilzbildung) vermieden. Wer also Energie sparen und Schimmelpilze vermeiden will, wählt eine Strahlungsheizung! Bei vielen Bauten, besonders aber in der Denkmalpflege, hat sich die Temperierung durch eine Strahlungsheizung sehr bewährt [3]. Warum aber hat sich bei diesen vielen Vorteilen eine Strahlungsheizung noch nicht
endgültig durchgesetzt? Wegen der Vorstellung einer räumlich nur nach einer Seite hin gerichteten Strahlung wird vom "Schwarzen Strahler in den Halbraum" gesprochen (so z. B. in [2] und [5]). Sind als Konsequenz dieser Argumentation die Ergebnisse der Strahlungsgesetze halbiert worden, so ist dies nicht gerechtfertigt. Wenn eine Fläche gemäß dem Strahlungsgesetz Energie emittiert, dann strahlt sie eine bestimmte Energieleistung pro Flächeneinheit ab (W/m²), unabhängig von der Form der Strahlfläche (Kugelgestalt oder ebene Fläche). Die emittierte Leistung der Fläche ist in beiden Fällen gleich, nur die empfangenen Flächen erleiden durch die unterschiedliche Erreichbarkeit der emittierten Strahlen Reduzierungen. Bei einer Wandflächenheizung in einem geschlossenen Raum (Hohlraumstrahlung) allerdings erfolgen keine Reduzierungen. In Anlehnung an die klassische Thermodynamik werden bei der Strahlungsheizung Differenzen gebildet. Wärmestrahlung jedoch wirkt als elektromagnetische Welle und ist allein von der absoluten Temperatur abhängig, ist also immer positiv (+). Insofern ist es falsch, bei zwei gegenüberliegend angeordnete Temperaturstrahlern (z. B. Heizfläche und Wandfläche) die Strahlungsleistungen mit einem positiven (+) und einem negativen (-) Vorzeichen zu belegen. Diese Differenzbildung (T14 - T24 ) ist jedoch überall vorzufinden, z. B. in [1], [2], [4], [9], [10]. Man berechnet damit jedoch die Strahlungsbilanz einer Heizfläche, nicht aber die Summe der in den Raum strahlenden Energie. Bei einer Strahlungsheizung versagt dieses Modell der Differenzbildung, es führt zu absurden Ergebnissen. Was passiert, wenn zwei gleich große Strahlplatten oder sogar Strahlwände gegenüberliegend angeordnet werden, die beide das gleiche Temperaturniveau haben? Die Energieabgabe in Richtung des Raumes (und darauf kommt es ja doch an) würde bei der Differenzbildung dann zu Null werden - ein Unding. Ein solches Ergebnis muß falsch sein, denn immerhin strahlen beide Flächen recht deutlich. Werden die Temperaturen der beiden Flächen, sagen wir, auf 40 °C gebracht, so wird es für einen Menschen im Raum gewiß recht unangenehm warm - und doch wird für die beiden Heizflächen jeweils eine Wärmeabgabe von Null errechnet! Dies kennzeichnet in eindrucksvoller Weise die Unrichtigkeit einer Differenzbildung, beim Strahlungsaustausch wird mit der Strahlungsaustauschzahl also fehlerhaft gerechnet. Die bei einer Strahlungsheizung übliche Anwendung der Strahlungsaustauschzahl C1,2 [9]
beinhaltet sowohl die Halbierung der Strahlleistung als auch die Differenzbildung.
Insofern werden grundsätzlich zu niedrige Ergebnisse berechnet. Darüber hinaus werden
u.a. bei der Ableitung der Strahlungsausgleichzahl für zwei parallele Flächen, die im
übrigen auch in der DIN EN ISO 6946 von 1996 aufgeführt ist, gemäß [2] noch folgende
Randbedingungen angenommen [5], [6]:
Diese Randbedingungen müssen beachtet werden. Es ist zu vermuten, dass bei der in der Fachwelt doch allgemein angenommenen Gültigkeit dieser in der Literatur vorzufindenden Strahlungsaustauschzahlen (u.a. in [9]) man gar nicht ahnt, wie fehlerhaft man rechnen kann. Um die Wärmestrahlung den thermodynamischen Rechenmethoden anzupassen, wird zusätzlich noch die T4 -Differenz durch die Temperaturdifferenz T1 - T2 geteilt, um am Ende wieder analog der allerdings für die Strahlung nicht zutreffenden kinetischen Wärmelehre mit einer Temperaturdifferenz multiplizieren zu können. Quintessenz: Die langjährig angewendeten und damit auch fälschlicherweise als "bewährt" bezeichneten Formelansätze für die Berechnung der Strahlungsaustauschzahlen erweisen sich für die Beurteilung der wahren Strahlungsverhältnisse als logisch widersprüchlich; sie verstoßen gegen die elementaren Gesetzmäßigkeiten der Strahlungsphysik. Bemerkenswert ist, dass bei Anwendung der "praktizierten" Formeln stets alle errechneten Werte zu Ergebnissen führen, die zu niedrig ausfallen. Dies bedeutet neben einer Überdimensionierung der Anlage eine generelle Unterbewertung und damit Benachteiligung der Strahlungsheizung! Bei einer solchen Methodik braucht man sich dann auch nicht zu wundern, dass die Strahlungsheizung nicht die Geltung erreicht, die sie verdient. Es ist deshalb ernsthaft die Frage zu prüfen, inwieweit hier nicht grundsätzlich
umgedacht werden muß, damit bei der Installation von Heizungsanlagen die rechnerisch
produzierten Benachteiligungen der Strahlungsheizung der Vergangenheit angehören. Dieser Text machte schon vor der Veröffentlichung einigen Experten
Kopfzerbrechen, denen der Artikel zwecks Begutachtung zugeschickt wurde. Eine Firma für Haus- und Küchentechnik schreibt am 07. 01. 1999: Insofern teilen wir die Ansicht von Prof. Meier nicht, wonach Strahlung keine Luft erwärmt, sondern nur massive Baustoffe ... Ein pensionierter Fachhochschulprofessor und öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger schreibt am 05. 02. 1999: Die Kritik an der Strahlung in den Halbraum ist nicht berechtigt. Auch führt die Differenzbildung bei der Ermittlung der erforderlichen Strahlungsflächen bei der Beheizung eines Raumes durch eine Strahlungsheizung nicht zu absurden Ergebnissen, wie der Verfasser schreibt. Der Unterzeichnete weiß aus eigener Erfahrung, dass Flächenstrahlungsheizungen dann richtig dimensioniert sind, wenn sie nach den Dimensionierungsverfahren der Heizungstechnik ausgelegt werden. Dies trifft ebenso auf die Strahlungsaustauschzahl zu, bei der der Verfasser behauptet, dass diese wegen der Halbierung der Strahlungsleistung und Differenzbildung zu falschen Ergebnissen führen würde. Wegen der falschen bzw. unrichtigen Einschätzung der Auslegungsverfahren der Strahlungsheizung kommt der Verfasser schließlich zu Folgerungen, die dem Stand der Technik auf diesem Gebiet einfach nicht gerecht werden. Auch Prof. Bach vom Lehrstuhl für Heiz- und Raumlufttechnik (IKE) in Stuttgart
lieferte am 09. 06. 1999 eine Stellungnahme ab, in der es u. a. heißt: Abgesehen
davon, dass dieser Teil seiner Ausführungen für mich nicht nachvollziehbar ist, dürfen
seine Behauptungen über die Praxis in der Heiztechnik nicht unwidersprochen
bleiben. Und weiter wird geschrieben: Im Übrigen hat Herr Prof. Meier in
allen 5 Punkten die übliche Berechnung des Strahlungsaustausches und der dabei
verwendeten Randbedingungen falsch verstanden. Prof. Dr. C. Meier - Neuendettelsauerstr. 39 - 90449 Nürnberg Herrn Pfaffenwaldring 35 Nürnberg, den 29. 06. 1999 "Humane Strahlungswärme" Sehr geehrter Herr Prof. Bach, Nun werden Sie bemüht, um "Licht in das Dunkel" zu bringen. Dr. Schneider bat mich mit Schreiben vom 14.06., den Sachverhalt mit Ihnen abzuklären. Persönlich konnten wir uns auf dem BHKS/VDI-Symposium am 26. und 27. September 1991
auf der Wartburg bekannt machen und damals habe ich in meinem Referat auf die nachweisbare
Effizienzlosigkeit dicker Dämmungen hingewiesen. Heute wird dieser Unfug allgemein
vorgeschrieben. Wie Sie daraus ersehen können, setze ich mich auch kritisch mit
technischen Entwicklungen auseinander. Ausgehend von der römischen Hypokaustenheizung stellt sich die Frage, wie die Strahlungswärme von umschließenden Bauteilen rechnerisch erfaßt werden kann. Hierfür dient die Plancksche Strahlungsformel [1] und als Integral das Stefan-Boltzmannsche Gesetz [4]. Dabei müssen nun die zwei im Artikel aufgeworfenen Fragen geklärt werden:
Die Beantwortung dieser Fragen erfolgt u. a. auch in dem Ihnen vorliegenden Manuskript. Die Ableitung der Strahlungsausgleichszahl gemäß [6] und [8] habe ich unter Berücksichtigung der aufgeführten fünf Randbedingungen nachvollzogen und komme eben auch zu dem allseits bekannten Ausdruck. Diese Randbedingungen werden in [6] genannt und begrenzen die Einsatzmöglichkeit. Was habe ich da "falsch verstanden"? Sie empfehlen zur Lektüre den Rietschel/Raiß. Bei meinem Vordiplom im SS 59 an der TU Berlin bin ich noch von Prof. Raiß geprüft worden (Note: sehr gut); Sie sehen also, dass ich mich in Fragen der Heizung und Lüftung schon ein wenig auskenne. Über die Integrität von Prof. Raiß gibt es keine Zweifel, immerhin wurde er von Prof. Esdorn als ein Wissenschaftler charakterisiert, der sich stets dem höchsten Ziel, der Wahrheit, verpflichtet fühlte. Gehen wir deshalb in seinem Sinne an die Frage der Strahlungswärme heran. Ich finde in Rietschel/Raiß "Heiz- und Lüftungstechnik" 1958 auf Seite 351
unter "B. Strahlungswärmeaustausch" folgenden Satz: Dazu wäre folgendes zu sagen: 1. Bei der Ableitung der Strahlungsausgleichszahl wird nur die Reflektion, also die zurückkommende Strahlung berücksichtigt. Die absorbierte Strahlung geht bei der Ableitung verloren. Diese absorbierte Energie führt aber zur Temperaturerhöhung, so dass die Annahme konstanter Temperaturen fehlerhaft ist (s. Kommentar zur Randbedingung 1). 2. Es heißt, auch weitere Reflektionen seien zu betrachten. Aber nur "zur
Vereinfachung" könne man nach der ersten Reflektion abbrechen. Nun, mehrere
Reflektionen abzuleiten, führt zu einem Zahlensalat, der unüberschaubar wird. Man kommt
also damit nicht weiter. Die Zulässigkeit einer derartigen Vorgehensweise wird mit zwei
Argumenten begründet: 3. Für zwei "idealisierte" Fälle "unendlicher Ausdehnung" wird
eine exakte Lösung angegeben. Wann aber kommt dies vor? Mit freundlichen Grüßen Nun erarbeitete die VDI-Gesellschaft im Richtlinienausschuß VDI 6030 Auslegung von freien Raumheizflächen (Obmann Prof. Bach) einen Entwurf, zu dem eine Stellungnahme abgegeben wurde. In der Einspruchssitzung trage ich mein Begehren vor, man signalisiert Berücksichtigung. Bedeutsam ist nun, dass bei der weiteren Behandlung dieses Vorganges eine Anwesenheit meiner Person generell ignoriert wird, denn im Protokoll fehlt mein Name. Wenn dies die Methoden zukünftiger Richtlinienarbeit sind, dann besteht höchste Alarmstufe. Insofern wird es notwendig, meinen Brief vom 11. 02. 2000 an den Obmann des VDI-Auschusses vorzulegen: Prof. Dr. C. Meier - Neuendettelsauerstr. 39 - 90449 Nürnberg Herrn Nürnberg, den 11. 02. 2000 Sehr geehrter Herr Prof. Bach, Ich gehe davon aus, dass dies ein Versehen ist. Nach Erhalt des Protokolls am 16.12.1999 setzte ich mich sofort mit Herrn Funk telefonisch in Verbindung, machte ihn auf diesen Umstand aufmerksam und bat ihn, dies umgehend zu berichtigen und mir dann das vollständige Protokoll zuzusenden. Es geschah nichts. Ein erneutes Telefonat am 07.02.2000, entgegengenommen von Frau Wichmann, wollte er, weil abwesend, tags darauf erwidern. Bis heute geschah wieder nichts. Ich würde Sie dringend bitten, als Obmann des Arbeitskreises für ein ordnungsgemäßes Protokoll zu sorgen. In diesem Zusammenhang wären stichpunktartig die Inhalte meines Diskussionsbeitrages
in der o.g. Sitzung in Erinnerung zu bringen, die auch wesentliche Argumente meines
Einspruches vom 07. Oktober 1999 enthielten:
In der Sitzung haben Sie mir eine Antwort des Ausschusses auf meine Stellungnahme vom 07. Oktober 1999 zugesagt. Auch die Beantwortung der in meinem Brief vom 29.06.1999 gestellten Fragen sagten Sie mir auf der Einspruchssitzung am 9.12. zu. Ich darf Sie an diese beiden Dinge erinnern. Das Protokoll wurde nicht berichtigt, auch die beiden Dinge wurden nicht erledigt. Zwischenzeitlich wurde der Entwurf überarbeitet; Aus diesem Grunde schrieb ich dann den nachfolgenden Brief: Prof. Dr. C. Meier - Neuendettelsauerstr. 39 - 90449 Nürnberg Verein Deutscher Ingenieure Nürnberg, den 13. 11. 2000 Neues Gesamtmanuskript VDI 6030 Blatt 1 Auslegung von freien Raumheizflächen Sehr geehrte Herren, Mir liegt nur das Protokoll der Einspruchssitzung vom 09. Dezember 1999 in Stuttgart vor, zu der ich eingeladen worden bin und an der ich auch teilgenommen habe. Meinen Einspruch konnte ich dort vortragen, es wurde auch darüber diskutiert. Nur in dem Protokoll vom 09. Dezember, das ich am 16. Dezember erhielt, ist darüber nichts zu lesen, selbst meine Teilnahme ist aus dem Protokoll nicht zu ersehen. Diesen Mißstand beanstandete ich sofort nach Erhalt des Protokolls telefonisch beim Schriftführer Lars Funk und bat um Ergänzung. Es geschah nichts. Am 07. Februar 2000 wiederholte ich das Telefonat; ich sprach mit Frau Wichmann, die mir sagte, Herr Lars Funk sei nicht im Hause, würde aber am nächsten Tag zurückrufen. Es geschah wieder nichts. Darauf unterrichtete ich am 11. Februar brieflich Prof. Bach, schilderte den Sachverhalt und bat ihn, für ein ordnungsgemäßes Protokoll zu sorgen. Dieses Protokoll vermisse ich bis heute. Eine derart laxe Protokollführung kann nicht gutgeheißen werden und legt unmißverständlich skandalöse Zustände in der Richtlinienarbeit des VDI offen. Insofern ist es schon recht erstaunlich, dass ich nun die überarbeitete Fassung zugeschickt bekomme mit der Bitte, eventuell vorhandene Abweichungen vom Protokoll zu nennen. Da bei dieser Verfahrensweise mein Einspruch keinerlei Beachtung fand und völlig ignoriert wurde, obgleich er gravierende Mängel des Entwurfes VDI 6030 offenbarte, kann wohl davon ausgegangen werden, dass der Ausschuß sich für die physikalischen Naturgesetze der Strahlung und deren Umsetzung in den Richtlinien nicht für zuständig erklärt und weiter wie bisher einseitig, wenn nicht sogar wahrheitswidrig denkt und handelt. dass dabei der Kunde auf der Strecke bleibt, ist bei der Richtlinienarbeit im VDI offensichtlich zweitrangig und bei dem hohen Einfluß und Übergewicht der Industrie wohl dann auch verständlich. Es folgen jetzt sechs wesentliche Punkte, die im nachfolgenden Brief vom 25. 07. 2001
wiederholt werden. Das Schreiben endet dann mit den Worten: Meine Einwände sind physikalischer Natur und können nicht so ohne weiteres übergangen werden. Insofern lehne ich das Neue Gesamtkonzept VDI 6030 Blatt 1, Auslegung von freien Raumheizflächen ab. Die in der Vorbemerkung enthaltene Zielsetzung, dem Architekten den Zusammenhang zwischen Raumgestaltung und Erfordernissen der Heizflächen aufzuzeigen, wurde damit auch verfehlt. Mit freundlichen Grüßen Es wurde dann ein weiterer Entwurf zugeschickt, zu dem ich den zunächst letzten Brief schrieb: Prof. Dr. C. Meier - Neuendettelsauerstr. 39 - 90449 Nürnberg Verein Deutscher Ingenieure Nürnberg, den 25. 07. 2001 VDI 6030 Blatt 1 Auslegung von freien Raumheizflächen Sehr geehrte Frau Diana Wilhelm, Mit Schreiben vom 3. Juli 2001 schicken Sie mir nun die letzte Version der VDI-Richtlinie 6030 vom Juli 2001 mit dem Hinweis, dass der Entwurf in allen angesprochenen Punkten sorgfältig überarbeitet wurde. Der Vergleich zur Version Oktober 2000 zeigt, dass sich methodisch nichts geändert hat. Meine Einwände, die ich im Brief vom 13. 11. 2000 konkretisiert habe, sind nicht beachtet worden. Die auf Seite 18 erfolgte Klammerergänzung (mit Strahlungswirkung) unter 6 Auslegung von Raumheizkörpern kann ja wohl nicht ernst genommen werden, denn wenn eine Strahlungswirkung quantitativ berücksichtigt wird, dann muß im Manuskript wenigstens die Stefan-Boltzmannsche Formel erscheinen. Dieser Ausschuß weigert sich also weiterhin strikt, von den Vorzügen einer Strahlungsheizung bezüglich der Beseitigung von Strahlungsdefiziten überhaupt Kenntnis zu nehmen. Die sechs Punkte im Brief vom 13. 11. 2000 zeigen meine Bedenken sehr deutlich; mit dieser Richtlinie werden wahrheitswidrig Naturgesetze mißachtet, so dass man schon überrascht ist von der Überheblichkeit, mit der man die sachlich/technischen Sachverhalte behandelt. Rückfragen gibt es meinerseits nur in der grundsätzlichen Fragestellung, warum die Heiztechnik die anstehenden Probleme derart schwerfällig und uneinsichtig zu lösen versucht. Ein direkter Kontakt zu Prof. Bach hilft hier nicht weiter, denn meine Briefe vom 11. 02. 2000 und vom 29. 06. 1999, die die Problematik verdeutlichen, sind unbeantwortet geblieben. Auch der Verfahrensablauf dieser VDI-Richtinie 6030 zeigt, dass an bestehenden und festgefahrenen Vorstellungen konsequent festgehalten wird. Der Vollständigkeit halber wiederhole ich noch einmal meine Bedenken: 1. Die quantenmechanischen Grundlagen der Strahlung werden in der Richtlinie VDI 6030 völlig ignoriert. Immerhin geht es ja hier um die Beseitigung von Strahlungsdefiziten. Insofern ist es physikalisch falsch, mit thermodynamischen Regularien dieses Ziel erreichen zu wollen. Diese stimmen zwar für Konvektionsheizungen, nicht jedoch für Strahlungsheizungen mit ihren besonderen Beiträgen zur Raumtemperierung. Die Begründung dazu habe ich in meinem Einspruch vom 07. Oktober 1999 geliefert. Meine dortigen Ausführungen sind bisher nicht widerlegt worden nach den wissenschaftstheoretischen Regularien gemäß Raimund Popper gelten sie also. Das Ignorieren von Argumenten jedoch dient nicht der Sache. 2. Die besonderen Merkmale einer Strahlungsheizung unterscheiden sich wesentlich von den Merkmalen einer Konvektionsheizung. Erstere bewirken nur das Erwärmen von Materie. Luft wird durch Strahlung also nicht erwärmt. Dies führt zu grundsätzlich unterschiedlichen Rechenmethoden, denn Thermodynamik und Quantenmechanik sind klar zu unterscheiden. Zum Beispiel sind gemäß dem Behaglichkeitsprofil nach Bedford und Liese bei der Auslegung einer Heizungsanlage baupraktische Konsequenzen zu beachten, die in der VDI-Richtlinie keinerlei Berücksichtigung finden. Die Raumoberflächentemperaturen sind bei einer Strahlungsheizung höher als die Raumlufttemperaturen. Dadurch würden sich die in der VDI-Richtlinie oft angeführten kalten Fallströme bei einer Strahlungsheizung in warme Steigströme verwandeln. In der VDI Richtlinie wird immer nur von zu erreichenden Raumlufttemperaturen gesprochen, dabei würden ausreichende Wand- und Fensteroberflächentemperaturen, die nur durch eine Strahlungsheizung erzielt werden, die Behaglichkeitsdefizite verschwinden lassen. Bei einer Strahlungsheizung werden Wandtemperaturen von ca. 22°C und Fenstertemperaturen von ca. 19°C erreicht beste Voraussetzungen für die angestrebte Behaglichkeit. 3. Die VDI-Richtlinie definiert eine Behaglichkeitszone, die an der kalten Umfassungsfläche erst nach einem Meter beginnt, ansonsten erst nach 30 cm von der Wand. Die Beseitigung der Behaglichkeitsdefizite eines am Fenster stehenden Bewohners, dies wurde in der Debatte unter anderem als Begründung für die Notwendigkeit dieser VDI-Richtlinie vorgebracht, wird also überhaupt nicht erfaßt. Die kritischen Zonen werden also von vornherein ausgeklammert die typischen Nachteile einer Konvektionsheizung werden also genormt. Darüber hinaus gibt es für die Anforderungszonen dann noch unterschiedliche Anforderungsstufen:
Richtlinienmäßig wird also auch in der VDI 6030 eine Heizung klassifiziert, die zwar die Normheizlast deckt, jedoch die Behaglichkeitsdefizite nicht beseitigt.
4. Die komplizierten rechnerischen Verfahren in der VDI 6030 werden so filigran und umfangreich, dass die Praktikabilität nicht mehr gegeben ist. Verwirrung der Anwender ist die Folge. Durch den dann notwendigen oder vielleicht sogar auch beabsichtigten CD-ROM-Einsatz wird ein unwissendes Expertentum herangebildet, das die grundsätzlichen Zusammenhänge der Heizungstechnik gar nicht mehr sieht, erfaßt und versteht. Der Ingenieur degradiert sich damit zum Erfüllungsgehilfen von Vorschriften, Richtlinien und Normen, die dann auch noch fehlerhaft sind. 5. Auf jeden Fall müssen die juristischen Konsequenzen beachtet werden, die sich aus
der Anwendung der VDI Richtlinie 6030 ergeben. Nach BGB § 633 ist ein Werk so
herzustellen, dass es die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet
ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrage
vorausgesetzten Gebrauch aufheben und mindern. 6. Eine Heizung mit keinerlei Behaglichkeitsdefiziten (in der VDI 6030 Blatt 1 werden
deshalb hauptsächlich Strahlungsdefizite angesprochen) ist jedoch die Strahlungsheizung
selbst diese aber wird überhaupt nicht erwähnt. Insofern ergibt sich hier ein
Eldorado für juristische Auseinandersetzungen, denn dem Architekten wird mit dieser
Richtlinie nicht das bestmögliche und sauberste Heizungssystem angeboten. Immerhin sind
seit hundert Jahren die Strahlungsgesetze von Wilhelm Wien und Max Planck bekannt. Wann
endlich wird davon Kenntnis genommen, damit diese Erkenntnisse heizungstechnisch umgesetzt
werden? Meine Einwände sind physikalischer Natur und können nicht so ohne weiteres übergangen werden. Insofern lehne ich auch das Manuskript VDI 6030 Blatt1, Auslegung von freien Raumheizflächen vom Juli 2001 ab. Die in der Vorbemerkung enthaltene Zielsetzung, dem Architekten den Zusammenhang zwischen Raumgestaltung und Erfordernissen der Heizflächen aufzuzeigen, wurde damit auch verfehlt. Mit freundlichen Grüßen Mir ist auch ein Prüfbericht zugesandt worden, der die Leistung einer Wandstrahlungsheizung quantifiziert. Dabei treten kapitale methodische Fehler auf, die sich ausschließlich aus dem physikalischen Mißverständnis von der Wirkungsweise einer Strahlung ergeben. Dabei geht es weniger um die baupraktische Umsetzung der Wandstrahlungsheizung (hier gibt es ja unterschiedliche Systeme), sondern mehr um die technisch / wissenschaftliche Behandlung in Theorie und Praxis. Der Prüfbericht Nr. A96 S090.1031 der Prüfstelle HLK Stuttgart behandelt die Wandheizung meßtechnisch und hier offenbart sich das ganze Dilemma bei den verwendeten Rechenmethoden. Zu diesem Prüfbericht ist folgendes zu sagen: Im Prüfbericht steht: Dies sind die Umrechnungsfaktoren bei der Behandlung der Wärmeleistung nach thermodynamischen Gesichtspunkten mit der Abhängigkeit von Übertemperaturen. Dieses Vorgehen ist jedoch physikalisch falsch. Zum Prüfbericht Seite 2:
Die Wärmeleistung ergibt sich also fast proportional zur Übertemperatur (s. Zeile 10 ) und wird mit 7,65 W/m²K festgelegt (siehe oben). Dies ist falsch, denn die Strahlungsleistung hängt allein von den Oberflächentemperaturen ab. Zum Prüfbericht Seite 3:
Daraus ergibt sich die Strahlungsleistung bei CS = 5,67 W/m2K4
und e = 0,93:
Die Zeilen 13 und 14 wären die Strahlungsleistungen, die sich nach dem Strahlungsgesetz von Stefan und Boltzmann ergeben. Maßgebend sind dabei allein die Oberflächentemperaturen. Der Vergleich der Zeilen 13 (Halbraum) und 14 (Hohlraum) mit der Zeile 9 zeigt die
große Diskrepanz zwischen der Strahlungsleistung (quantenmechanische Gesetzmäßigkeiten)
und der hingerechneten Strahlungsleistung (thermodynamische
Gesetzmäßigkeiten). Die Unterschiede sind gewaltig:
Die Diskrepanz wird bei den niedrigen Vorlauftemperaturen (letzte Spalte) besonders
krass. Dies zeigt, dass gerade die Niedertemperaturstrahlungsheizungen
besonders effektiv sind, da hier die Übertemperaturen viel stärker reagieren
als die absoluten Oberflächentemperaturen. Zum Prüfbericht Seite 4: Dem Prüfbericht können auch Kontrolltemperaturen der linken und rechten
Wandtemperatur entnommen werden, die sehr nahe beieinander liegen und folgende
Durchschnittstemperaturen aufweisen (Seite 2):
Daraus ergibt sich die Strahlungsleistung bei CS = 5,67 W/m2K4
und e = 0,93
Dies wären die Strahlungsleistungen, die sich nach dem Strahlungsgesetz von Stefan und
Boltzmann für die übrigen Wände ergeben würden, abgeleitet nur aus den
Oberflächentemperaturen. Der Vergleich der Zeilen 13 (Halbraum) und 14 (Hohlraum) mit der
Zeile 9 zeigt selbst auch hier die Diskrepanz zwischen der Strahlungsleistung der übrigen
Wände (quantenmechanische Gesetzmäßigkeiten) und der hingerechneten
Strahlungsleistung der Heizwand (thermodynamische Gesetzmäßigkeiten).
Es zeigt sich, dass selbst die temperierten sonstigen Wände höhere Wärmeleistungen erbringen, als die nach DIN 4703/04 geprüfte eigentliche Heizwand. Allein diese Temperaturen reichen aus, um dem Raum ausreichend Strahlungswärme zuzuführen. Auch hier wird die Diskrepanz bei den niedrigen Vorlauftemperaturen besonders krass. Eine Niedertemperaturstrahlungsheizungn ist deshalb besonders effektiv. Der Prüfbericht offenbart sehr überzeugend die Unzulänglichkeiten in der meßtechnischen Behandlung einer Strahlungsheizung. Es ist blamabel, dass dafür noch Prüfgebühren verlangt werden. Strahlung wird systematisch falsch behandelt, nämlich thermodynamisch mit üblichen Übertemperaturen, und außerdem noch rigoros thermodynamisch niedergerechnet. Die in der Veröffentlichung Humane Wärme dargestellten Schlußfolgerungen werden somit nicht nur bestätigt, sondern noch weit übertroffen. Der Einfluß der Konvektionsheizungslobby bei der Formulierung von Normen für Strahlungsheizungen ist offensichtlich so groß, dass man sich nicht scheut, hier sogar manipulativ vorzugehen, nur um die bessere Konkurrenz niederzuhalten. Fehlinterpretationen in der Norm: Eine Proportionalität von Wärmeleistung und Übertemperatur ist für eine Strahlungsheizung nicht zutreffend. Der Autor des Buches Strahlungsheizung Theorie und Praxis,
erschienen im C. F. Müller Verlag Karlsruhe 1982, reagierte am 01. 08. 2001 auf die am
Anfang vorgestellte Veröffentlichung Humane Strahlungswärme und ging auf die
fünf Randbedingungen für die Strahlungsausgleichszahl, nachdem er auf verfeinerte
Methoden hingewiesen hat, wie folgt ein: Ihre Punkte 1 bis 5 sind
gegenstandslos. Wie man sieht, in der Heiztechnik ist die Strahlung mit den Planckschen Erkenntnissen tatsächlich ein riesiger Kloß im Hals der Fachingenieure man tut sich schwer. Es ist davon auszugehen, dass hier ein völliges Umdenken einsetzen muß. Nicht die Raumlufttemperatur ist im Rahmen der Heizbemühungen sicherzustellen und zu gewährleisten, sondern durch Einsatz einer Strahlungsheizung die Wandoberflächentemperaturen. Damit wird viel Energie gespart (geringere Raumlufttemperaturen) und der überall auftretende Schimmelpilz vermieden. Mit dem Hintergrundwissen dieser Informationen können Strahlungsheizungen nun besser verstanden und entsprechend ihrer quantitativen Zuordnung auch richtig bewertet werden. Prof. Dr.-Ing. Claus Meier |
Prof. Dr. Claus Meier erläutert die Vorzüge der Strahlungswärme aus
wissenschaftlicher Sicht. Strahlungswärme als energiesparende Heiztechnik Mit der Zivilisation entwickelte sich auch die Heiztechnik, mit der in unserem Klima während der Winterzeit thermisch behagliche Wohnverhältnisse geschaffen werden sollen. Strahlungswärme bedeutet eine Energieform, die physiologisch günstig bewertet und vom menschlichen Organismus als wohltuend empfunden wird. Seit Urzeiten nutzt und genießt der Mensch die Strahlungswärme der Sonne [1], [2]. Bei Strahlungsheizungen hat sich empirisch herausgestellt, dass sie energetisch wesentlich günstiger einzustufen sind als die Theorie dies voraussagt [3], [4]. Damit zusammenhängende Kosteneinsparungen sind ebenfalls mit auf der Guthabenseite zu verbuchen. Die unterschiedlichen Ergebnisse zwischen Theorie und Praxis werfen nun die Frage auf, inwieweit die bei einer Strahlungsheizung angewendeten Recheninstrumente einer kritischen Analyse standhalten können? 1 Die StrahlungsgesetzeDie von einer Oberfläche ausgehende Wärmestrahlung, wie z. B. die Heizfläche einer Strahlungsheizung oder die Oberfläche eines Raumes, ist als Temperaturstrahler eine elektromagnetische Welle, gleich dem sichtbaren Licht, der Radiowelle, den Röntgenstrahlen. Das Plancksche Strahlungsgesetz beschreibt nun die Intensität der elektromagnetischen Strahlung eines schwarzen Körpers in W/m²mm [5]. Daraus abgeleitet folgt das Strahlungsgesetz von Stefan und Boltzmann für die Strahlungsleistung in W/m². Die Formel hierfür lautet:
Für Temperaturen in °C wird dann geschrieben:
Das Strahlungsgesetz von Stefan und Boltzmann wird in der Abbildung 1 grafisch dargestellt.
Erläuterung der Abbildung 1: Für eine Oberflächentemperatur J (in °C) auf der unteren Skala oder T (K) auf der oberen Skala kann die sich daraus ergebende Stahlungsenergie in W/m² abgelesen werden. Ein Temperaturstrahler von z. B. 20 bis 30 °C (293 bis 303 K) strahlt immerhin mit rund 840 bis 950 W/m² bzw. mit einer Wärmemenge von 840 bis 950 Wh/m²h; dies ist für eine Fläche mit derart geringer Temperatur schon recht respektabel. Diese günstigen Wärmeleistungen werden erreicht, weil es sich hier um eine elektromagnetische Strahlung eines Schwarzen Körpers im Infrarotbereich handelt. Diese hängt allein von der "absoluten Temperatur" ab, dadurch fallen die Unterschiede von z. B. 10 oder 15 K nicht groß ins Gewicht. Eine Strahlungsheizung kann deshalb auch nicht mit einer üblichen Konvektionsheizung, die nur bei vorliegenden Temperaturdifferenzen zwischen Heizkörper und Luft funktioniert, verglichen werden. Da außerdem durch Erwärmung der umzuwälzenden Luftmengen, die dann auch noch durch den nötigen Luftwechsel ständig ausgetauscht werden müssen, viel Energie benötigt wird, erfordern Luftheizungen (Konvektionsheizungen) zur Schaffung einer ausreichenden Raumtemperatur gegenüber Strahlungsheizungen auch einen erheblichen Mehraufwand an Energie. Wer Energie sparen will, wählt deshalb eine Strahlungsheizung! Da Strahlung keine Luft erwärmt, sondern nur massive Baustoffe (erst die erwärmten Oberflächen geben dann über den Wärmeübergang Energie an die Innenraumluft ab),. werden Kondensatschäden (Schimmelpilzbildung) vermieden, da die Wandtemperatur immer höher als die Raumlufttemperatur ist. Das Strahlungsgesetz läßt sich nicht aus der klassischen Physik (Thermodynamik) herleiten, sondern erfordert die Annahme einer Emission und Absorption elektromagnetischer Strahlungsenergie durch den Schwarzen Strahler in Energiequanten. Diese Annahme gab den Anstoß zur Entwicklung der Quantentheorie. Es mußte damit von Max Planck ein radikaler Bruch mit den Vorstellungen der klassischen Wärmelehre vollzogen werden. Somit läßt sich Strahlung auch nicht mit den Mitteln der kinetischen Wärmelehre, die mit Temperaturdifferenzen operiert (2. Hauptsatz der Thermodynamik) beschreiben. Dies aber wird irrtümlicherweise in der Heizungstechnik praktiziert und führt demzufolge zu irregulären Ergebnissen [4]. 2 Praktizierte KorrekturenDie Heizungsbranche führt nun im Gegensatz zu den von Max Planck gefundenen Ergebnissen bei ihren Strahlungsberechnungen Korrekturen ein, die die Strahlungsleistung einer Strahlungsheizung gewaltig mindern [1]. Dies führt dann jedoch auch automatisch zu einer Überdimensionierung der Strahlungsheizung. 2.1 Strahlung in den HalbraumWegen der Vorstellung einer räumlich nur nach einer Seite hin gerichteten Strahlung wird vom "Schwarzen Strahler in den Halbraum" gesprochen (z.B. in [6], [7], [8], [9], [10]). Als Konsequenz dieser Argumentation werden die Ergebnisse der Strahlungsgesetze halbiert, es entfällt der Faktor 2 in den Strahlungsformeln. Dies aber ist nicht gerechtfertigt. Wenn eine Fläche gemäß dem Strahlungsgesetz Energie emittiert, dann strahlt sie eine bestimmte Energieleistung pro Flächeneinheit ab (W/m²), unabhängig von der Form der Strahlfläche (Kugelgestalt oder ebene Fläche) und der Lage der empfangenden Flächen. Die emittierte Leistung ist immer gleich. Die unterschiedliche Erreichbarkeit der empfangenen Flächen wird dann erst in einem zweiten Schritt mit der Einstrahlzahl j, die die "Verdünnung" für die empfangenden Flächen angibt, berücksichtigt. 2.2 DifferenzbildungBei der Strahlung wirken Wärmestrahlen als elektromagnetische Wellen. Sie sind allein abhängig von der absoluten Temperatur, sind also immer positiv (+). Wenn zwei gegenüberliegend angeordnete Temperaturstrahler vorhanden sind (z. B. Heizfläche und Wandfläche), hat man bei der Behandlung des Strahlungsaustausches in Anlehnung an die Differenzbildungen in der kinetischen Wärmelehre die Strahlungsleistungen jeweils mit einem positiven (+) und einem negativen (-) Vorzeichen belegt - und kommt so zur Differenzbildung [6], [7], [8], [9], [10]. Man berechnet damit jedoch die Energiebilanz einer Heizfläche, nicht aber die Summe der in den Raum strahlenden Energie. Bei einer Strahlungsheizung versagt dieses Modell der Differenzbildung, es führt zu absurden Ergebnissen. Was passiert, wenn zwei gleich große Strahlplatten gegenüberliegend angeordnet werden, die beide das gleiche Temperaturniveau haben? Die Wärmeabgabe würde bei der Differenzbildung dann zu Null werden - ein Unding. Ein solches Ergebnis kann nicht stimmen, denn immerhin strahlen beide Flächen recht deutlich. Werden die Temperaturen der beiden Flächen z. B. auf 40 °C gebracht, so wird es gewiß recht warm im Raum - und doch wird für die beiden Heizflächen jeweils eine "Wärmeabgabe" von Null errechnet. Dies kennzeichnet in eindrucksvoller Weise die Unrichtigkeit einer Differenzbildung. Thermodynamische Gedankengänge sind für die elektromagnetische Strahlung nicht übertragbar, beim Strahlungsaustausch wird also falsch gerechnet. 2.3 StrahlungsaustauschzahlDie Strahlungsaustauschzahl C1,2 [8], [9], [10] beinhaltet sowohl die Halbierung der Strahlleistung als auch die Differenzbildung. Insofern werden bei der Berechnung einer Strahlungsheizung grundsätzlich falsche Voraussetzungen angenommen. Darüber hinaus kommen noch weitere kritikwürdige Randbedingungen zum Tragen: 1. Es wird eine einmalige Reflektion berücksichtigt. Diese Einschränkung beschreibt einen Zeitpunkt, der eigentlich schon sofort vorbei ist. Mit der Lichtgeschwindigkeit einer elektromagnetischen Strahlung erfolgt bei einem Abstand von 10 m eine 30millionenfache Reflektion pro Sekunde, die solange anhält, bis die gesamte Strahlungsenergie absorbiert (schwarzer Strahler) und nach gewisser Zeit der Energieaustausch zwischen den beiden Flächen abgeschlossen ist (die Temperaturen gleichen sich an). Wenn alle Strahlung jedoch absorbiert wird, dann muß der Emissionsgrad mit 1 angenommen werden. 2. Es werden zwei gleich große und parallele Flächen angenommen. Bei der verallgemeinerten Anwendung der Strahlungsaustauschzahlen trifft dies selten zu. 3. Die seitlichen Strahlungsverluste werden zu Null. Inwieweit diese Randbedingung gesetzt werden kann, hängt vom Abstand der beiden Flächen ab. Um seitliche Strahlungsverluste vernachlässigen und dies einigermaßen rechtfertigen zu können, müssen die beiden Strahlflächen sehr eng beieinander liegen. In Praxis ist dies aber selten der Fall. 4. Die beiden Temperaturen T1 und T2 werden konstant angenommen. Diese Setzung entspricht nicht der Realität (s. Randbedingung 1). 5. Die beiden Emissionsgrade e1 und e2 werden konstant angenommen. Auch diese Setzung entspricht nicht der Realität (s. Randbedingung 1). Diese Randbedingungen lassen die allgemeingültige Einsatzfähigkeit der Strahlungsaustauschzahlen fast zu Null schrumpfen. Es ist sogar zu vermuten, dass bei der in der Fachwelt doch allgemein angenommenen Gültigkeit dieser in der Literatur vorzufindenden Strahlungsaustauschzahlen (u.a. auch in [8]) man gar nicht ahnt, wie fehlerhaft man rechnet. Unter Berücksichtigung genannter "Korrekturen" wird die Strahlleistung in der Fachliteratur wie folgt angegeben:
Dies ist die allseits bekannte und überall angewendete "Strahlungsformel", an ihr stimmt so ziemlich nichts. In der praktischen Anwendung wird dann noch zusätzlich der [ ]-Ausdruck mit den absoluten Temperaturen durch die Temperaturdifferenz (T1 - T2 ) geteilt, damit man am Ende wieder analog der allerdings nicht zutreffenden kinetischen Wärmelehre mit einer Temperaturdifferenz multiplizieren kann; hierfür wird dann jedoch meist die Temperaturdifferenz zwischen Heizkörper und "Luft" gewählt, wobei Luft ja doch nicht strahlen kann.
Bemerkenswert ist, dass bei Anwendung der "praktizierten" Formeln stets alle errechneten Werte zu Ergebnissen führen, die zu niedrig ausfallen. Dies bedeutet eine generelle Unterbewertung und damit Benachteiligung der Strahlungsheizung und damit eine Überdimensionierung der Anlage! Bei einer solchen Methodik braucht man sich dann auch nicht zu wundern, dass die Strahlungsheizung nicht die Geltung gewinnt, die sie verdient. Es ist deshalb ernsthaft die Frage zu prüfen, inwieweit hier nicht grundsätzlich umgedacht werden muß, damit bei der Installation von Heizungsanlagen die rechnerisch produzierten Benachteiligungen der Strahlungsheizung der Vergangenheit angehören. 3 SchlußfolgerungenStrahlungswärme ist das Gebot der Stunde. Schimmelpilze werden vermieden, da es zu keiner Kondensatbildung kommen kann. Physiologisch ist der Mensch auf Strahlungswärme ausgerichtet, seit Jahrtausenden. Strahlungswärme schafft energiesparend behagliche Wärme. Bedauerlicherweise wird die Strahlungswärme heizungstechnisch/rechnerisch benachteiligt und demzufolge sträflich vernachlässigt. Mit daran beteiligt sind Rechenmethoden, die durch Denkfehler und falsche Schlußfolgerungen entstanden sind. Elektromagnetische Strahlung (Strahlungsheizung) und thermodynamische Prozesse der kinetischen Wärmelehre (Konvektionsheizung) sind aus physikalischen Gründen gegenseitig nicht adaptionsfähig. Was hier bei einer Strahlungsheizung "berechnet" wird, sind Phantomrechnungen
mit absonderlichen Resultaten. Es ist in diesem Zusammenhang besonders anzumerken, dass
diese, aus der kinetischen Wärmelehre abgeleiteten Recheninstrumente nun auch in den DIN-
und EN-Vorschriften verankert werden. In DIN EN ISO 6946 werden diese falschen
Rechenansätze normmäßig festgeschrieben und in der EnEV 2000 sollen Normen zu allgemein
anerkannten Regeln der Technik erklärt werden [11]. Dies ist ein weiteres Indiz, dass
DIN/EN nicht die Interessen des Kunden, des Käufers, des Menschen berücksichtigt,
sondern sich den Interessen der Industrie unterwirft. Karl Steinbuch zitiert ein Kant-Wort
[12]: "Habe Mut, dich deines Verstandes ohne fremde Leitung zu bedienen". Gerade
in der Wissenschaft sollte dies zum Leitmotiv jeglichen Handelns werden. |
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Literatur:[1] Meier, C. (Hrsg.): Wärmeschutzplanung für Architekten und Ingenieure. Rudolf Müller Verlag Köln, 1995; 2 Bände mit insgesamt 1800 Seiten; (im Mai 1998 vom Markt genommen). [2] Eisenschink, A.: Falsch geheizt ist halb gestorben. 4. Auflage Gräfelfing, Technischer Verlag Resch KG, 1983. [3] Haartje, G.: Dunkelstrahlungsheizung. Heizungsjournal Dez. 1997, S. 36. [4] Eisenschink, A.: Strahlungsklima aus dem Türfutter. Sanitär- und Heizungstechnik 1981, H. 11, S. 1057. [5] Meyers Enzyklopädisches Lexikon. Bibliographisches Institut Mannheim, Wien, Zürich , Band 18, 1978, S. 747. [6] Lutz, P.; Jenisch, R.; Klopfer, H.; Freymuth, H.; Krampf, L; Petzold, K.: Lehrbuch der Bauphysik, Teubner Verlag Stuttgart, 3. Auflage 1994. [7] Bogoslowskij, V. N.: Wärmetechnische Grundlagen der Heizungs-, Lüftungs- und Kli-matechnik. VEB Verlag für Bauwesen, Berlin 1982. [8] Recknagel, H.; Sprenger, E; Hönmann, W.: Taschenbuch für Heizung und Klmatech-nik. München und Wien: R. Oldenbourg Verlag 1988/1989. [9] Reeker, J.; Kraneburg, P.: Haustechnik - Heizung, Raumlufttechnik, Werner Verlag Düsseldorf 1994. [10]Cerbe, G.; Hoffmann, H.-J.: Einführung in die Thermodynamik - von den Grundlagen zur technischen Anwendung, Hanser Verlag München. [11]Entwurf der "Verordnung über einen energiesparenden Wärmeschutz und eine energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden" (EnergiesparV) - Dez. 97: § 10 "Regeln der Technik". [12]Steinbuch, K.: Maßlos informiert. Die Enteignung unseres Denkens. Goldmann Sachbuch 11248, 11/1979. |
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Berücksichtigung der Speicherung beim k-Wert Die übliche k-Wert-Berechnung gilt nur für den Beharrungszustand, der in Realität nie vorliegt. Nur im Labor oder in der Klimakammer kann ein stationärer Fall simuliert werden, da nur dort gleich bleibende Lufttemperaturen erzeugt werden können. Außerdem ist die Sonneneinstrahlung zu beachten, die ebenfalls nur instationär zu behandeln ist. Der k-Wert beschreibt also nicht die Wirklichkeit, dies ist in [1], [2] und [3] erläutert worden. Die kostenlose Nutzung der absorbierten Solarstrahlung bei speicherfähigem Material und die damit zusammenhängende k-Wert Reduzierung infolge der eingespeicherten Energie kann durch einen effektiven k-Wert beschrieben werden. Der k-Wert-Bonus (wird vom gemäß DIN 4108 gerechneten k-Wert abgezogen) hängt weitgehend vom Wärmeeindringkoeffizienten b ab. Je größer das Raumgewicht und die Wärmeleitfähigkeit sind, desto größer wird der Wärmeeindringkoeffizient und damit die Speicherfähigkeit des Materials; desto größer wird dann auch der k-Wert-Bonus. Speicherung und Dämmung bilden also zusammen den erforderlichen Wärmeschutz. Es muss deshalb eine ausgewogene Konstruktion gewählt werden, die zwischen Speicherung und Dämmung ausmittelt. Die Berücksichtigung der Speicherung durch einen effektiven k-Wert wurde in [4] und [5] erläutert. Welche absorbierten Solarstrahlungen sind in etwa dabei anzusetzen? In Anlehnung an die Wärmeschutzverordnung 95 werden als Strahlungsangebot die dort angegebenen Werte übernommen. Es ergeben sich mit einem Absorptionsgrad von 0,6 dann absorbierte Strahlungswerte, die in der Tabelle 1 zusammengestellt sind: Tabelle 1:
Die in der Spalte 4 angegebenen Strahlungswerte werden in der Tabelle 2 berücksichtigt. Die kostenlose Nutzung der absorbierten Solarstrahlung und die damit zusammenhängende k-Wert Reduzierung (Bonus) infolge der eingespeicherten Energie führt zu effektiven k-Werten, die in der Tabelle 2 aufgelistet werden. Dabei wird auf folgendes aufmerksam gemacht: Die Tabelle ist in unterschiedliche Raumgewichte rho von 700 bis 2200 kg/m³ untergliedert. Für jeweils eine Gruppe dieser Raumgewichte können durch unterschiedliche Strangpressformen und unterschiedliche Mörtel auch unterschiedliche Wärmeleitfähigkeiten lambda in W/mK in Ansatz gebracht werden. Je nach Raumgewicht und Wärmeleitfähigkeit werden damit bei einer spezifischen Wärmekapazität von 0,28 Wh/kg K bestimmte Wärmeeindringkoeffizienten b erzielt, die von 5,2 bis 27,2 Wh0,5/m3 K reichen. Weiter werden dann 24 cm, 36,5 cm und 49 cm Mauerwerk unterschieden. Für jede dieser Mauerdicken wird der nach DIN 4108 gerechnete k-Wert in W/m2K und dann die je nach Himmelsrichtung Süden (S), Osten/Westen (O/W) oder Norden (N) unterschiedlichen effektiven k-Werte keff in W/m2K tabellarisch gezeigt. Tabelle 2: |
| Rohdichte ρ kg/m3 |
Wärmeleit- fähigkeit λ W/mK |
Wärmeein- dringkoeff. b Wh0,5/m3K |
Wandstärke d=24cm | Wandstärke d=36,5cm | Wandstärke d=49cm | |||||||||
| u | ueff | u | ueff | u | ueff | |||||||||
| S | O/W | N | S | O/W | N | S | O/W | N | ||||||
| 700 | 0,14 | 5,2 | 0,53 | 0,15 | 0,27 | 0,38 | 0,36 | 0,03 | 0,13 | 0,23 | 0,27 | 0,00 | 0,07 | 0,15 |
| 0,16 | 5,6 | 0,60 | 0,18 | 0,31 | 0,43 | 0,41 | 0,05 | 0,16 | 0,27 | 0,31 | 0,00 | 0,08 | 0,18 | |
| 0,20 | 6,3 | 0,73 | 0,25 | 0,40 | 0,54 | 0,50 | 0,09 | 0,22 | 0,34 | 0,38 | 0,01 | 0,12 | 0,23 | |
| 0,23 | 6,7 | 0,82 | 0,30 | 0,46 | 0,61 | 0,57 | 0,12 | 0,26 | 0,39 | 0,43 | 0,03 | 0,15 | 0,27 | |
| 0,30 | 7.7 | 1,03 | 0,41 | 0,60 | 0,78 | 0,72 | 0,19 | 0,35 | 0,51 | 0,55 | 0,08 | 0,22 | 0,36 | |
| 0,36 | 8,4 | 1,20 | 0,50 | 0,71 | 0,92 | 0,84 | 0,25 | 0,43 | 0,61 | 0,65 | 0,12 | 0,28 | 0,44 | |
| 800 | 0,16 | 6,0 | 0,60 | 0,17 | 0,30 | 0,43 | 0,41 | 0,04 | 0,15 | 0,26 | 0,31 | 0,00 | 0,07 | 0,17 |
| 0,21 | 6,9 | 0,76 | 0,25 | 0,41 | 0,56 | 0,52 | 0,09 | 0,22 | 0,35 | 0,40 | 0,00 | 0,12 | 0,24 | |
| 0,24 | 7,3 | 0,85 | 0,30 | 0,47 | 0,63 | 0,59 | 0,11 | 0,26 | 0,40 | 0,45 | 0,02 | 0,15 | 0,28 | |
| 0,26 | 7,6 | 0,91 | 0,33 | 0,51 | 0,68 | 0,64 | 0,13 | 0,29 | 0,43 | 0,49 | 0,03 | 0,17 | 0,30 | |
| 0,33 | 8,6 | 1,11 | 0,43 | 0,64 | 0,84 | 0,78 | 0,20 | 0,38 | 0,55 | 0,60 | 0,08 | 0,24 | 0,39 | |
| 0,39 | 9,3 | 1,27 | 0,52 | 0,75 | 0,97 | 0,90 | 0,26 | 0,46 | 0,65 | 0,70 | 0,12 | 0,30 | 0,47 | |
| 900 | 0,18 | 6,7 | 0,67 | 0,19 | 0,33 | 0,47 | 0,46 | 0,04 | 0,17 | 0,29 | 0,35 | 0,00 | 0,08 | 0,19 |
| 0,24 | 7,8 | 0,85 | 0,28 | 0,46 | 0,63 | 0,59 | 0,10 | 0,25 | 0,39 | 0,45 | 0,00 | 0,14 | 0,27 | |
| 0,27 | 8,2 | 0,94 | 0,33 | 0,52 | 0,70 | 0,66 | 0,13 | 0,29 | 0,45 | 0,50 | 0,02 | 0,17 | 0,31 | |
| 0,30 | 8,7 | 1,03 | 0,37 | 0,57 | 0,77 | 0,72 | 0,16 | 0,33 | 0,49 | 0,55 | 0,04 | 0,20 | 0,35 | |
| 0,36 | 9,5 | 1,20 | 0,46 | 0,68 | 0,90 | 0,84 | 0,21 | 0,41 | 0,59 | 0,65 | 0,08 | 0,25 | 0,42 | |
| 0,42 | 10,3 | 1,35 | 0,54 | 0,79 | 1,02 | 0,96 | 0,27 | 0,48 | 0,68 | 0,75 | 0,12 | 0,31 | 0,50 | |
| 1000 | 0,32 | 9,5 | 1,09 | 0,38 | 0,60 | 0,81 | 0,76 | 0,16 | 0,34 | 0,52 | 0,59 | 0,03 | 0,20 | 0,37 |
| 0,39 | 10,4 | 1,27 | 0,48 | 0,72 | 0,96 | 0,90 | 0,22 | 0,43 | 0,63 | 0,70 | 0,08 | 0,27 | 0,45 | |
| 0,45 | 11,2 | 1,42 | 0,56 | 0,82 | 1,08 | 1,02 | 0,28 | 0,50 | 0,72 | 0,79 | 0,12 | 0,32 | 0,52 | |
| 1200 | 0,44 | 12,2 | 1,40 | 0,51 | 0,78 | 1,04 | 1,00 | 0,23 | 0,47 | 0,69 | 0,78 | 0,07 | 0,29 | 0,50 |
| 0,50 | 13,0 | 1,62 | 0,64 | 0,94 | 1,23 | 1,11 | 0,28 | 0,54 | 0,78 | 0,87 | 0,11 | 0,34 | 0,57 | |
| 1400 | 0,52 | 14,3 | 1,58 | 0,57 | 0,88 | 1,18 | 1,15 | 0,26 | 0,53 | 0,79 | 0,90 | 0,09 | 0,34 | 0,57 |
| 0,58 | 15,1 | 1,71 | 0,64 | 0,97 | 1,28 | 1,25 | 0,31 | 0,60 | 0,88 | 0,99 | 0,12 | 0,39 | 0,64 | |
| 1600 | 0,55 | 15,7 | 1,65 | 0,58 | 0,90 | 1,22 | 1,20 | 0,26 | 0,54 | 0,82 | 0,94 | 0,07 | 0,34 | 0,59 |
| 0,68 | 17,5 | 1,91 | 0,71 | 1,08 | 1,43 | 1,41 | 0,35 | 0,68 | 0,99 | 1,12 | 0,15 | 0,44 | 0,73 | |
| 1800 | 0,70 | 18,8 | 1,95 | 0,70 | 1,08 | 1,45 | 1,45 | 0,34 | 0,68 | 1,00 | 1,15 | 0,12 | 0,44 | 0,74 |
| 0,81 | 20,2 | 2,14 | 0,80 | 1,21 | 1,61 | 1.61 | 0,41 | 0,78 | 1,13 | 1,29 | 0,18 | 0,52 | 0,85 | |
| 2000 | 0,76 | 20,6 | 2,06 | 0,72 | 1,13 | 1,52 | 1,54 | 0,35 | 0,71 | 1,06 | 1,23 | 0,12 | 0,46 | 0,79 |
| 0,96 | 23,2 | 2,38 | 0,89 | 1,34 | 1,78 | 1,82 | 0,48 | 0,89 | 1,28 | 1,47 | 0,23 | 0,61 | 0,97 | |
| 2200 | 1,2 | 27,2 | 2,70 | 1,02 | 1,53 | 2,03 | 2,11 | 0,58 | 1,05 | 1,50 | 1,73 | 0,31 | 0,74 | 1,16 |
Die Tabelle 2 zeigt für monolithische Wände effektive k-Werte, die durch den Solarbonus sogar auch gegen Null gehen können. Dies festzustellen wird besonders wichtig, da die bautechnische Entwicklung der Massivbauweise durch die unzutreffende stationäre Betrachtung nur in Richtung guter Dämmung mit kleinen Wärmeleitzahlen geht. Dies ist falsch, denn aus einem speicherfähigen Material, das besondere Vorzüge im Hinblick auf die Sorptionsfähigkeit und die Feuchte- und Temperaturstabilität aufweist, sollte kein "Dämmstoff" gemacht werden. Wärmeschutz bedeutet in unseren Breiten Dämmung und Speicherung. Deshalb ist der massive Bau gerade die ideale Kombination für einen hervorragenden Wärmeschutz. Leichthäuser sind bei uns fehl am Platz, die apparative Instrumentierung wäre zu groß und zu kostenträchtig. Bei Berücksichtigung der Speicherung werden bei Massivbauten die Ziele der Wärmeschutzverordnung dann "durch andere Mittel" erreicht und sogar übertroffen. Die rechnerische Berücksichtigung der absorbierten Sonnenenergie macht dies möglich. Dies hat für den Altbau deshalb besondere Bedeutung, da z. Zt. die "Notwendigkeit" (?) proklamiert wird, den Bestand infolge "schlechter k-Werte" energetisch "zu sanieren". Dies bedeutet die Verpackung mit Wärmedämmstoff, um niedrige k-Werte gemäß DIN 4108 berechnen zu können. Eine solche Rechnung gilt aber nur für den stationären Zustand, der bei massiven Außenwänden nicht vorliegt; somit stimmt also auch nicht die Berechnung, sie ist schlichtweg falsch. Ein solches Ansinnen würde der Dämmstoff-Scharlatanerie die Krone aufsetzen. Literatur [1] Meier, C.: Dämmen oder Speichern? Ist eine
nachträgliche Wärmedämmung von Außenwänden erforderlich? k-Wert Berechnung ist
falsch. bausubstanz 1999, H. 1, S. 40. |
Zur Rechtfertigung der eingeleiteten Energieeinsparbemühungen wird ständig auf die DIN (EN)-Normen verwiesen (z. B. Hauser in [37] - Pro, S. 12). Auf DIN-Normen ist jedoch sachlich kein Verlaß, denn es heißt dort: "Durch das Anwenden von Normen entzieht sich niemand der Verantwortung für eigenes Handeln. Jeder handelt insoweit auf eigene Gefahr". Auch BGH-Urteile verdeutlichen die Unverbindlichkeit von DIN-Normen. Das Bundesverwaltungsgericht hat im Meersburg-Urteil festgestellt, dass DIN durch "Vereinbarungen interessierter Kreise eine bestimmte Einflußnahme auf den Markt bezweckt. Den Anforderungen an Neutralität und Unvoreingenommenheit genügen sie deswegen nicht". Bei der festzustellenden Verordnungs- und Normenschwemme handelt es sich meist um "Vereinbarungen", keineswegs um Erkenntnisse, die ja die Grundlage von Wissenschaft sein sollten. Dadurch häufen sich die "genormten" methodischen und inhaltlichen Fehler - die Folge ist oft produzierter qualitativer und quantitativer Normungsmüll. Bei der Anwendung von DIN ist deshalb Vorsicht geboten. DIN-Normen sollten wegen der Fragwürdigkeit ihrer Entstehung einen möglichst geringen Stellenwert bekommen [32], [34], [41]. Wenn energiesparendes Bauen diskutiert wird, dann müssen zunächst
die theoretischen, methodischen und inhaltlichen Grundlagen behandelt werden. Beim Wärmetransport werden Wärmeströmung und Wärmeleitung
(Thermodynamik) sowie die Wärmestrahlung (Quantenmechanik) unterschieden. Eine Strahlung
erwärmt keine Luft, sondern nur Materie, also Körper und feste Bauteile. Wärmeleitung
und Wärmestrahlung können deshalb methodisch nicht einheitlich behandelt werden; beides
sind physikalisch zwei völlig unterschiedliche Bereiche [26], [44]. DIN-Normen (z.B. DIN
EN ISO 6946 und VDI-Richtlinien (z.B. VDI-6030) beachten dies allerdings nicht und
vermengen beides. |
![]() Abb. 1: Spektrale Intensitätsverteilung Hier wird die Intensitätsverteilung des Schwarzen Strahlers für niedrige Temperaturen (in °C) gezeigt, die bei der Strahlungsheizung (Strahlplatten) und bei der Strahlung von Wänden und Decken zur Anwendung kommen. Die Maxima der Strahlungsintensität sind klar erkennbar (Wiensche Gesetz). Das Spektrum des sichtbaren Lichtes von 0,4 bis 0,8 mm ist eingezeichnet. Die rechte Skala zeigt die numerische Größe der Strahlungsintensität für einen Hohlraumstrahler, die linke Skala für einen Halbraumstrahler; die halbe Größe resultiert aus der nicht gerechtfertigten Halbierung der experimentell in einem Hohlraum durch Max Planck festgestellten Strahlungsintensität [39]. Der Wellenlängenbereich eines Wärmestrahlers liegt etwa zwischen 3
und 30 mm. Das sichtbare Licht ist
"außen vor", so dass es sich bei dem technisch relevanten Temperaturbereich
ausschließlich um infrarote Temperaturstrahlung handelt. |
![]() Abb. 2: Wärmestrahlung Das Stefan-Boltzmannsche Strahlungsgesetz gibt die Strahlleistung in W/m² an. Für eine Oberflächentemperatur d kann die abgegebene Strahlungsenergie auf der linken Skala für einen "Halbraum", auf der rechten Skala richtigerweise die für einen Hohlraum (Vollstrahler) abgelesen werden. Ein Temperaturstrahler von z.B. 20 bis 30 °C (293 bis 303 K) strahlt als Halbraumstrahler mit einer Energieleistung von 420 bis 475 W/m2, als Hohlraumstrahler (Vollstrahler) dann realitätsnah immerhin mit rund 840 bis 950 W/m2. Diese günstigen Wärmeleistungen werden erreicht, weil es sich hier
um eine elektromagnetische Strahlung im Infrarotbereich handelt und diese hängt allein
von der "absoluten Temperatur" ab; damit aber fallen die Unterschiede von z.B.
10 oder 15 K nicht so groß ins Gewicht. Eine Strahlungsheizung kann deshalb auch nicht
mit einer üblichen Konvektionsheizung, die nur bei vorliegenden Temperaturdifferenzen
zwischen Heizkörper und Luft funktioniert, verglichen werden. Wer eine effektive und
physiologisch günstige Heizung wählen will, der entscheidet sich für eine
Strahlungsheizung [44]. |
![]() Abb. 3: Behaglichkeitsdiagramm Die Behaglichkeitstemperatur setzt sich aus der Raumlufttemperatur und der Wandtemperatur zusammen und liegt etwa in der Mitte beider Einzeltemperaturen [42]. Dabei ist zu unterscheiden: Bei der Konvektionsheizung ist die Raumlufttemperatur höher als die Wandtemperatur, bei der Strahlungsheizung dagegen niedriger - dies schließt Schimmelpilzbildung aus. Wird durch eine Strahlungsheizung die Innenoberfläche eines Raumes
erwärmt, dann ergeben sich dadurch insbesondere auch energetische Vorteile. Infolge der
höheren Strahlungstemperatur der Wände kann die Lufttemperatur niedrig gehalten werden.
Wenn man bedenkt, dass nach der Wärmeschutzverordnung bei einem 0,8 fachen Luftwechsel
die Innenraumluft innerhalb von 24 Stunden über 19 mal ausgetauscht wird, dann kann man
ermessen, welch großer energetischer Gewinn mit der Strahlungsheizung verbunden ist. |
| Infolge reduzierter Raumlufttemperaturen und eventuell niedrigerer
Luftwechselraten ergeben sich gegenüber der WSchVO 1995 absolute und relative
Einsparungen, die in der Tabelle 1 aufgeführt werden. Tabelle 1: Absolute (D qL in kWh/m²a) und relative (%) Minderungen des Lüftungswärmebedarfs bei Reduzierung der Lufttemperatur und der Luftwechselrate.
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Abb. 4: Konvektions- und
Strahlungsheizung
Eine Konvektionsheizung erwärmt Luft, die im Raum rotiert und
dadurch auch die Wand erwärmt - Strahlung dagegen erwärmt keine Luft, sondern nur
Materie - z.B. die Innenoberflächen eines Raumes. Bei einer Strahlungsheizung profitiert
also die Luft erst aus "Zweithand". Darüber hinaus muß noch stationär und
instationär unterschieden werden. Feuchteschäden und damit Schimmelpilzbildung durch
Kondensat sind nur bei einer Konvektionsheizung möglich, da die Wandtemperatur immer
niedriger als die Raumlufttemperatur ist (linke Seite). Dagegen wird bei einer
Strahlungsheizung (rechte Seite) eine Kondensatbildung an den Innenober- flächen
ausgeschlossen; da die Wandtemperatur immer höher als die Lufttemperatur ist. Auch der
grundsätzliche Unterschied der Temperaturkurven im Bauteil zwischen stationärer
Betrachtung mit konstanten Wärmeströmen (geradlinig) und instationärer Betrachtung mit
in Größe und Richtung unterschiedlichen Wärmeströmen (kurvenförmig) ist deutlich zu
erkennen. Vernünftig, sinnvoll, realitätsnah und gesund wäre eine Planungskonzeption,
die sich am Modell: "Instationär mit Strahlung" orientiert [29].
Dadurch werden bei gleichzeitiger Energieeinsparung Feuchte- und Gesundheitsschäden
vermieden. |
| 1.2 Das Fenster Das Fenster wird immer als "Wärmeloch" dargestellt. Dies stimmt
nicht. Eine wesentliche Bedeutung für die Energieeinsparung erhält der temporäre
Wärmeschutz, da hier in den kühleren und dunklen Nächten durch Rolläden, Klappläden
oder Jalousien der Wärmeschutz verbessert wird [21], [28].
Aber viel entscheidender ist die besondere Fähigkeit des Glases. |
![]() Abb. 6: Bewertetes Schalldämm-Maß Wenn von einen "Loch" in der Fassade gesprochen werden kann, dann ist es der Schall, der aus mechanischen Schwingungen und Wellen im Frequenzbereich menschlichen Hörens zwischen 16 und 20 000 Hz besteht. Für das Lautstärkeempfinden wird der Frequenzbereich zwischen 100 und 3200 Hz wichtig und deshalb bautechnisch berücksichtigt. Resonanzeinbrüche in diesem Bereich vermindern den Schallschutz und können auf zweierlei Art auftreten: die Resonanz der Einzelscheibe (Grenzfrequenz) - biegeweiche Scheiben von 4 mm oder darunter sind günstig - und die Resonanz der Fensterkonstruktion (Eigenfrequenz) als Masse-Feder-Masse-System - biegeweiche Konstruktionen durch großen Abstand der Scheiben sind günstig. Zusammenfassend wird das Schalldämm-Maß einer Fensterkonstruktion als Einzahlangabe charakterisiert [27]. Die Nichtbeachtung der beiden schalltechnischen Gesetze führt bei den von der Industrie angebotenen normalen Fenstern zu einem Mangel bei der Schalldämmung. Die Schalldämm-Maße liegen wegen der Resonanzeinbrüche bei 30 bis 32 dB. Deutlich ist der verbesserte Schallschutz zu erkennen, der aus der Vergrößerung der Scheibenabstände resultiert. Durch die parallele Skala der Resonanzfrequenz einer 2 x 4 mm Scheibe wird auch der physikalische Grund sichtbar. Der große Abfall der Schalldämmung bei geringen Scheibenabständen kommt durch Resonanzfrequenzen zustande, die noch in den Bewertungsbereich zwischen 100 und 3200 Hz fallen [27], [28], [44]. Quintessenz: Das altbewährte Kastenfenster mit den großen Scheibenabständen hat gegenüber den Isolierglasscheiben nicht nur energetische, sondern vor allem schalltechnische Vorteile. Was ein Kastenfenster schalltechnisch leistet, muß heute ein "Schallschutzfenster" übernehmen, das derart teuer ist, dass die öffentliche Hand hierfür sogar Zuschüsse gewährt. Diese Erkenntnisse sind seit langem bekannt, nur kümmert sich keiner darum, da Industrie und Wirtschaft den Ton angeben - und da geht es nicht um Qualität für den Kunden, sondern um Geschäfte mit dem Kunden. Deshalb gilt: Um Hörschäden zu vermeiden, muss auf ein schalltechnisch günstiges Fenster Wert gelegt werden und das ist das Kastenfenster. |
1.3 Die FeuchteDer Feuchteschutz hängt weitgehend vom Sorptionsverhalten der umschließenden Konstruktionen und der Innenoberflächen eines Raumes ab und ist sowohl für die Thermo- als auch für die Feuchtestabilität wichtig. Bei übermäßiger Feuchteproduktion (z.B. Kochen in der Küche, Duschen im Bad, viel Blumen und ein Aquarium im Wohnzimmer) nehmen sorptionsfähige Schichten (z.B. Kalkputz, Holzverkleidungen) die Feuchtespitzen auf und puffern diese ab; es findet ein Ausgleich der relativen Feuchten zwischen Raumluft und Wandoberfläche statt. Allerdings muß dann zur Entfeuchtung der Oberflächen wieder gelüftet werden. Kalte Außenluft, die im Raum erwärmt wird, ist mit 20 bis 30% rel. Feuchte recht trocken (s. Abbildung 9); diese saugt wie ein Schwamm aus den "feuchten" Innenoberflächen die Feuchtigkeit wieder heraus, eine normale Ausgleichsfeuchte pendelt sich wieder ein. Ist die Feuchteansammlung in der Wand groß, so muß wiederholt bzw. dauernd gelüftet werden. Ähnlich verhält sich eine speicherfähige Innenoberfläche auf thermische Spitzen. Erfolgt z.B. infolge der Sonneneinstrahlung durch Fenster eine Überheizung des Raumes, dann puffern absorptions- und speicherfähige Oberflächen die erhöhten Temperaturen ab, es findet ein Temperaturausgleich zwischen Raumluft und Wand statt. Fehlen sorptionsfähige Oberflächenmaterialien im Raum, dann muß mit hohem technischen Aufwand und viel Geld Ersatz für die nicht vorhandenen günstigen Materialeigenschaften geschaffen werden: Überheizung muß mit Kühlung, eine hohe Raumluftfeuchte mit einer Klimaanlage begegnet werden - beides zwar technisch machbar, aber für den Normalfall nicht empfehlenswert. Anschaffung und Betrieb wären zu kostenaufwendig. Bewährte massive Baustoffe (Vollziegel) wären die bessere Alternative. Zur Schadensvermeidung sollten im Interesse der Kunden nicht die äußerst kostenträchtigen Lösungen gewählt werden.
Schimmelpilzbildungen treten verstärkt auf. Verantwortlich dafür ist die Kondensatbildung auf der Innenoberfläche der Außenwände. Was sind die Ursachen hierfür? Die Aufnahmefähigkeit von Wasserdampf hängt von der Temperatur der Luft ab. Warme Luft kann mehr aufnehmen als kalte Luft. Kondensat entsteht immer nur dann, wenn Raumluft abgekühlt wird. Eine 20 °C warme Luft mit 60% rel. Feuchte enthält 10,5 g/m³ Wasserdampf. Wird diese Luft auf 12 °C abgekühlt, entsteht eine rel. Feuchte von 100%, die Luft ist gesättigt. Bei weiterer Abkühlung würde der überschüssige Wasserdampf kondensieren. Hier schon wird erkennbar, dass normale Raumluft bis 60% rel. Feuchte immerhin um rund 8 K abgekühlt werden kann, um Kondensat zu bilden. Dies widerlegt das Argument, bei Kondensatbildung sei vor allem der schlechte k-Wert und eine unzureichende Wärmedämmung mit zu geringer Oberflächentemperatur die Ursache. Dies ist eine wohldurchdachte und breitgestreute Mär der fanatischen Dämmstoffmaximierer. Kühle oder kalte Luft, selbst von 80%, enthält wenig Wasserdampf (3 bis 5 g/m³). Wird diese auf 20 °C erwärmt, dann wird daraus eine rel. Feuchte von rund 20 bis 30%. Diese Luft ist in der Lage, Flächen, die als Feuchtepuffer dienten, durch Feuchteausgleich wieder langsam zu entfeuchten. Im Bedarfsfalle muß mehrmals bzw. dauernd gelüftet werden. Dies ist der Grund, weswegen zur Entfeuchtung durchfeuchteter Wände immer im Winter gelüftet werden muß - und nicht im Sommer [16], [17], [18].
Da Kondensat nur bei einer Konvektionsheizung auftreten kann, beschränken sich die folgenden Ausführungen nur auf diese Heizungsart. Es wird der funktionelle Zusammenhang zwischen Außentemperatur, Innentemperatur, rel. Feuchte und dem k-Wert dargestellt. Bei einer Innentemperatur von 20 °C, einer Außentemperatur von -10 °C und einer relativen Feuchte von 60% genügt ein k-Wert von knapp über 2,0 W/m²K, um Oberflächenkondensat zu vermeiden. Dies bestätigt die in DIN 4108, Teil 2, Tab. 1 genannten Maximalwerte von 1,32 bis 1,56 W/m²K, die dort zur Vermeidung von Oberflächenkondensat gefordert werden. Zur Kondensatvermeidung sind also wirklich keine kleinen k-Werte erforderlich. Dies zeigt aber auch, dass auf die Schimmelpilzbildung der k-Wert kaum einen Einfluß hat; viel entscheidender ist die relative Feuchte der Raumluft: Bei diesem Beispiel tritt selbst bei einem k-Wert von 0,5 W/m²K noch Kondensat auf, wenn die rel. Feuchte auf über 85% ansteigt. Diese Feuchten aber werden bei ungenügendem Lüften leicht erreicht. Auch sogenannte Wärmebrücken führen bei normalen Raumfeuchten deshalb nicht zu Feuchteschäden [17], [18]. Von offizieller Seite wird die Wand energetisch ausschließlich
durch den k-Wert repräsentiert. |
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| Abb. 9: Wärme- und Feuchtestrom Bei einer Außenwand sollte Feuchte- und Wärmestrom immer gleichgerichtet sein, damit Feuchte nach außen entweichen und verdunsten kann (Abb. 9a). Die Sorptionsfähigkeit muß dabei für den gesamten Querschnitt gewährleistet sein, damit die Kapillarbewegung der Feuchtigkeit nicht gestört wird. Bei Schichtkonstruktionen ist dies meist nicht gegeben. Fassadenkeramik, diffusionsdichtere Außenputze oder sorptionsdichte Folien und Außenschichten verhindern diesen natürlichen Weg nach außen; es muß dann zwangsläufig nach innen entfeuchtet werden! Dies mindert jedoch das Wohlbefinden und die Behaglichkeit der Bewohner (Abb. 9b) [4]. |
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| Abb. 10: Monolithische und Schichtkonstruktion Konstruktionsschema Nr. 1 bei einer Wand ist die Notwendigkeit, dass die Festigkeit von innen nach außen abnimmt. Eine solche Konstruktion ist derart robust, dass fast jedes Innenraumklima verkraftet wird. Für die Dampfdiffusion wird die "Festigkeit" durch den m -Wert charakterisiert (nicht durch den sd-Wert, was fälschlicherweise immer geschieht). Bei einer Schichtkonstruktion muß aber auch die Sorptionsfähigkeit der einzelnen Schichten gewährleistet sein. Da dies jedoch kaum der Fall ist, muß das Raumklima zumindest trocken und warm sein. Wird das bewährte Konstruktionsprinzip der Festigkeitsabnahme von innen nach außen verlassen, muß mit Feuchteschäden gerechnet werden [4]. Anmerkung: Die Konstruktionshinweise gelten für eine bestimmte Diffusionsrichtung (vom hohen zum niedrigen Wasserdampfdruck in Pa), von warm nach kalt. Im Winter gilt damit die Richtung von innen nach außen, im Sommer dagegen von außen nach innen. Ein im Winter richtiger Schichtenaufbau ist, streng genommen, im Sommer falsch. Eine universelle, für das ganze Jahr geltende und richtige Konstruktion wäre die monolithische Konstruktion. Hier ist dann nur darauf zu achten, dass die drei Schichten Putz - Mauerteil - Putz einschließlich der Anstriche bauphysikalisch harmonieren |
![]() Abb. 11: Diskrepanz Rechnung - Verbrauch Es wurden für die Stadt Wedel neben den errechneten Energiebedarfswerten auch die Energieverbrauchsdaten der Stadtwerke statistisch ausgewertet. Abgesehen von den zum Teil großen Streuungen einzelner Daten wurden bedeutsame Trends in Form von Regressionsgeraden festgestellt, die besondere Aufmerksamkeit verdienen [1], [33]. Die Ergebnisse für zwei typische Bauweisen (Massivbauweise vor 1945 und Gebäude von 1977 bis 1988, die in die Periode der Wärmeschutzverordnungen fallen) sind ernüchternd. Bei den vor 1945 errichteten Massivbauten signalisiert die Rechnung einen höheren Bedarf als der tatsächlich anfallende Verbrauch. Es wird in Realität also weniger verbraucht, als die Rechnung ermittelt. Bei den von 1977 bis 1988 errichteten Gebäuden, die somit der Wärmeschutzverordnung unterliegen, gibt die Rechnung jedoch demgegenüber einen niedrigeren Bedarf an als der tatsächlich anfallende Verbrauch. Es wird in Realität also mehr verbraucht, als die Rechnung ermittelt. Es kann also mit dem k-Wert etwas nicht stimmen. |
![]() Abb. 12: Instationäres Verhalten In einem Manuskript, das allerdings die nicht zutreffende Auffassung zu verbreiten versucht, die Speicherfähigkeit der Wand spiele in der Praxis keine Rolle [6], wird auch eine 13.00 Uhr Temperaturkurve gezeigt. Gegenüber dem Beharrungszustand wird damit jedoch in der 24 stündigen Tag/Nacht - Periode ein eingespeichertes Energiepolster von rund 980 Wh/m² geschaffen. Dies ist ein recht ansehnlicher Betrag, der nun zusätzlich zur Verfügung steht und erst einmal verbraucht werden will. Gegenrechnung: Bei einem k-Wert von 1,51 W/m²K und einer Temperaturdifferenz von 22 K würde sich hier dann ein stationärer Wärmeverlust (in 24 Stunden} von knapp 800 Wh/m² einstellen, gegenüber dem Energiepolster ein kleinerer Betrag. Bei diesem Beispiel würde das instationäre Einspeichern von kostenloser Solarstrahlungsenergie durch die Außenwand den Transmissionswärmeverlust durch stationären Wärmestrom überwiegen; es ergibt sich energetisch ein Gewinn. |
![]() Abb. 13: Temperaturverteilung und Energiegewinn Die Absorption direkter und diffuser Solarstrahlung durch Außenwände wird sogar durch eine Forschungsarbeit des Instituts für Bauphysik bestätigt [14]. Die 15.00 Uhr Temperaturkurve zeigt gegenüber dem Beharrungszustand hier meßbare Temperaturunterschiede, die in der Tag/Nacht-Periode immerhin zu einer eingespeicherten Energie von rund 2190 Wh/m² führen. Gegenrechnung: Bei einem k-Wert von 0,46 W/m²K und einer Temperaturdifferenz von 34 K würde sich in 24 Stunden ein stationärer Wärmeverlust von rund 375 Wh/m² ergeben, gegenüber dem Energiepolster von 2190 Wh/m² ein "Mini - Betrag"; es wird immerhin die über fünffache Menge absorbiert. Bei diesem Beispiel würde das instationäre Einspeichern von Solarstrahlungsenergie durch die Außenwand den stationären Transmissionswärmestrom bei weitem überwiegen, es ergibt sich energetisch ein bedeutender energetischer Gewinn. Solarstrahlung kann also sehr wohl nutzbringend durch die Außenwand im Tag/Nacht-Rhythmus gespeichert werden. Die Notwendigkeit der Speicherung von Solarstrahlung im Sommer/Winter-Rhythmus besteht also überhaupt nicht und ist eine unnötige Investition (wie der Unsinn z.B. beim "Nullenergiehaus" mit einem 20m³ Langzeitspeicher!). Ist diese "Langzeitspeicherdiskussion" vielleicht nur ein Ablenkungsmanöver? |
Abb. 14 Energieeinsparung, wie sie ein Planer praktiziert
Äußerst wichtig für die Energiebilanz ist die Absorption direkter und diffuser Solarstrahlung durch Außenwände; hier wird zusätzliche, von außen kostenlos zur Verfügung gestellte Energie gewonnen und damit dem Energiekreislauf zugeführt. Tagsüber erfolgt ein Aufheizen der Außenwand mit Oberflächentemperaturen bis fast 30 °C, also weit über Außentemperatur (linkes Bild), während das Abkühlen (die Entladung) in der Nacht den Beharrungszustand (Geradlinigkeit der Temperaturkurve) keinesfalls erreicht. Es verbleibt also ein Rest an zusätzlich gewonnener Energie, die eben nur durch die Speicherfähigkeit der Außenwand sinnvoll und ohne apparativen Aufwand nutzbar gemacht werden kann (rechtes Bild). |
![]() Abb. 15 Instationäre Temperaturverteilung Der Temperaturgradient bedeutet eine Temperaturdifferenz Dd , bezogen auf eine Streckendifferenz Dx, zeigt die Richtung der thermischen Wärmeströme eines Bauteils an und verdeutlicht durch die Neigung des Temperaturgradienten die Größe des Wärmestromes [9], [33]. Allein schon optisch ermöglicht somit die Temperaturkurve eine qualitative Aussage über Größe (proportional zur Neigung) und Richtung des Wärmestromes. Die dargestellte Temperaturkurve kennzeichnet die "Entladungsphase" während der Nacht und zeigt einen Wärmefluß nach außen, aber auch einen Wärmefluß nach innen. Deutlich sind die in Größe und Richtung unterschiedlichen Wärmeströme erkennbar. Bei speicherfähigem Material wirkt sich die Nutzung der kostenlosen Solarenergie infolge Absorption durch die Außenwände energetisch sehr günstig aus. dass Solarenergie einverleibt wird, beweist der "Wärmebuckel", der über den beidseitig vorliegenden Lufttemperaturen liegt. Die hohe Temperatur in Wandmitte entsteht während der Sonnenscheindauer, indem die äußere Oberflächentemperatur weit darüber liegt. Wärme fließt immer vom höheren zum niedrigeren Niveau. In der "Speicherungsphase" fließt somit ein Wärmestrom von außen nach innen und wird "gestapelt"; sie steht dann als Energiereserve für die Entladungsphase in der Nacht zur Verfügung. Dies ist der bedeutsame Vorteil einer speicherfähigen, massiven Außenwand, da die Heizungsanlage dadurch entscheidend entlastet wird [29], [30], [33]. Der Gebäudewärmeschutz besteht also aus Dämmung und Speicherung. Immerhin wird in [2] bei der energetischen Bewertung einer Wand von der "gleichdämmenden" und "gleichspeichernden" Ziegelstärke gesprochen. |
Abb. 16: Instationär und
Stationär
Die Abfolge der mathematischen Behandlung der Fourierschen Wärmeleitungsgleichung wird hier grafisch gezeigt. (A): Ausgangspunkt ist die instationäre Betrachtung. (1): Der allgemeine Fall einer instationären Betrachtung behandelt die drei Wärmeströme in x-, y- und z-Richtung, die Solarstrahlung E und die Speicherfähigkeit der Außenwand als Funktion unter anderem der spezifischen Wärmekapazität c und des Raumgewichtes r . (2): Der vereinfachte Fall behandelt beim Wärmestrom dann nur eine Richtung, nämlich die von innen nach außen oder umgekehrt. (3): Es verbleiben also dadurch die Wärmestromdifferenz Dq, die absorbierte Solarstrahlung E und die dafür notwendige Speicherfähigkeit. (B): Die stationäre Betrachtung, der Beharrungszustand, ist ein Sonderfall. (4): Wird dieser eingeführt, so wird die Fouriersche Gleichung zu Null; man erhält die Laplace-Gleichung oder Potentialgleichung. Die einzelnen Summanden werden also selbst auch zu null. Dies bedeutet:
Nur unter diesen Voraussetzungen gilt der k-Wert für die Beschreibung des konstanten Transmissionswärmestromes q; der jedoch in Realität nie gegeben ist. Dies wird auch von Hauser in [11] bestätigt. Dort steht: "Folgendes ist vorauszuschicken: der k-Wert eines Bauteils beschreibt dessen Wärmeverlust unter stationären, d.h. zeitlich unveränderlichen Randbedingungen. Die Wärmespeicherfähigkeit und somit die Masse des Bauteils geht nicht in den k-Wert ein. Außerdem beschreibt der k-Wert nur die Wärmeverluste infolge einer Temperaturdifferenz zwischen der Raum- und der Außenluft. Die auch während der Heizperiode auf Außenbauteile auftreffende Sonneneinstrahlung bleibt unberücksichtigt". Präziser kann die einschränkende Gültigkeit des k-Wertes nicht beschrieben werden. Trotz dieser klaren Aussage bleibt Hauser nach wie vor einer der führenden "k-Wert-Dogmatiker". Da der Beharrungszustand bei Verwendung speicherfähigen Materials infolge der immer vorhandenen Solarstrahlung jedoch nie eintreten kann (was innen an Wärmestrom hineingeht, geht keineswegs außen wieder hinaus), ist der k-Wert nicht aussagefähig, die Berechnung fehlerhaft, der k-Wert reine Fiktion. Deshalb steht auch in [10]:"Beim Anheizen oder Auskühlen von Räumen oder bei
Sonnenzustrahlung liegen jedoch instationäre Verhältnisse vor, so dass diese durch die
Werte 1/L (oder R in m²K/W) und k (oder U in W/m²K) nicht erfaßt werden". |
![]() Abb. 17: Temperatur-Amplituden-Verhältnis Instationäre Verhältnisse wirken sich auch günstig auf die Behaglichkeitskriterien im Innenraum aus. Das Temperatur-Amplituden-Verhältnis (TAV) beschreibt die Dämpfung außenseitiger Temperaturschwankungen, während die Phasenverschiebung die gedämpften Temperaturschwankungen zeitlich nach hinten versetzt [10]. Je nach Baustoff ergeben sich recht unterschiedliche Ergebnisse. Ein TAV von 0,1 (20 K Außentemperaturschwankung wird innen mit 2 K Temperaturschwankung wirksam) werden etwa durch 20 cm Holz, 36,5 cm Leicht- und Gasbeton (in etwa auch durch massive Ziegel) und etwa 50 cm Schwerbeton erzielt. Wärmedämmstoff dagegen muß bei Abmessungen von etwa 12 bis 16 cm
(dies sind bereits effizienzlose und damit unwirtschaftliche Dämmstoffstärken) mit
Temperatur-Amplituden-Verhältnissen von 0,8 bis 0,9 belegt werden (eine
Außentemperaturschwankung von 20 K wird innen mit 16 bis 18 K Temperaturschwankung
wirksam). Reine Leichtkonstruktionen aus Dämmstoff führen zu einem ausgesprochenen
"Barackenklima". In solchen Fällen wird nun versucht, durch eine aufwendige und
kostenintensive technische Gebäudeausrüstung diese Mißstände zu
"bereinigen". Leichter (und billiger) wäre es, für die Außenkonstruktion
speicherfähiges Material zur Dämpfung und Pufferung vorzusehen. |
![]() Abb. 18: Abschotten von der Solarstrahlung Ein Wärmedämmverbundsystem verhindert die kostenlose Nutzung der Solarenergie durch eine Massivwand. Dies zeigt sehr anschaulich eine Forschungsarbeit des IBP [14]. Die besondere Temperaturverteilung der 13.00 Uhr Kurve eines WDV-Systems mit äußeren Oberflächentemperaturen von ca. 60°C läßt hier für die Massivwand lediglich die Speicherung von knapp 100 Wh/m²d zu; die Dämmung schafft gerade 30 Wh/m²d. Den Hauptanteil übernimmt mit ca. 720 Wh/m²d die 2 cm Putz- schicht. Die Massivwand wird also durch das WDV-System an der energiebringenden kostenlosen Speicherung der Solarstrahlung abgeschottet. |
Abb. 19: Simulationsmodelle ohne Solarstrahlung
Die durch Absorption zusätzlich gewonnene Solarenergie wird bei den dynamischen Simulationsmodellen nicht erfaßt, da von "instationären" Temperaturverläufen der angrenzenden Lufttemperaturen ausgegangen wird und nicht von den Oberflächentemperaturen der Außenwand, die infolge der Absorption wesentlich höher als die Lufttemperaturen sind. Die absorbierte Solarstrahlung wird also nicht berücksichtigt. Die Wand wird damit weiterhin stationär gesehen, es werden konstante Wärmeströme angenommen, es bleibt damit alles beim alten. Der k-Wert wird mit dieser fehlerhaften Behandlung wieder für gut gehalten. Dies bedeutet jedoch eine Täuschung des Kunden und der Verbraucher. Fragt man nach dem Grund für die konsequente Ignoranz dieser gesicherten Aussagen in [10], [30] und [33] sowie für den in der Bauphysik vorherrschenden k-Wert-Dogmatismus, so ist dieser in [8] zu finden, dort steht: "Diese Diskussionen (um den k-Wert) erscheinen in Kreisen echter Fachexperten überflüssig, weil der k-Wert bzw. der Wärmedurchlaßwiderstand seit Jahrzehnten in der Wärmetechnik und in der Heizungstechnik unumstritten und mit Erfolg verwendet worden war". Damit wird doch nicht die Richtigkeit bewiesen. In der Heiztechnik werden fehlerhafte Berechnungen (bei Massivbauten Überdimensionierungen) ausgeglichen durch größere Stillstandszeiten; auch werden für extreme Klimaverhältnisse damit Wärmepuffer geschaffen. Bei Leichtbauten jedoch treten durch die Unterdimensionierungen bedenkliche Diskrepanzen in der Heizenergieversorgung auf - und die sind schon jetzt zu registrieren. Der begangene Fehler ist zu glauben, den k-Wert auch für die quantitative Bestimmung des Heizenergiebedarfs heranziehen zu können. Dies aber muß aus den angegebenen Gründen zu fehlerhaften Ergebnissen führen. Skandalös wird es allerdings, wenn auf der Grundlage dieser falschen Berechnungen damit auch noch Bußgelder verbunden sind, wie sie in der EnEV vorgesehen sind. |
![]() Abb. 20: Effektive k-Werte von Ziegelkonstruktionen Hier werden die 36,5 cm dicken Konstruktionen vergleichend dargestellt. Die sechs Materialien mit völlig unterschiedlichen rechnerischen k-Werten konvergieren bei steigender absorbierter Solarstrahlung und laufen zwischen 110 und 120 W/m² in etwa zusammen. Der effektive k-Wert keff beträgt an dieser Stelle sogar Null oder darunter - das heißt, dass sich Energiegewinne einstellen würden. Bei einer durchschnittlich absorbierten Solarstrahlung von 60 W/m²
ergibt sich eine energetische Reihenfolge, die sich den k-Werten anpaßt, doch die großen
Unterschiede (k von 1.61 bis 0,41 W/m²K) werden stark gemildert. Abgesehen vom Vollziegel
liegen die erreichten keff Werte der übrigen Ziegelarten zwischen 0,15 und
0,45 W/m²K, eine Spanne, die im Reigen dieser unterschiedlichsten Ziegelmaterialien
durchaus als recht klein empfunden werden kann [25]. |
![]() Abb. 21: Effektive k-Werte von Ziegelkonstruktionen Die auch sehr stark vertretenden 49 cm Außenwände werden hier zusammengefaßt. Es zeigt sich, dass die völlig unterschiedlichen Ziegelmaterialien mit rechnerischen k-Werten zwischen 1,29 und 0,31 W/m²K durch den Einfluß absorbierter Solarstrahlung energetisch stark zusammenrücken. Bei einer absorbierten Solarstrahlung etwa zwischen 100 und 110 W/m² gleichen sich die keff Werte an; diese Werte kommen sogar unter Null zu liegen und signalisieren damit generelle Energiegewinne. Bei einer absorbierten Solarstrahlung von 60 W/m² rücken die keff Werte recht eng zusammen und liegen, abgesehen vom Vollziegel, zwischen 0,1 und 0,3 W/m²K. Dies ist ein Ergebnis, das die "rechnerische k-Wert-Minimiererei" doch stark relativiert. Es sollte sich zum Gemeingut der Baufachleute herauskristallisieren, dass monolithische Massivwände als Außenhaut durchaus vernünftige und attraktive Ergebnisse liefern - in energetischer, aber auch in bauphysikalischer Hinsicht [44]. |
![]() Abb. 22: k-Wert-Funktion Wird die Fehlerhaftigkeit des k-Wertes einmal außer acht gelassen, dann gilt eine k-Wert- Berechnung nach DIN 4108 ausschließlich für den Beharrungszustand, also nur für stationäre Verhältnisse. Die dafür geltende Formel zur Berechnung des k-Wertes beschreibt mathematisch gesehen eine Hyperbel [24], [29]. Das Typische einer Hyperbel ist: 4 bis 6 cm Dämmstoff erbringen eine große k-Wert-Verbesserung, dagegen bedeutet eine Dämmung ab 8 bis 10 cm eine nur noch sehr geringe zusätzliche Verbesserung, also kaum noch eine zusätzliche Energieeinsparung. Bei kleinen Dämmstoffdicken liegt noch eine hohe Effizienz vor (mit kleinem Aufwand wird ein großer Nutzen erzielt). Bei großen Dämmstoffdicken jedoch liegt nur eine geringe Effizienz vor (mit großem Aufwand wird nur ein sehr kleiner Nutzen erzielt). Die Tangente gibt den Grenzwert der Effizienz für einen k-Wert an [19]. Merksatz: Die k-Wert-Verbesserung verhält sich umgekehrt
proportional zur Dämmstoffdicke - eine Folge der Hyperbelform (im Gegensatz zum
Dämmstoffumsatz, der sich proportional zur Dämmstoffdicke verhält - zur Freude der
Dämm-Industrie). |
| Mit einem Dämmstoffpreis von 2,50 DM/m²cm und den
Vorgaben der Wärmeschutzverordnung 1995 heißt dieser Effizienzverfall für eine
Leichtwandkonstruktion in Mark und Pfennig (bei Heizölkosten von 0,80 DM/l): 5 cm Dämmstoff (12,50 DM/m²) bedeuten Heizkosten von 4,80 DM/m²a
(Konstruktionsfläche), Fazit: Eine Verdoppelung des Aufwandes bewirkt die Halbierung des Nutzens. Werden die Differenzbeträge betrachtet, so ist festzustellen: Zeile 2: 12,50 DM/m² Mehrkosten reduzieren die Heizkosten um 2,40
DM/m²a, Man muß also immer mehr Geld für Dämmstoff ausgeben, um dafür immer weniger an Heizkosten einzusparen. Diesen Widersinn muß sich ein jeder erst einmal wirklich klarmachen; es geht wirklich an den Geldbeutel des Kunden. Die Unwirtschaftlichkeit wird beim "heutigen Anforderungsniveau" zum Normalfall. Trotzdem werden für Niedrigenergie- und Passivhäuser 40 bis 60 cm Dämmstoff empfohlen. Da eine Dämmstoff-Massierung energetisch nichts bewirken kann, also auch keine zusätzliche Energie eingespart wird, können natürlich bei dieser Nutzlosigkeit dann auch keine zusätzlichen CO2-Minderungen erzielt werden. Das vorgegebene Ziel einer Umweltentlastung ist nur eine Mär. Es mutet dann wie Hohn an, diese unsinnigen Konstruktionen als "Energie effizientes Bauen" zu bezeichnen. Um jedoch den Bauschaffenden die nicht vorhandenen
Energieeinsparungen glaubhaft zu machen, wird auf diesem Gebiet unvorstellbar viel
geflunkert, Mogelpackungen beherrschen die Szene. Große prozentuale Gewinne werden
präsentiert, die jedoch bei Kenntnis der absoluten Zahlen zu einem Nichts
zusammenschrumpfen. Die obige letzte Zeile erbringt auf dem Papier immerhin
50% Energieeinsparung! [44]. |
![]() Abb. 23: Primärenergieverbrauchskurve Wie ist das hier offerierte "Minimum" zu beschreiben? [12]. Die Abszisse kennzeichnet den durch die Dämmstoffdicke d charakterisierten Materialaufwand (Kosten), die Ordinate zeigt den durch den k-Wert repräsentierten Nutzen, den Energieverbrauch (besser "-bedarf", da gerechnet wird). Die Kurve setzt sich zusammen aus einer Hyperbel (Energiebedarf), einer Geraden (Herstellungsenergie für Dämmstoff) und einem konstanten Wert, der allerdings auf die Lage des Minimums keinerlei Einfluß hat; schon allein dies scheidet das Minimum als Maß für Effizienz, für Wirtschaftlichkeit, aus. Allein durch die Überlagerung der Hyperbel mit der Geraden entsteht ein Minimum. Es ist deutlich erkennbar, dass eine Dämmung über 6 bis 8 cm kaum mehr einen zusätzlichen Nutzen erbringt. Viel Dämmstoff einzubauen, ist also im höchsten Grade ineffizient. Im Knickpunkt der Hyperbel geht das energie- und kostensparende Bauen in das energieverschwendende und kostenverteuernde Bauen über. Superdämmungen bedeuten energetischen Betrug. Der Begriff "Minimum" ist ein typischer Fall von
sophistischer Argumentation. Es ist deshalb wiederum ein kapitaler Denkfehler, wenn es
dann in [7] heißt: "Dieser Minimumpunkt repräsentiert den
wirtschaftlich optimalen Wärmedurchlaßwiderstand". Dieser Irrtum geistert durch
alle "Wirtschaftlichkeitsüberlegungen". Minimum und Effizienz sind zwei
unterschiedliche Begriffe und bedeuten etwas völlig Unterschiedliches. |
Abb. 24: Minimum oder
Effizienz
Das Minimum ist die Stelle des "geringsten" Ordinatenwertes. Der Abszissenwert (Dicke der Dämmung) interessiert bei der Ermittlung des Minimums weniger, eine Aussage über den erforderlichen Aufwand wird also nicht gemacht. Am Anfang der Kurve wird mit wenig Aufwand noch ein großer Nutzen erzielt (steiler Abfall); dieser Nutzen wird aber immer geringer und am Punkt des Minimums erbringt ein zusätzlicher Aufwand überhaupt keinen zusätzlichen Nutzen mehr. Danach aber wird die Sache widersinnig. Bei weiterem Aufwand wird weniger als vorher erreicht, die Kurve steigt wieder an; eine Lösung in diesem Bereich bedeutet grenzenlose Täuschung und Verdummung der Kunden. Das Minimum kennzeichnet also den Punkt, an dem der Widersinn der Entscheidungen beginnt und ist deshalb keinesfalls ein Punkt "optimaler Wirtschaftlichkeit" [19]. Aber gerade diesem Irrtum unterliegt Eicke-Hennig (IWU-Darmstadt) und Feist (Passivhaus-Institut Darmstadt), wenn sie "diesen Bereich" der Baufachwelt mit der Begründung empfehlen, eine 3%ige bzw. 5%ige Abweichung sei annehmbar. Derart Widersinnigeres gibt es nicht. Statt Minimumsphilosophie muß die Effizienz gelten. Hinweis: Die nicht vorhandene Wirtschaftlichkeit liegt an der
Effizienzlosigkeit kleiner k-Werte und diese wiederum am zu geringen Nutzen, nicht aber am
zu hohen Aufwand, wie oft gemeint und behauptet wird. Dieser geringe Nutzen ist
bekanntermaßen und unwiderlegbar funktionell-mathematisch bedingt, daran gibt es nichts
zu deuteln [19], [22]. |
| Energieausbeute einer 0,1 W/m²K Differenz Die quantitative Bedeutung des k-Wertes wird arg überschätzt. Das gegenseitige Ausmanövrieren mit k-Werten oder das Unterbieten um Minibeträge (z.B. für die Dachfläche statt bisher 0,3 W/m²K nun in der WSchVO 95 0,22 W/m²K) erzielt kaum energetische Vorteile, erzwingt jedoch gewaltige investive Mehrkosten. Eine Verbesserung um 0,1 W/m²K erbringt für 100 m² Außenfläche:
Eine Verbesserung um 0, 1 W/m²K erfordert
Der Effizienzabfall kleiner k-Werte ist gewaltig: Die sich daraus ergebende zwangsläufige Zwecklosigkeit von "Superdämmungen" liegt an der Tragik der Hyperbel. Kleine k-Werte dienen also nur der Umsatzsteigerung, kaum der immer ständig geforderten Energieeinsparung [44]. Dämmstoffmassierung bedeutet letztendlich Betrug am Verbraucher. 1.5 Lüftung und LuftdichtheitDie Luftdichtheit der den Innenraum umgebenden Bauteile (Wand, Decke) wurde schon seit jeher gefordert. Neben den eventuellen Zugerscheinungen war dies notwendig, um Kondensat in der Konstruktion infolge Abkühlung der nach außen strömenden warmen Innenraumluft zu vermeiden. Bei Massivbauten ist die Luftdichtheit gewährleistet (verputzte Außenwand und Massivdecke). Bei Skelettbauten jedoch läßt sich eine vollkommene Luftdichtheit konstruktiv/technisch nur schwer herstellen. Deshalb war es bei der Leichtbauweise bisher Stand der Technik, belüftete Konstruktionen zu wählen, damit eventuelles Kondensat ab- und weggelüftet werden konnte (hinterlüftete Wand- bzw. belüftete Dachkonstruktionen). Mit der "Abschaffung" der belüfteten Konstruktion durch praxisfremde, gewinnorientierte Bauphysiker entstehen bei Leicht- und Skelettkonstruktionen infolge der konstruktiv nicht zu vermeidenden Luftundichtheit Feuchteschäden durch Luftströmung. Dies macht die unbelüftete Leicht- und Skelettkonstruktion insgesamt mehr als fragwürdig. Anstatt nun bei solchen "windigen" Konstruktionen zwecks Schadensvermeidung zur belüfteten Konstruktion zurückzukehren, wird in alter Manier (ein Fehler wird durch einen zweiten Fehler zu beheben versucht) die "Luftdichtheitsprüfung", die Messung der Luftdichtheit mit Blower-Door, geboren. Zur Begründung werden die damit zusammenhängenden Energieverluste, nicht aber die zu erwartenden Feuchteschäden genannt. Hier geschieht Verschleierung der tatsächlichen Gründe durch Informationsselektion, denn die durch Luftundichtheit entstehenden Energieverluste sind vernachlässigbar klein. |
![]() Abb. 25: Luftdichtheit senkt den Energieverlust Die Wärmeschutzverordnung 95 berücksichtigt einen 0,8 fachen Luftwechsel, dies entspricht einem stündlichen Luftvolumenstrom von 2 m³/m² Wohnfläche (VL = 0,8 V und AN = 0,32 V). Diese 2 m³ lassen eine eventuelle Luftundichtheit der Außenhülle energetisch wirklich kümmerlich erscheinen. Eine Luftundichtheit, die z.B. einen Luftvolumenstrom von 15 m³/h nach sich zieht [40], entspricht nach der Wärmeschutzverordnung genau dem vorgesehenen Luftvolumenstrom für 7,5 m² Wohnfläche; energetisch gesehen also überhaupt keine Katastrophe. Wenn keine Feuchteschäden entstünden, würde damit sogar eine Grundlüftung gewährleistet werden, wie dies in früheren Jahren bei den undichten Fenstern der Fall war. Insofern bedeutet z.B. der Slogan "Luftdichtheit senkt den
Energieverlust", mit dem Büros für die "Blower-Door-Messung" werben, eine
bewußte (oder aus Unwissenheit unbewußte) Irreführung des Kunden. Allerdings eröffnet
sich hier ein vielversprechender Markt, der bei Beachtung der "allgemein anerkannten
Regeln der Technik" erst gar nicht entstehen würde. Dieser Markt wird nun auch noch
vom Verordnungsgeber in der EnEV unterstützt und gefördert, indem bei einer Blower-Door
Messung irrigerweise reduzierte Luftwechselraten und höhere k-Werte "zulässig"
sind. |
![]() Abb. 26: Molliersche Diagramm Das Molliersche Diagramm, das in jedem Heizungslehrbuch enthalten ist, zeigt die naturgesetzlichen Zusammenhänge zwischen Temperatur (°C), rel. Feuchte (%), Wasserdampfgehalt (g/kg tr.L.) und Wärmeinhalt (Wh/kg tr.L.) [44]. Besonders wichtig wird der Umstand, dass feuchte Luft als wesentliche Voraussetzung für Kondensatschäden besonders viel Energie besitzt. Eine Raumluft mit 20°C und 50% rel. Feuchte enthält 10,8 Wh/kg tr.L. Wird nun diese Luft ausgetauscht (5°C und 80 % rel. Feuchte mit einem Wärmeinhalt von 4,4 Wh/kg tr.L.), so muß für die frische Außenluft eine zusätzliche Energie von (10,8 - 4,4) = 6,4 Wh/kg tr.L. aufgebracht werden. Wird dagegen nicht gelüftet und die rel. Feuchte der 20°C warmen Raumluft steigt dadurch auf z.B. 90% an (Wärmeinhalt 14,9 Wh/kg tr.L.), so wird dafür eine Energie von (14,9 - 10,8) = 4,1 Wh/kg tr.L. erforderlich. Dies sind immerhin 64% der für frische, kalte Außenluft notwendigen Energie. Wird nun diese feuchte Luft hinausgelüftet, dann wird damit viel mehr Energie verbraucht als bei rechtzeitiger Lüftung; dies geschieht z.B. auch bei der Stoßlüftung. Damit aber ein Ansteigen der Feuchte vermieden wird, muß permanent, muss stetig gelüftet werden - das "undichte Fenster" war damit energetisch die einzige kostengünstig richtige Lösung. Fazit: Nichtlüften bedeutet Energieverschwendung, spart also keine
Energie, sondern verbraucht sie. |
| 2 Widersprüche in der
Energieeinsparverordnung Die Energieeinsparverordnung soll dafür sorgen, noch mehr Energie einzusparen. Die methodischen Fehler der bisherigen Wärmeschutzverordnungen werden jedoch nicht bereinigt, so dass weiterhin nur ein diffuses, schwammiges Gebilde herauskommt. Hier sei besonders auf [41] hingewiesen. 2.1 Methodische und inhaltliche Mängel Die Ermächtigungsgrundlage zum Erlaß der Wärmeschutzverordnungen und der EnEV, das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), enthält im § 5 (1) das Wirtschaftlichkeitsgebot, im § 5 (2) das Härtefallgebot: (1) "Die in den Rechtsverordnungen ...aufgestellten Anforderungen müssen ...wirtschaftlich vertretbar sein. Anforderungen gelten als wirtschaftlich vertretbar, wenn generell die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer durch die eintretenden Einsparungen erwirtschaftet werden können." Fazit: Damit muss der Schluß gezogen werden, dass unwirtschaftliche Energiesparmaßnahmen gesetzwidrig sind; sie können - und müssen - unterbleiben. Die Auslegung des § 5 (1) läßt keine andere Möglichkeit zu [23]. (2) "In den Rechtsverordnungen ist vorzusehen, dass auf Antrag von den Anforderungen befreit werden kann, soweit diese im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führen". Dieser Absatz (2) findet sich deshalb im § 14 der Wärmeschutzverordnung 95 und auch im Entwurf der EnEV § 17 "Härtefälle" [5] wieder und ermöglicht eine Befreiung [23], [29], [34]. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Unwirtschaftlichkeit. Da in der Mehrzahl die k-Wert-Anforderungen an den Wärmeschutz unwirtschaftlich sind, kann fast von einem generellen Zwang zur Befreiung nach § 14 WSchVO 1995 ausgegangen werden. Die Anforderungen in der WSchVO 1995 und dann besonders die der EnEV 2000 sind gemäß EnEG schlichtweg gesetzwidrig. Der Grund liegt in der mathematisch bedingten Hyperbeltragik des k-Wertes. Die Effizienz nimmt mit dem Quadrat der k-Werte ab, Superdämmungen sind somit hinausgeworfenes Geld; das ist Mathematik.
Das Maß für die Wirtschaftlichkeit ist das
Mehrkostennutzenverhältnis (MNV), das vom Zinssatz, von der jährlichen Verteuerung und
der anzustrebenden Amortisationszeit abhängt. Als überschlägiges Richtmaß kann ein MNV
von 20 angenommen werden, das die "Divergenz" anzeigt; eine solche Maßnahme
amortisiert sich nie - Amortisationszeit = 00 [24], [31]. |
| Tabelle 3: Wirtschaftliche k-Werte Aus der Hyperbel-Funktion läßt sich die wirtschaftliche Grenze des k-Wertes ableiten. Darunter liegende k-Werte sind demzufolge unwirtschaftlich. Dieser Grenzwert wird allein aus dämmstoffspezifischen und ökonomischen-finanzmathematischen Werten abgeleitet [24], [31]. Die Tabelle 3 verschafft einen Überblick über die Größenordnungen dieser Grenzwerte, die sich nach der Wirtschaftlichkeit (MNV = 12), nach dem gerade noch tolerierbaren Grenzbereich der Wirtschaftlichkeit (MNV = 15) und nach dem Kriterium der Divergenz (MNV = 20), darüber hinaus für die Wand ( t = 1), für das Dach (t = 0,8) und für den Keller (t = 0,5) ergeben. Dabei werden folgende Werte als konstant angenommen:100 l = 4 W/mK; e = 5,0 (kl = 0,65 DM/l Heizöl) und a = 1 (keine empirischen Korrekturen bezüglich des Wärmebrückeneffektes und der absorbierten Solarstrahlung).Tabelle 3: Der Dämmstoff-Grenzwert kg (W/m²K) für die Wand, für das Dach und den Keller bei unterschiedlichen wirtschaftlichen Wertungen (MNV) und unterschiedlichen Dämmstoffkosten ki (DM/m²cm).
Der kleinste k-Wert bei Beachtung der Wirtschaftlichkeit (MNV = 12) liegt für Dämmstoffkosten von 1,80 DM/m²cm bei 0,35 W/m²K (Wand), bei 0,39 W/m²K (Dach) und bei 0,49 W/m²K (Keller). Mit steigenden Dämmstoffkosten erhöht sich auch der Grenzwert und liegt für Dämmstoffkosten von 4,50 DM/m²cm (z.B. Perimeterdämmung im Keller) bei einem k-Wert von 0,77 W/m²K. Ein k-Wert von 0,60 W/m²K führt hier zur Divergenz. Die wirtschaftlich zu akzeptierenden k-Werte liegen weitgehend über den heute infolge der Wärmeschutzverordnung erzwungenen k-Werten; sie sind demzufolge (fast) alle unwirtschaftlich. Bei dem verschärften Anforderungsniveau des EnEV verschlimmert sich die wirtschaftliche Situation weiterhin beträchtlich. Die aus wirtschaftlichen Gründen vorliegende Effizienzgrenze und damit der nach unten limitierte k-Wert wird durch folgende Formel bestimmt [19], [24], [31].
kg = Wärmedurchgangskoeffizient als Grenzwert (W/m²K) Bemerkenswert ist, dass der Grenzwert für Dämmstoff sich nur aus spezifischen Dämmstoffdaten ableiten läßt (100 l und ki). Als Aufwand (Kosten) werden bei der Grenzwertdämmung also nur die Dämmstoffkosten angesetzt. In der Praxis ergeben sich durch zusätzlich notwendige bauliche Maßnahmen noch "begleitende". Kosten, die beim Nachweis der Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen sind. |
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![]() Abb.27: A/V Verhältnis und Volumen beim Kubus Die Abhängigkeit des Anforderungsniveaus vom A/V -Verhältnis ist
methodisch widersinnig. Man meint, ein großes A/V-Verhältnis beschreibe differenzierte
und gestalterisch aufgelockerte Baukörper, ein kleines A/V-Verhältnis dagegen einen
kompakten, energiesparenden Baukörper. Dies stimmt nur für gleiche Gebäudevolumen,
stimmt also nicht generell. Diese Vorstellung aber wird nun unzulässigerweise
verallgemeinert und findet seit jeher als Maßstab für das Anforderungsniveau im
Wärmeschutz Berücksichtigung. Richtigerweise muß festgestellt werden: Ein Kubus als
extrem günstige Form energiesparenden Bauens kann völlig unterschiedliche A/V -
Verhältnisse aufweisen. Die Werte reichen von 0,25 (Kantenlänge 24 m mit etwa 13900 m³)
bis 1,0 (Kantenlänge 6 m mit etwa 220 m³). Die Werte umfassen also die ganze Bandbreite
der unterschiedlichen Anforderungen, die sich gemäß Wärmeschutzverordnung nach dem
A/V-Verhältnis richten. Die energetisch günstigsten Baukörper müssen also völlig
unterschiedliche Wärmeschutzanforderungen erfüllen, je nach geplantem Volumen [44]. |
![]() Abb. 28: Wärmeschutzanforderungen Normalfall Die Wahl normierter Einheitsdaten und die listenreiche Methodik
lassen das Energiebilanzverfahren wieder wie früher zu einem üblichen km-Verfahren,
diesmal kmeq-Verfahren, mutieren. Methodisch hat sich gegenüber der WSchVO
1982 also nichts geändert. Um einen geforderten mittleren k-Wert (kmeq) mit
dem km-Nachweis zu erreichen, sind k-Werte für die einzelnen Außenbauteile zu wählen.
Für die kF-Werte können infolge der einstrahlenden Sonnenenergie reduzierte
k-Werte eingesetzt werden. Maßgebend sind also nach wie vor wieder die k-Werte. Bei
speicherfähigen Außenwänden jedoch führen die k-Werte zu falschen Ergebnissen, da die
Gültigkeit nicht gegeben ist. |
| Welche Anforderungen sind nach der Wärmeschutzverordnung 1995 zu
erfüllen? Die konstanten Werte für die "internen Gewinne" (25 kWh/m²a) und
den "Lüftungswärmebedarf" (51,4 kWh/m²a) führen automatisch zu den
verbleibenden zulässigen "Transmissionswärmeverlusten", so dass sich in
Abhängigkeit vom A/V Verhältnis mittlere km-Werte ergeben, die zwischen 0,585 (A/V =
0,2) und 0,297 W/m²K (A/V = 1,05) liegen. Somit können auch hier wieder nur k-Werte den
geforderten Wärmeschutz erbringen; bei der EnEV ist es nicht anders - und k-Werte sind
kein Maß für den Heizenergieverbrauch [22], [44]. Anforderungen Q in der EnEV -Tabelle - 4: Die Höchstwerte des Jahresheizenergiebedarfs sind in der Tabelle 4 aufgeführt: Tabelle 4: Höchstwerte des Jahres-Heizenergiebedarfs
Es werden vom Volumen V (neuerdings Ve) und von der Nutzfläche AN abhängige Höchstwerte aufgelistet. Da das Verhältnis Nutzfläche zu Volumen mit 0,32 festgelegt ist und das Verhältnis der beiden Anforderungsniveaus Q' zu Q" ebenfalls 0,32 beträgt, ist es völlig egal, ob über das Volumen oder über die Nutzfläche gerechnet wird; in beiden Fällen kommt das gleiche Ergebnis heraus. Ob nun hohe oder niedrige Raumhöhen vorliegen, beim Nachweis spielt dies überhaupt keine Rolle. Diese völlig unnötige Unterscheidung soll offensichtlich nur eine nicht vorhandene Vielfalt vortäuschen. Insofern ist es eine Farce, wenn als Fußnote dann darauf hingewiesen wird: "Die auf die Gebäudenutzfläche AN bezogenen Höchstwerte gelten ausschließlich bei Gebäuden mit Raumhöhen bis einschließlich 2,60 m". So etwas grenzt an Scharlatanerie und verdummt den Anwender. Die durch die k-Wert-Dogmatik entstehenden falschen Berechnungen sollen offensichtlich durch die Angabe des Jahres-Heizenergiebedarfs mit zwei Stellen hinter dem Komma übertüncht werden; um damit eine nicht vorhandene Genauigkeit vorzutäuschen. Praktisch kommt dabei nichts heraus. Die maximale Abweichung von 5/100 kWh bedeuten 5/1000 l Heizöl und das macht bei einem Preis von 65 Pfennigen pro Liter dann ganze 0,325 Pfennig im Jahr aus - man kann es auch übertreiben und sich lächerlich machen. Bilanzformel Q der EnEV Der Jahres-Heizenergiebedarf Q für Gebäude ist nach DIN EN 832, 1998 [5] zu ermitteln und sieht wie folgt aus: Q = Qh + Qw + Qt - Qr Dieser Wert muß der Tabelle 1 im Anhang 1 der EnEV genügen. Diese Tabelle ist die analoge Tab. 1 der WSchVO 95, die dort jedoch nur den Wert QH" (hier Qh) beinhaltet. Qh: Der Jahres-Heizwärmebedarf. Diese Größe ist identisch mit dem QH"-Wert der WSchVO 95 und darf nur 92% der Q-Werte nach Tab. 1 betragen. Durch diese Regelung liegen die Werte der Tab.1 zwischen 36,8 (statt 40) und 92 kWh/m²a (statt 100kWh/m²a). Damit wird inkognito, nur per Definition, eine weitere Verschärfung der k-Werte erreicht. Immerhin werden die vergleichbaren Werte von 54 auf 36,8 kWh/m²a (um 31,9 % reduziert) und von 100 auf 92 kWh/m²a (reduziert um 8%) verändert. Die Entwurfsfassung vom Dez. 1998 enthielt in 2.1 noch die vereinfachte Berechnung für Qh, jetzt fehlen diese Formeln und es wird auf DIN EN 832 (30 Seiten) in Verbindung mit DIN V 4108 - 6 (verkürzte Entwurfsfassung 33 Seiten) verwiesen. Die Anwendung wird komplizierter und unübersichtlicher; ein vollkommener Sieg der Bürokratentechnokratie über den Ingenieur. Es wird deutlich: Durch Unüberschaubarkeit und Verworrenheit von Rechenabfolgen wird systematisch der Verkauf von Programmen zur (fehlerhaften) Berechnung des Wärmeschutznachweises vorbereitet. Ein großes Verkaufsgeschäft mit CD-ROM-Scheiben winkt. Qw: Nutzwärmebedarf für die Warmwasserbereitung. Für Wohngebäude wird der konstante Wert von 4 kWh/m³a, für andere Gebäude mit 0 kWh/m³a angesetzt. Zunächst einmal ist zu sagen: Konstante Werte können weggelassen werden, sie "bereichern" nur unnötigerweise die Berechnung; zum anderen: Gerade der Warmwasserverbrauch ist doch nicht überall konstant - und was geschieht bei den Gebäuden nach § 1, Nr. 2 bis 10, liegt er dort denn überall bei Null? Die Berücksichtigung des Warmwassers kumuliert vollends zur Farce, da der zulässige Jahres-Heizwärmebedarf Q der Tab. 1 um die Warmwasserverbrauchswerte "überschritten werden kann". Was soll dann die Einbeziehung des Warmwassers? Dies ist völlig unsinnig. Warum kann hier nur wegen des Warmwasserbedarfs die maximale Begrenzung des Heizenergiebedarfs überschritten werden? Dies widerspricht doch dem Grundgedanken, den Heizenergiebedarf von Gebäuden zu begrenzen. Die Lösung ist einfach: Da es auch Bauvorhaben gibt, bei denen nun eben kein rechnerisch angesetzter Wasserverbrauch vorliegt (Qw = 0 kWh/m²a), wäre bei genereller Anhebung des zulässigen Heizenergiebedarfs zuviel Spielraum für die anderen Energieverbrauchskomponenten, hier vor allem des Transmissionswärmebedarfs, vorhanden. Die k-Werte könnten damit entlastet werden und dies widerspricht ja der Intention, mit der EnEV auch viel Dämmstoff einzubauen. Es zeigt sich immer wieder: Dies ist eine technisch unausgegorene, jedoch für bestimmte Industriezweige umsatzsteigernde Verordnung! Qt: Wärmeverluste des Heizsystems. Hier ist die Frage zu stellen, wo denn diese Verluste bleiben? Es ist doch anzunehmen, dass sie im Gebäude verbleiben und somit nicht als Heizsystem-Verluste, sondern als innere Wärmegewinne zu betrachten sind. Diese "Verluste" werden doch als "zusätzliche Heizkörper" wirksam. Qr: aus der Umwelt genommene Wärme. Nirgends ist ein
Hinweis zu finden, dass absorbierte Solarstrahlung mittels Speicherung durch Außenwände
berücksichtigt wird. Aber eine solche Form der Nutzung "erneuerbarer Energien"
wird systematisch ignoriert; der Beharrungszustand vehement verteidigt, damit der k-Wert
bleibt und die Superdämmungen ihre Chance bekommen. |
Abb. 29: Wärmebrücken |
| Die Temperaturverteilungen verlaufen bei monolithischen- und
Schicht- Konstruktionen unterschiedlich. Der geringste Wärmebrückeneinfluß wird bei
einer monolithischen Konstruktion wirksam, dagegen führt eine Schichtkonstruktion infolge
der ungünstigen Temperaturverschiebung zu sehr großen Wärmebrückeneffekten. Die Zuordnung der veränderten k-Wert-Relationen infolge der Wärmebrückeneffekte im Vergleich zum herkömmlichen rechnerischen k-Wert für einzelne Konstruktionsarten wird hier exemplarisch gezeigt [13]. Deutlich ist erkennbar, dass die absoluten Abweichungen bei großen k-Werten (Massiv-Konstruktionen) klein, jedoch bei kleinen k-Werten (Dämmschichtkonstruktionen) recht groß sind. Die prozentualen Verschlechterungen verhalten sich sogar exponential [20]. Es ist demzufolge methodisch falsch, in der EnEV konstante Erhöhungen (0,05 bzw. 0,1 W/m²K) vorzusehen. Dabei sind die vorgesehenen Werte einmal völlig unzureichend, zum anderen aber eine exzellente Benachteilung der monolithischen Konstruktionen. Die für Außendämmungen zutreffenden Abweichungen müssen wesentlich höher angesetzt werden - so reiht sich ein Fehler an den anderen. Vereinfachtes Verfahren - Tabelle 5: Der Entwurf der EnEV [5] enthält im § 3 (5) die Möglichkeit, für Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Vollgeschossen oder drei Wohnungen und einem Fensterflächenanteil von 15 bis 30% das "Vereinfachte Verfahren" anzuwenden. Die Tabelle 4 im Anhang 1 der EnEV enthält einzuhaltenden k-Werte, die in der Tabelle 5 aufgelistet werden. Das "Vereinfachte Verfahren" stellt Anforderungen an die Außenbauteile, die für Dach und Grundflächen, unabhängig von der Ausführung der Heizungsanlagen, k-Werte fordert, die mit 0,17 W/m²K (Dach) und 0,28 W/m²K (gegen unbeheizte Räume und Erdreich) weit jenseits jeglicher Wirtschaftlichkeit liegen; hier müssen die wirtschaftlichen Grenzwerte beachtet werden. Es liegt von Seiten des Verordnungsgebers kein schlüssiger Nachweis vor, der die wirtschaftliche Realisierung derartiger k-Werte dokumentiert. Diese Festlegungen sind ein typischer Fall, wie ohne Rücksicht auf den Aufwand Dämmstoffmengen eingebaut werden müssen, die energetisch kaum nennenswerte zusätzliche Einsparungen erbringen. Es geht nicht um Energie, es geht um Dämmstoffeinbau. Tabelle 5: Begrenzung des Wärmedurchgangskoeffizienten von Außenbauteilen
Bei den Außenwänden liegen die k-Werte je nach Lage und Bauform zwischen 0,20 und 0,56 W/m²K. Dies führt automatisch zur Dämmschichtkonstruktion bzw. zum WDV-System. Die bewährte monolithische Wand mit ihren vielen bauhygienischen und bauphysikalischen Vorteilen verschwindet damit vom Markt. Völlig abwegig ist die Regelung, dass ein Haus "mit Dichtheitsnachweis" einen Bonus für die Außenwand von 0,1 W/m²K erhält. Damit wird die Dichtheitsprüfung nach Anhang 4, Absatz 2 förmlich erzwungen - Erpressung wäre hier ein adäquater Ausdruck. Darüber hinaus werden die k-Werte der Außenwand gestaffelt nach dem "Standard der Heizungsanlage". Dabei wird gemäß Tabelle 3 des Anhanges 1 der EnEV unterschieden: 1) Standard: NT-Heizkessel; <= 60°C Heizwasser; maximal 15 m in
Außenwandschlitzen. Je nach Wahl des "Heizungsanlagenstandards", wobei die "optimierte Ausführung" erst einmal den Wirtschaftlichkeitstest bestehen müßte, kann nun für die Außenwand aus dem reichhaltigen Katalog unterschiedlicher Möglichkeiten ein k-Wert entnommen werden, wobei die kostengünstigeren Heizungsanlagen sogleich mit kleineren und damit unwirtschaftlichen k-Werten verknüpft werden. Umgekehrt werden k-Werte einer monolithischen Außenwand sogleich mit unwirtschaftlichen und teuren Heizungsanlagen verknüpft. Unwirtschaftlichkeit wird damit zur "Standardlösung". Auch werden damit die Voraussetzungen für das Konfektionshaus von der Stange geschaffen (ein Baumarkt bietet bereits ganze Häuser an!). Bestehende Gebäude - Tabelle 6: Die Anforderungen bei Änderung von Außenbauteilen bestehender Gebäude bei erstmaligem Einbau, Ersatz und Erneuerung von Bauteilen (Anhang 3, Tab. 1 der EnEV) sind hier in der Tabelle 6 aufgelistet. Tabelle 6: Begrenzung des Wärmedurchgangskoeffizienten
Bei bestehenden Gebäuden gilt grundsätzlich die Unzulässigkeit
und Fragwürdigkeit der nur für den Beharrungszustand geltenden k-Wert-Berechnungen mit
den daraus resultierenden Energiebedarfszahlen. Bei Altbauten mit Speichervermögen
versagt die stationäre Rechnung. Was hier formuliert wird, entbehrt jeder
wissenschaftlichen Grundlage. |
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| Insofern sind die geforderten Wärmedurchgangskoeffizienten
wiederum nur fiktiv. Besonders kritisch sind folgende Regelungen: Außenwände: Bei Fachwerk und bei einer Innendämmung muß ein k-Wert von 0,45 W/m²K eingehalten werden. Fachwerk wird entgegen restaurativer Erfahrungen somit ohne Dämmstoff nicht auskommen. Eine Innendämmung ist aus bauphysikalischen und hygienischen Gründen abzulehnen. Alle anderen Außenwände müssen einen k-Wert von 0,35 W/m²K erhalten. Dämmstoff ist also angesagt, Speicherung wird konsequent negiert. Besonders ist hier Punkt d) zu nennen: Wenn der Außenputz bei einem Bauteil mit einem k-Wert >= 0,9 W/m²K, also einer massiven, speicherfähigen Konstruktion, erneuert wird, dann gilt ebenfalls ein k-Wert von 0,35 W/m²K. Die Protagonisten dieser EnEV kennen also nur Dämmstoff und WDV-Systeme. Ein Altbau muß also verpackt und damit von der Solarstrahlung abgekoppelt werden - ein bautechnischer Skandal. Was dies mit "Nutzung der Solarenergie" zu tun hat, wissen nur die "k-Wert-Dogmatiker" mit ihrem sektiererischen Beharrungsdenken. Keller: Wenn für Wände und Decken gegen unbeheizte Räume und gegen Erdreich k-Werte von 0,4 bzw. 0,5 W/m²K gefordert werden, dann liegen diese Werte infolge eines verminderten Temperaturgefälles jenseits der Wirtschaftlichkeitsschwelle. Dächer: Auch bei Steil- und Flachdächern (k-Werte von 0,30 bzw. 0,25 W/m²K) wird der Wirtschaftlichkeitsnachweis nur schwer zu führen sein. Auch müssen die konstruktiven Schwierigkeiten bedacht werden, die mit der Erfüllung dieser Anforderungen einhergehen. Da kleine k-Werte wegen der zu geringen zusätzlichen Energieeinsparung immer zur Unwirtschaftlichkeit neigen, muß im einzelnen geprüft werden, inwieweit die Wirtschaftlichkeit gemäß dem im EnEG enthaltenen Wirtschaftlichkeitsgebots auch gegeben ist. Der § 8 (2), Satz 4 der Wärmeschutzverordnung 1995 enthält noch folgende Aussage: "Die Sätze 1 und 3 gelten nicht, wenn im Einzelfall die zur Erfüllung der dort genannten Anforderungen aufzuwendenden Mittel außer Verhältnis zu der noch zu erwartenden Nutzungsdauer des Gebäudes stehen". Hier also wurde noch klar darauf hingewiesen, dass die aufzuwendenden Mittel im vernünftigen Verhältnis zum erwarteten Nutzen stehen müssen. Ist dies nicht der Fall, dann gelten die formulierten Anforderungen nicht. Wirtschaftlichkeit wird also an dieser Stelle noch akzeptiert. In der EnEV stehen derartige Absätze nicht mehr. Der Grund ist leicht zu erraten: Die Anforderungen sind weitgehend unwirtschaftlich. 2.2 Absurde BeispielrechnungIm Anhang 1, Absatz 2 der EnEV wird das Rechnungsverfahren zur Ermittlung des Jahres- Heizenergiebedarfs Q vorgestellt; die Berechnung hat demzufolge nach DIN EN 832 zu erfolgen. Diese DIN-Norm vom Dezember 1998 enthält 30 Seiten und verwirrt mit ihren Aussagen mehr als sie aufklärt; sie ist deshalb völlig unpraktikabel. Darüber hinaus ignoriert sie auch die Speicherfähigkeit von Außenbauteilen; der k-Wert ist damit nur für den Beharrungszustand anwendbar. Fälschlicherweise steht im Anhang D.5.1 der DIN-EN 832 über die "Solaren Wärmegewinne von opaken Teilen der Gebäudehülle": "Die jährlichen solaren Nettowärmegewinne ... können vernachlässigt werden". Durch die vielen methodischen und inhaltlichen Fehler werden somit Ergebnisse "berechnet", die weit ab von realistischen Sachverhalten liegen. Solche "Phantomrechnungen" werden im Anhang zur EN 832 sogar bestätigt. Der Anhang K behandelt die "Fehlerfortpflanzung", wobei das Gaußsche Fehlerfortpflanzungsgesetz ja die Folgen nicht zu vermeidender Meßungenauigkeiten beschreibt, aber nicht, wie hier in der DIN-EN 832 vorliegend, auf "methodische Fehler" und ungenaue, realitätsferne Daten angewendet werden kann. Es ist höchst irrelevant, bei methodischen Fehlern sich auf Gauß berufen zu wollen. Immerhin heißt es, dass bei "geringen Abweichungen beim Wärmeverlust schon große Abweichungen im Ergebnis zu verzeichnen sind". Aber gerade die Abweichungen infolge der Ungültigkeit der k-Werte als "Maß der Wärmeverluste" sind besonders groß - somit kann die ganze Rechnung nach DIN EN 832, und damit natürlich auch nach der EnEV, nicht stimmen. Es ist geradezu perfide, mit solchen Zugeständnissen nun selbst auf die Unzuverlässigkeit der Berechnung aufmerksam zu machen. Diese Unzulänglichkeit der Berechnung wird auch im Anhang L "Beispielrechnung" dokumentiert. Die Tabelle L 9 listet die Heizwärmebedarfswerte für die einzelnen Monate und den Gesamtbetrag auf und enthält auch das Ergebnis für die Heizperiode. Das Ergebnis ist in beiden Fällen: 30000 MJ ± 13000 MJ oder in kWh: 8333 kWh ± 3611 kWh Mit einer solchen Abweichung werden alle bisherigen Berechnungen in den Ingenieurwissenschaften verhöhnt. Eine Abweichung um ± 43,3 % ist ein Skandal. Immerhin liegen mögliche Ergebnisse dann zwischen 4722 kWh und 11944 kWh, immerhin das 2,53 fache. Ein solches Ergebnis kann nicht ernst genommen werden; die ganze DIN-EN 832 gehört deshalb in den Papierkorb. Wird darüber hinaus bei einem Volumen von 279,6 m³ (Innenraum + Wintergarten) über den Faktor 0,32 die Nutzfläche von 89,5 m² berücksichtigt, so ergibt sich ein Heizwärmebedarf von 93,1 kWh/m²a ± 40,3 kWh/m²a. Die möglichen Ergebnisse liegen dann zwischen 52,8 kWh/m²a und 133,5 kWh/m²a. Es ist ein Witz, mit einem solchen Ergebnis die Baufachwelt beglücken zu wollen. Eine derartige Streuung entbehrt jeder soliden wissenschaftlichen Arbeit. Aber die Werte selbst sind bereits eine Verhöhnung. Wo bleibt hier die 25 bis 30 %ige Verbesserung gegenüber der Wärmeschutzverordnung, die bereits Werte zwischen 54 und 100 kWh/m²a vorschreibt? Auch kann der geforderte "Energiebedarfsausweis" bei solchen haarsträubenden Ergebnissen überhaupt nicht ernst genommen werden. Die Juristen finden jedenfalls hier ein reichhaltiges Betätigungsfeld vor, wenn der Kunde, wie ihm ja immer vorgegaukelt wird, die dort angegebenen "Bedarfswerte" einmal juristisch einfordern sollte. Ausnahmen und HärtefälleWer verantwortungsbewußt als Architekt und Planer gegenüber seinem Bauherrn handelt und die unwirtschaftlichen Konstruktionen vermeiden will, dem eröffnen sich Möglichkeiten, sich generell von den Anforderungen befreien zu lassen [29], [34]. Bei der Brüchigkeit des gesamten EnEV-Gefüges muß deshalb, wenn es soweit kommt, die ganze Aufmerksamkeit verstärkt den Möglichkeiten gewidmet werden, sich dem Diktat dieser EnEV (der Aktualität wegen werden die entsprechenden Passagen der Wärmeschutzverordnung ebenfalls genannt, denn hier wird es genau so wichtig) zu entziehen. Bei Baulichen Änderungen bestehender Gebäude bietet die WSchVO 1995 § 8, Absatz (2) folgende Möglichkeit: Die Sätze 1 und 3 im Absatz (2) verweisen auf die Anforderungen gemäß Anlage 3, Tabelle 1 (Einbau, Ersatz und Erneuerung von Bauteilen). Der Satz 4 lautet dann sinngemäß: "die Sätze 1 und 3 gelten dann nicht, wenn zur Erfüllung dieser Anforderungen die aufzuwendenden Mittel in keinem Verhältnis zu der noch zu erwartenden Nutzungsdauer stehen". Das heißt im Klartext: Wenn im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen die Amortisationszeit der Aufwendungen größer als die Restnutzungsdauer des Gebäudes ist, dann gelten diese Anforderungen der Anlage 3, Tabelle 1 nicht. Man kann somit ohne weiteres davon abweichen. Diese Möglichkeit besteht bei der EnEV allerdings nicht, dieser Passus wurde gestrichen. Ausnahmen werden im § 16 (1) der EnEV [WSchVO 1995 analog im § 11 (2)] behandelt. Absatz (1) lautet: "Soweit bei Baudenkmälern oder sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz die Erfüllung der Anforderungen dieser Verordnung das Erscheinungsbild beeinträchtigen oder zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand führen würde, lassen die nach Landesrecht zuständigen Stellen Ausnahmen zu". Neben Baudenkmälern wird auch bei erhaltenswerter Bausubstanz zugestanden, dass ein unverhältnismäßig hoher Aufwand Ausnahmen, also Abweichungen von der Wärmeschutzverordnung, zulassen. Dies bedeutet letztendlich auch hier, dass die Wirtschaftlichkeit das Maß für die Bemessung ist und diese bei einer Baumaßnahme gegeben sein muß. Die Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebotes im EnEG und damit auch des ökonomischen Grenzwertes kg (s. Tabelle 3) wird damit eingefordert. Diese Ausnahmen stehen einem also rechtlich zu. Absatz (2) der EnEV [WSchVO 1995, sinngemäß Absatz (3)] lautet: "Soweit durch andere als in dieser Verordnung vorgesehene Maßnahmen die Ziele dieser Verordnung im gleichen Umfang erreicht werden, lassen die nach Landesrecht zuständigen Stellen auf Antrag Ausnahmen zu. In einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung kann mit Zustimmung des Bundesrates bestimmt werden, unter welchen Bedingungen die Voraussetzungen nach Satz 1 als erfüllt gelten". Dieser Absatz besteht aus zwei Sätzen. Die Anwendung des Satzes 1 bietet zwei Möglichkeiten: 1) Da die in Anlage 1, Tabelle 4 und Anlage 3, Tabelle 1 der EnEV [WSchVO 1995 entsprechend Anlage 1, Tabelle 2 und Anlage 3, Tabelle 1] geforderten k-Werte eine effiziente und aufwandsminimierende Erfüllung der WSchVO durch optimale Verteilung dieser k-Werte nicht berücksichtigt (die Streuung ist z.T. derart groß, dass Investitionsmittel förmlich vergeudet werden), kann eine Änderung der k-Werte hier Abhilfe schaffen [44]. 2) Wenn bei den Außenkonstruktionen durch Wahl eines speicherfähigen Materials die Solarabsorption, die erhebliche Reduzierungen des Heizwärmebedarfs nach sich zieht, mit berücksichtigt werden kann, dann werden effektive k-Werte erreicht, die die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung leicht erfüllen. Durch Berücksichtigung des Speichervermögens einer Außenwand werden die stationären k-Werte durch einen Bonus-Anteil verringert. In der Fachliteratur ist dies als Solargewinnfaktor bekannt [14]. Dieses Vorgehen wird durch Heizenergieverbrauchsanalysen von Altbauten untermauert, ist fachlich-technisch legitim und würde die Erfüllung der Anforderungen "durch andere Maßnahmen" nachweisen [30], [33]. Bedauerlicher Nebeneffekt: Alle diese konstruktiv sinnvollen Wege mit effizienten baulichen Lösungen bedürfen der besonderen Genehmigung, während die gemäß Wärmeschutzverordnung geforderten uneffektiven und damit willkürlich ausgewählten baulichen Lösungen sofort möglich sind! (Ein vollkommener Sieg der Bürokratie über die Sachlichkeit!). Der Satz 2 enthält viel Zündstoff, denn in der WSchVO 95 ist er noch nicht enthalten. Immerhin bestimmt hier die "Bundesregierung" in einer Verwaltungsvorschrift, was unter Satz 1 zu verstehen ist und es ist auch schon geäußert worden, dass "Solargewinne von Außenbauteilen" nicht dazu gehören. Damit wird der Willkür Tür und Tor geöffnet. Die administrative Diktatur würde damit weiter zunehmen, Falsches brutal durchgesetzt werden. Bei der grundsätzlichen Schieflage der gesamten EnEV (und auch der WSchVO 95) wird diese selbst zum Härtefall. Die Härtefälle werden im § 17 EnEV [WSchVO 1995 im § 14] behandelt. Dort heißt es: "Die nach Landesrecht zuständigen Stellen können auf Antrag von den Anforderungen dieser Verordnung befreien, soweit die Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führen." Hier wird es deutlich gesagt: Ein unangemessener Aufwand ist eine unbillige Härte. Wenn also gemäß der Forderung des EnEG die Wirtschaftlichkeit nicht nachgewiesen werden kann, dann muß auf Antrag befreit werden. Dann müssen die geforderten k-Werte nicht eingehalten werden. Diese rechtliche Möglichkeit kommt bei der Umsetzung der Anforderungen fast immer zum Tragen und sollte konsequent im Interesse der Bauherren ausgeschöpft werden. Deshalb kann beim Nachweis der Unwirtschaftlichkeit einer Energieeinsparmaßnahme der Härteparagraph durchaus in Anspruch genommen werden. Bei einem sinnvollen Wärmeschutz wird der Nachweis der Wirtschaftlichkeit damit zur zentralen Aufgabe planerischer Arbeit. Neu sind die Bußgeldvorschriften im § 18 der EnEV. Interessanterweise werden diese erst nach Fertigstellung des Entwurfes formuliert. Offensichtlich sollen noch nicht alle Karten des beabsichtigten administrativen Zwanges auf den Tisch gelegt werden. Immerhin sind die bisherigen Wärmeschutzverordnungen ohne Zwangsmaßnahmen ausgekommen. Mit dem stetigen Verschärfen des Anforderungsniveaus erreicht man jedoch Dämmbereiche, die gegenüber dem Bauherrn keineswegs mehr zu verantworten sind - Unwillen und Widerstand macht sich allgemein bemerkbar. Insofern ist es schon recht erstaunlich, dass nun Bußgeldvorschriften die Beteiligten gefügig machen sollen. Dabei wären Gespräche mit den kritischen Stimmen viel hilfreicher und von so eminent wichtiger Bedeutung. Werden all diese Aspekte berücksichtigt, so muss auch der § 15 der EnEV "Regeln der Technik" sehr kritisch gesehen werden. Hier wird von der "Bundesregierung" festgelegt, welche DIN-Normen, Vorschriften und sonstige Bestimmungen zu den "anerkannten Regeln der Technik" gehören. Diese Anmaßung macht das Maß voll. Wie können Bürokraten bestimmen, was eine "Regel der Technik" ist. Administrativer Druck und Selbstherrlichkeit darf keineswegs Erfahrungswissen und bewährte Baumethoden außer Kraft setzen. Aber offensichtlich maßen sie sich an, dies alles zu beseitigen! In diese Kategorie fällt auch der § 13, der die "Ausweise über Energie- und Wärmebedarf sowie Energieverbrauchszahlen" regeln soll [in der WSchVO 1995 ist es der § 12 - Wärmebedarfsausweis]. Bei der generellen nachweisbaren Fragwürdigkeit der eingesetzten Berechnungen muss hier von einem skandalträchtigen Vorgehen gesprochen werden, da diese Ausweise nach Absatz (3) rechtliche Bedeutung erlangen. Die Frage sei erlaubt: "Besteht ein Rechtsanspruch (!) auf diese (falsch) berechneten Energiebedarfswerte? Schlußbemerkung:Wer den konstruktiven Unfug von Superdämmungen verwirklichen will, der kann dies tun, nur sollte er nicht meinen, damit etwas für den Umweltschutz getan zu haben, das Gegenteil ist der Fall, hier unterliegt er infolge selektiver Informationspolitik einem Irrtum. Stattdessen verteuert er nur unnötigerweise das Bauvorhaben - und sorgt für Umsatzsteigerungen in der Dämmstoff-Industrie. Außerdem muß nochmals daran erinnert werden, dass das stationäre Rechnen nach DIN 4108 durch die instationären Verhältnisse in der solarbedingten 24-Stunden Periode fehlerhaft ist und zu falschen Ergebnissen führt; dies geschieht in der WSchVO 95, in der EnEV und bei jeder Heizwärmebilanzberechnung wie in der DIN EN 832. Die konstruktiven Veränderungen und Entwicklungen in Richtung "Energiesparhaus" sind einseitig, unwirtschaftlich und beruhen teilweise auf Denkfehlern. Die Folge ist die Verunsicherung der Baufachwelt, begleitet mit der Zunahme von Bau- und Feuchteschäden. Suggestivangesetzte und eloquent vorgetragene Argumente vervollständigen die Irritationen. Wenn Mathematik, Logik und Naturgesetze zum Tragen kommen, entlarvt sich der praktizierte Wärmeschutz zum mühsam errichteten Phantomgebilde. Im Bauen muß endlich wieder eine solide Bautechnik mit soliden Grundlagen die Oberhand gewinnen. Es gilt, Baukultur zu bewahren [32], [35], [36], [38]. Insofern trifft es voll zu, was Steinbuch bereits in den 70er Jahren
gesagt hat [43]: "Es ergibt sich zwangsläufig aus dem
gegenwärtigen Umgang mit der Information, der - ähnlich dem Umgang der Alchimisten mit
ihren Elixieren - mit Verstand und Verantwortung wenig, mit Unverstand, Täuschung und
Betrug aber viel zu tun hat. Wir werden zugleich informiert, verwirrt und betrogen, wir
sehen kaum mehr die Wirklichkeit, fast nur noch Kulissen und Spiegelbilder". Literatur:[1] Arge UTEC-IFEU, Bremen/Heidelberg. Energiekonzept für Wedel, Nov. 1988. [2] Cords-Parchim, W.: Technische Bauhygiene. Teubner Verlag Leipzig, 1953 [3] Cziesielski, E.; Daniels, K.; Trümper, H.: Ruhrgas Handbuch - Haustechnische Planung. Hrsg. Ruhrgas AG, Karl Krämer Verlag Stuttgart 1985. [4] Eichler, F; Arndt, H.: Bautechnischer Wärme- und Feuchtigkeitsschutz. 2. Auflage, VEB Verlag für Bauwesen Berlin 1989. [5] Entwurf der "Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden" (Energieeinsparverordnung - EnEV) - Juni 99. § 15 "Regeln der Technik". [6] Feist, W.: Ist Wärmespeichern wichtiger als Wärmedämmen? Institut für Wohnen und Umwelt GmbH, Darmstadt, Mai 1987. [7] Gertis, K.: Das hochgedämmte massive Haus. Bundesbaublatt 1983, H. 3, S. 149 und H. 4, S. 203. [8] Gertis, K. : Wärmedämmung innen oder außen? Deutsche Bauzeitschrift 1987, H. 5, S. 63. [9] Gertis, K. : Ist die Außenwanddämmung sinnlos? Kritische Betrachtungen zu einem Artikel von H. Wichmann und Z. Varsek. Allgemeine Bauzeitung 1983, Nr. 30, S. 3; Nr. 31, S. 6 und 9. [10] Gösele, K.: Fortschritte beim baulichen Schallschutz. Deutsches Architektenblatt 1986, H. 8, S. 935. [11] Hauser, G. : Der k-Wert im Kreuzfeuer - Ist der Wärmedurchgangskoeffizient ein Maß für Transmissionswärmeverluste? Bauphysik 1981, H. 1, S. 3. [12] Hauser, G. : Umweltbewußtes, energiesparendes Bauen. Baugewerbe 1991, H. 18+19 [13] IBP-Bericht B HO 8/83 - II: Untersuchungen über den effektiven Wärmeschutz verschiedener Ziegelaußenwandkonstruktionen. Fraunhofer-Institut für Bauphysik Stuttgart. Auftraggeber: Ziegelforum e. V. München. [14] IBP-Bericht EB-8/1985. Auswirkungen der Strahlungsabsorption von Außenwandoberflächen und Nachtabsenkung der Raumlufttemperaturen auf den Transmissionswärmeverlust und den Heizenergieverbrauch. Fraunhofer-Institut für Bauphysik Stuttgart. Auftraggeber: Ziegelforum München. [15] Internet bei: "Altbau und Denkmalpflege
Informationen" unter "Bauphysik":
[16] Meier, C.: Wärmedämmung und Luftfeuchtigkeit. RG-Bau Merkblatt Nr.81 , RKW-Eschborn, Best. Nr. 932, 1987. [17] Meier, C.: Feuchteschäden an Außenbauteilen - zum Problem der Schimmelpilzbildung an Außenwänden von Räumen. Berliner Bauwirtschaft, Sondernummer Okt. 1987, S. 21. [18] Meier, C.: Der kleine Irrtum beim Tauwasserschutz. Klima-Kälte-Heizung 1989, H.9, S. 404. [19] Meier, C.: Das Dilemma der Dämmstoff-Maximierer. Berlin-Brandenburgische Bauwirtschaft 1992, H. 5, S. 160. [20] Meier, C.: Der Wärmebrückeneinfluß von Außenkonstruktionen. Berlin-Brandenburgische Bauwirtschaft 1992, H. 18, S. 518. [21] Meier, C. Das Fenster als energetischer Aktivposten. Berlin-Brandenburgische Bauwirtschaft 1992, H. 19, S. 554. [22] Meier, C.: Ökologisch-ökonomische Aspekte der Energieeinsparung. das bauzentrum, 1994, H. 5, S. 26. [23] Meier, C.: Wärmeschutzverordnung 1995 - null und nichtig. Berlin-Brandenburgische Bauwirtschaft 1995, Heft 19, S.12 bis 14; das bauzentrum 1995, Heft 6, S. 132 bis 134. [24] Meier, C.: Investitions- und Folgekosten bei Bauvorhaben. Bedeutung und Planungskonsequenzen. Renningen-Malmsheim, expert verlag 1996, 2. Auflage, Band 246, 162 Seiten. [25] Meier, C.: Speicherung beim Gebäudewärmeschutz. Wohnung + Gesundheit 1997, H. 3 (Nr. 82), S. 38. [26] Meier, C.: Humane Wärme. Strahlungswärme als energiesparende Heiztechnik. bausubstanz 1999, H. 3, S. 40. [27] Meier, C.: Auf Abstand. Zur Effizienz von Schallschutzfenstern im Vergleich zu Kastenfenstern. deutsche bauzeitung 1999, H. 3, S. 132. [28] Meier, C.: Das Fenster und die Wärmeschutzverordnung. Fenster im Baudenkmal 1998, Tagungsbeiträge Kapitel 4, Herausgeber: PaX Holzfenster GmbH. Lukas Verlag, Berlin 1999. [29] Meier, C.: Praxis-Ratgeber zur Denkmalpflege Nr.7, Januar 1999. Altbau und Wärmeschutz - 13 Fragen und Antworten. Informationsschriften der Deutschen Burgenvereinigung e.V. Marksburg - 56338 Braubach. [30] Meier, C.: Gut gespeichert ist auch gedämmt. deutsche bauzeitung 1999, H. 5, S. 138. [31] Meier, C.: Wirtschaftlichkeit von Energiesparkonstruktionen. DBZ 1999, H. 6. S. 99. [32] Meier, C.: Ein Anschlag auf die Baukultur. Kritik am Entwurf der DIN 4108, Teil 2. bausubstanz 1999, H. 9, S. 42. [33] Meier, C.: Speicherung im Massivbau. Mauerwerksbau aktuell 2000, Jahrbuch für Architekten und Ingenieure. Beuth Verlag Berlin/Wien/Zürich, Werner Verlag Düsseldorf. [34] Meier, C.: Alles was recht ist. Rechtliche Randbedingungen des Gebäudewärmeschutzes. bausubstanz 2000, H. 2, S. 45. [35] Meier, C.: Wohnungsbestand und Wärmeschutz, Kritisches zur Energieeinsparverordnung. Wohnen 2000, H. 2, S. 64. [36] Meier, C.: Widersprüche im Wärmeschutz - Die allgegenwärtige k-Wert-Euphorie. Power Management + Intec, 2000, H. 2 (April), S. 24. [37] Meier, C.: Contra EnEV 2000. Leonardo 2000, H. 3, S. 13. [38] Meier, C.: Bauphysik - aus den Gleisen geraten. bausubstanz 2000, H. 11/12, S. 48. [39] Meyers Enzyklopädisches Lexikon. Bibliographisches Institut Mannheim, Wien, Zürich, Band 18, 1978, S. 747. [40] Pohl, W.H.: Wärmeschutzverordnung 1995 - Konsequenzen für die Konstruktion von Anschlußpunkten. Baumeister-Sonderheft Oktober 1995, S. 12. [41] Probst, M.: Stellungnahme der AK Rheinland-Pfalz und Hessen zum Entwurf der EnEV, xxxx 1999. [42] Reeker, J.; Kraneburg, P.: Haustechnik - Heizung, Raumlufttechnik, Werner Verlag Düsseldorf 1994. [43] Steinbuch, K.: Maßlos informiert. Die Enteignung unseres Denkens. Goldmann Sachbuch 11 248, 11/1979. Eine Materialiensammlung, die die Zusammenhänge im Wärmeschutz aufzeigte, wurde im Mai 1998 vertragswidrig vom Markt genommen: [44] Meier, C. (Hrsg): Wärmeschutzplanung für Architekten und Ingenieure Rudolf Müller Verlag, Köln 1995, 2 Bände mit insgesamt ca. 1800 Seiten.
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